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Zusammenfassung

Weibliche Herrschaft war an frühneuzeitlichen Fürstenhöfen des Alten Reichs zumeist an die Übernahme einer Vormundschaftsregierung gebunden. Eine Ausnahme stellt die Interimsregierung der Kurfürstin Therese Kunigunde in Bayern dar. Ihr fiel 1704/05, mitten im Spanischen Erbfolgekrieg, die schwierige Aufgabe zu, das Kurfürstentum nach der Niederlage der französisch-bayerischen Truppen zu verwalten. Dabei schien Therese Kunigunde als junge Fürstin keineswegs dafür prädestiniert, die Regierungsgeschäfte zu leiten. Grund hierfür war weniger politisches Desinteresse, als vielmehr ihr Rückzug aus der Münchner Hofgesellschaft. Sie entzog sich in ihren ersten Ehejahren systematisch den höfischen Netzwerken, wodurch sie in eine Außenseiterposition gedrängt wurde, selbst wenn ihr als Kurfürstin eigentlich die Rolle der 'ersten Dame' des Hofes zustand. Erst die außenpolitische Krise des Kurfürstentums erschloss Therese Kunigunde als Regentin politische Handlungsfelder jenseits eingespielter Netzwerkstrukturen. Als Erfolgsmodell kann die einzige Episode weiblicher Herrschaft im Kurfürstentum Bayern, die nicht auf einer Vormundschaftsregierung basierte, trotz ihrer weitgehend positiven Beurteilung jedoch nicht betrachtet werden.

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"Faeminae Sexu Regitur pars maxima Mundi,
Anna Regit Britanos, Aquilam Theresia, Galos
Maintenon, Elisabetha Hispanos, En modo verum est,
faemineum dies, quod faemina sola Reposcit,
num Regimen meritò faemina sola Petit." [1]

Sowohl in juristischen und staatstheoretischen Traktaten als auch in Regierungslehren und Fürstenspiegeln des 17. und 18. Jahrhunderts finden sich Diskurse über die Legitimation weiblicher Herrschaft in der Vormoderne. [2] Im "Teutschen Fürstenstaat" von Veit Ludwig von Seckendorff, der Regeln und Vorschriften für die Regierungspraxis an mittelgroßen- und kleineren Höfen entwirft, wird der "Prinzessinnenerziehung" ein eigener Absatz gewidmet. [3] Dieses wichtigste Werk der Staats- und Verwaltungslehre des Ancien Régime in deutscher Sprache, das zwischen 1656 und 1754 mindestens 14 Auflagen erlebte und in Hofkreisen sowie an Universitäten rezipiert wurde, erläutert dem – zeitgenössischen – Leser die Relevanz einer gründlichen Ausbildung damit, dass eine Prinzessin als verheiratete Fürstin gegebenenfalls die Vormundschaftsregierung für ihren Sohn übernehmen können müsse. Eine entsprechende Vorbereitung sei daher unerlässlich. [4]

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Für den Münchner Kurfürstenhof lassen sich solche Erziehungsmaximen [5] bereits seit dem späten 16. Jahrhundert nachweisen. Damals zeichnete sich der bayerische Hof dadurch aus, dass – im Zuge der "Verwissenschaftlichung" bzw. "Professionalisierung" der Regierungstätigkeit [6] – besonders viel Wert auf eine umfangreiche Bildung sowohl für Prinzen als auch für Prinzessinnen gelegt wurde. [7] Herzog Wilhelm V. (1548-1626) hatte selbst eine sorgfältige humanistische Ausbildung erhalten und legte später den Grundstein für eine kontinuierliche gelehrte und künstlerische Bildung der Wittelsbacher Dynastie. So durften seine Töchter Christine, Maria Anna und Magdalene Ende des 16. Jahrhunderts sogar Latein lernen. Eine Rechnung aus dem Jahr 1590 belegt, dass der Kaplan Mathias Altheimer 20 fl. erhielt, "umb das er die Jungen Frewlein in Latein unterweist." [8] In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts lässt sich den Münchner Stundenplänen für Prinzessin Violanta Beatrix schließlich entnehmen, dass der Unterricht im Lesen, Schreiben und dem Erlernen von Fremdsprachen altersgerecht vorgenommen werden sollte. [9]

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Aber nicht nur die Erziehungspraxis der Prinzessinnen lässt sich für den Münchner Hof nachvollziehen. Der mehrbändige politische Traktat "Mundus Christiano-Bavaro-Politicus" [10] gibt auch Aufschluss darüber, wie weibliche Herrschaft zu Beginn des 18. Jahrhunderts am kurfürstlichen Hof in München beurteilt wurde. So konstatiert Franz Kaspar von Schmid, der mutmaßliche Autor des Werks und Sohn des kurbayerischen Kanzlers Kaspar von Schmid, [11] dass man den "alten Historien, welche die Gynaecocratia oder Weiber Regierl. melden, ... uill lobliche Regentinnen" [12] entnehmen könne. Neben mittelalterlichen Fürstinnen wie Mathilde von Tuszien (um 1046-1115), Margaretha von Norwegen (1353-1412) oder Isabella von Kastilien (1451-1504) verweist Schmid an dieser Stelle auch auf legendäre Frauengestalten wie die babylonische Königin Semiramis oder die Amazonenkönigin Thalestris. Mit der Gegenwart des beginnenden 18. Jahrhunderts verknüpft er seine ausgewählten Beispiele, indem er sie als Vorbilder für zeitgenössische Fürstinnen vorstellt. So war die Stilisierung einer Herrscherin zur Amazone, "die mit ihrer Stärke und Klugheit Haupttugenden eines Herrschers verkörpert[e]" [13], in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sowohl in französischen Romanen als auch in der Porträtkunst üblich. Und auch in der Traktatliteratur des 18. Jahrhunderts entsprach die Stilisierung von Herrscherinnen zu Amazonen noch einer durchaus vertrauten Typisierung. [14]

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Wie das Eingangszitat eindrücklich belegt, sieht Schmid in seiner Gegenwart sogar "uast die ganze Welt durch Weiber Regieret" [15], hebt im weiteren Verlauf seines Traktats jedoch die Regierungsqualitäten [16] der bayerischen Kurfürstin Therese Kunigunde besonders hervor. Obwohl Tugenden von Fürstinnen [17] im "Mundus Christiano-Bavaro-Politicus" größtenteils lobend erwähnt werden, stellt diese auffallende Betonung Therese Kunigundes eine besondere Würdigung dar. Als einziger Fürstin im Kanon der vorgestellten Herrscherinnen wird ihr eine geschickte Führung der Regentschaft attestiert. [18] Legt man zugrunde, dass Franz Kaspar von Schmid ein Zeitgenosse der Kurfürstin war und sich mit seinem Werk für ein Hofamt empfehlen wollte, so wird die ausschließlich wohlwollende Beurteilung Therese Kunigundes als beabsichtigte Schmeichelei eingeordnet werden müssen. Dennoch bleibt die Frage, warum Kurfürstin Therese Kunigunde zumindest zeitweise die Regierungsgeschäfte in München leitete und ob ihre Regierungsqualitäten tatsächlich so rühmenswert waren, wie sie im "Mundus Christiano-Bavaro-Politicus" dargestellt werden.

