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Handlungsmöglichkeiten von Frauen in der Öffentlichkeit waren in der Vormoderne dezidiert an ihren Stand gebunden, also an ihre soziale Herkunft, an das Faktum der Verehelichung respektive den Witwenstand. Allgemein galt zwar der Rechtsatz 'major dignitas est in sexu virili', war die Frau dem Mann juristisch nicht gleichgestellt, allgemein galt, dass Frauen keine öffentlichen Ämter ausüben konnten. [1] Genauso galt aber auch, dass die Ehefrau, obwohl rechtlich dem Regiment des Ehemannes als Hausvater unterworfen, gemeinsam mit ihm im Rahmen des Hauses Herrschaft [2] über die Familie und andere Mitglieder des Haushaltes ausübte. Und insbesondere für die Frau adligen Standes galt, dass ihr kraft ihrer Zugehörigkeit zum "Herrschaftsstand" schlechthin selbstverständlich ebenfalls herrschaftliche Befugnisse zukamen.

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Diese konnten ein breites Spektrum umfassen, das – je nach Bedeutung der adligen Familie und ihrer Herrschaftsrechte – von der Verwaltung des adligen Landgutes in Zusammenarbeit mit dem oder in Stellvertretung des Ehemannes bis zur Regentschaft der Fürstin stellvertretend für ihren unmündigen Sohn reichen konnte. Festzuhalten bleibt, dass die adlige Frau diese von den Zeitgenossen nicht bezweifelten Herrschaftsrechte primär als Mitglied einer adligen Familie und damit keineswegs unabhängig ausüben konnte und sollte. Auch dem Verhältnis zwischen den Ehepartnern, den Beziehungen der Witwe zu ihren Kindern usw. kam dabei nicht unerhebliche Bedeutung zu. Wichtig für die Beurteilung dieses Handelns als Ausübung von Herrschaft oder sogar als politisches Handeln ist es, die neuzeitliche, heute im Denken praktizierte Trennung von Privatem und Öffentlichem zu überwinden. [3] Wenn eine Frau aktiv handelte im Sinne der Familie, sich (auch öffentlich) für deren Wohl und Beförderung einsetzte, so wurde dies nach dem Denkmuster des bürgerlichen 19. Jahrhunderts, das in den Sichtweisen der historischen Wissenschaften lange nachwirkte, einseitig dem Sektor des Privaten zugeordnet. Es handelte sich ja "nur" um familiäre, also private Interessen, nicht um das hoch bewertete Gemeinwohl. Diese Einschätzung führte dazu, dass derartige Aktivitäten von Frauen aus dem Blick der politisch orientierten Geschichtsschreibung verschwanden, weil sie eben dem Bereich des Privaten, des historisch und politisch nicht Relevanten zugeordnet wurden. Dies war jedoch in der Sicht der Zeitgenossen, also der Frühen Neuzeit selbst, keineswegs der Fall.

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Besonders ausgeprägt und offensichtlich war die Verflechtung von Familie und Politik, von 'Privatem' und 'Öffentlichem' in der Sphäre des frühneuzeitlichen Fürstenhofes, woraus sich weiter reichende Handlungsmöglichkeiten für Frauen adliger Abkunft bis hin zum Zugang zur politischen Welt ergaben. [4] Dabei ist natürlich an politische Spielräume für die Fürstin selbst zu denken, dabei denkt man schnell an die fürstliche Mätresse oder Favoritin und deren Funktion beim Aufstieg der eigenen Familie und anderer Personen in der höfischen Hierarchie bis hin zu zentralen Ämtern in Hof und Verwaltung. Bislang kaum reflektiert ist jedoch das Phänomen, dass es im Kontext des fürstlichen Hofes für Frauen auch die Möglichkeit gab, regelrecht ein Amt auszuüben, zu dem Amtsbefugnisse, die eine Instruktion festlegte, ebenso gehörten, wie Amtsbezüge, ein Rang in der zeremoniellen höfischen Hierarchie und öffentliche Auftritte. Ebenso wenig ist bislang danach gefragt worden, was diese Amtsinhabe bei Hof für die Frauen selbst bedeutete, was für ihre Familie, und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Lebensführung wie hinsichtlich der angesprochenen Wirkung in der Öffentlichkeit und ihrer politischen Potentiale. Anhand einiger Beispiele soll hier für den Wiener Hof der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf Handlungsspielräume, die mit höfischer Amtsinhabe in Zusammenhang standen, eingegangen werden.

