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Ralf-Peter Fuchs
Soziales Wissen nach Reichskammergerichts-Zeugenverhören
<1> "Zu Munchaurach sey er geboren, daselbsten sein vatter ein gemeindschmied gewesen, vonn dannen sein vatter vor dem marggrävischen krieg nach Valckhendorff getzogen, einen hoff kaufft und daselbsten sechs jehr gewohnet, hernacher sein vatter uff absterben des zeugen anherrns gehn Herzogaurach noch vor dem marggrävischen krieg kommen, unnd die schmitten daselbsten geubet, sey auch zue Hertzogaurach verharret unnd vor ohngefehrlich achtzehen jaren daselbsten gestorben, aber er, zeug, habe sich zwey jahr nach der marggrävischen krieg statt Nurmberg belegerung von seinem vatter nach Haundorff gegen Coßbach gelegen zu diensten begeben unnd bey zweien bawern daselbsten sieben jahr gedienet, von Haundorff sey er gehn Falckhendorff kommen unnd funff jahr gedienet, dass sechste jahr er im closter Munchaurach gedienet unnd sich nach Falckendorff verheyrathet, dessen ortts er nunmehr bey ohngefehrlich 32 jahr heußlichen wonhafft [...]."
<2> Der Text ist in der dritten Person verfasst, und dennoch wird in ihm ein explizites Selbst als "Ich, das seine Selbstheit ausdrücklich macht" [1] im Rahmen eines kurzen Lebenslaufes vorgestellt. Die Zeugenaussage des Bauern Endres Kab aus dem fränkischen Falkendorf, protokolliert anlässlich eines kaiserlich-kommissarischen Verhöres im Jahr 1598 [2], mutet beinahe wie ein Selbstzeugnis an. Allein die Tatsache, dass wir nicht genau nachvollziehen können, auf welche Weise Stephan Amand, bambergischer Syndikus, als Schreiber und adjungierter Helfer des Kommissars die mündliche Aussage zu einem schriftlichen Text umformte, lässt es geboten erscheinen, zurückhaltend hinsichtlich einer solchen Einordnung zu sein. Immerhin - die Protokollanten von Zeugenverhören wurden in der Regel vereidigt, "der gezeugen aussag getrewlich [zu] beschreiben". [3] Schreiber und Kommissar hafteten mit ihrer Unterschrift für die korrekte Durchführung des Verhörs und eine unverfälschte Wiedergabe der Aussagen im Protokoll. Dies entledigt uns nicht der Aufgabe, jedes Verhörprotokoll zu kontextualisieren und von Fall zu Fall jeweils gründliche Quellenkritik zu betreiben. [4] Dass aber solche Texte dem Historiker grundsätzlich die Chance bieten, sich den Menschen der Frühen Neuzeit, unter ihnen auch schriftunkundigen Menschen, "anzunähern" [5], wird niemand bestreiten können. In der Mediävistik sind Zeugenverhöre, wie Arnold Esch kürzlich noch einmal betont hat, als Quelle zur "Rekonstruktion von Menschen" [6] bereits seit längerem vertraut und willkommen. [7]
<3> Sicherlich: Zu den Selbstzeugnissen zählen Zeugenaussagen generell von daher nicht, als sich zwischen dem aussagenden Individuum und dem niedergelegten Text die Ebene eines anderen, schreibenden Individuums auftut, das bestrebt war, Gesprochenes in eine grammatikalisch annehmbare und lesbare Form zu bringen, die konkreten juristischen Bedürfnissen entsprach. Auch ist immer zu bedenken, dass die Zeugnisse im Angesicht eines obrigkeitlichen Kommissars oder auch eines Richters abgegeben wurden und dass jeweils eine sehr unterschiedliche Bereitschaft der Zeugen zu erkennen ist, etwas von sich selbst und ihrer eigenen Sicht der Dinge mitzuteilen. Der von Jacques Presser ursprünglich in den 1950er Jahren eingeführte Begriff des Ego-Dokuments (egodocument), der in der niederländischen Forschung zur Verbindung unterschiedlicher Quellengattungen wie Autobiographie, Brief und Reisebericht verwendet worden ist, kann jedoch als ein umfassenderer Oberbegriff [8] für all jene Quellen fungieren, die in ähnlicher Weise Aufschluss über Einstellungen, Wahrnehmungen und mentale Strukturen von Individuen vermitteln, und damit auch die Gattung der Zeugenverhörprotokolle integrieren.
