Konfessionelle Klientelpolitik im 17. Jahrhundert
Das Beispiel der Reichsgrafen von Sayn-Wittgenstein
urn:nbn:de:0009-9-2383
Zusammenfassung
Der Beitrag greift den Ansatz nach Patronagestrukturen und Klientelverhältnissen im frühneuzeitlichen Reich auf und untersucht, ob und wie der Faktor der Konfession auf eine Patron-Klientel-Beziehung konstituierend und stabilisierend über größere räumliche Distanzen und generationentranszendierend gewirkt hat. Als Beispiel werden die Grafen von Sayn-Wittgenstein herangezogen, die im Kreis der Wetterauer Reichsgrafen dem Kalvinismus zuneigten und damit von einer einstmals kaisernahen Position abrückten. In der Krisenzeit des Dreißigjährigen Kriegs erfolgte zunächst ein Anschluss an die schwedische Macht, doch Graf Johann VIII. bewirkte eine Neuorientierung, indem er in die Dienste des ebenfalls kalvinistischen Kurfürsten von Brandenburg trat. Das neue Protektionsverhältnis, das durch Patenschaften bekräftigt wurde, bescherte dem Kurfürsten einen verlässlichen Gefolgsmann und stabilisierte die politische Position des Sayn-Wittgensteiner. Auch andere Angehörige des Grafenhauses machten, stets unter Rekurs auf das Konfessionsargument, Karriere im Militär und am Hof der Hohenzollern. Erst im Gefolge des Sturzes des Grafen Wartenberg zu Beginn des 18. Jahrhunderts, der auch einen Graf von Sayn-Wittgenstein in Ungnade fallen ließ, erfolgte eine Abkehr von den calvinistischen Hohenzollern. Nachdem bereits im 17. Jahrhundert der Bezug zu Kaiser und Reich stets ein wichtiges Korrektiv des Klientelverhältnisses zu Brandenburg dargestellt hatte, lehnten sich die Reichsgrafen nun wieder stärker an den Kaiserhof an. Im 18. Jahrhundert haben Untertanen in Auseinandersetzungen mit den Grafen diese Raumbeziehungen aufleben lassen.<1>
Es mag sein, dass die Frage nach Patronagestrukturen und Klientelverhältnissen vor einigen Jahren mehr im Schwange war als heute. [1] Das muss aber nicht dagegen sprechen, Erträge und Problemstellungen dieses, von Wolfgang Reinhard, Volker Press und Antoni Mączak [2] besonders gepflegten Ansatzes wieder aufzunehmen, in der Absicht, vielleicht einige Schritte weiter zu kommen, ältere Fragestellungen nutzbar zu machen und fortzuentwickeln, um drohende Stillstände in der Frühneuzeitforschung zu überwinden. Vielleicht ist es in diesem Sinne hilfreich, an die allgemeine, freilich einer empirischen Überprüfung und Vertiefung bedürfende Beobachtung anzuknüpfen, dass in der Frühen Neuzeit Beziehungen zwischen Patron und Klient geeignet waren, "Bindung über Raum und Zeit" zu stiften, [3] politische (und soziale, gegebenenfalls auch kulturelle) Zusammenhänge über größere oder große Entfernungen hinweg aufzubauen und zu stabilisieren, wobei ein wichtiges Kriterium sein kann, ob dies über mehr als eine Generation hinaus gelungen ist. Indem eine solche prinzipiell asymmetrische Beziehung, [4] die auf den Interessen von Klient und Patron aufbaut, den politischen Raum der Territorien und der näheren "Regionen" transzendieren konnte, tritt damit eine gleichsam dritte Raumdimension entgegen: Neben "Staat" und Landschaft konnten Klientelbeziehungen Räume über größere Distanzen und politische Grenzen hinweg strukturieren, wie es denn auffällt, dass selbst kleinere und ökonomisch nicht eigentlich hervorragende (Adels-)Familien geographisch weitgespannte Beziehungen aufnahmen und unterhielten. Das konnten, aber es mussten nicht Patronage- bzw. Klientelverhältnisse sein; auffällig sind Heirats- und überhaupt Familienverbindungen über Grenzen und Distanzen, die dann freilich mit Klienteltechniken (zu einem späteren Zeitpunkt) kombiniert werden konnten. [5] Der sich dabei anbietenden Typologie, letztlich einer Typologie raumstrukturierender Interessen, Wahrnehmungen und Verfahren ist hier noch nicht näher nachzugehen, und es muss an dieser Stelle der bloße Hinweis darauf genügen, dass bei diesem Forschungsansatz – wohin er denn auch führen mag – die Kategorie des Raumes eben in dritter Gestalt entgegentritt, jedenfalls aber ernst genommen werden muss, [6] mehr, als dies bisweilen bei generalisierenden Theorien geschieht, die selbst die Grunderkenntnis des alteuropäischen Regionalismus [7] leicht zu vergessen scheinen.
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Nicht um die Typologie und noch nicht um ein elaboriertes Konzept soll es also an dieser Stelle gehen, denn manches spricht dafür, dass zunächst noch vieles an empirischer Forschung – Forschung in den unterschiedlichsten Teilen Europas – geleistet werden muss, bevor in einem späteren Schritt danach gefragt werden kann, was dies für die Frühe Neuzeit, für das letzte Zeitalter der Aristokratien [8] grundsätzlich, ja kategorial bedeutet. In dem vorliegenden Beitrag soll ein Beispiel aus dem Alten Reich gewählt werden, um exemplarisch nicht formalisierte Machtbeziehungen überterritorialer und überregionaler Art zu analysieren. Gewählt wird ein Exempel einer konfessionell-gestützten Patron-Klientenbeziehung aus dem 17. und (frühen) 18. Jahrhundert, und zwar unter Verwendung einer guten Archivüberlieferung auf der Seite des Patrons. Volker Press hat allgemein darauf aufmerksam gemacht, dass die Konfession gerade für die Beziehungen der Reichsgrafen zu "großen Höfen" eine erhebliche Rolle gespielt hat, [9] und es dürfte sich lohnen, weiterführend danach zu fragen, ob dieser Faktor konstituierende oder eher stabilisierende Bedeutung besessen hat, welche Techniken, Patron-Klient-Beziehungen auf eine gewisse, etwa generationentranszendierende Dauer zu stellen, beobachtet werden können und ob die so hergestellten Raum-Beziehungen nur-dynastische bleiben oder auf andere soziale Gruppen gleichsam übergehen können. Im Falle der Reichsgrafen zu Sayn und Wittgenstein ist das in der Tat der Fall gewesen.
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Das gewählte Exempel – die Grafen von Sayn-Wittgenstein – gehört in den Kontext der deutschen Reichsgrafen, und zwar insbesondere derjenigen Grafenregion, die sich bis in das 16. Jahrhundert als Wetterauer Reichsgrafenverband eine eigene, differenzierte Organisation gegeben hatte. [10] Den Kern bildeten die Grafen von Nassau, Solms, Stolberg, Ysenburg, ferner Leiningen, Wied, Waldeck und Sayn-Wittgenstein. Im späten 16. Jahrhundert gewann der Kalvinismus unter den Wetterauer Reichsgrafen an Anhängerschaft, verstärkt um so mehr, als die Grafen außerhalb des heute hessischen Kerngebietes sich am Niederrhein und in Franken in der Mitte des 17. Jahrhunderts eine gesonderte Organisation (mit reichstäglicher Kuriatstimme) errungen hatten. Umso deutlicher trat in konfessioneller Hinsicht das spezifische Profil der Wetterauer Adelslandschaft hervor. Die Wetterauer Reichsgrafen unterstützten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts den niederländischen Freiheitskampf, und eben dies ließ Distanzen zum Kaiser wachsen. Hatte Ludwig von Sayn-Wittgenstein um 1570 noch als Reichshofrat eine kaisernahe Funktion innegehabt, so nahmen die Gegensätze der Wetterauer zum Hause Habsburg unter Rudolf II. weiter zu. Es ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass es der Einfluss des Heidelberger Hofes gewesen ist, der in weiten Teilen der Wetterauer Reichsgrafen den Kalvinisierungsschub um 1600 bewirkt habe, wobei die "enge(n) Beziehung(en) zu den aufständischen Niederlanden" in dieselbe Richtung gewirkt hätten. [11]
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Dies alles zeitigte Wirkungen auf die Klientelbeziehungen dieser Reichsgrafen aus dem oberrheinischen Reichskreis, [12] denn damit veränderte sich, jedenfalls allmählich, das Koordinatensystem der "Bezugshöfe" (Volker Press), in dem diese Grafen Anlehnung und gegebenenfalls Schutz suchen konnten. Die Reichsgrafen von Sayn-Wittgenstein, die seit etwa 1560 am Wetterauer Corpus teilnahmen, um damit ein Gegengewicht gegen den gefährlich nahen und bedrängenden Landgrafen von Hessen zu finden, [13] haben mit einer neuen Kirchenordnung im Jahre 1563 schon "zahlreiche calvinistische Elemente" rezipiert; offiziell wurde die neue Konfession im Jahre 1577/1578 eingeführt. [14] Die Grafschaft Wittgenstein wurde so zu "einem der Kerngebiete der reformierten Grafengruppe des Reiches". [15]
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Die Lage der Grafschaftsgebiete von Sayn und von Wittgenstein implizierte politische Probleme. Die Grafschaft Sayn, im westfälischen Reichskreis "auf dem Westerwalde gelegen", [16] grenzte unmittelbar an nassauisches, vor allem aber an kurkölnisches, Trierer und wiedisches Gebiet. Kurtrier, Köln, die Kurpfalz und der Landgraf von Hessen – um nur einige zu nennen – besaßen Lehnsrechte in der Grafschaft Sayn.