Amtsträgerinnen bei Hof

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Das frühneuzeitliche Erscheinungsbild des Hofstaates der Kaiserin unterschied sich deutlich von seinen mittelalterlichen Wurzeln, als im Zeitalter der Reiseherrschaft Fürst und Fürstin noch relativ häufig über längere Zeit getrennte Hofhaltungen geführt hatten. Damals hatte es etwa auch im Hofstaat der Kaiserin Männer als Amtsträger gegeben. [5] Spätestens für das ausgehende 15. Jahrhundert hat man jedoch – in Parallele zur allmählichen Verstetigung der Residenz – allgemein eine Veränderung im Verhältnis von Männerhofstaat und Frauenhofstaat festgestellt, die sich auch in Wien beobachten lässt. Die dauerhafte gemeinsame Residenz von Fürst und Fürstin schlug sich in einer zunehmend engeren Verbindung der Hofstaate nieder – der Frauenhofstaat wurde als Bestandteil eines kaiserlichen Gesamt-Hofstaates festgeschrieben. Zugleich erfolgte eine stärkere Abschließung des Hofstaates der Kaiserin nach außen, die sich etwa in stärkerer Überwachung des Zugangs zum Frauenzimmer sowie des moralischen Wohlverhaltens und der ehrbaren Aufführung der adligen Damen im Frauenzimmer niederschlug. [6]

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Dieser Entwicklungsprozess hatte in struktureller Hinsicht Folgen: Noch im 16. Jahrhunderts gab es in den Hofstaaten der Kaiserinnen verheiratete Amtsträgerinnen sowie eine größere Zahl männlicher Amtsträger. [7] Die Ausprägung des im 17. Jahrhundert in Wien gültigen Modells eines Frauenhofstaates erfolgte jedoch in Graz und erlangte mit dem Übergang der Kaiserwürde an die innerösterreichische Linie dauerhafte Gültigkeit: Außer dem Obersthofmeister verfügte die Kaiserin im 17. Jahrhundert dauerhaft über keinen männlichen Amtsträger mehr. Wann immer sie jedoch allein auf Reisen ging, wurden ihr temporär Stallmeister, Silberkämmerer oder auch Gardehauptmann zugewiesen, der Hofstaat also sozusagen komplettiert. [8] Dies belegt deutlich die Relevanz der gemeinsamen Residenz des Kaiserpaares für die strukturellen Änderungen in der Zusammensetzung des Hofstaates.

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Hofmeisterinnen der Kaiserinnen waren im hier zu betrachtenden Zeitraum ausschließlich verwitwete adlige Damen; gleiches gilt für die Hofmeisterinnen der kaiserlichen Kinder. Alle Hofdamen waren junge, unverheiratete Mädchen aus adligen, meist gräflichen Familien. Freilich lassen sich auch innerhalb dieses Rahmens in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts noch Veränderungen ausmachen. So treten unter den Hofdamen immer deutlicher einige Kammerfräulein in Erscheinung, die weitreichende Zutrittsrechte genossen. Die Zahl der Hofdamen belief sich in Wien im Allgemeinen auf zehn bis zwölf, stieg aber im Laufe der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts allmählich an. [9] Hinsichtlich der Ausformung von Ämterstruktur und -besetzung für Frauen kann der Hofstaat der Kaiserin mit diesem Erscheinungsbild als repräsentativ für die Mehrzahl der Höfe des Alten Reiches gelten, soweit man über deren Frauenhofstaate derzeit genauere Kenntnis hat.