<4> Zeugenverhörprotokolle, insbesondere die Protokolle kaiserlich-kommissarischer Verhöre, wurden im Rahmen des DFG-Forschungsprojekts "Soziales Wissen nach RKG-Zeugenverhören" [9] auf wahrnehmungsgeschichtliche Fragestellungen hin untersucht. Wichtige Interpretationsansätze ergaben sich aus quellenkritischen Überlegungen im Rahmen der 'Oral-history-Forschung' [10], aus den Studien von Jan Assmann über verschiedene Arten des sozialen Gedächtnisses [11] und schließlich aus dem Begriff des 'sozialen Wissens', der an die Arbeiten von Alfred Schütz und Thomas Luckmann [12] angelehnt ist. Mit dem Begriff des 'sozialen Wissens' lässt sich ein Konzept beschreiben, in dem sich Wissen, Gesellschaft und Individuen im Zusammenhang betrachten lassen. [13] Dabei handelt es sich bei dem Wissen, das in Verhören mitgeteilt wurde, vorrangig um 'lebensweltliches Wissen' (nach Alfred Schütz), das überwiegend auf der Grundlage mündlicher Kommunikation, zum Teil auch aufgrund eigener Erfahrungen erworben wurde. Wissenserwerb und Wissensbewahrung unterlagen pragmatischen Prinzipien, das heißt: Vor allem das lebensweltlich 'Relevante' verfestigte sich zu gesellschaftlichen Wissensbeständen. Auch erlebte Ereignisse wurden auf diese Weise zu solchen Wissensbeständen transformiert.
<5> Im Zentrum der Forschungen zu den Zeugenverhören standen verschiedene Wissensareale, die besonders häufig in den Verfahren zum Vorschein kamen und hier nur kurz, mit Verweisen auf genauere Erörterungen, skizziert werden können: Es ging zum Beispiel um das Wissen der Zeugen über Herrschaft und Obrigkeit [14], um religiöse Wissenselemente [15] und zum Teil - im Zusammenhang mit Jagdstreitigkeiten - auch um das Wissen über die Natur. [16] Zentrale Untersuchungsgegenstände bildeten in diesem Kontext die konkreten Vorstellungen zumeist bäuerlicher Untertanen von der gesellschaftlichen Funktion von Herrschern, der Legitimität von Steuern oder Strafen et cetera. [17]
<6> Dahinter tun sich in den Aussagen zudem immer auch Einblicke in zwei sehr grundlegende Wissenssphären auf: Raum- und Zeit-Wissen. Davon ist gerade die Zeitstrukturierung seitens der befragten Personen von besonderer Bedeutung, da sie mit der ebenfalls im Projekt thematisierten Frage nach der Erinnerungspraxis frühneuzeitlicher Untertanen verknüpft ist. Das lebensweltliche Prinzip des Wissenserwerbs beziehungsweise der Wissensbewahrung wirkte hier sich konkret auf Zeitvorstellungen aus. Diese waren weitgehend auf die eigenen Lebensstationen und die der Mitbewohner in den Orten bezogen. In den Aussagen überwog noch bei weitem die konkrete, an das eigene Erleben geknüpfte Zeitvorstellung; das Rechnen in Kalenderjahreszahlen hatte sich noch nicht durchgesetzt. [18] Diesem Befund entspricht, bei großen individuellen Unterschieden im Hinblick auf Raumkenntnis, ein kleinräumiges Denken, das heißt: weitgehende Unkenntnis von Gebieten, die außerhalb der unmittelbaren Umgebung lagen. Administratives Raum-Wissen, die Zugehörigkeit von Gebieten zu Ämtern, Gobezirken et cetera und Raum-Identitäten mussten daher seitens der Obrigkeiten durch herrschaftliche Praxis (unter anderem durch eigens zu diesem Zwecke erhobene Abgaben) und Zeichen (Marksteine, Kreuze) wie auch durch die Organisation von Grenzbeschreitungen produziert werden. [19] Auf einigen Gebieten lässt sich ein Zuwachs von Wissensbeständen für größere Bevölkerungsteile im Verlaufe des 17. und 18. Jahrhunderts nachvollziehen, die auf Formen der Wissensproduktion hindeuten, welche im Verlaufe der Frühen Neuzeit zunehmend an Bedeutung gewannen. In diesem Zusammenhang bietet nicht zuletzt die Intensivierung von Wissensvermittlung in den Kirchen und Schulen ein Erklärungsmoment.