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Seit dem 14. Jahrhundert wurden die Gebiete der Grafschaft Sayn mit denjenigen Wittgensteins dynastisch verbunden. [17] Die Grafschaft Wittgenstein, nordöstlich Sayns am Rothaargebirge gelegen und durch nassauisches Gebiet von diesem getrennt, stand noch mehr unter hessischem Druck und in der Gefahr, auf Grund lehnsrechtlicher Bindungen seine Reichsunmittelbarkeit und Selbständigkeit zu verlieren. [18] Die Nachbarschaft von Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, auch die Nähe Westfalens, gehörten zu den geographischen und politischen Koordinaten der Grafschaften Sayn und Wittgenstein in der Frühen Neuzeit. [19]
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Die älteren dynastischen Verhältnisse dürfen an dieser Stelle füglich übergangen werden. Erwähnt sei lediglich, dass auf der Basis einer früheren Erbverbrüderung zwischen Sayn und Sayn-Wittgenstein es 1603/1605 zu einer Landesteilung kam, die diejenigen Linien entstehen ließ, die dann bis zum Ende des Alten Reiches für die Gliederung dieses Grafschaftskomplexes bestimmend blieben. Das östliche, das wittgensteinsche Gebiet wurde in der nördlichen Hälfte von den Grafen zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg regiert, die südliche von denjenigen Grafen zu Sayn-Wittgenstein, die auf dem Schloss Wittgenstein über der kleinen Stadt Laasphe residierten. [20] In der Grafschaft Sayn wurde nun, 1605, der Kalvinismus eingeführt. Aus der Linie Sayn-Wittgenstein-Sayn (zuerst unter Graf Wilhelm III.) gingen durch weitere Landesteilungen im 17. Jahrhundert die Linien Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen hervor; letztere kam im weiblichen Erbgang an Herzog Georg I. von Sachsen-Eisenach, nach 1741 dann an Brandenburg-Ansbach. [21] Die Wittgensteiner Vettern haben bis 1803 Erbansprüche auf Sayn zu erheben versucht. [22]
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Im frühen 17. Jahrhundert, nach der Landesteilung von 1605, wurden solche Ansprüche aber auch von außen geltend gemacht, von einer Seite, die konfessions-politisch auf ganz anderen Ufern stand als die Sayn-Wittgensteiner Herren mit ihrem neuen Glauben. Vor allem die Kurfürsten von Köln und Trier griffen mit ihren Rechtstiteln auf die westlichen Grafschaftslande aus. Das hat die Berleburger und Wittgensteiner Grafen um so mehr beunruhigt, als es nicht bei reichskammergerichtlichen Offensiven blieb, sondern im Pulverdampf des teutschen Krieges Truppen mit Besatzungsauftrag marschierten. [23] Aber Gefahr drohte gerade jetzt nicht nur von einer Seite, und ältere, etwa pfälzische Dienstbeziehungen waren im Krieg nicht geeignet, Schutz zu gewähren und Hilfe zu schaffen. Eine hessen-darmstädtische Besatzung lag in der Grafschaft Wittgenstein, die aber in den vierziger Jahren auch von bayerischen Truppen ausgeplündert wurde. Die Kaiserlichen hatten schon 1634 auf Schloss Wittgenstein schlimm gehaust, nachdem zuvor die Wallensteinischen für das Land schon schwere Lasten genug gebracht hatten. Die Spannungen mit Hessen-Kassel nahmen nicht ab, sondern zu; und dann waren da ja auch noch die Schweden. Nimmt man alles in allem, so ist zuerkennen, wie die ohnehin prekäre Lage dieser Reichsgrafen am Rande der niederrheinisch-westfälischen bzw. der Wetterauer Adelslandschaft im Dreißigjährigen Krieg immer bedrohlicher wurde. [24] Nach dem Tode Graf Ludwigs 1636 hat Kurköln Sayn’sches Gebiet, dabei auch Hachenburg, eingezogen, und selbst ein kaiserlicher Schutzbrief Ferdinands III. konnte nicht verhindern, dass nun auch Kurtrier den direkten Zugriff wagte. [25] Es waren nicht nur die Grafen von Sayn-Wittgenstein, [26] die in diesen Jahrzehnten lernten, dass ältere Dienst- und Klientelbeziehungen nicht mehr trugen, dass es neuer Anlehnungen bedurfte, solcher, die das Gewicht der drängenden und aggressiven Umgebung auszugleichen, ja auszupendeln vermochten.
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"Es war die rüde Politik des Wiener Hofes gewesen, die die evangelischen Grafen ins schwedische Lager getrieben hatte." [27] So umschrieb Volker Press, um ihn noch einmal zu zitieren, Wandlungen der Bündnisbeziehungen kleiner evangelischer Reichsstände in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ganz allgemein.
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Die Reichsgrafen der Wetterau und des Westerwaldes hatten sich im Februar 1632 zu einem förmlichen Bündnis mit König Gustav Adolf von Schweden bereit gefunden und auch dazu, zum Unterhalt des schwedischen Heeres beizutragen. Es war Graf Johann VIII. von Sayn-Wittgenstein aus der Linie Wittgenstein, der diese brisante Mission der evangelischen Reichsgrafen aus dem Westen des Reichs durchführte und der auch selbst – als Offizier im Range eines Oberstleutnants – in schwedische Dienste trat. [28] Geboren im Jahre 1601 und überzeugter Kalvinist, hatte er in jungen Jahren schon für Württemberg gekämpft, dann unter dem Grafen Mansfeld gedient, bis er in den zwanziger Jahren in Wittgenstein, stellvertretend für seinen Vater, die Regierung führte. Politische und militärische Erfahrungen hatte er also schon zur Genüge gesammelt, und dabei auch diese, dass bei den Schweden durchaus nicht mit der nötigen Sicherheit auf eine ausreichende Loyalitätsprämie zu hoffen war. Dabei hatte er die Mission des Jahres 1632 in der festen Absicht übernommen, eine "neue Dienststellung" (Grossmann) zu erlangen. Die diplomatische Mission für das Grafenkorpus stand also in Johanns’ Augen unter dem Vorzeichen, die Kontakte zu Schweden, vermittelt über den Feldmarschall Horn, in den Dienst der Wittgensteinschen Landes-Interessen zu stellen. [29] Johann VIII. war zudem durchaus nicht der einzige seines Hauses, der in schwedischen (und später in französischen) Diensten stand. [30]
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Johann VIII. war, wie sich nachweisen lässt, sehr bald unzufrieden mit dem Ertrag seiner zeitweiligen schwedischen Dienstbarkeit, [31] aber er bedurfte wohl aus finanziellen Gründen fremder Anstellungen. Sein Wittgensteiner Gebiet war um 1640 schon nicht mehr in der Lage, einen auch nur bescheidenen Hofhalt zu tragen. Nach der Schlacht von Nördlingen hatte sich der Reichsgraf aus Kriegsämtern zurückgezogen. In Folge der gemachten Erfahrungen und der – mit dem Prager Frieden von 1635 – veränderten Konjunkturen in kaiserliche Funktionen überzugehen, das schien schon wegen der Konfession nicht gut möglich. Wäre er in die Dienste des einen hessischen Landgrafen getreten, wäre die Feindschaft des anderen Hessen die Folge gewesen.