Die Braut: Therese Kunigunde Sobieska

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Obwohl Adel und Hofkultur in den letzten Jahren eine wahre Renaissance innerhalb der historischen Forschung erlebten, fehlen Studien zur bayerischen Hofgesellschaft. [19] Im "Handbuch der Bayerischen Geschichte" und in den einschlägigen Überblicksdarstellungen zur bayerischen Geschichte sucht man Kapitel zum Münchner Hof nahezu vergeblich. Karl Bosl, Andreas Kraus, Wilhelm Volkert und Sigmund von Riezler gehen nur am Rande auf das Phänomen "Hof" ein, indem sie verschiedene bayerische Fürsten vorstellen. [20] Die Fürstinnen finden kaum Erwähnung. Lediglich Michael Doeberl behandelt Bayerns Anteil an der Kultur des "fürstlich-höfischen Zeitalters" ausführlich. [21] Er greift damit auf Forschungsschwerpunkte des 19. Jahrhunderts zurück, die bereits politische Leistungen einzelner herausragender Fürstinnen – wie Kaiserin Maria Theresia, Königin Elisabeth von England oder Königin Katharina de' Medici von Frankreich – würdigten. Bisher kaum im Fokus der Forschung hat das Interesse an den Wittelsbacher Fürstinnen seit einigen Jahren allerdings deutlich zugenommen. [22] Studien zu Kurfürstin Therese Kunigunde beschränken sich bislang jedoch auf wenige Aufsätze und eine Monographie. [23] Aber wie kam Therese Kunigunde überhaupt an den Münchner Hof?

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Kurfürst Max Emanuel von Bayern, der als Generalstatthalter der Spanischen Niederlande in Brüssel residierte, war Ende des Jahres 1692 Witwer geworden. Bereits kurz darauf begann die Suche nach einer weiteren geeigneten Braut, schließlich war die Wittelsbacher Thronfolge bislang nur durch einen einzigen Sohn im Säuglingsalter gesichert. Die Aussicht auf eine besonders hohe Mitgift und die Tatsache, dass sich Ludwig XIV. für eine bayerisch-polnische Verbindung stark machte, konzentrierten die Heiratsverhandlungen in kurzer Zeit auf die polnische Prinzessin Therese Kunigunde. [24] Sie war eine Tochter des Wahlkönigs Johann III. Sobieski und dessen französischer Frau Maria Kazimiera d'Arquien-Sobieska. Weil unter den Zeitgenossen das Gerücht kursierte, Therese Kunigunde werde mit der ansehnlichen Mitgift von einer Million Talern ausgestattet, [25] war die Enttäuschung auf bayerischer Seite groß, als die Mitgift letztlich nur auf eine Summe von 500.000 Talern [26] festgelegt wurde. [27] Dennoch kam die Heiratsverbindung zustande und Therese Kunigunde lernte ihren Ehemann zu Beginn des Jahres 1695 in Wesel am Rhein kennen, von wo aus sie Max Emanuel nach Brüssel begleitete. [28]

Rückzug statt Präsenz

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Am polnischen Hof hatte die junge Braut bis dahin nur offizielle Gesandte und bayerische Verhandlungspartner kennengelernt. Auch auf der Reise nach Westen blieb sie von polnischen Höflingen und Klerikern umgeben, bevor sie schließlich in Geldern auf den Hofstaat traf, der in Brüssel für sie zusammengestellt worden war. [29] Die neun Hofdamen, die mit ihren eigenen Bediensteten der Kurfürstin entgegenreisten und deren künftiges Frauenzimmer bilden sollten, waren Therese Kunigunde deshalb völlig unbekannt. Allerdings erleichterten die niederländischen Bediensteten und das französischsprachige Umfeld in Brüssel der Prinzessin den schwierigen Abschied von ihrer Warschauer Lebenswelt und die Gewöhnung an die bayerische Hofgesellschaft. So spielte für Therese Kunigunde zu Beginn ihrer Ehe das Französische, das sie fließend sprach, [30] zwar eine wichtigere Rolle als das Deutsche. Trotzdem ließen sich Sprachprobleme nicht verhindern. Selbst Jahre nach ihrer Heirat ist Gesandtschaftsberichten noch zu entnehmen, dass Therese Kunigunde nur Französisch und Italienisch verstand. [31] Kurfürst Max Emanuel ließ zwar verkünden, es habe "nichts zu bedeuten, was man entlich fir eine Sprach rede" [32] und gegenüber "denen Frawen Zimer ... hat man sich, nach ihren Verlangen Vnndt gefahlen zu accomodirn." [33] In Wiener Gesandtenkreisen wurde es jedoch als Defizit ausgelegt, dass Therese Kunigunde kein Deutsch sprach. Ihr Erscheinungsbild trug ebenfalls dazu bei, dass ihr weitreichende politische Befugnisse im Kurfürstentum Bayern kaum zugetraut wurden.

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Dass Therese Kunigunde nur wenige Jahre nach ihrer Heirat mit Max Emanuel Regierungsgewalt zugesprochen bekam, war zuvor kaum abzusehen gewesen. Dabei wogen die folgenden zwei Gründe besonders schwer. In struktureller Hinsicht sprach einerseits dagegen, dass der bayerische Kurfürst Verwaltungsanweisungen bis ins kleinste Detail selbst traf. Seiner Schwiegermutter gegenüber bekannte Max Emanuel, er versuche möglichst alle Entschlüsse aus eigenem Antrieb zu fassen. [34] Auf diese Weise hatte er bereits den Handlungsspielraum seiner ersten Ehefrau, Maria Antonia, innerhalb ihres eigenen Hofstaates stark eingeschränkt. Andererseits berichtete Freiherr von Malknecht [35] dem bayerischen Obersthofmeister am Neujahrstag 1695 nach einem ersten Treffen mit Therese Kunigunde, [36] dass die Kurfürstin "herzig und urthumblich" sei. Diese Attribute ließen nicht ohne Weiteres auf politischen Sachverstand schließen. Vergleichbar heißt es in französischen Gesandtschaftsberichten, die Braut hege eine allgemeine Abneigung gegenüber französischer Mode, habe allerdings eine eigentümliche Vorliebe für polnische Kleidung. [37] Hinzu kam, dass Therese Kunigunde in den ersten Jahren als bayerische Kurfürstin nur selten repräsentative Verpflichtungen übernahm. Sie zog sich stattdessen mit ihrem Gefolge zurück. [38] Die Kurfürstin untergrub damit Ambitionen Max Emanuels, der seinen Geltungsanspruch mit entsprechender Machtdemonstration und Herrschaftsrepräsentation zum Ausdruck bringen wollte. Aber ihre eigene Position am Brüsseler Hof litt ebenfalls. [39]

Abb. 1

Weibliche Herrschaft als Chance in der Krise: Interimsregierung 1704/05

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Therese Kunigunde war in Brüssel nahezu ohne Partizipationsmöglichkeiten gewesen. Erst der Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges und die damit verbundene Rückkehr des Kurfürstenpaares nach Bayern im Frühjahr 1701 rückte auch die Kurfürstin zunehmend ins Zentrum politischer Entscheidungen. Sie nahm an Truppenbesichtigungen teil, spendete aus eigenen Mitteln 2.000 fl. für den Bau eines Militärkrankenhauses in München [40] und nahm immer mehr Bittschriften von Untertanen entgegen. [41] Im Verlauf des Krieges wurden weite Teile Bayerns von kaiserlichen und Reichstruppen heimgesucht. [42] Diese Einfälle waren zunächst allerdings noch zeitlich und räumlich beschränkt. Sie betrafen vor allem Grenzregionen wie die Oberpfalz. [43] Im Sommer 1704 brach jedoch die Herrschaft Max Emanuels in Folge seiner Niederlagen in den Schlachten am Schellenberg (2. Juli) und bei Höchstädt (13. August) zusammen. Der Kurfürst musste ins Exil fliehen und verfiel schließlich der Reichsacht. [44] Einige Hofdamen aus dem Gefolge der Kurfürstin flohen nach Burghausen. [45] Therese Kunigunde blieb jedoch gemeinsam mit ihren Kindern in der Residenzstadt, um die Regentschaft zu übernehmen. [46] Max Emanuel übertrug ihr zu diesem Zweck "die absolute Gewalt und Autorität" [47] in politischen sowie militärischen Angelegenheiten.