<7> Zum Abschluss des Projektes wurde das Spektrum wahrnehmungsgeschichtlicher Erkenntnisse, die sich über Zeugenverhöre auftun, noch einmal über die Herausgabe eines Sammelbandes präsentiert, in dem zum Teil direkt an die oben beschriebenen Forschungen angeknüpft wurde. [20] An ihm waren aber auch Forscher als Autoren beteiligt, die nicht zur Projektgruppe gehörten und ihrerseits jeweils noch einige weitere wichtige Perspektiven in den Vordergrund rückten: Dabei ging Daniela Hacke in ihrer Studie zu häuslicher Gewalt und ehelicher Unordnung in Venedig dem Wissen der Zeugen über ihre Nachbarn nach. [21] Martin Scheutz untersuchte, inwieweit sich obrigkeitliche Normen in Zeugenaussagen des 18. Jahrhunderts in Niederösterreich widerspiegeln. [22] Margarete Wittke arbeitete heraus, dass auch die knappen Verhöre der strafrechtlichen Generalinquisition um 1600 im Fürstbistum Münster Rückschlüsse auf Emotionen und die Wahrnehmung von Gewaltkriminalität innerhalb der Bevölkerung zulassen. [23] Sabine Ullmann analysierte, inwieweit sich Verfassungsrealität und Verfassungsvorstellungen von befragten Untertanen in Schwaben im 16. Jahrhundert entsprachen. [24] Marco Bellabarba stellte die Bedeutung herrschaftlicher Akte für die Wahrnehmung von Herrschaftsgrenzen und -räumen heraus [25], und Stefan Breit folgte den Spuren einer über mehrere Generationen wirksamen mündlichen Überlieferung zur Schenkung eines Waldes. [26] Darüber hinaus vermitteln die Beiträge von Arnold Esch über mittelalterliche Zeugenbefragungen und Markus Friedrich über Gelehrtenverhöre spezielle Kenntnisse über einige andere Gattungen von Verhören. [27]
<8> Weitere Forschungsmöglichkeiten, etwa im Hinblick auf kommunikationsgeschichtliche Fragestellungen [28], lassen sich im Rahmen dieses kurzen Forschungsberichtes nur andeuten: Nicht selten riefen die Zeugen Beobachtetes aus ihrem "anekdotischen Gedächtnis" [29] auf, häufig sind die Wortwechsel zwischen streitenden Personen überliefert und zuweilen sind dabei die Ähnlichkeiten verschiedener Zeugenaussagen frappierend. Dies kann einerseits darauf zurückgehen, dass sich die Zeugen im Anschluss an die Konflikte intensiv darüber ausgetauscht haben, was sie gesehen und gehört hatten. Andererseits deutet sich hier an, dass man sich über Aussageprotokolle nicht nur den Zeugen als Menschen annähern kann, sondern auch an jene Ereignisse, über die sie berichteten. [30]
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1 | Benigna von Krusenstjern: Was sind Selbstzeugnisse? Begriffskritische und quellenkundliche Überlegungen anhand von Beispielen aus dem 17. Jahrhundert, in: HA 2 (1994), 462-471, hier: 463. |
2 | BayHSta München RKG 359, Brandenburgischer Kommissionsrotulus, 36. Zeuge. |
3 | Siehe etwa den Eid der Schreiber in einem fränkischen Zeugenverhör des Jahres 1587, BayHSta München RKG 361, Brandenburgischer Kommissionsrotulus (Q 16). |