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Die kurbrandenburgischen Dienste boten den Vorteil reformiert-konfessioneller Homogenität bei gleichzeitiger Distanz zum hohenzollernschen Kernland. Nach Jahren heimischer Residenz in Wittgenstein bot eine Reise zum Generalfeldmarschall Graf Hatzfeld im kaiserlichen Hauptquartier Gelegenheit, mit Kurbrandenburg anzuknüpfen, und in Cölln an der Spree war man durchaus bereit, den erfahrenen Reichsgrafen zunächst sozusagen als Posten in dessen Adelslandschaft selbst zu verpflichten. Zu Weihnachten 1642 wurde Graf Johann VIII. zu Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein jedenfalls zum brandenburgischen Rat "von Haus aus" ernannt. [32] – Bis dahin waren die Beziehungen der Wetterauer Reichsgrafen im allgemeinen und der Sayn-Wittgensteiner im besonderen zum Kurfürsten an Elbe und Oder wenig ausgeprägt gewesen, sieht man von sehr weitläufiger und politisch nicht belastbarer Verwandtschaft (aus dem 16. Jahrhundert) einmal ab. Der dynastische Kalvinismus war aber seit dem 17. Jahrhundert eine neue wichtige Gemeinsamkeit. [33]
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Zunächst noch überwiegen von Wittgenstein aus, hatte der Reichsgraf brandenburgische Interessen gegenüber den Schweden zu vertreten und mit Hessen-Kassel zu verhandeln; dabei ging es sowohl um die Stationierung hessischer Truppen am Niederrhein als auch um die Übergabe von Lippstadt und Kalkar an den Kurfürsten von Brandenburg. Johann VIII. nutzte geschickt den Informationsvorsprung, den er an seinem Herrschaftssitz ob Laasphe besaß, um sich dem brandenburgischen Herren weiterhin zu empfehlen. [34] Schon diese ersten Arbeitsproben qualifizierten ihn jedenfalls für mehr, und Johann drängte seinerseits auf eine festere Dienstbeziehung, und zwar auf eine Bestellung zum wirklichen kurbrandenburgischen Geheimen Rat. Aber schon zu Jahresbeginn 1644 hatte der Kurfürst Friedrich Wilhelm den Wittgensteiner für eine ganz besondere Aufgabe, ja ein Hauptgeschäft der kommenden Jahre ausersehen und "zu den Tractaten verordnet", [35] d. h., ihm war die Leitung der kurbrandenburgischen Gesandtschaft beim Friedenskongress von Münster und Osnabrück zugedacht worden. Dass die brandenburgischen Ansprüche dort von einem Reichsgrafen als Verhandlungsleiter vertreten wurden, hat ihnen in der Tat besonderen Nachdruck verliehen, denn Johann VIII. konnte sich, kam es hart auf hart, ein ganz anderes Auftreten erlauben als etwa ein Diplomat bürgerlicher Abkunft. [36] Hinzu kam seine nicht nur politische, sondern – als Offizier – ja auch militärische Erfahrung, ein Umstand, der seiner Stimme besonderes Gewicht verlieh, wie aus den Quellen zu den Verhandlungen des Nürnberger Friedensexekutionstages überliefert ist. [37]
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Es ist an dieser Stelle nicht erforderlich, etwa die Tätigkeit Johanns von Sayn-Wittgenstein auf dem Westfälischen Friedenskongress im einzelnen zu verfolgen. Johann VIII., das – wie es in Quellen heißt – "vornehme Haupt" [38] der brandenburgischen Diplomaten, hat seinem Groll auf die Schweden auch bei dieser Gelegenheit freien Lauf gelassen [39] und um so mehr unter Beweis gestellt, dass er nun die Interessen seines neuen Herrn verfocht. Das schloss nicht aus, dass der Graf, der "in der Bedrängnis" dieser Jahre "den Schutz eines Mächtigen" (Dickmann) gesucht hatte, [40] seinen Diplomatenposten dazu zu nutzen suchte, um die Interessen des Hauses Sayn-Wittgenstein zu verteidigen. Dabei ging es zum einen um brandenburgischen Nachdruck dafür, dass Kurkölln die Grafschaften Sayn und Wittgenstein von Kontributionen verschone und dass auch Braunschweig und Kursachsen die Interessen dieser Grafen nicht aus dem Auge verlören. [41] Johann hat von Münster und Osnabrück aus die Erbansprüche auf das Sayner Gebiet aufrechterhalten und die Forderungen Kurtriers nachhaltig bekämpft, aber gerade bezüglich Sayns war der hessische Widerstand zu stark gewesen, um zu einem durchschlagenden Offensiverfolg zu gelangen. Als Vertreter der "Wetterauer Grafenkorrespondenz" ist Johann VIII. in Münster und Osnabrück aber nur wenig hervorgetreten. [42]
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Das Protektionsverhältnis, das zwischen Kurbrandenburg und den Grafen von Sayn-Wittgenstein damals in statu nascendi war, trug potentiell vielfache Frucht. Es ließ sich mobilisieren, indem mit brandenburgisch Brief und Siegel für die Herren aus Wetterau und Westerwald interzediert wurde, oder der Graf konnte das gestärkte Eigengewicht in die politische Waagschale werfen. Nicht untypisch für die Beziehungen hoher Amtsträger zum brandenburgischen Kurfürsten im 17. Jahrhundert, hat Johann VIII. diese Verbindung seinerseits durch die Gewährung von Krediten aus seinem Vermögen stabilisiert. [43] Der Kurfürst tat ein mehreres, um Graf Johann VIII. an seiner Funktion zu interessieren, als er ihm, als es 1647 um die brandenburgischen Entschädigungsansprüche auf Pommern ging, im Falle eines günstigen Ergebnisses "die zu Halberstadt gehörige Grafschaft Hohenstein versprach", was voraussetzte, dass der Kurfürst "in den wirklichen Besitz von Halberstadt käme". [44] Die tatsächliche Realisierung des Besitzes von Hohenstein hat sich, beginnend mit dem ersten Verleihungsakt im März 1647, [45] noch über Jahre hingezogen, und dieser Vorgang ist insofern aufschlussreich, als er erkennen lässt, wie sich der Klient verhielt, wenn der Patron, also der Kurfürst, seinerseits Zweifel an der Solidität des Verhältnisses schürte. Jedenfalls hat sich der Brandenburger Friedrich Wilhelm, nachdem die westfälische Ernte in der Scheuer war, bestimmte Hohensteiner Rechte vorbehalten wollen, worauf sich der Wittgensteiner nun an den Kaiser wandte, der ihn seinerseits im Jahre 1651 mit dem unbeschränkten Besitz – wie er 1647 versprochen worden war – belehnte, samt des Rechtes, Titel und Wappen zu führen. Das hat den Kurfürsten zum Nachgeben gezwungen, sprechendes Indiz für die Bedeutung des Reichs für die Justierung von Patronagebeziehungen auch nach der Zäsur von 1648. [46] Aus diesem Vorgang resultierte fortan die Benennung der Wittgenstein-Wittgensteiner Linie als Grafen von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. [47] Dabei blieb es auch, als ein halbes Jahrhundert später Kurfürst Friedrich III. 1699 von einer Rückkaufsklausel Gebrauch machte. In Berlin-Cölln wurde die Frage, ob der Wittgensteiner wenigstens den Hohensteiner Titel weiter führen dürfe, noch einen Moment lang in der Schwebe gehalten und "dissimuliert", doch haben die Reichsgrafen dann wenigstens dieses Relikt aus westfälischen Friedensjahren zu retten vermocht. [48]
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Aus dem Vorgang der Jahre 1651/1652 ist zu entnehmen, dass auch in extrem asymmetrischen Klientelbeziehungen [49] der Klient durch Rekurs an das Reich seine Positionen zu stabilisieren wusste, dass also die Reichsstruktur – so eine vorläufige These – für frühneuzeitliche Patronageverhältnisse vielleicht in besonderem Maße geeignet war. Jedenfalls hat der Hohensteiner Vorfall die Beziehungen des Wittgensteiners weit nach dem Osten auf Dauer nicht gestört.
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Nach 1649 wurde Johann VIII. zum Statthalter in den kurbrandenburgischen Exposituren Minden und Ravensberg ernannt; nach 1655, in den kritischen Zeiten des Ersten Nordischen Krieges, kam noch die Statthalterschaft in der Kurmark dazu. Vor allem für die Funktion im Westfälischen, für die er seinen Sitz nach dem mindischen Petershagen verlegte – von wo aus er auch Verbindung zur "wetterauischen Grafenkorrespondenz" hielt – war seine Herkunft von Nutzen. Denn im brandenburg-preußischen Gesamtstaat des 17. Jahrhunderts wurden die Statthalterfunktionen gerne an Männer vergeben, die in traditionell intensiven Beziehungen zu den benachbarten Regionen standen. [50] Es gehörte also zu der Herrschaftstechnik der Statthalter, die ihnen anvertraute Landschaft auf dem Hintergrund eigener großregionaler Beziehungsnetze regieren zu können.
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Diese Funktionen erlaubten es dem Reichsgrafen nun auch weiterhin, den brandenburgischen Dienst im Interesse der eigenen Grafschaft einzusetzen, [51] und das hieß etwa, dass er in der Lage war, mit brandenburgischen Vertretern zu Regensburg über Fragen seines Hauses zu korrespondieren. Zugleich behielt er die Optionen der Reichsstruktur sehr genau im Auge und versuchte, 1653 selbst am Reichstag anwesend, die deutschen Reichsgrafen zu einem schlagkräftigeren politischen Zusammenschluss zu motivieren.