Abb. 2

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Zentrales Motiv für diesen Schritt war schlichtweg ein Mangel an Alternativen. Während die ältere Literatur von Max Emanuel allzu oft das Bild eines egoistischen, vergnügungssüchtigen und politisch ebenso unbeständigen wie kurzsichtigen Monarchen gezeichnet hat, [48] lässt sich mit Blick auf die Verhandlungen zwischen bayerischen und kaiserlichen Diplomaten die Übertragung der Regentschaft an Therese Kunigunde als äußerst kluger Schachzug erkennen. So verweist Stephan Deutinger darauf, dass sich die Ermächtigung des Reichstags zur Kriegsführung allein auf die Person des Kurfürsten und dessen Anhänger erstreckte. Damit war nach der bayerisch-französischen Niederlage bei Höchstädt und der Flucht des Kurfürsten einer Legitimation zu weiterer Kriegsführung jegliche Grundlage entzogen. [49] Die Lösung des Problems konnte aus kaiserlicher Perspektive nur in einer vertraglichen Abtretung von Teilen des Kurfürstentums durch die Kurfürstin bestehen. Die ersten Monate ihrer Regentschaft standen deshalb unter dem Eindruck langwieriger Verhandlungen, die schließlich in den Vertrag von Ilbesheim mündeten. Im Wesentlichen von kaiserlicher Seite diktiert, blieben die Ergebnisse für die Gewinner der Schlacht allerdings unbefriedigend. Eine "effektive Ausbeutung des besetzten Landesteils" [50] war nicht möglich, solange das Rentamt München noch als Zufluchtsort für die ausgepresste Bevölkerung fungieren konnte. Der kurbayerische Hofkammerdirektor Johann Sebald Neusönner hatte zwar im Auftrag der Kurfürstin weit reichende Zugeständnisse an Kaiser Leopold I. gemacht, das Vertragswerk bildete allerdings zugleich eine Grundlage für die mehrheitlich wohlwollende Beurteilung der Regentschaft Therese Kunigundes aus zeitgenössischer – kurbayerischer – Sicht.

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Als besonders folgenreich erwiesen sich für die weitere Regentschaft der bayerischen Kurfürstin insbesondere zwei Punkte der Vertragsvereinbarungen: So mussten einerseits alle bayerischen Truppen bis auf eine persönliche Leibgarde zum Schutz der fürstlichen Familie entlassen werden. Therese Kunigunde gelang es andererseits jedoch, das Rentamt München unter eigener Verwaltung zu halten, [51] was zu einer faktischen Teilung Bayerns führte. Trotz der vernichtenden militärischen Niederlagen verblieb damit etwa die Hälfte der kurbayerischen Stammlande in der Hand der regierenden Kurfürstin. Dieser Erfolg war allerdings weniger ihrer Durchsetzungskraft zu verdanken als äußeren Umständen. So verfolgten die Alliierten die geschlagenen französisch-bayerischen Truppen auf ihrer Flucht nach Westen, ohne bayerisches Territorium gezielt zu verwüsten. Hierbei kam Therese Kunigunde zugute, dass die kaiserlichen Befehlshaber sich das Land bereits als Winterquartier und Finanzquelle ausgewählt hatten. [52] Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass sich die Verhandlungen über den Friedensvertrag bis in den Herbst hingezogen hatten, brachten der Kurfürstin außerdem einen spürbaren Gewinn an Zeit, um sich in die neue Rolle als Regentin einzufinden.

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Anfangs versuchte die Kurfürstin noch, politische Anordnungen in Absprache mit Max Emanuel vorzunehmen. Dieses Vorgehen erwies sich jedoch bald als nutzlos. Bei dringlichen Entscheidungen nahm der Botenverkehr mit den Spanischen Niederlanden, wohin Max Emanuel geflohen war, schlichtweg zu viel Zeit in Anspruch. [53] Insofern waren die politischen Entscheidungen des Krisenjahres 1704/05, nicht länger auf französische Entsetzung der bayerischen Festungsstädte Ingolstadt, Kufstein, Passau und Straubing zu warten, eigenständige politische Entscheidungen der bayerischen Kurfürstin. Unterstützung von Seiten des Staatsrates und der Landstände erhielt sie hierbei nur zögerlich. Teile des bayerischen Adels warben sogar offen um die Gunst der kaiserlichen Besatzer und verweigerten ihrer Regentin die Gefolgschaft. [54]

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Während die private Korrespondenz zwischen Therese Kunigunde und Max Emanuel häufig um den Zustand des bayerischen Heeres kreiste und die mangelnde Unterstützung der Landstände thematisierte, lief das Münchner Hofleben – wenn auch in reduziertem Ausmaß – ebenso weiter wie alltägliche Verwaltungsaufgaben. Selbst für Standeserhöhungen verbliebener Gefolgsleute fand die Regentin Zeit. So nahm Kurfürstin Therese Kunigunde Ende des Jahres 1704 in Vertretung mehrere Nobilitierungen vor: Anfang Oktober erhob sie den Italiener Angelus Baron de Berroncellis in den Grafenstand. Ebenfalls nobilitiert wurden im November zwei Geschwister de Gonzatis aus einer altadeligen Familie in Vicenza [55] sowie im Mai 1705 Franz Xaver Weller. [56] Als Regentin nutzte die bayerische Kurfürstin ganz offensichtlich die nun allein ihr zur Verfügung stehende Möglichkeit, Standeserhebungen vorzunehmen, um sich der Gefolgschaft einzelner Untertanen nicht nur zu vergewissern, sondern deren Treue auch vor den Augen der Hofgesellschaft deutlich sichtbar zu belohnen.

Abruptes Ende der Regentschaft: Exil an der Adria

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Für die Dauer des Exils des bayerischen Kurfürsten hätte Therese Kunigunde auf diese Weise bis zum Ende des Krieges die Regentschaft in München führen können. Allerdings blieb ihre Herrschaft nur ein kurzes Zwischenspiel. Als sie München im Februar 1705 verließ, um sich in Venedig mit ihrer verwitweten Mutter über die Regentschaft zu beraten, verweigerten die Habsburger ihr die Rückkehr nach Bayern. Sie erzwangen auf diese Weise ein langjähriges Exil der Kurfürstin. [57] Diese Haltung verstieß zwar eindeutig gegen den Vertrag von Ilbesheim, in dem ausdrücklich festgehalten worden war, die Regentin könne sich mit ihren Kindern und ihrem Hofstaat in Bayern frei bewegen. [58] Therese Kunigunde selbst verurteilte das Vorgehen der kaiserlichen Seite deshalb auch, blieb aber machtlos: "So habe Jch ... sehr schmerzlich vernemen miessen, das man kaÿserlicher seits wider den claren Jnnhalt [des Ilbesheimer Vertrags, B.K.] under meiner abwesenheit, welche mit consens des kaÿsl: Hoffs geschehen, und vermög eines expressen articls im Tractat mir erlaubt gewesen, nit allein die mir reservirte Statt, und Rendtambt München gewalt=thättiger weis occupirt, sondern mir auch noch die ainzige consolation zubenemen gedenckhet in Baÿrn zuruckh zukehren" [59]. In zahlreichen Briefen griff die Kurfürstin fortan auf den Topos der treu sorgenden (Landes-)Mutter zurück, die von ihren Kindern nicht getrennt werden dürfe. [60] Ihre Stellung als Regentin des Kurfürstentums spielte in den Schreiben hingegen keine Rolle. Therese Kunigunde berücksichtigte damit die Nichtakzeptanz ihrer Regentschaft durch die kaiserliche Verwaltung, die auf Grundlage des Erbrechts argumentierte und eine rechtmäßige Herrschaft der bayerischen Kurfürstin anzweifelte. [61]