Abb. 1

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Das Amt der Hofmeisterin für die Fürstin bzw. die Kinder wurde üblicherweise von einer verwitweten Frau ausgeübt, während die Hofdamen unverehelicht waren. [10] Die ebenfalls anzutreffende Bezeichnung als Hoffräulein entsprach also eigentlich für die deutschen Höfe genauer dem Status der Begleiterinnen der Fürstin. Außer dem Hofmeister lassen sich Männer als Amtsträger in deutschen Frauenhofstaaten erst im 18. und 19. Jahrhundert (wieder) antreffen. Verheiratete Damen von Adel treten nur selten, wie etwa in Österreich, und auch erst spät in Erscheinung, wobei es sich hier bei den sog. Palastdamen um einen Ehrentitel für die Ehefrauen hoher Amtsträger des Kaiserhofes handelte. [11] Generell gilt allerdings im 17. Jahrhundert, dass die Hofstaate von Fürstinnen des Reiches eine deutlich geringere Zahl von Personen umfassten als der der Kaiserin, zumal, wenn es sich nicht um Kurfürstinnen handelte. Die Rangabstufung zwischen Kaiserin und Reichsfürstin fand also hinsichtlich von Quantitäten, kaum jedoch hinsichtlich von strukturellen Unterschieden ihre Widerspiegelung.

Amt und Ehre

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Zentrale Motive für adlige Mädchen und Frauen, ein Hofamt anzustreben bzw. in den Hofdienst zu treten waren – ähnlich wie für die meisten männlichen Amtsträger – weniger die durch die Besoldung [12] entstehenden direkten Einkünfte aus dem Amt. Hofdamen und Hofmeisterinnen übten ihre Tätigkeit zweifelsohne nicht vorrangig zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes aus, auch wenn für manche Hofmeisterin als Witwe die Einkünfte aus dem Amt als Motivation keine Nebensächlichkeit gewesen sein mögen. Wichtiger hinsichtlich der Motivation zur Ausübung des Amtes waren der Zuwachs an Ehre, der aus der Ausübung eines Ehrenamtes in direkter Umgebung der fürstlichen Familie resultierte, sowie die Chancen, die diese Nähe für die Amtsinhaberin wie deren Familie mit sich brachte. [13] Symbolisches Kapital war der wichtigste Ertrag des Amtes, der es für sie erstrebenswert machte.

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Für die unverheirateten Hofdamen war es das wegen der Möglichkeit, höfische Bildungselemente aufzunehmen; zudem bot der Hof ein riesiges Reservoir an geeigneten, standesgemäßen Heiratskandidaten, was die Chancen der Mädchen auf eine Zukunftsperspektive außerhalb des Elternhauses oder des Klosters verbesserte. Für die Hofmeisterinnen war der Hof eine Möglichkeit, relativ unabhängig vom Rang und Stand des früheren Ehemannes einen geachteten Platz innerhalb der adligen Gesellschaft einzunehmen. [14] Für die Familien aller Amtsträgerinnen war das Amt der Frauen wichtig als Ausweis ihrer Vernetzung innerhalb der höfischen Gesellschaft nicht zuletzt, weil es angesichts der geringen Anzahl beamteter Frauen schwerer zu erlangen war als ein vergleichbares Amt im kaiserlichen Hofstaat selbst. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf das Kämmereramt als Einstieg in eine Ämterkarriere für Männer. [15] Zugleich konnten Hofdamen und Hofmeisterinnen innerhalb dieser Netzwerke zugunsten ihrer Familien tätig werden; ihre dauerhafte Nähe zur Fürstin und zeitweise auch zum Fürsten eröffnete ihnen hier Handlungsspielräume. Die Platzierung einer Frau im Hofstaat der Fürstin verschaffte also nicht nur der Person selbst Rang, Ehre und Ansehen und erhöhte damit zugleich das Ansehen der Familie, sondern band diese gleichzeitig an die höfische Gesellschaft, verschaffte ihr eine zusätzliche Verbindungsperson zu Fürst, Fürstin und Hof.