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Das alles darf aber nicht als Indiz, aus dem, die Wetterauer und die westfälischen Regionen transzendierenden Bündnis mit dem Kalvinisten an Spree und Pregel auszubrechen, gedeutet werden. Im Gegenteil: Vor und nach 1648 ging es dem Reichsgrafen ganz entschieden darum, die neue Patronagebeziehung auf Dauer zu stellen. Schon 1647 hat Graf Johann von Sayn-Wittgenstein den Kurfürsten persönlich darum gebeten, die Patenschaft für den im November dieses Jahres zur Welt gekommenen Sohn zu übernehmen. Dass der junge Graf dann den Namen Friedrich Wilhelm erhielt, dürfte also kein Zufall gewesen sein; vielmehr deutet das auf die Strategie hin, die Klientelbeziehung auch namenssymbolisch zum Ausdruck zu bringen. Eine Tochter Johanns VIII. erhielt mit Konrad von Burgsdorff einen Mann zum Paten, der damals zu den einflussreichsten Personen in der Umgebung des Kurfürsten gehörte. [52] Patenschaften stifteten gleichsam Familienbeziehungen über die faktische Statusdifferenz [53] von Reichsgraf und Kurfürst hinweg und stellten die Klientelbeziehungen auf eine generationentranszendierende Dauer. Diese Patenbeziehungen besaßen also einige politische Bedeutung. Entsprechendes Gewicht wurde auf sie gelegt, wie die Akten zeigen. Aus Petershagen im Mindischen hat der Reichsgraf die brandenburgische Kurfürstin im Januar 1652 darum gebeten, als "Gevatterin" für seine jüngste Tochter zu fungieren, und Luise Henriette sagte zu. [54] Johann VIII. starb im April 1657, und in seiner letzten Zeit hat er auf eigentümliche Weise an seinem Bündnis gefeilt. Als Johann den Tod kommen fühlte, [55] hat er den brandenburgischen Hohenzollern die Sorge für die nächste Wittgensteiner Grafengeneration ans Herz gelegt, ja aufgetragen. Dabei spielten nun konfessionelle Argumente ganz ausdrücklich eine ausschlaggebende Rolle. Aus einem Schreiben der Kurfürstin Luise Henriette an die Gräfin Agnes, der Schwester des nun toten Wittgenstein, geht hervor, wie der Graf "unß vielfeltig ersuchet" hatte, "daß, wenn er würde mit Tode abgehen, wir Seine jüngste Tochter zu Unß nehmen und in der reformirten Religion aufferziehen lassen mochten". [56] An den Kurfürsten hatte sich Johann ebenfalls gewandt mit der Bitte, sich im Todesfall des Patenkindes, des eben erwähnten Grafen Friedrich Wilhelm anzunehmen, "denselben an sich zu nehmen und erziehen [zu] lassen". Der Kurfürst hat "solches auch nochmalen wollgemelten Herrn Grafen Sel. auf seinem Todbette versprechen lassen". Daran wurde er nun von der Witwe "erinnert", und er hat daraufhin angeordnet, dass der Graf Friedrich Wilhelm im Hause des (einflussreichen!) Geheimen Rats Otto von Schwerin aufgenommen werden sollte. Schwerin hatte den jungen Herrn "an seinen Tisch zunehmen, und nebst seinen Söhnen unterrichten zu lassen". [57] Noch auf dem Sterbebett war die Frage des Klientelverhältnisses also geradezu essentiell. Die Stabilisierung der Beziehung zwischen Sayn-Wittgenstein und Brandenburg-Preußen etwa mittels erbetener "Tauffzeugen"-Funktion, ist auch um 1700 möglich gewesen, [58] als nun Reichsgraf und Kurfürstenkönig in ein Gevatterschaftsverhältnis – trotz weiterentwickelter Statusschere – traten. Wiederum sollte dem Täufling der – nun königliche – Name gegeben werden; und aus Cölln an der Spree ließ sich vernehmen, dass dort "Gevatterstelle und Benennung des Kindes nach unseren Namen gantz angenehm" wären.
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Das deutet zugleich darauf hin, wie wichtig selbst am jungen (brandenburg-) preußischen Könighof die Reichsgrafen genommen worden sind, ein Phänomen, das sich für die Zeit nach 1650 im Verhältnis von Reichsgrafen und evangelischen Reichsständen verallgemeinern ließe. [59] Die Stabilisierung von Patronagebeziehungen über große Distanzen in symbolischen Formen besaß dabei einen allzu leicht übersehenen Stellenwert. Freilich: Offenbar bedurfte es schon des reichsgräflichen Status, um die engeren Regionen und umgebenden Landesstaaten – im Sinne der dritten Raumdimension [60] – transzendieren zu können. Die Reichsritter aus Wetterau und Mittelrhein blieben gebunden an die Höfe der Umgebung, zumal an Kassel, Hessen-Darmstadt und Braunschweig, die katholischen Standesgenossen gravitierten nach Mainz, [61] vielleicht später auch nach Fulda. [62]
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In ganz auffälliger Weise war Graf Johann von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein darum bemüht gewesen, seinen Söhnen militärische Dienststellungen in der jungen und noch kleinen kurbrandenburgischen Armee zu verschaffen, [63] und in der Tat lassen sich vor und nach dem Tod Johanns VIII. Angehörige dieses Grafenhauses in einiger Zahl als brandenburgische Offiziere nachweisen. Mehr noch: Graf Christian – wohl aus der Berleburger Linie – trat in einer Eingabe an den brandenburgischen Kurfürsten nachdrücklich dem Gerücht entgegen, er sei ohne Genehmigung des Hohenzollern in fremde, nämlich lothringische Dienste getreten, ja er betonte, nie würde er dies ohne Zustimmung Friedrich Wilhelms getan haben. Zugleich bot er sich dem Kurfürsten zu militärischen Diensten an, [64] und er war nicht der einzige der Wittgensteins, der um 1670 vorschlug, nach Erhalt einer brandenburgischen Bestallung dem Kurfürsten neue Regimenter zuzuführen. Der älteste Sohn Johanns trat, nachdem er sich schon in diplomatischen Missionen bewährt hatte, 1668 als Wirklicher Geheimer Rat in brandenburgischen Dienst. [65] Und so hat denn auch die politische Anlehnung über das Todesjahr 1657 hinaus gewährt, wenn die Wittgensteiner Reichsgrafen, sei es mit Kurtrier oder etwa mit Hessen-Darmstadt in Konflikt gerieten. [66] In Schriftstücken aus Wittgenstein ist da ganz ausdrücklich von der brandenburgischen "Protection" die Rede – für den Wittgensteiner Reichsgrafen, "der Dero Religion ist". Das Konfessionsargument war in besonderem Maße geeignet, dem Protektionsverhältnis geradezu programmatische Dauer zu geben.
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Jedenfalls steht nunmehr fest, dass das in der Spätphase des Dreißigjährigen Krieges von Johann VIII. gestiftete Klientelverhältnis zu Kurbrandenburg über ihn hinaus Wirksamkeit behielt, in einer abgeschwächten, aber ununterbrochenen Kontinuität, die bis in das frühe 18. Jahrhundert währte. Dass dann einer seiner direkten Nachkommen, Graf August von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, zu einer prominenten Schlüsselfigur am neuen preußischen Hofe wurde, war also nicht etwas völlig Neues, sondern stand in der Logik zeitgemäßer Protektionsverhältnisse des 17. Jahrhunderts. Graf August hatte erst in vorsichtiger Wiederaufnahme einer älteren Haustradition in kurpfälzischem Dienst gestanden, [67] muss aber spätestens seit Mitte der 1690er-Jahre zum Brandenburger Hof intensivere Beziehungen besessen haben. Schon bevor er 1702 zum preußischen Obermarschall avancierte, hatte er 1701 den alten Protektor der Reichsgrafschaft dazu vermocht, sich beim Kaiser für ein dringend erwünschtes Schuldenmoratorium für die gesamten Wittgensteiner Grafen einzusetzen. Nach 1705 ließ sich erst recht das neue preußische Gewicht zum Schutz der Reichsgrafschaft nutzen, etwa wenn es darum ging, Durchmärsche fremder, etwa Hannöverscher Truppen zu verhindern. [68]
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Der Aufstieg zu dem prominenten Hofamt war also eine Fortsetzung einer Klientelbeziehung, die nicht erst um 1700 aufgebaut wurde, nun aber in einer Zeit auch preußischerseits besonders willkommen sein musste, als es galt, durch hochkarätige Namen von außerhalb Brandenburg-Preußen die Geltung des um Anerkennung noch ringenden Königshofes zu steigern. Umso härter war der Bruch, als August Graf zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein – im Vorfeld des spektakulären Sturzes des Grafen Wartenberg – 1710 verhaftet und im Folgejahr gegen 70.000 Taler Schadensersatz für seine "Fehler" entlassen wurde. Er kehrte auf seine Güter zurück. Auf den Rechtsweg an die Reichsgerichte hatte er zuvor ausdrücklich verzichten müssen. [69] Manches spricht dafür, dass sich die Wittgensteiner Reichsgrafen alsbald wieder mehr dem Kaiserhaus angenähert haben, [70] und auch dies ist ein Befund, der sich in die allgemeine Entwicklung im Reich angesichts der gestärkten Position des Kaisers ganz vorzüglich einfügt. [71] Die Entwicklung im weiteren 18. Jahrhundert soll uns an dieser Stelle nicht mehr beschäftigen, aber es ist bemerkenswert, dass der Bruch zwischen dem Grafen von Wittgenstein und der Dynastie der Hohenzollern im Reich in eigentümlicher Weise Aufmerksamkeit fand. Die Wetterauer Reichsgrafen führten am Berliner Hof Beschwerde, "daß man ein so standeswidriges Verfahren wider" den Grafen August von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein angewandt habe. [72] Stellung und Sturz eines Wetterauer Reichsgrafen waren also nicht nur dessen Sache allein, sondern berührten die Interessen der betreffenden Grafenkorporation im Alten Reich per se. Die Wittgensteiner Klientelbindungen haben sich jedenfalls nach 1710 verändert, selbst wenn sich Angehörige dieses Reichsgrafenhauses noch weiterhin auf die alte "Protection" durch Brandenburg beriefen. [73] Vom Wandel dieses Klientelverhältnisses lässt sich noch in einem weiteren Sinne sprechen. Denn nun waren es die Untertanen, und zwar sowohl die aus der Grafschaft Sayn als auch solche aus Wittgenstein, die sich wiederholt nach Berlin wandten, in Bauernprozessen oder wenn die Reformierten unter dem lutherischen Herzog von Sachsen-Eisenach in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen [74] Schutz begehrten. Dieses Phänomen, in Gestalt von Bauerndeputationen, geschickt nach Berlin, oder in einer ganzen Serie von Untertanensuppliken, die nun in den Akten des Geheimen Staatsarchivs in Berlin-Dahlem liegen, [75] können darauf hindeuten, dass ursprünglich dynastisch fundierte Klientelbildungen ihre soziale Trägergruppe transzendieren konnten und zu stabileren, regionenüberschreitenden Politikstrukturen tendierten. Auch in diesen Untertanenbittschriften war von der "Königlichen Protection" die Rede, die nun aber die Bauern aus Sayn und Wittgenstein im Nordosten des Reiches suchten. So wurden nach Jahrzehnten fürstlicher Klientel- und Protektionsbeziehungen diese Traditionen von widerständigen Untertanen also übernommen. Es bleibt zu prüfen, ob die soziale Verbreiterung von Klientelverbindungen und Protektionsverhältnissen darauf hindeuten könnte, dass diesem Gesamtkomplex fortan wieder mehr Aufmerksamkeit zugemessen werden muss.
Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer
Universität Würzburg
Lehrstuhl für Frühe Neuzeit
Am Hubland
97074 Würzburg
wolfgang.neugebauer@mail.uni-wuerzburg.de
[1] Heiko Droste: Patronage in der Frühen Neuzeit – Institution und Kulturform, in: Zeitschrift für historische Forschung 30 (2003), 555-590, hier: 555f.; gegen diesen Beitrag schroff Birgit Emich, u. a.: Stand und Perspektiven den Patronageforschung. Zugleich eine Antwort an Heiko Droste, in: A. a. O. 32 (2005), 233-265, bes. 234-237; zur Kategorie des Raumes: 244, 257; soeben erschien: Hillard von Thiessen / Christian Windler (Hg.): Nähe und Ferne. Personale Verflechtung in den Außenbeziehungen der Frühen Neuzeit, Berlin 2005 (= Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft 36), in Einleitung 9-13 zum Problem der „informelle(n) Netzwerke“, zu dem Beziehungen zwischen Zentrum und Peripherie und zur Bedeutung der Netzwerke in den „Außenbeziehungen“ (10).
[2] Grundlegend und in der Diskussion von sozialwissenschaftlichen Modellen nach wie vor inspirierend Wolfgang Reinhard: Freunde und Kreaturen. "Verflechtung" als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen. Römische Oligarchie um 1600 (= Schriften der Philosophischen Fachbereiche der Universität Augsburg 14), München 1979, bes. 19-32; vgl. ders.: Ausgewählte Abhandlungen (= Historische Forschungen 60), Berlin 1997, 289-310; Volker Press: Patronat und Klientel im Heiligen Römischen Reich, in: Antoni Mączak (Hg.): Klientelsysteme im Europa der Frühen Neuzeit (= Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 9), München 1988, 19-46, zum folgenden bes. 28; Hans-Heinrich Nolte: Patronage und Klientel: Das Konzept in der Forschung, in: ders. (Hg.): Patronage und Klientel. Ergebnisse einer polnisch-deutschen Konferenz (= Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte 29), Köln / Wien 1989, 1-17, zum Konzept Reinhards 9ff.; mit Schwerpunkt auf den höfischen Strukturen der Band von Ronald G. Asch / Adolf M. Birke (Hg.): Princes, Patronage, and the Nobility. The Court at the Beginning of the Modern Age c. 1450-1650 (= Studies of the German Historical Institute London), London / Oxford 1991, mit der Einleitung von Ronald G. Asch: Court and Household from the Fifteenth to the Seventeenth Centuries, 1-38, bes. 11ff., 30-35; und Antoni Mączak: Klientela. Nieformalne systemy władzy w Polsce i Europie XVI-XVIII w., 2. Aufl., Warschau 2000, bes. 35-112 (zu Frankreich, England, Spanien, Italien), 298ff.
[3] Vgl. die kurze Bemerkung von Droste: Patronage (wie Anm. 1), 583f.; folgendes: 564, 568; vgl. Anm. 1.
[4] Vgl. Reinhard: Freunde und Kreaturen (wie Anm. 2), 25f., und ders.: Abhandlungen (wie Anm. 2), 308, wo insbesondere auf die Schutzfunktion abgehoben wird; Nolte: Patronage (wie Anm. 2), 2, 6, 11 mit weiteren Definitionskriterien.
[5] Als Beispiele vorläufig: Georg von Klinkowström: Geschichte derer von Klinkowström. Als Manuscript für die Familie gedruckt, Kassel 1889, mit Überblicken zu den verschiedenen Familienzweigen der vom schwedischen König nobilitierten Klinkowströms (3) im südlichen Ostseeraum (z. B. 42-101, 122-129); nach Akten und der seltenen familiengeschichtlichen Literatur Wolfgang Neugebauer: Puttkam(m)er, v., Freiherren, in: Neue deutsche Biographie, 21. Bd., Berlin 2003, 19-21, hier 19 (preußische, polnische, dänische, schwedische, russische Dienste); Friedrich Freiherr v. d. Goltz: Nachrichten über die Familie der Grafen und Freiherrn von der Goltz, 1. Abt., Straßburg 1885, etwa 172f.; zur politischen Brisanz und Instrumentalisierbarkeit raumgreifender Adelsstrukturen (und Klientelbeziehungen) als Fallstudie nach glücklicher Aktenüberlieferung Wolfgang Neugebauer: Zwischen Preußen und Rußland. Rußland, Ostpreußen und die Stände im Siebenjährigen Krieg, in: Eckhart Hellmuth / Immo Meenken / Michael Trauth (Hg.): Zeitenwende? Preußen um 1800. (Festgabe für Günter Birtsch zum 70. Geburtstag), Stuttgart / Bad Cannstatt 1999, 43-76; grenzüberschreitende Beziehungen im Osten: Gg. Schmidt: Die Familie von dem Borne, 2. Bd., Merseburg 1889, 429-459 (spätes 16. Jh. bis Mitte 18. Jh.); reichsritterschaftliches Beispiel: (Theresius Freiherr von Seckendorff-Abedar): Versuch einer Lebensbeschreibung des Feldmarschalls Grafen von Seckendorff meist aus ungedruckten Nachrichten bearbeitet, 4 Bde., o. O. 1792-1794 u. ö., etwa Bd. 1, 18ff., 80ff., 114f., 118 u. ö.; analoge Beobachtungen lassen sich für die städtische Aristokratie machen, Beispiel aus dem 17. Jh.: Wolfgang Neugebauer: Politischer Wandel im Osten. Ost- und Westpreußen von den alten Ständen zum Konstitutionalismus (= Quellen und Studien zur Geschichte des östlichen Europa 36), Stuttgart 1992, 55 mit Anm. 121 – worauf hier nur verwiesen werden kann.
[6] Zur Kategorie des Raumes vgl. insbesondere Reinhart Koselleck: Raum und Geschichte, in: ders.: Zeitschichten. Studien zur Historik. Mit einem Beitrag von Hans-Georg Gadamer, Frankfurt a. M. 2000, 78-96, bes. 82ff., 90 (Simmel); Karl Schlögel: Im Raume lesen wir die Zeit. Über Zivilisationsgeschichte und Geopolitik, München / Wien 2003, 62ff. und u. öfter; vgl. noch (mit weiterer Lit.) Axel Gotthard: Vormoderne Lebensräume. Annäherungsversuch an die Heimaten des frühneuzeitlichen Mitteleuropäers, in: Historische Zeitschrift 276 (2003), 37-73, bes. 39ff., mit Fokus auf der Wahrnehmung des Raumes (Lit.).
[7] Neben Gotthard: Lebensräume (wie Anm. 6), 52f., als Klassiker Dietrich Gerhard: Regionalismus und ständisches Wesen als ein Grundthema europäischer Geschichte, zuerst 1952, wieder in: ders.: Alte und neue Welt in vergleichender Geschichtsbetrachtung (= Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für Geschichte 10), Göttingen 1962, 13-39, bes. 14f., 19 – freilich ohne die räumliche Dimension schon zureichend zu fassen.
[8] Vgl. Wolfgang Neugebauer: Staat – Krieg – Korporation. Zur Genese politischer Strukturen im 17. und 18. Jahrhundert, in: Historisches Jahrbuch 123 (2003), 197-237, bes. 235.
[9] Press: Patronat (wie Anm. 2), 28. Reichsritter, Konfession und "Bezugshof": Volker Press: Adel in den österreichisch-böhmischen Erblanden und im Reich zwischen dem 15. und dem 17. Jahrhundert, in: Adel im Wandel. Politik – Kultur – Konfession 1500-1700 (Katalog des Niederösterreichischen Landesmuseums. Neue Folge 251), (Wien 1990), 19-31, hier: 29.