4 | Einen Versuch, Grundzüge von frühneuzeitlichen Zeugenverhören exemplarisch zu beschreiben und Bedingungen darzulegen, die in quellenkritische Überlegungen einzufließen haben, hat Verf. in folgendem Aufsatz unternommen: Ralf-Peter Fuchs: "Gott läßt sich nicht verspotten". Zeugen im Parteienkampf vor frühneuzeitlichen Gerichten, in: Andreas Blauert / Gerd Schwerhoff (Hg.): Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, 315-335. |
5 | Winfried Schulze: Ego-Dokumente: Annäherung an den Menschen in der Geschichte, in: Bea Lundt / Helma Reimöller (Hg.): Von Aufbruch und Utopie. Perspektiven einer neuen Gesellschaftsgeschichte des Mittelalters. Für und mit Ferdinand Seibt aus Anlaß seines 65. Geburtstages, Köln / Weimar / Wien 1992, 427-451. Siehe auch ders.: Zur Ergiebigkeit von Zeugenbefragungen und Verhören, in: ders. (Hg.): Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, Berlin 1996, 319-325. |
6 | Arnold Esch: Mittelalterliche Zeugenverhöre als historische Quelle. Innenansichten von Zeiterfahrung und sozialem Leben, in: Ralf-Peter Fuchs / Winfried Schulze (Hg.): Wahrheit, Wissen, Erinnerung. Zeugenverhörprotokolle als Quelle für soziale Wissensbestände der Frühen Neuzeit, Münster / Hamburg / London 2002, 43-56, hier: 43. |
7 | Siehe etwa frühere Arbeiten von Arnold Esch: Ist Oral History im Mittelalter faßbar? Elemente persönlicher und absoluter Zeitrechnung in Zeugenaussagen, in: Jürgen Ungern-Sternberg / Hansjörg Reinau (Hg.): Vergangenheit in mündlicher Überlieferung, Stuttgart 1988, 321-324, und ders.: Zeitalter und Menschenalter. Die Perspektiven historischer Periodisierung, in: HZ 239 (1984), 309-351, sowie die Arbeiten von Guy P. Marchal: Memoria, Fama, Mos Maiorum. Vergangenheit in mündlicher Überlieferung im Mittelalter, unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen in Arezzo von 1170/80, in: Ungern-Sternberg / Reinau: Vergangenheit in mündlicher Überlieferung, 289-320, und: ders.: Das Meisterli von Emmenbrücke oder: Vom Aussagewert mündlicher Überlieferung. Eine Fallstudie zum Problem Wilhelm Tell, in: SZG 34 (1984), 521-539. |
8 | Krusenstjern: Was sind Selbstzeugnisse?, 470. |
9 | Das Projekt (Laufzeit 1996-2001) war angesiedelt in der Forschergruppe "Zum politischen Diskurs und zu Formen des Wissens im Zeitalter des Humanismus" an der LMU München. - Hinzuweisen ist hier auf die anregenden Vorstudien zum Projekt von Ina Bielenberg: Zeugenlisten und bäuerliche Mentalität im 16. Jahrhundert, unveröffentlichte Magisterarbeit, Bochum 1990. Besonderer Dank gebührt Anette Völker-Rasor für wertvolle Hinweise und ihre Vorstudien im Projektantrag. |
10 | Etwa: Harald Welzer: Das Interview als Artefakt. Zur Kritik der Zeitzeugenforschung, in: BIOS 13 (2000), 51-63. |