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Doch alle Bemühungen, das Exil in Venedig zu verkürzen, waren vergebens. Die Kurfürstin blieb bis 1714 von Ehemann und Kindern getrennt. Sie war in ihrer Bewegungsfreiheit durch die politische Lage und die hinzukommende akute Geldnot erheblich eingeschränkt. [62] Innerhalb des ersten Jahres im Exil 1705/06 erreichten sie zusätzliche Hiobsbotschaften vom Tod des dreijährigen Kurprinzen Alois Johann Adolf, von der Besetzung Münchens durch kaiserliche Truppen und der blutigen Niederschlagung von Bauernaufständen in Bayern. [63] Außerdem wurden die ältesten Söhne des Kurfürstenpaares – Thronfolger Karl Albrecht sowie drei der jüngeren Söhne – auf Befehl des Kaisers nach Klagenfurt und schließlich nach Graz gebracht, wo sie eine angemessene Erziehung erhielten, aber keine Korrespondenz mit ihren Eltern führen durften. Dass der Kaiser nach der Schlacht von Ramillies (23. Mai 1706) die Reichsacht über Max Emanuel und dessen Bruder Joseph Clemens verhängte, erschien schließlich nur noch als eine von vielen Schreckensmeldungen. [64] Vor diesem Hintergrund bestimmte der Wunsch, nach München zurückzukehren, alle politischen Initiativen der Kurfürstin. Sie instruierte ihren Beichtvater, in Brüssel mit Kurfürst Max Emanuel zu beraten, [65] wandte sich mit Bittbriefen an die Vertreter der Republik Venedig, den Vatikan, Prinz Eugen von Savoyen sowie die Königin von England und versuchte auch den Herzog von Modena und die Großherzogin von Toskana [66] als Vermittler zu gewinnen. [67] Die Briefe an Königin Anna von England und Prinz Eugen von Savoyen wurden zwar beantwortet, blieben aber ergebnislos. Papst Clemens XI. war wegen seiner schlechten Beziehungen zum Kaiserhof in dieser Beziehung machtlos [68] und selbst die im Reich verbliebenen Erzbischöfe setzten sich nicht für eine Rückkehr der bayerischen Kurfürstin ein. [69]

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Im Exil waren die Handlungsspielräume der Kurfürstin auf ein Minimum begrenzt. Je aussichtsloser sich die Lage für Therese Kunigunde in Venedig darstellte, desto nachdrücklicher betonte sie in ihrer Korrespondenz nun aber ihre eigene Rolle beim Versuch, die innere Sicherheit und Ruhe im Reich wiederherzustellen. Die eigenständige Unterzeichnung des Vertrags von Ilbesheim rückte hierbei besonders in den Vordergrund. Solange Therese Kunigunde in München offiziell die Regierungsgeschäfte geführt und mit Widerstand aus den Reihen der eigenen Hofgesellschaft gerungen hatte, war ihre politische Rolle kein Gegenstand öffentlicher Diskussion gewesen. Erst durch den Zwangsaufenthalt in Venedig wandelte sich die Wahrnehmung: Die Besetzung der bayerischen Residenzstadt sowie die kaiserliche Verwaltung wurden bereits von den Zeitgenossen als Rechtsbruch, das ungewollte Exil der Kurfürstin zudem als Maßstab ihrer Aufopferung für das Wohl des Kurfürstentums verstanden. So hielt der Autor des "Mundus Christiano-Bavaro-Politicus" schon während des Exils fest, dass "vnser g[nä]di[g]sten Churfürstin Drl. ganz Venedig dermahlen eine lobwürdige zeugnus abstatten mues" [70]. Darstellungen der Kurfürstin zeigen sie nach der Interimsregierung und dem Ende ihres Exils zudem in klassischem Herrschaftsporträt mit hermelinbesetztem Mantel. Die rechte Hand der Kurfürstin liegt auf einer Krone, während sie den Betrachter des Bildes ansieht. Damit findet die frühneuzeitliche Rechtslage, derzufolge hochadelige Frauen in Krisensituationen die Regentschaft übernehmen durften, am Beispiel Bayerns bildlichen Ausdruck. [71]

Abb. 3

Schlussbemerkungen

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Während ihrer kurzen Regentschaft, die nur sieben Monate umfasste, gelang es Therese Kunigunde nicht, eigene politische oder kulturelle Impulse zu setzen. Sie verstand es während ihrer Regentschaft jedoch, loyale adelige und bürgerliche Bedienstete dauerhaft an sich und damit auch an die Dynastie der Wittelsbacher zu binden. Keine andere Kurfürstin nahm Adelserhebungen vor. Therese Kunigunde erkannte in der Standeserhöhung jedoch ein wirksames Instrument, um nachhaltige soziale Netzwerke zu schaffen; selbst im Ausnahmezustand des Exils gelang es der Kurfürstin, sich die Amtsträgerinnen und Amtsträger ihres Hofstaates – trotz verzögerter oder ganz ausbleibender Besoldungen – zu verpflichten. [72] Ihr Einsatz für das Kurfürstentum in Zeiten, in denen Max Emanuel über einen Tausch Bayerns gegen eine Königskrone nachdachte, führte nach Ende des Exils schließlich dazu, dass Therese Kunigunde in Bayern auch unabhängig von ihrem Ehemann wahrgenommen und respektiert wurde. Sie investierte gewinnbringend in Wirtschaftsprojekte, [73] richtete soziale sowie kirchliche Stiftungen ein und zog sich 1727 schließlich als vermögende Witwe wieder nach Venedig zurück. Wird häufig davon ausgegangen, dass die Partizipationsmöglichkeiten von adeligen Frauen stark vom jeweiligen Territorium abhingen, [74] zeigt der Fall Therese Kunigundes von Bayern, dass außenpolitische Konstellationen und die Einbindung in Netzwerke der Hofgesellschaft sowie des Adels nicht unterschätzt werden dürfen. Denn die Intensität der Mitwirkung bayerischer Kurfürstinnen am politischen Geschehen blieb von der Mitte des 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keineswegs konstant.

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Generell umfasste weibliche Einflussnahme an frühneuzeitlichen Fürstenhöfen soziale Fürsorge, die Verantwortung für einen eigenen Hofstaat, nicht selten einen gewissen Anteil an der kulturellen Entwicklung des Landes sowie den 'Glanz' des Hofes. [75] Selbst außenpolitische Aktivitäten von adeligen Frauen waren durchaus ein strukturelles Phänomen frühneuzeitlicher Diplomatie. Allerdings waren es Männer, die das politische Handeln einer adeligen Frau legitimierten. Sie gaben einer Frau diplomatische Aufträge, stellten persönliche Kontakte her oder ermöglichten die Teilnahme an politischen Beratungen. Therese Kunigunde war aufgrund der außenpolitischen Krise Bayerns jedoch die einzige Kurfürstin, die erst durch die – mehr ideelle, als wirklich realpolitische – Unterstützung ihres geflohenen Ehemannes politisch aktiv werden musste. Sie entwickelte aber schließlich über Jahre hinweg im Exil eine Eigenständigkeit, die sie auch in den darauf folgenden Jahren in München beibehielt. Ihre Position als Regentin war allerdings nicht unumstritten. So stieß sie an ihre Grenzen, wenn politische Akteure sie nicht als 'geschäftsführende Herrscherin' akzeptierten. Die fehlende Akzeptanz auf Seiten Kaiser Leopolds I. und Kaiser Josephs I. zeigt diese Grenzen auf. Damit wird deutlich, dass die Interimsregentschaft der Kurfürstin lediglich im Umfeld des Münchner Hofes und vor allem erst nach Besetzung der Residenzstadt durch kaiserliche Truppen positiv aufgewertet wurde. Das Exil in Venedig trug hierzu maßgeblich bei. Denn es ermöglichte den Zeitgenossen den direkten Vergleich zwischen der unter schwierigsten Voraussetzungen geführten Regentschaft ihrer Kurfürstin und der anschließenden kaiserlichen Okkupation. Diese Umwertung der weiblichen Regentschaft im Kurfürstentum Bayern fügt Franz Kaspar von Schmids Formulierung, Therese Kunigunde habe Venedig viel zu verdanken, [76] einen weiteren Sachverhalt hinzu: Ohne das tragische Exil hätte die Interimsregierung ebenso gut als gescheitert aufgefasst werden können.