[10] Georg Schmidt: Der Wetterauer Grafenverein. Organisation und Politik einer Reichskorporation zwischen Reformation und Westfälischem Frieden (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 52), Marburg 1989, mit der Karte 596; zum folgenden 163f., 322f.; für die Zeit nach 1648 Angela Kulenkampff: Kuriatstimme und Kollegialverfassung der Wetterauer Grafen von 1663-1806. Ein Beitrag zur Reichsgeschichte aus der Sicht der mindermächtigen Stände, in: Zeitschrift für historische Forschung 20 (1993), 485-504, bes. 486-493. Instruktive Beiträge in dem Band: Adelslandschaft Wetterau im 18. und 19. Jahrhundert. Ständische Repräsentation im Zeitalter der Auflösung der Feudalgesellschaft. Abteilungskatalog 1982 Wetterau-Museum Friedberg (Hessen), (Friedberg 1982), vgl. unten Anm. 61; vgl. zur Zusammensetzung der Wetterauer Grafenbank Carl Wilhelm von Lancizolle: Übersicht der deutschen Reichsstandschafts- und Territorial-Verhältnisse vor dem französischen Revolutionskriege, der seitdem eingetretenen Veränderungen und der gegenwärtigen Bestandteile des deutschen Bundes und der Bundesstaaten, Berlin 1830, 7; instruktiv: (M. Joh. R. Bundschuh): Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon vom Kur- und Oberrheinischen Kreis …, Ulm 1805, 855-859.
[11] Volker Press: Reichsgrafenstand und Reich. Zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des deutschen Hochadels in der Frühen Neuzeit, zuerst 1989, wieder in: ders.: Adel im Alten Reich. Gesammelte Vorträge und Aufsätze, hg. von Franz Brendle und Anton Schindling (= Frühneuzeit-Forschungen 4), Tübingen 1998, 113-138, hier: 121f.; vgl. auch Hans Branig: Fürst Wittgenstein. Ein preußischer Staatsmann der Restaurationszeit (= Veröffentlichungen aus den Archiven preußischer Kulturbesitz 17), Köln / Wien 1981, 1.
[12] Vgl. Anm. 10. "Bezugshöfe": vgl. z. B. Press: Adel (wie Anm. 9), 29.
[13] Schmidt: Wetterauer Grafenverein (wie Anm. 10), 62, 64.
[14] Nach G. Schmidt: Wetterauer Grafenverein (wie Anm. 10), 324, 331, 333, auch zur Weiterentwicklung der Kirchenordnung 1565; alle Details bei Gustav Bauer: Die Reformation in der Grafschaft Wittgenstein und ihre Durchführung bis zum Tode Graf Ludwig des Älteren, Laasphe 1954, 43-49, Pfalz: 63ff., 78 u. öfter; G. Hinsberg: Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Bd. 1: Die Gesamtgrafschaft Wittgenstein bis zur Bildung der selbstständigen Grafschaft Wittgenstein-Berleburg um 1603/5 …, Berleburg 1920, 174ff.; Hermann Müller: Das Haus Sayn-Wittgenstein nach der Reformation, in: Alexander Gf. von Sayn-Wittgenstein-Sayn (Hg.): Sayn. Ort und Fürstenhaus, Bendorf-Sayn 1979, 107-119, hier: 108; Erich Neweling: Ludwig von Sayn Graf zu Wittgenstein (1558-1605), in: (Fritz Krämer [Hg.]): Wittgenstein, Bd. 1, (Balve 1965), 223-235, hier: 229-231; Volker Press, Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz 1559-1619, Stuttgart 1970, 255f. (Kieler Historische Studien, 7).
[15] Volker Press: Kriege und Krisen. Deutschland 1600-1715 (Die Neue Deutsche Geschichte 5), München 1991, 323, vgl. zur Wetterau allgemein 101.
[16] Heinrich Berghaus: Deutschland vor hundert Jahren. Geschichte der Gebiets-Eintheilung und der politischen Verfassung des Vaterlandes, 1. Bd., Leipzig 1859, 414f.; Johannes Arndt: Das Niederrheinisch-Westfälische Reichsgrafenkollegium und seine Mitglieder (1653-1806) (= Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz. Abt. Universalgeschichte 133), Mainz 1991, 71ff.; Matth. Dahlhoff: Geschichte der Grafschaft Sayn und der Bestandteile derselben…, Dillenburg 1874, Neudruck Wiesbaden 1972, 1; Schmidt: Grafenverein (wie Anm. 10), 568; Alexander Graf v. Hachenburg, Prinz von Sayn und Wittgenstein: Saynsche Chronik, Bonn 1929, 161f., 165ff., und die Karte bei 168; M. Bendiner: Die Reichsgrafen, eine verfassungsgeschichtliche Studie, Phil. Diss. München 1888, 75ff. (Trier).
[17] Franz Prinz zu Sayn-Wittgenstein: Die Wittgenstein. Geschichten aus einer alten Familie, München (1979), 20; G. Schmidt: Grafenverein (wie Anm. 10), 564f.
[18] Mit G. Schmidt: Grafenverein (Anm. 10), 564f.; vgl. auch Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 3. Aufl., München 1990, 622; vgl. ferner die Kartenbeilage zu Günther Wrede: Territorialgeschichte der Grafschaft Wittgenstein (= Marburger Studien zur älteren deutschen Geschichte 1, 3), Marburg 1927.
[19] Vgl. auch Bundschuh: Lexikon (wie Anm. 10), 893f., auch zur Zugehörigkeit Wittgensteins zum Wetterauer Grafenkolleg.
[20] Hellmuth Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 13), Wiesbaden 1958, 339, 341; Wrede: Territorialgeschichte (wie Anm. 18), 96-103; zu Geographie und Landesteilung Eitel Klein: Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Hohenstein vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts (= Schriften des Instituts für geschichtliche Landeskunde von Hessen und Nassau 13), Marburg 1935, 4, 17, 46; zu Wappen und weiteren Liniendifferenzierungen (Homburg, Vallendar) vgl. Johann Christian Lünig: Thesaurus Juris Derer Grafen und Herren Des Heil. Röm. Reiches …, Frankfurt / Leipzig 1725, 806 (pfälzische und Trierer Ansprüche auf Sayn: 218).
[21] Dahlhoff: Sayn (wie Anm. 16), 20f.; Ludwig Tavernier: Das Fürstliche Haus Sayn-Wittgenstein-Sayn (= Deutsche Fürstenhäuser 6), Werl 2002, 7; Werner Trossbach: Widerstand als Normalfall. Bauernunruhen in der Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein 1696-1806, in: Westfälische Zeitschrift 135 (1985), 25-111, hier: 29; Gensicke: Landesgeschichte (wie Anm. 20), 341, 345, mit hier zu übergehenden Differenzierungen.
[22] Dahlhoff: Sayn (wie Anm. 16), 31-48, Hachenburg: 49-57; G. Hinsberg: Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Bd. 4, Berleburg 1925, 12; Arndt: Reichsgrafenkollegium (wie Anm. 16), 71ff.
[23] Friedrich Wilhelm Winckel: Aus dem Leben Casimirs, weiland regierenden Grafen zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg …, Frankfurt a. M. 1842, 26f., auch zu Aktionen der Pfalz; zur Lage um 1600 einiges Material im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (zitiert fortan: GStA PK), I. HA, Rep. 8, Nr. 187, Paket: Sayn bis 1740. vgl. Dahlhoff: Sayn (wie Anm. 16), 24; Hermann Müller: Der Erbfolgestreit um die Grafschaft Sayn, in: A. Gf. v. Sayn-Wittgenstein-Sayn (Hg.): Sayn. Ort und Fürstenhaus, Bendorf-Sayn 1979, 89-99, hier: 89.
[24] Wichtig die als Münsteraner Dissertation (bei Karl Spannagel) entstandene Monographie von Karl Grossmann: Graf Johann von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Ein Lebensbild aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges und ein Beitrag zur Geschichte der Grafschaft Wittgenstein, 2 Teile (= Mitteilungen des Vereins für Geschichte Wittgensteins 5 Heft 1/2), Laasphe 1922, 26ff., 55, 58ff., 69, 97, Spannungen im Verhältnis zu Hessen-Kassel: 38f.
[25] Gensicke: Landesgeschichte (wie Anm. 20), 341f. (mit den genealogischen Details); Müller: Erbfolgestreit (wie Anm. 23), 89, 94; A. Gf. v. Hachenburg: Saynsche Chronik (wie Anm. 16), 55.
[26] Zu hessischen Ansprüchen an Waldeck just in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges Bernhard Erdmannsdörffer: Graf Georg Friedrich von Waldeck. Ein preußischer Staatsmann im siebzehnten Jahrhundert, Berlin 1869, hier: bes. 7, 10: um 1650 zwei Waldecks in brandenburgischen Diensten; Gerhard Menk: Georg Friedrich von Waldeck (1620-1692). Eine biographische Skizze (= Waldeckische Historische Hefte 3), (Arolsen 1992), 14f.
[27] Press: Reichsgrafenstand (wie Anm. 11), 124; hingegen sei die habsburgische Klientel umso fester an den Wiener Hof gebunden worden.
[28] Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 36, 38, 143; F. Prinz zu Sayn-Wittgenstein: Die Wittgenstein (wie Anm. 17), 39; Franz Prinz zu Sayn-Wittgenstein: Johann VIII. zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1634-1659), in: Fritz Krämer (Hg.): Wittgenstein, Bd. 1, Balve i. W. 1965, 235-245, hier: 240.