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Ein zentraler Aspekt für die Möglichkeit der Instrumentalisierung des Amtes und damit für dessen symbolischen Wert ebenso wie für praktisch-finanzielle Konsequenzen war dabei die Nähe, die Möglichkeit direkten Zugangs zum Fürsten. [16] Für die Amtsträgerinnen und Amtsträger des Frauenhofstaates war es natürlich schwieriger als für die Inhaber von Spitzenämtern im Hofstaat des Kaisers, diesen direkt mit ihren Anliegen zu konfrontieren. Dafür verfügten sie allerdings über weitgehende Zutrittsrechte zur Fürstin und befanden sich fast ständig in der direkten Umgebung der fürstlichen Familie. Obersthofmeister, Hofmeisterinnen und Hofdamen konnten deshalb zwar nur selten direkt mit dem Kaiser, von dem allein letztlich jedes Amt, jede Geldzuwendung als Gnade gewährt werden konnte, in Kontakt treten. Allerdings war es ihnen relativ leicht möglich, die Kaiserin selbst als Verbindungsglied zum Kaiser in Anspruch zu nehmen. In ihr konnten sie eine Fürsprecherin in den verschiedensten Angelegenheiten finden, wie es eine mächtigere kaum gab – Fürsprache, Vermittlung gehörten zu den auch von den Zeitgenossen zweifellos akzeptierten Möglichkeiten der Fürstin, Einfluss sowohl auf höfische Interna wie 'öffentliche' Anliegen bis hinein in die Sphäre der Politik zu nehmen. [17] Eine eigenständige Bedeutung für politische Entscheidungen wurde der Fürstin zwar nur im Falle der Regentschaft zugestanden, aber Kompetenz für die Vermittlung fürstlicher Gnade, Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Ehemann wie andere Familienmitglieder wurden ihr unzweifelhaft zugeschrieben, solange ein als standesgemäß angesehenes Maß nicht überschritten wurde.

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Dieses Potential der Fürstin, als Vermittlerin der höfischen Ressourcen an Ehre, Macht und Geld sowie als Fürsprecherin aufzutreten, [18] machte den Hofdienst für die Amtsträgerinnen und ihre Familien zu einer Chance, denn er verschaffte den Mädchen und Frauen ihrerseits Gelegenheit zu Fürbitten und Interventionen, wie sie nur einem inneren Zirkel der höfischen Gesellschaft möglich waren. Zumindest für Obersthofmeister und Obersthofmeisterin war es außerdem möglich, über Zugangsmöglichkeiten Dritter zur Fürstin mitzuentscheiden und damit Einfluss zugunsten wie zuungunsten von deren Anliegen zu nehmen. [19] Beide Formen von Nähe machten den Hofdienst für viele Amtsinhaberinnen, vor allem aber auch für deren Familienmitglieder lukrativ, selbst wenn Belastungen durch das Amt nicht außer Acht zu lassen sind.

Netzwerke

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Das nachweisbare Engagement der Fürstin zugunsten ihrer Hofmeisterinnen oder Hoffräulein durch Fürbitten beim Kaiser, durch Einflussnahme auf Amtsträger usw., auf das hier nicht im einzelnen eingegangen werden kann, ist dabei vor einem umfassenderen Hintergrund sozialer Netzwerke [20] zu sehen, die im Umfeld des Hofes eine erhebliche Rolle spielten. Solche Netzwerke waren bereits für den Weg an den Hof bedeutsam, und sie entwickelten sich durch die Inhabe eines Hofamtes weiter, bei den Frauen im Hofdienst wie bei ihren männlichen Amtskollegen. Im Gegensatz zur Mehrzahl etwa der Kammerherren, Geheimen Räte, Reichshofräte etc. befanden sich die Frauen jedoch alle ständig in direkter Nähe der kaiserlichen Familie, wohnten im Schloss, nahmen regelmäßig an Festlichkeiten und Reisen des Hofes teil, bedienten die Kaiserin und deren Gäste bei der Tafel usw. Genau aus dieser ständigen Präsenz und relativen Nähe zu Fürstin bzw. Fürst resultierte ein erhebliches Potential für diese Frauen, ihrerseits als Maklerinnen politischer und sozialer Chancen im höfischen Kontext in Erscheinung zu treten. [21]