Autorin

Dr. Britta Kägler, M.A.
Ludwig-Maximilians-Universität München
Historisches Seminar – Bayerische Geschichte und Vergleichende
Landesgeschichte mit besonderer Berücksichtigung der Neuzeit
Ludwigstraße 14
80539 München
b.kaegler@lmu.de



[1] Franz Kaspar von Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus oder Allerhandt Politische anmerckhungen, Reflexiones, Betrachtungen vnd Erinderungen yber die iederzeit weit vnd weltberüembte glickhliche auch kluege völkher vnd Länder Regierung der Herzogen in Bayrn sonderlich zu vnsern zeiten in Betracht vnd yberlegung der merckhwürdtigen Regierung dess Grossen vnd Durchleichtigisten Maximiliani Emanvelis, Churfürsten vnd Herzogen in Bayrn etc., o. J., in: Bayerische Staatsbibliothek (BSB) München, Handschriftenabteilung, Cgm 3009, fol. 268v-269r. Die eigene Übersetzung der Verse schließt Schmid in seinem Traktat unmittelbar an: "[Der] Greste theil der Welt uon Weibern wird regiert, in gros Britanien die Anna [Anna von England (1665-1714), Königin von Großbritannien 1702-1714, B.K.] den Scepter fiehrt, Theresia [Maria Theresia von Österreich (1638-1683), Gemahlin Ludwigs XIV. von Frankreich, Regentin 1643-1715, B.K.] ist iezt der Adler underthan, und frankhreich herschet Made Maintenon [Françoise d'Aubigné Madame de Maintenon (circa 1635-1719), zweite Gemahlin Ludwigs XIV., B.K.] In Spanien gebiettet Elisabeth [Isabel de Farnesio (1692-1766), Gemahlin König Philipps V. von Spanien, Regentschaft 1700-1746, B.K.] und schau, ob dan mit Weiblich sye, was nur begehrt die frau."

[2] Christa Schlumbohm: Die Glorifizierung der Barockfürstin als 'Femme Forte', in: August Buck u.a. (Hg.): Europäische Hofkultur im 16. und 17. Jahrhundert, Bd. 2 (= Wolfenbütteler Arbeiten zur Barockforschung 9), Hamburg 1981, 113-122; Renate Kroll: Von der Heerführerin zur Leidensheldin. Die Domestizierung der Femme forte, in: Bettina Baumgärtel / Silvia Neysters (Hg.): Die Galerie der Starken Frauen. Die Heldin in der französischen und italienischen Kunst des 17. Jahrhunderts, Düsseldorf 1995, 51-63; Melchior von Osse: Politisches Testament. An herzogk Augustum churfursten zu Sachssen ein unterteniges bedenken ... Welchergestalt ein christliche obrikeit ingemein in irem regement mit gots hulfe ein gotselige, weisliche, vornunftige und rechtmeßige justicien erhalten kann, (1555/56), in: Oswald Artur Hecker (Hg.): Schriften Dr. Melchiors von Osse, Leipzig u.a. 1922, 269-475, hier: 468f.; Veit Ludwig von Seckendorff: Teutscher Fürstenstaat., Bd. 1, Jena 1737, ND Aalen 1972, 54 sowie Philippus Decius: In sextum Codicis librum praelectionis, Lyon 1556, fol. 183v-184v.

[3] Das Werk diente als Grundlage für kameralistische Studien und wurde bereits von Zeitgenossen als Begründung einer "Kunst der Regierungs=Kunst und Politic" betrachtet. Vgl. Johann Jacob Moser: Studio Juris junger Standes= und anderer Personen, 3. Aufl., Jena 1743, 106; Miloš Vec: Zeremonialwissenschaft im Fürstenstaat. Studien zur juristischen und politischen Theorie absolutistischer Herrschaftsrepräsentation (= Ius commune. Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 106), Frankfurt a.M. 1998, 302-303; sowie Christian Thomasius: Erinnerung Wegen zweyer Collegiorum über den Vierthen Theil Seiner Grund=Lehren, in: ders: Außerlesener Und dazu gehöriger Schrifften Zweyther Theil, Frankfurt a.M. / Leipzig 1714, 221-222 und 233. Zu Seckendorff: Michael Stolleis: Veit Ludwig von Seckendorff, in: ders. (Hg.): Staatsdenker im 17. und 18. Jahrhundert, 2. Aufl., Frankfurt a.M. 1987, 148-171; Gerhard Rechter: Die Seckendorff. Quellen und Studien zur Genealogie und Besitzgeschichte (= Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 9), Neustadt a.d. Aisch 1987.

[4] So solle "denen fürstlichen Princeßinnen aber, zur erweckung ihres verstandes, und sonderbahrer wohlanständigkeit und nutzbarkeit, sonderlich, weil sichs zutragen kan, das eine fürstl. und gräfliche weibl. person, wie anderswo gedacht in vormundschafft ihrer kinder zu einer landes=regierung gelangen kan oder auch gewissen ämtern und herrschafften, die ihnen zum leib=geding eingeräumet werden, vorstehen muß, dahero können in der jugend in teutscher sprache, wo nicht eine Princeßin aus sonderbahrer beliebung der fürstl. Eltern oder ihre selbst, zur lateinischen lust, folgende stücke auch gelehret werden." Vgl. Seckendorff: Teutscher Fürstenstaat (wie Anm. 2), 172f. Siehe dazu auch Heide Wunder: Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit, in: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, 27-54, hier: 49f. Pauline Puppel führt hinsichtlich vormundschaftlicher Regentschaft die Gelehrtenkontroverse an: Pauline Puppel: Die Regentin. Vormundschaftliche Herrschaft in Hessen. 1500-1700 (= Geschichte und Geschlechter 43), Frankfurt a.M. 2004, 58-88. Karl-Heinz Spieß verweist auf die unterschiedliche Rechtslage bei der vormundschaftlichen Regentschaft in den einzelnen Territorien: Karl-Heinz Spieß: Witwenversorgung im Hochadel. Rechtlicher Rahmen und praktische Gestaltung im Spätmittelalter und zu Beginn der Frühen Neuzeit, in: Martina Schattkowsky (Hg.): Witwenschaft in der Frühen Neuzeit. Fürstliche und adlige Witwen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung, Leipzig 2003, 87-114, hier: 102.

[5] Die Lehren des Lutheraners Seckendorff blieben allerdings nicht auf norddeutsch-protestantisch geprägte Höfe beschränkt, zumal sich vergleichbare Ansätze auch in Fürstenspiegeln katholischer Autoren finden.