[29] Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 14, 21, 36, 38f.; Otto Meinardus: Wittgenstein, Johann VIII., Graf zu Sayn-W., in: Allgemeine Deutsche Biographie, 43. Bd., Leipzig 1898, 619-623, hier: 620, hat es hingegen noch als unsicher angesehen, ob Johann unter Gustav Adolf Kriegsdienste genommen habe.
[30] Vgl. dazu Samuel von Pufendorf: Sechs und Zwantzig Bücher Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte Von König Gustav Adolfs Feldzuge in Deutschland an …, Frankfurt / Leipzig 1688, Tl. 1, 225, 488, Tl. 2, 155; vgl. auch Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 39 Anm. 1.
[31] Vgl. das Zitat aus westfälischen Akten, in: Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 4. Bd., hg. von Bernhard Erdmannsdörffer, Berlin 1867, 347f. Anm. 11; diese Edition fortan zit. UA mit Bandangabe.
[32] GStA PK, I. HA, Rep. 24c, Kriegssachen, Nr. 14 Fasz. 5, Bericht Graf Johannes aus Stettin, 18./28. Dez. 1642, an den Kanzler Götze (Verhandlungen mit Schweden). Dazu (und zur schwierigen Quellenlage) vgl. Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 62, 80ff.; zum Datum eindeutig Gerhard Oestreich: Der brandenburg-preußische Geheime Rat vom Regierungsantritt des Großen Kurfürsten bis zu der Neuordnung im Jahre 1651. Eine behördengeschichtliche Studie (= Berliner Studien zur neueren Geschichte 1), Würzburg-Aumühle 1937, 29 mit Anm. 46; vgl. auch 64; Ernst Opgenoorth: "Ausländer" in Brandenburg-Preussen. Als leitende Beamte und Offiziere 1604-1871 (= Beihefte zum Jahrbuch der Albertus-Universität Königsberg/Pr. 28), Würzburg 1967, 26f.
[33] Hinsberg: Sayn-Wittgenstein-Berleburg (wie Anm. 14), 223.
[34] Hermann Müller: Das Haus Wittgenstein nach der Reformation, in: A. Graf. v. Sayn-Wittgenstein-Sayn (Hg.): Sayn: Ort und Fürstenhaus, Bendorf-Sayn 1979, 107-119, bes. 108; vgl. zu 1644 die Einleitung in dem von Bernhard Erdmannsdörffer hg. Band: UA, Bd. 1, Berlin 1864, 609; Meinardus: Wittgenstein (wie Anm. 29), 620; wiederum, und zwar aus den zu Wittgenstein liegenden Akten schöpfend, Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 90f.; im folgenden wird das bei Grossmann präsentierte wittgensteinseitige Material durch die in verschiedenen Beständen des Geheimen Staatsarchivs verwahrte Überlieferung ergänzt.
[35] Geheimratsprotokoll vom 29. Febr. 1644: Otto Meinardus (Hg.): Protokolle und Relationen des Brandenburgischen Geheimen Rathes aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm, Bd. 2 (= Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven 54), Leipzig 1893 (auch als ND Osnabrück 1965), 332f., Nr. 122; diese Edition fortan zit.: PR mit Bandangabe; vgl. Anm. 36; dass Wittgenstein darauf gedrängt hatte, dem Kurfürsten, der sich gerade im Brandenburgischen aufhielt, persönlich "ufwarten" zu dürfen, zeigt, wie nachdrücklich er die für ihn neuen Beziehungen auszubauen beabsichtigte; vgl. auch Meinardus: Wittgenstein (wie Anm. 29), 620; Müller: Haus Wittgenstein (Anm. 34), 108f.; vgl. auch das Stück aus dem GStA PK, I. HA, Rep. 24c, in Anm. 32 (Datierungsort!).
[36] Fritz Dickmann: Der Westfälische Frieden, 3. Aufl., Münster 1972, 194, 200, 205, 307; richtig gesehen auch bei Müller: Haus Wittgenstein (wie Anm. 34), 109; vgl. zur brandenburgischen Delegation PR, Bd. 2, 57 (Nr. 14, 4./14. Mai 1643); wichtig das bei Franz Prinz zu Sayn-Wittgenstein: Johann VIII. (wie Anm. 28), 241, gedruckte Reskript vom 24. Mai 1643, zum Liegeort der Quelle 609; nach Oestreich: Geheimer Rat (wie Anm. 32), 21, besaß Johann VIII., so wichtig er bei den westfälischen Verhandlungen auch war, in den 1640er-Jahren keinen Einfluss auf innerbrandenburgische Angelegenheiten; treffend auch Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 89; UA Bd. 4 (wie Anm. 31), Einleitung 347; Ernst Opgenoorth: Friedrich Wilhelm. Der Grosse Kurfürst von Brandenburg. Eine politische Biographie, 1. Teil, Göttingen / Frankfurt / Zürich 1971, 148.
[37] Johann Gottfried de Meiern: Acta Pacis Executionis Publica. Oder Nürnbergische Friedens-Executions = Handlungen und Geschichte, (Bd. 1), Hannover / Tübingen 1736, 20; in diesem Sinne auch Opgenoorth: Friedrich Wilhelm (wie Anm. 36), Bd. 1, 149.
[38] Mitgeteilt bei Johann Gustav Droysen: Der Staat des großen Kurfürsten, 1. Abt., 2. Aufl. (= Geschichte der Preußischen Politik 3, 1), Leipzig 1870, 210; Martin Philippson: Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1. Tl., Berlin 1897, 87.
[39] Dickmann. Frieden (wie Anm. 36), 250; wichtig ergänzend F. Prinz zu Sayn-Wittgenstein: Johann VIII. (wie Anm. 28), 241f. mit weiteren Details (nach den Wittgensteiner Akten); zu den Verhandlungen 1645-49 auch Grossmann: Johann (wie Anm. 24), 98-115.
[40] So gut gesehen bei Dickmann: Frieden (wie Anm. 36), 200; allerdings hat er (205) französisches Geld nicht verschmäht.
[41] GStA PK (wie Anm. 23), I. HA, Rep. 8, Nr. 235, Faszikel: "… Die Graffschafft Sayn und Wittgenstein betr. Sachen 1645-1699 …" (u. a. Reskript des Kurfürsten an Konrad von Burgsdorff, dat. Kleve 27. Dez. 1647, Ausf.) und Paket Nr. 187: Sayn bis 1740, zu den Erbauseinandersetzungen im Hause Sayn, mit Stücken, die gleichfalls um 1645 einsetzen.
[42] Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 100ff., 112f.; vgl. auch GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 187, Paket: Sayn bis 1740.
[43] UA, Bd. 5, Berlin 1869, 245, Anm. 69.
[44] Mitgeteilt bei Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 108f.; dabei ging es zugleich um die Verpfändung des Amtes Wetter; das war ein Nebenresultat des Kredites von 1645 (wie Anm. 43); Grossmann 112 auch zu weiteren Schulden des Kurfürsten bei Johann VIII.
[45] Regest, dat. 27. März 1647: Alexander Graf von Hachenburg, Prinz zu Sayn und Wittgenstein (Hg.): Urkunden aus 10 Jahrhunderten, Ende des 11. Jahrhunderts bis 1936. Sayn’sche Chronik, Bd. 2, Bremen / Hannover (1936), 183f., Nr. 89; Neuverleihung 1687: 207f., Nr. 102; zur Territorialstruktur vgl. weiteres bei W. Fix: Die Territorialgeschichte des preußischen Staates, 3. Aufl., Berlin 1884, 118, 124, 126 (Einziehung gegen Geldentschädigung 1699); Berent Schwineköper (Bearb.): Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 2 (= Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 3), Halle (Saale) 1955, 66.
[46] Gf. v. Hachenburg (Hg.): Urkunden (wie Anm. 45), 192f., Nr. 95 (Onolzbach 13. Febr. 1652); wichtig die Mitteilungen bei Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 122f.; vgl. auch E. Klein: Studien (wie Anm. 20), 23.
[47] Erich Neweling: Die Geschichte der Grafen zu Sayn-Wittgenstein und ihres Landes, in: Fritz Krämer [Hg.]: Wittgenstein, Bd. 1, (Balve i. W. 1965), 196-222, hier: 208-210; Wrede: Territorialgeschichte (wie Anm. 18), 39; und Winckel: Leben Casimirs (wie Anm. 23), 28.
[48] Fix: Territorialgeschichte (wie Anm. 45), 126; Graf zu Hachenburg: Saynsche Chronik (wie Anm. 16), 148f., 153; ders. (Hg.), Urkunden (wie Anm. 45), 214-216 (Nr. 103, zu 1692); dazu die Protokolle des Berliner Geheimen Rates vom 26. Aug. 1701: GStA PK, I. HA, Rep. 21, 127, Nr. 59, oder in Band 69 dasjenige vom 2. Nov. 1711.
[49] S. oben bei und mit Anm. 4.
[50] Dietrich Kausche: Zur Geschichte der brandenburgischen Statthalter, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 52 (1940), 1-25, bes. 3, 11; dazu und zum Folgenden auch Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 116-132, bes. 117, 120; die Instruktion vom 23. August / 2. September 1655: PR, Bd. 5, 24-34 (Nr. 9); Karl Spannagel: Minden und Ravensberg unter brandenburgisch-preußischer Herrschaft von 1648 bis 1719, Hannover / Leipzig 1894, 106f., 109; Egloff von Tippelskirch: Die Statthalter des Großen Kurfürsten, Heide i. H. 1937, 40f.