11 | Insbesondere Jan Assmann: Das kulturelle Gedächtnis - Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen, 2., durchges. Aufl. 1997. |
12 | Alfred Schütz / Thomas Luckmann: Strukturen der Lebenswelt, Bd. 1, Frankfurt / Main 1979, sowie Peter Berger / Thomas Luckmann: Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Eine Theorie der Wissenssoziologie, Frankfurt 1980. |
13 | Zum Begriff 'soziales Wissen' beziehungsweise 'soziale Wissensbestände', der, basierend auf der Wissenssoziologie von Alfred Schütz, bereits in Forschungen zur Breitenwirkung der französischen Aufklärung angewandt wurde, siehe Ralf-Peter Fuchs: "Soziales Wissen" in der ländlichen Lebenswelt des 16. Jahrhunderts: Ein kaiserlich-kommissarisches Zeugenverhör, in: Westfälische Forschungen 42 (1998), 419-447, und ders. / Winfried Schulze: Zeugenverhöre als historische Quellen - einige Vorüberlegungen, in: Fuchs / Schulze: Wahrheit, Wissen, Erinnerung, 7-40, hier: 32ff. |
14 | Siehe Fuchs: "Soziales Wissen", 440ff., und ebenso: Alexander Schunka: Soziales Wissen und dörfliche Welt. Herrschaft, Jagd und Naturwahrnehmung in Zeugenaussagen des Reichskammergerichts aus Nordschwaben (16.-17. Jh.), Frankfurt / Main u.a. 2000, und ders.: Die Visualisierung von Gerechtigkeiten in Zeugenaussagen des 16. und 17. Jahrhunderts, in: Andrea Griesebner / Martin Scheutz / Herwig Weigl (Hg.): Justiz und Gerechtigkeit. Historische Beiträge (16.-19. Jh.), Innsbruck u.a. 2002, 95-114. |
15 | Fuchs: "Gott läßt sich nicht verspotten". |
16 | Schunka: Soziales Wissen und dörfliche Welt, 125ff. |
17 | Alexander Schunka: Verbrechen, Strafe, Obrigkeit. Zeugenaussagen aus dem Nürnberger Landgebiet, in: ZHF 26 (1999), 323-348. Siehe ebenso: Ralf-Peter Fuchs: Recht und Unrecht im Verfahren Lackum - Ein Kriminalfall mit Widerhall, in: Griesebner / Scheutz / Weigl: Justiz und Gerechtigkeit, 149-168, hier: 160ff. |
18 | Ralf-Peter Fuchs: Protokolle von Zeugenverhören als Quellen zur Wahrnehmung von Zeit und Lebensalter in der Frühen Neuzeit, in: Anette Baumann u. a. (Hg.): Prozeßakten als Quelle. Neue Ansätze zur Erforschung der Höchsten Gerichtsbarkeit im Reich, Köln / Weimar / Wien 2001, 141-164. Im Hinblick auf Zeitstrukturen in der Erinnerung siehe auch: ders.: "In continuirlichem Allarm und Schrecken". Erinnerungszeugnisse von 1726/28 an den Dreißigjährigen Krieg und das kriegerische 17. Jahrhundert, in: Hans Medick / Benigna von Krusenstjern (Hg.): Zwischen Alltag und Katastrophe. Der Dreißigjährige Krieg aus der Nähe, Göttingen 1999, 531-542. |
19 | Ralf-Peter Fuchs: "Ob Zeuge wisse, was das Burggraftum Nürnberg sei." Raumkenntnis frühneuzeitlicher Untertanen, in: Achim Landwehr (Hg.): Geschichte(n) der Wirklichkeit. Beiträge zu einer Kulturgeschichte des Wissens (im Erscheinen). |