[6] Rainer A. Müller: Der Fürstenhof in der Frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 33), München 1995, 18; ders.: Universität und Adel. Eine soziostrukturelle Studie zur Geschichte der bayerischen Landesuniversität Ingolstadt 1472-1648 (= Ludovico Maximilianea 7), Berlin 1974, 164-165; Gernot Heiß: Erziehung und Bildung politischer Eliten in der frühen Neuzeit. Probleme und Interpretationen, in: Elmar Lechner u.a. (Hg.): Zur Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Probleme und Perspektiven der Forschung, Wien 1992, 459-470, hier: 462.

[7] Rainer A. Müller: Norm und Praxis adliger Bildung 1350-1550 mit besonderer Berücksichtigung Südwestdeutschlands, in: Horst Carl / Sönke Lorenz (Hg.): Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, Stuttgart 2005, 139-164.

[8] Bayerisches Hauptstaatsarchiv (BayHStA), Hofzahlamtsrechnungen (HZR) 1590, fol. 414r; Helmut Dotterweich: Der junge Maximilian. Biographie eines bayerischen Prinzen. Jugend und Erziehung des bayerischen Herzogs und späteren Kurfürsten Maximilian I. von 1573-1593, 2. Aufl., München 1980, 53.

[9] "[N]ach und nach, und so weit es ihre Jahr von einer zur andren Zeit zulassen", BayHStA Geheimes Hausarchiv, Hofhaushaltsakten 383 (Instruktion des Kurfürsten Ferdinand Maria für die Hofmeisterin seiner Tochter, 1678/79).

[10] Ludwig Härteis: Zum Politik- und Staatsverständnis in Bayern um 1700. Der "Mundus Christiano-Bavaro-Politicus", Magisterarbeit Eichstätt 2003, 28; Andreas Kraus: Bayerische Wissenschaft in der Barockzeit (1579-1750), in: ders. (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 2: Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, 2. Aufl., München 1988, 876-918, hier: 915; Eberhard Straub: Zum Herrscherideal im 17. Jahrhundert vornehmlich nach dem "Mundus Christiano Bavaro Politicus", in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 32 (1969), 193-221, hier: 193; Alois Schmid: Der "Mundus Christiano-Bavaro-Politicus". Zur Theorie des Hofes der bayerischen Wittelsbacher im Zeitalter des höfischen Absolutismus, in: Klaus Malettke / Chantal Grell (Hg.): Hofgesellschaft und Höflinge an europäischen Fürstenhöfen in der Frühen Neuzeit. 15.-18. Jahrhundert (= Forschungen zur Geschichte der Neuzeit, Marburger Beiträge 1), Münster u.a. 2001, 125-137, hier: 137; Henric L. Wuermeling: Volksaufstand. Die Geschichte der Revolution von 1705 und der Sendlinger Mordweihnacht, München 1980, 133.

[11] Ludwig Wolf: Die französischgesinnte Politik des bayerischen Kanzlers Kaspar von Schmid, in: Amperland 30 (1994), 273-279, hier: 278.

[12] Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 268r-268v.

[13] Christine Fischer: Instrumentierte Visionen weiblicher Macht. Maria Antonia Walpurgis' Werke als Bühne politischer Selbstinszenierung (= Schweizer Beiträge zur Musikforschung 7), Kassel 2007, 72.

[14] Fischer: Instrumentierte Visionen (wie Anm. 13), 76.

[15] Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 268v.

[16] Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 269r: "herrliche Regierungs würdige qualiten".

[17] Schmid nennt in erster Linie Freigiebigkeit, Verstand, Schönheit und Keuschheit. Vgl. Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 100r, 141r-143v, 145v-146v und 147v-148r.

[18] Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 269r-269v.

[19] In Ansätzen findet die Hofgesellschaft Berücksichtigung bei Dieter Mertens: Hofkultur in Heidelberg und Stuttgart um 1600, in: Notker Hammerstein / Gerrit Walther (Hg.): Späthumanismus. Studien über das Ende einer kulturhistorischen Epoche, Göttingen 2000, 65-83.

[20] Karl Bosl: Bayerische Geschichte, 7. Aufl., München 1990; Andreas Kraus: Bayern im Zeitalter des Absolutismus (1651-1745). Die Kurfürsten Ferdinand Maria, Max II. Emanuel und Karl Albrecht, in: Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 2: Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1966, 417-422; ders.: Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. Aufl., München 2004; Wilhelm Volkert: Geschichte Bayerns, München 2001; Siegmund von Riezler: Geschichte Baierns. Bde. 7/8, Gotha 1913/14.

[21] Michael Doeberl: Entwicklungsgeschichte Bayerns, Bd. 2, München 1908, 260-290.

[22] Liegen bislang nur vereinzelte biographische Studien zu den bayerischen Kurfürstinnen und Wittelsbacher Prinzessinnen vor, können die bayerische Verwaltungsgeschichte, Funktionen, Positionen und Einflussmöglichkeiten der verschiedenen Männer am kurfürstlichen Hof in München bereits als gut bearbeitet gelten. Hierzu Reinhard Heydenreuter: Der landesherrliche Hofrat unter Herzog und Kurfürst Maximilian I. von Bayern. 1598-1651 (= Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte 72), München 1981; Stefan Fischer: Der Geheime Rat und die Geheime Konferenz unter Kurfürst Karl Albrecht von Bayern 1726-1745 (= Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte 86), München 1987; Theresia Münch: Der Hofrat unter Kurfürst Max Emanuel von Bayern 1679-1726, München 1979; Maximilian Lanzinner: Fürst, Räte und Landstände. Die Entstehung der Zentralbehörden in Bayern 1511-1598 (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 61), Göttingen 1980; Wolfgang Burgmair: Die zentralen Regierungsstellen des Kurfürsten Max III. Josephs 1745-1777, München 1992; Harro Georg Raster: Der kurbayerische Hofrat unter Kurfürst Ferdinand Maria 1651-1679. Funktion, Ausbau, Personal und Umfeld, Starnberg 1995.

[23] Reginald de Schryver: Princess Teresa Kunegunda Sobieska. 1676-1730. Thirty-five years of solitude, in: Tatjana Soldatjenkova (Hg.): For East is East, Leuven 2003, 165-180; Michał Komaszyński: Die politische Rolle der bayerischen Kurfürstin Theresia Kunigunde, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 45 (1982), 555-574; Kajetan Czarkowski-Golejewski: Die Kurfürstin Therese Kunigunde, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 37 (1974), 845-870; sowie Michał Komaszyński: Piękna królowa Maria Kazimiera d'Arquien-Sobieska 1641-1716, Krakau 1995.

[24] Komaszyński: Kurfürstin Theresia Kunigunde (wie Anm. 23), 556.

[25] Czarkowski-Golejewski: Kurfürstin Therese Kunigunde (wie Anm. 23), 484; Randbemerkung Kurfürst Max Emanuels auf dem Schreiben Baron von Mayrs vom 7. Februar 1694, BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 701, fol. 89v.

[26] Heiratspakt von Max Emanuel und Therese Kunigunde, Mai 1694, Artikel 1, BayHStA Geheimes Hausarchiv, Hausurkunden 1740.

[27] BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 701, fol. 381r-382r.

[28] BayHStA, Kasten schwarz 8233.

[29] BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 701, fol. 381r.

[30] Neben Französisch beherrschte Therese Kunigunde auch Italienisch und Latein. Czarkowski-Golejewski: Kurfürstin Therese Kunigunde (wie Anm. 23), 847.

[31] Matrimonialia, 12. April 1722-19. Dezember 1722, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Hausarchiv, Familienakten Kasten 41, 3. Konvolut, fol.138r.

[32] Anfrags-Puncten Baron von Mayrs an Kurfürst Max Emanuel, 7. Februar 1694, BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 701, fol. 92v.

[33] BayHSta: Anfrags-Puncten (wie Anm. 32).