[51] Siehe die Korrespondenzen aus dem Jahre 1651 (Lehnsfragen der Grafschaft Sayn betr.): GStA PK, VI. HA, Nachlass Wittgenstein I., Nr. 2, Bd. 1; Reichstag: Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 127ff. Sein Reichsgrafenprojekt scheiterte.
[52] Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 109; zur engen Interessenverbindung zwischen Johann VIII. und Burgsdorff ferner 124f.; Karl Spannagel: Konrad von Burgsdorff. Ein brandenburgischer Kriegs- und Staatsmann aus der Zeit der Kurfürsten Georg Wilhelm und Friedrich Wilhelm (= Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hauses Hohenzollern 5, 3), Berlin 1903, 224f.
[53] Zur rechtlichen "Ebenbürtigkeit mit den Reichsfürsten" vgl. Barbara Stollberg-Rilinger: Der Grafenstand in der Reichspublizistik, in: Heide Wunder (Hg.): Dynastie und Herrschaftsinszenierung in der Frühen Neuzeit. Geschlechter und Geschlecht (= Zeitschrift für historische Forschung Beiheft 28), Berlin 2002, 29-53, hier: 47ff.
[54] GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 235, Schreiben Johannes, 24. Januar 1652, Anschreiben der Kurfürstin, o. U. Kleve, 22. Februar 1652 (Konz.); zur Stiftung "sekundär(er) Verwandtschaftsbeziehungen" vgl. Reinhard: Abhandlungen (wie Anm. 2), 306.
[55] Zu Krankheit, Tod und Überführung der Leiche aus der Mark Brandenburg nach Wittgenstein 1657: GStA PK, I. HA, Rep. 9 J. 2, Fasc. 4.
[56] Konz., gz. von Otto von Schwerin, 19. April 1657: GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 235.
[57] Konz., gez. Hoverbeck, Cölln a. S. 12. Febr. 1658, GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 235; ebda. zur Bezahlung von Unterhalt und Ausbildung durch den Kurfürsten; nach Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 140, scheint so verfahren worden zu sein.
[58] Dazu die Akten von 1703/4, ausgehend von einem Fürstenschreiben Carl Ludwig Graf zu Sayn-Wittgenstein (-Sayn), dat. Marburg, 30. Dez. 1703: bittet, den preußischen König zum "Tauff Patten" erwählen zu dürfen; Konz., gez. Ilgen, Cölln a. S. 7. Febr. 1704, daraus folgendes Zitat: GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 235.
[59] Vgl. dazu nur Press: Reichsgrafenstand (wie Anm. 11), 128, mit Hinweis auf die Schwarzenberg, Waldeck und Wittgenstein in brandenbg. Diensten; ders.: Patronat (wie Anm. 2), 44, zur vermutlichen Strategie des Großen Kurfürsten; gut auch Edgar Melton: The Prussian Junkers, 1600-1786, in: H. M. Scott (Hg.): The European Nobilities in the Seventeenth and Eighteenth Centuries, Bd. 2, London / New York 1995, 71-109, hier: bes. 85 ff.
[60] Vgl. oben bei Anm. 4 und 5.
[61] Adelslandschaft Wetterau (wie Anm. 10), 51, 53f., vgl. 49: Motive: Einkünfte, Protektion, Prestige.
[62] Vgl. Hinweise bei Christian Peter: Geistlicher Staat und frühneuzeitlicher Fürstenhof. Fürstabtei und Fürstbistum Fulda im 18. Jahrhundert, Magisterarbeit Universität Würzburg 2003 (Masch.), 122-125.
[63] GStA PK, VI. HA, Nachlass Wittgenstein I, Nr. 3, dabei ein undatiertes Konzept zu einem Schreiben an den Geheimen Rat von Waldeck (ca. 1655), u. a. Stücke; zum Folgenden: Grossmann: Graf Johann (wie Anm. 24), 121, 135, 140, 144; UA, Bd. 5, 527, 1040; PR, Bd. 5, 156, 698; Curt Jany: Geschichte der Königlich Preußischen Armee, Bd. 1, Berlin 1928, 134 Anm. 67, ferner die Anm. 64 zit. Akte.
[64] GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 235, Faszikel: Sayn-Wittgensteinsche Sachen 1645-1699, Christian Gf. Wittgenstein-Hohenstein (!), dat. Berleburg (!) 20. Juni 1669; auch zum Folgenden (Graf Gustav Ende 1671/Anfang 1672).
[65] U. a. Carl Wilhelm Cosmar / C. A. L. Klaproth: Der Königl. Preußische und Churfürstl. Brandenburgische Wirklich Geheime Staats-Rath …, Berlin 1805, 364; Peter Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz Beiheft 8), Köln / Weimar / Wien 2001, 564.
[66] Konz. gez. Otto von Schwerin, 24. März 1659 (wg. Darmstadt): GStA PK, I. HA, Rep. 8, Paket 235; ebda. zu Trier (1660er- und 1670er-Jahre); vgl. Gensicke: Landesgeschichte (wie Anm. 20), 584, die Stellen zu Vallendar; folgendes: in obiger Akte: Gf. Christian zu Wittgenstein, 5. April 1666, Ausf.
[67] Victor Loewe: Wittgenstein, August Reichsgraf zu Sayn-W., in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 43, Leipzig 1898, 616, 619, hier: 616; E. Klein: Studien (wie Anm. 20), 23.
[68] Nach den Stücken des Paketes: GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 235.
[69] Statt der umfänglichen älteren und neueren Lit. (eine moderne Biographie zu Graf August wäre erwünscht!) wird hier nur verwiesen auf die Untersuchungsakten: GStA PK, I. HA, Rep. 49, R 17, Graf Wittgenstein, Bd. 1-5, mit den Protokollen und Einzelmaterialien; dazu ferner Paket 235 in der I. HA, Rep. 8, Faszikel zu 1711, hier auch der "Revers", dat. Spandau, 4. Mai 1711.
[70] Z. B. Neweling: Grafen (wie Anm. 47), 216; Dahlhoff: Grafschaft (wie Anm. 16), 51; Winckel: Leben Casimirs (wie Anm. 23), 76f.; spätes 18. Jh.: G. Hinsberg: Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Bd. 5, Berleburg 1920, 116f.
[71] Hans Erich Feine: Zur Verfassungsentwicklung des Heiligen Römischen Reiches seit dem Westfälischen Frieden, in: ders.: Territorium und Gericht. Studien zur süddeutschen Rechtsgeschichte, hg. von Friedrich Merzbacher, Aalen 1978, 237-305 (zuerst 1932), hier: 251ff., 260, 265, u. ö.; Volker Press: Die kaiserliche Stellung im Reich zwischen 1648 und 1740. Versuch einer Neubewertung, zuerst 1989, wieder in ders.: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze, hrsg. von Johannes Kunisch (= Historische Forschungen 59), Berlin 1997, 188-222, bes. 192, 198, 206ff. u. ö.; Anton Schindling: Kaiser, Reich und Reichsverfassung 1648-1806. Das neue Bild vom alten Reich, in: Olaf Asbach / Klaus Malettke / Sven Externbrink (Hg.): Altes Reich, Frankreich und Europa …, Berlin 2001, 25-54, hier: 44, 51.
[72] Mitgeteilt bei Johann Gustav Droysen: Friedrich I. König von Preußen, 2. Aufl. (= Geschichte der Preußischen Politik 4, 1), Leipzig 1872, 228; vgl. auch – gut informiert – (Anton Balthasar König): Versuch einer Historischen Schilderung der Hauptveränderungen, der Religion, Sitten, Gewohnheiten, Künste, Wissenschaften ec. der Residenzstadt Berlin seit den ältesten Zeiten, bis zum Jahre 1786, 3. Tl., Berlin 1795, 219; und schließlich Neweling: Grafen (wie Anm. 47); 214.
[73] Zumeist vergeblich, wie im Falle des Prinzen Heinrich Albrecht im Jahre 1718, GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 235.
[74] Vgl. oben bei Anm. 21.
[75] Seit dem frühen 18. Jahrhundert: GStA PK, I. HA, Rep. 8, Nr. 187, Paket: Sayn bis 1740 – es würde lohnen, diesen Vorgängen gesondert nachzugehen; vgl. auch das Geheime Ratsprotokoll vom 8. Mai 1702, GStA PK, I. HA, Rep. 21, 127, Nr. 62; Dahlhoff: Grafschaft Sayn (wie Anm. 16), 35; Bauerndeputation: Trossbach: Widerstand (wie Anm. 21), 74. – Zu Recht weist Ernst Opgenoorth: Ausländer (wie Anm. 32), 80f., darauf hin, dass bei dem Verhältnis Wilhelm Ludwig Georgs, Fürst zu Sayn-Wittgenstein zum preußischen Hof um und nach 1800 keine bewusste Kontinuität zu den hier geschilderten Phasen vorliege; vgl. auch das Buch von Branig in Anm. 11.
Empfohlene Zitierweise:
Wolfgang Neugebauer : Konfessionelle Klientelpolitik im 17. Jahrhundert. Das Beispiel der Reichsgrafen von Sayn-Wittgenstein , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 3, [13.12.2005], URL: https://www.zeitenblicke.de/2005/3/Neugebauer/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-2383
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