20 | Ralf-Peter Fuchs: Erinnerungsschichten: Zur Bedeutung der Vergangenheit für den "gemeinen Mann" der Frühen Neuzeit, in: Fuchs / Schulze: Wahrheit, Wissen, Erinnerung, 89-154, und Alexander Schunka: Schertlin und sein Volk. Bemerkung zur Wahrnehmung und Erinnerung von Herrschaftsfunktionen bei nordschwäbischen Landbewohnern um die Wende zum 17. Jahrhundert, in: ebenda, 225-256. |
21 | Daniela Hacke: Zur Wahrnehmung häuslicher Gewalt und ehelicher Unordnung im Venedig der frühen Neuzeit (16. und 17. Jahrhundert), in: ebenda, 317-355. |
22 | Martin Scheutz: Zwischen Mahnung und Normdurchsetzung. Zur Rezeption von Normen in Zeugenverhören des 18. Jahrhunderts, in: ebenda, 356-397. |
23 | Margarete Wittke: Alltag, Emotionen, Gewalt: Auswertungsmöglichkeiten von Zeugenverhören der strafrechtlichen Generalinquisition, in: ebenda, 293-316. |
24 | Sabine Ullmann: Landesherr und Kaiser im Spiegel eines Zeugenverhörs des Reichshofrats aus den Jahren 1575-1579, in: ebenda, 257-290. |
25 | Marco Bellabarba: Zeugen der Macht: Adelige und tridentinische Bauerngemeinden vor den Richtern (16.-18. Jh.), in: ebenda, 201-224. |
26 | Stefan Breit: Das Geschenk der heiligen Frau Ayd. Legitimation bäuerlicher Interessen als soziales Wissen, in: ebenda, 155-198. |
27 | Esch: Mittelalterliche Zeugenverhöre als historische Quelle; Markus Friedrich: "Mundtlich zuhandelen sei gefehrlich, schrifftlich sei das beste" - Anhörungen als Mittel der Konfliktlösung und ihre Kritik durch frühneuzeitliche Theologen, in: Fuchs / Schulze: Wahrheit, Wissen, Erinnerung, 57-86. |
28 | Hierzu, insbesondere zu Formen kommunikativ erworbener Erinnerungsschemata: Werner Troßbach: "Mercks Baur". Annäherung an die Struktur von Erinnerung und Überlieferung in den ländlichen Gesellschaften (vorwiegend zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts), in: Werner Rösener (Hg.): Kommunikation in der ländlichen Gesellschaft, Göttingen 2000, 209-240. |
29 | Marchal: Memoria, 300. |
30 | Hierzu Ralf-Peter Fuchs: Die Arbeit mit den Quellen, in: Anette Völker-Rasor (Hg.): Frühe Neuzeit (Oldenbourg Geschichte Lehrbuch), München 2000, 255-272, und ders. / Winfried Schulze: Zeugenverhöre als historische Quellen - einige Vorüberlegungen, in: Fuchs / Schulze: Wahrheit, Wissen, Erinnerung, 7-40. |
Dr. Ralf-Peter Fuchs
Ludwig-Maximilians-Universität München
Historisches Seminar
Abteilung Frühe Neuzeit
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Ralfpeter.Fuchs@lrz.uni-muenchen.de
http://www.geschichte.uni-muenchen.de/gfnz/schulze/forschung_lp_soziales.shtml
http://www.lrz-muenchen.de/~rpf/
Empfohlene Zitierweise:
Ralf-Peter Fuchs: Soziales Wissen nach Reichskammergerichts-Zeugenverhören, in: zeitenblicke 1 (2002), Nr. 2 [20.12.2002], URL: <http://www.zeitenblicke.historicum.net/2002/02/fuchs/index.html>
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