[34] Wilhelm Volkert: Regierung und Verwaltung Kurbayerns im Zeitalter des Kurfürsten Max Emanuel, in: Hubert Glaser (Hg.): Kurfürst Max Emanuel, Bd. 1, München 1976, 417-427, hier: 424; Karl Theodor Heigel (Hg.): Quellen und Abhandlungen zur neueren Geschichte Bayerns, Bd. 1, München 1884, 90.

[35] Johann Alois Freiherr von Malknecht, Introducteur, Geheimer Referendar und außenpolitischer Berater Kurfürst Max Emanuels.

[36] Er schrieb, die Witterung habe es endlich zugelassen, den Rhein "umb 4 uhr nachmittag zu passiren, und unsere gnedigste Churfirstin alhür zu sehen." Johann Alois Freiherr von Malknecht an Paul Graf von Fugger zu Kirchberg-Weißenhorn, 1. Januar 1695, BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 701.

[37] Komaszyński: Kurfürstin Theresia Kunigunde (wie Anm. 23), 557.

[38] Die polnische Forschung des 19. Jahrhunderts beurteilte Therese Kunigundes Zurückgezogenheit als bewussten Racheakt gegenüber dem untreuen Max Emanuel. Vgl. Karol B. Hoffman: Historia upadku dynastii Sobieskich z nowych dokumentów, in: Gazeta Codzienna [vorher Gazeta Polska] 254 (1862), ohne Seitenangabe. Inzwischen wird von dieser Interpretation Abstand genommen. Vgl. Komaszyński: Kurfürstin Theresia Kunigunde (wie Anm. 23), 559. Bei den wenigen Audienzen, welche die Kurfürstin in Brüssel gab, kränkte sie den Adel der spanischen Niederlande, indem sie die Gräfin d'Egmont und Fräulein de Ligne stehend empfing, anstatt ihnen einen Platz zum Sitzen anzubieten, während sie selbst sitzen blieb. Selbst in Gegenwart der spanischen Königin beanspruchten diese Adelsfamilien, bei Audienzen sitzen zu dürfen. Vgl. Jean Philippe Eugène de Mérode-Westerloo: Mémoires du Feld-Maréchal Comte de Mérode-Westerloo, Bd. 1, Brüssel 1840, 111f. Auch die Mutter Prinz Eugens, Olympia von Savoyen-Soissons, wandte sich in den Rangstreitigkeiten gegen das bayerische Kurfürstenpaar. Vgl. Max Braubach: Prinz Eugen von Savoyen. Eine Biographie, Bd. 1: Aufstieg, Wien 1963, 376.

[39] Czarkowski-Golejewski: Kurfürstin Therese Kunigunde (wie Anm. 23), 851.

[40] Karl Staudinger: Geschichte des Bayerischen Heeres 1680-1726, Bd. 2.1, München 1904, 777 und 1292f.

[41] Bittschriften an die Kurfürstin Therese Kunigunde, BayHStA, Fürstensachen 708 1/3.

[42] Stephan Deutinger: Die Situation in Kurbayern nach der Schlacht von Höchstädt, in: Johannes Erichsen / Katharina Heinemann (Hg.): Brennpunkt Europas 1704. Die Schlacht von Höchstädt, Ostfildern 2004, 81-89, hier: 81.

[43] "Die dauerhafte Festsetzung im Land gelang dem Gegner zuerst in der geographisch exponierten Oberpfalz, die dem militärischen Zangengriff von Franken und Böhmen her ausgesetzt war." Vgl. Deutinger: Kurbayern nach der Schlacht von Höchstädt (wie Anm. 42), 81.

[44] Max Emanuel besann sich zu Beginn seines Exils auf seinen Titel als Statthalter und floh 1704 wieder an den Hof nach Brüssel. In Folge der Niederlage von Ramillies am 23. Mai 1706 zog er sich jedoch mit einem Teil des Hofstaates bis nach Compiègne zurück, von wo er etwa ein Jahr nach dem Frieden von Rastatt im Frühjahr 1715 schließlich nach München zurückkehrte. Vgl. Volkert: Regierung und Verwaltung (wie Anm. 34), 421. Ludwig Hüttl hebt hervor, dass das eigentliche Exil Max Emanuels erst mit der verlorenen Schlacht von Ramillies begann. Vgl. Ludwig Hüttl: Die Statthalterschaft Max Emanuels in den Spanischen Niederlanden, in: Hubert Glaser (Hg.): Kurfürst Max Emanuel, Bd. 1, München 1976, 95-107, hier: 105. Zum Frieden von Rastatt zwischen Frankreich und dem Kaiser, dessen Ergebnisse schließlich im Frieden von Baden zwischen Frankreich und dem Reich bestätigt wurden, Rudolf Vierhaus: Staaten und Stände. Vom Westfälischen bis zum Hubertusburger Frieden 1648 bis 1763 (= Propyläen Geschichte Deutschlands 5), Berlin 1984, 266. Zur Rückkehr des bayerischen Hofstaates 1715: BayHStA, Kasten schwarz 9943, fol. 45r-46r.

[45] Dass Archivgut und Schätze des Kurfürstentums ebenfalls nach Burghausen gebracht worden waren, wie Komaszyński behauptet, lässt sich jedoch nicht belegen. Das Ratsprotokoll der Stadt Burghausen aus dem Jahr 1705 ist nicht überliefert. Auch in Burghausen herrschten jedoch keine ruhigen Verhältnisse, so dass eine sichere Aufbewahrung nicht gewährleistet werden konnte. Vgl. Komaszyński: Kurfürstin Theresia Kunigunde (wie Anm. 23), 562.

[46] Charles Spencer: Blenheim. Battle for Europe, London 2004, 280-291, 307f; Komaszyński: Kurfürstin Theresia Kunigunde (wie Anm. 23), 562.

[47] Volkert: Regierung und Verwaltung (wie Anm. 34), 421. Kurz zuvor hatte Max Emanuel seiner Ehefrau noch aus dem Lager von Schiltach geschrieben, er wolle nicht leben, ohne bei ihr zu sein und "ich ziehe den Tod einem Leben ohne Sie vor". Vgl. Reginald de Schryver: Max II. Emanuel von Bayern und das spanische Erbe. Die europäischen Ambitionen des Hauses Wittelsbach 1665-1715 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte 156), Mainz 1996, 143.

[48] So sei Max Emanuel nur deshalb in die Spanischen Niederlande zurückgekehrt, um "à petites journées, festoyé partout, et se divertissant même partout où il trouvoit quelque joli visage, comme un homme qui ne viendroit pas de perdre tous ses Etats". Vgl. Mérode-Westerloo: Mémoires (wie Anm. 38), 340.

[49] Deutinger: Kurbayern nach der Schlacht von Höchstädt (wie Anm. 42), 83; Emil Heuser: Die Belagerungen von Landau in den Jahren 1702, 1703, 1704 und 1705, 2. Aufl., Landau 1913, 135.

[50] Deutinger: Kurbayern nach der Schlacht von Höchstädt (wie Anm. 42), 85.

[51] Die Orte Ingolstadt, Rain und Wemding – eigentlich dem Rentamt zugehörig – waren jedoch explizit ausgenommen und wurden kaiserlicher Verwaltung unterstellt.

[52] Hans Schmidt: Der Einfluß der Winterquartiere auf Strategie und Kriegführung des Ancien Régime, in: Historisches Jahrbuch 92 (1972), 77-91.

[53] Max Emanuel wies selbst darauf hin, dass er aus der Ferne keinen Entschluss fassen könne, schließlich sei nicht auszuschließen, dass sich die Ausgangslage bis zum Eintreffen seines Briefes wieder grundlegend geändert habe. Vgl. Constantin Ritter von Höfler: Abhandlungen zur Geschichte Österreichs unter den Kaisern Leopold I., Joseph I. und Karl VI. Teil 2. Habsburg und Wittelsbach. Als Einleitung zu den vertrauten Briefen des Churfürsten Max. II von Baiern mit seiner Gemahlin Theresa Sobieska von 1695, 1696, 1697, 1704, in: Archiv für österreichische Geschichte 44 (1871), 263-398, hier: 377; Komaszyński: Kurfürstin Theresia Kunigunde (wie Anm. 23), 565. Als Bindeglied zwischen Kurfürst Max Emanuel in Brüssel und der Kurfürstin in München fungierte 1704 unter anderem Therese Kunigundes Beichtvater Theodor Smackers. Vgl. BayHStA Kasten schwarz 12788 und 15999/I.

[54] Komaszyński: Kurfürstin Theresia Kunigunde (wie Anm. 23), 565f.

[55] Die Geschwister "Joh. u. Bonifacius". Vgl. Maximilian Gritzner: Standeserhebungen und Gnadenakte deutscher Landesfürsten während der letzten drei Jahrhunderte, Görlitz 1880/1881, 70. Die Nobilitierung wurde am 5. Juli 1722 bestätigt: "cfr. 5.7. 1722".

[56] "Ders. erhielt d. d. Wien 27.3. 1711 von K. Leop. I. auch den ritterm. R.- u. erbld. A. mit "von" etc. und war der Sohn des Kurprinzl. und der Kurpr. Maria Antonia Leibmedikus Franz W.W." Vgl. Gritzner: Standeserhebungen (wie Anm. 55), 70f.

[57] BayHStA, Kasten schwarz 5465/2; Kraus: Bayern im Zeitalter des Absolutismus (wie Anm. 20), 505; Reginald de Schryver: Das dynastische Prinzip: Max Emanuels Ambitionen auf das spanische Erbe, Gebietserweiterung und Königskrone, in: Johannes Erichsen / Katharina Heinemann (Hg.): Brennpunkt Europas 1704. Die Schlacht von Höchstädt, Ostfildern 2004, 13-25, hier: 24.

[58] Christian Probst: Lieber bayrisch sterben. Der bayrische Volksaufstand der Jahre 1705 und 1706, 2. Aufl., München 1980; Heuser: Die Belagerungen von Landau (wie Anm. 49), 135.

[59] Kurfürstin Therese Kunigunde an Johann Hugo Erzbischof von Trier, 7. September 1705, BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 754 1/21, fol. 1r-1v.

[60] Kurfürstin Therese Kunigunde an Johann Hugo Erzbischof von Trier, 7. September 1705, BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 754 1/21, fol.1v.

[61] Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 280v-281r. Ausführlich zu den Grundlagen weiblicher Regentschaft Puppel: Die Regentin (wie Anm. 4), 34-57.

[62] Kurfürst Max Emanuel war im Exil von seinen bayerischen Einnahmen ebenso abgeschnitten wie Therese Kunigunde. Er ließ jedoch einen Teil der französischen Subsidiengelder nach Venedig fließen. Vgl. Peter Claus Hartmann: Max Emanuel im Exil, in: Hubert Glaser (Hg.): Kurfürst Max Emanuel, Bd. 1, München 1976, 108-111, hier: 108; ders.: Die Subsidien- und Finanzpolitik Kurfürst Max Emanuels von Bayern im Spanischen Erbfolgekrieg, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 32 (1969), 238-289, hier: 248.

[63] Hans Rall / Marga Rall: Die Wittelsbacher in Lebensbildern, München 2005, 153; Schryver: Princess Teresa Kunegunda (wie Anm. 23), 176; Kraus: Bayern im Zeitalter des Absolutismus (wie Anm. 20), 505-509; Christian Strasser: Der Aufstand im bayerischen Oberland 1705. Majestätsverbrechen oder Heldentat? Eine Untersuchung der Strafprozesse gegen die Anführer der in der "Mordweihnacht von Sendling" gescheiterten Erhebung (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 3), Münster 2005, 37-41; Helmut Bauer: Memento 1705. Die Sendlinger Mordweihnacht (= Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 32), Augsburg 2004, 5-25; Richard van Dülmen: Bäuerlicher Protest und patriotische Bewegung. Der Volksaufstand in Bayern von 1705/06, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 45 (1982), 331-361.

[64] Im Jahr 1709 starb noch dazu der jüngste Sohn des Kurfürstenpaares und 1714 schließlich Therese Kunigundes Bruder Aleksander. Vgl. Schryver: Princess Teresa Kunegunda (wie Anm. 23), 176.

[65] BayHStA, Kasten schwarz 15999/2 und 15999/5.

[66] Die Großherzogin Violanta Beatrix (1673-1731) war zugleich ihre Schwägerin und jüngste Schwester Max Emanuels. Vgl. Giuseppe Pansini: Violante Beatrix von Bayern, Prinzessin der Toskana, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 44 (1981), 291-302.

[67] Czarkowski-Golejewski: Kurfürstin Therese Kunigunde (wie Anm. 23), 860; BayHStA, Kasten schwarz 15999/4 sowie BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 754/1.

[68] Czarkowski-Golejewski: Kurfürstin Therese Kunigunde (wie Anm. 23), 860.

[69] Kurfürstin Therese Kunigunde an Johann Hugo Erzbischof von Trier, 7. September 1705, BayHStA Geheimes Hausarchiv, Korrespondenzakten 754 1/21, fol. 1r-1v. Nachdem weder Vermittlungsversuche des Jesuitenpaters Theodor Smackers, noch Bittbriefe eine Wendung brachten, unternahm Therese Kunigunde sogar Pilgerreisen nach Padua und Loreto, um auf diese Weise eine möglichst rasche Rückkehr nach München zu erbitten. Vgl. BayHStA Geheimes Hausarchiv, Hofhaushaltsakten 478.

[70] Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 215r.

[71] Puppel: Die Regentin (wie Anm. 4), 309; Katrin Keller: Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585). Von Möglichkeiten und Grenzen einer "Landesmutter", in: Werner Paravicini / Jan Hirschbiegel (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000, 263-285, hier: 263, 272.

[72] Das Gefolge hielt ihr nicht nur während des fast zehnjährigen Exils die Treue, sondern folgte der Kurfürstin 1714 auch wieder nach München. Erst dort erhielten die loyalen Bediensteten eine Entlohnung sowie Gehaltserhöhungen oder Beförderungen. Vgl. BayHStA Geheimes Hausarchiv, Hofhaushaltsakten 460, fol. 1r.

[73] Bergwerksprojekte der Kurfürstin Therese Kunigunde in Benediktbeuern und Unterried, 1716-1725, BayHStA, Fürstensachen 708 1/2.

[74] Rebekka Habermas / Heide Wunder: Nachwort, in: Arlette Farge / Natalie Zemon Davis (Hg.): Geschichte der Frauen, Bd. 3, Frühe Neuzeit, Frankfurt a.M. 2006, 539-550, hier: 548.

[75] Habermas / Wunder: Nachwort (wie Anm. 74), 549; Keller: Kurfürstin Anna von Sachsen (wie Anm. 71), 268.

[76] Schmid: Mundus Christiano-Bavaro-Politicus (wie Anm. 1), fol. 215r.

Empfohlene Zitierweise:

Britta Kägler : Weibliche Regentschaft in Krisenzeiten. Zur Interimsregierung der bayerischen Kurfürstin Therese Kunigunde (1704/05) , in: zeitenblicke 8, Nr. 2, [30.06.2009], URL: https://www.zeitenblicke.de/2009/2/kaegler/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-19660

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