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Von den vielen theoretischen Möglichkeiten, soziale Netzwerke zu gestalten oder auf sie Einfluss zu nehmen, stand der Kaiserin selbst vor allem die zu Gebote, über die Eheschließung mit einer ihrer Hofdamen männliche Kandidaten für eine Hofkarriere an sich zu binden. Diese Bindungen darf man sich natürlich nicht als lebenslängliche Gefolgschaft vorstellen; insgesamt sind in der höfischen Welt Wiens informelle Beziehungen über Gabe und Verpflichtung, über Vermittlung und Gnade nicht zu fest ausgeprägt gewesen. Jenseits einer grundlegenden Loyalität der Männer und Frauen der Hofgesellschaft gegenüber dem Kaiserhaus waren Familieninteressen ein bestimmender Faktor, dem auch durchaus wechselnde Koalitionen im sozialen Raum sich zu- und unterordneten. Aber die in vielen Fällen dauerhafte Verbundenheit der ehemaligen Hofdame mit 'ihrer' Fürstin, die Förderung, die die Karriere ihres Mannes durch die Eheschließung im allgemeinen erfuhr, sorgte nicht selten für eine engere Bindung an die Kaiserin. [22] Die Beobachtung eines um 1700 in Wien weilenden Reisenden in diesem Zusammenhang dürfte freilich übertrieben sein: "Durch heyrathen kann man nicht weniger zu guten bedienungen gelangen / und es ist genung / ein frauen-zimmer zu heyrathen / welches auch nur durch die dritte hand bey der Käiserin oder Königin in diensten gestanden / alles zu erhalten / was man sich nur einbilden kann." [23]

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Für die Fürstinnen selbst, die ja stets als Fremde in die Wiener Hofgesellschaft kamen, waren derartige Verbindungen wichtig, weil sie sie in die Hofgesellschaft einbanden, weil sie ihnen die Möglichkeit eröffneten, über eigene Kanäle auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen [24] und ihre Position am Hof des Ehemannes zu festigen. Dabei ergänzten und erweiterten solche Einflussmöglichkeiten zugleich die Netzwerke des Fürsten, denn keine der Habsburgerinnen hat offensichtlich auf dieser Basis versucht, Grenzen hinsichtlich ihrer Mitsprachemöglichkeiten zu überschreiten, etwa gar Eigeninteressen gegenüber denen ihres Mannes zu profilieren, auch wenn sie, wie beispielsweise die Gonzaga-Kaiserinnen, durchaus Interessen ihrer Herkunftsfamilie am Wiener Hof zu wahren suchten. [25] Ein Beispiel für die Instrumentalisierung solcher Netzwerke im eigenen Interesse ist für Eleonora Gonzaga d. Ä. überliefert:

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Im Rahmen ihrer zahlreichen Aktivitäten im religiösen Bereich bemühte sie sich immer wieder um zusätzliche Stiftungen insbesondere für das von ihr ins Leben gerufene Karmeliterinnenkloster in Wien. Als 1640 Maria Eva Eusebia, geb. Breuner, als kinderlose Witwe des Johann Baptist von Kollonitsch zurückblieb, versuchte die Kaiserin-Witwe offenbar umgehend, sie zum Eintritt in dieses Kloster zu bewegen. Andere Damen der Hofgesellschaft bemühten sich gleichzeitig darum, die Witwe günstig wieder zu verheiraten, wobei beide Bestrebungen damit zu tun hatten, dass Maria Eusebia Breuner alleinige Erbin des Gutes Ulrichskirchen war, welches die Kaiserin gern ihrem Kloster, andere Damen einem Heiratsinteressenten zugedacht hätte. In ihrem Drängen zum Klostereintritt suchte Kaiserin Eleonora dabei Unterstützung bei ihrem ehemaligen Hoffräulein Maria Blanca Gräfin Arco, die 1628 Hans Breuner, den Onkel der Witwe, geheiratet hatte. Diese frühere Hofdame begleitete Maria Eusebia in den folgenden Monaten regelmäßig zu Besuchen bei der verwitweten Kaiserin und gab dieser damit Gelegenheit zu entsprechender Beeinflussung, [26] die allerdings am Ende nicht von Erfolg gekrönt war, obwohl man in Wien den Eintritt der jungen Frau bei den Karmeliterinnen schon als sicher angesehen hatte. Die Kaiserin nutzte hier also ganz offensichtlich die Verwandtschaft ihrer ehemaligen Hofdame mit der Witwe, um ihre Intentionen durchsetzen zu können.

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Die Gräfin Breuner war dabei nicht das einzige Hoffräulein, zu dem Eleonora Gonzaga d. Ä. auch nach dem Ausscheiden aus dem Hofdienst dauerhafte Kontakte unterhielt, wie eine zweite Form der Bildung von Netzwerken belegt. Das Testament der Kaiserin-Witwe aus den Jahren 1651 bzw. 1655 lässt noch weitere Mitglieder eines Netzwerkes der Kaiserin erkennen, [27] welches über Amtsinhabe und Eheschließung konstituiert wurde. Da Eleonora Gonzaga d. Ä. kinderlos war und erst lange nach ihrem Ehemann starb, organisierte sie mit ihrem Testament ein Memoria-Netzwerk, das zu einem guten Teil solche vorhandenen sozialen Beziehungen widerspiegelte. Natürlich kam Kirchen und Klöstern eine erhebliche Bedeutung für die Memoria der Kaiserin zu; natürlich wurden ihre Stiefkinder und -enkel, also die kaiserliche Familie, sowie Familienangehörige in Italien bedacht. Geschenke 'per memoria' erscheinen aber auch für andere Personen; darunter ihre aktiven Hofdamen, die Hofmeisterinnen, der Obersthofmeister und seine Gemahlin, der Hauptmann der Leibgarde der Kaiserin-Witwe, der Oberststallmeister und der Sekretär sowie ihr ehemaliger Obersthofmeister von Dietrichstein und seine Frau, ihre ehemalige Hofdame Sophie Agnes von Mansfeld.

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Geschenke erhielten aber auch drei italienische Hofdamen, die – 1622 mit der kaiserlichen Braut nach Wien gekommen – inzwischen lange verheiratet waren (Ottavia Strozzi, geb. Strozzi, Maria Blanca Breuner, geb. Arco, Eleonora von Thurn-Valsassina, geb. Gonzaga-Luzzara). Bedacht wurden außerdem mit Maria Eleonora Pálffy, geb. Harrach, Hofdame und Kammerfräulein der Kaiserin-Witwe bis 1649, mit deren Kusine Katharina von Waldstein und Susanna Elisabeth von Hofkirchen drei Hofdamen, die der Kaiserin augenscheinlich besonders nahe gestanden hatten. [28] Von eher persönlichen Beziehungen im Rahmen eines sozialen Netzwerks zeugen auch Erinnerungsgeschenke an drei Geheime Räte – an Johann Franz Trautson, den einzigen Sohn der früheren Obersthofmeisterin Susanna Veronica Trautson, der nacheinander mit zwei Hofdamen der Kaiserin Maria Anna verheiratet gewesen war, an Matthias Khuen von Belasy, der zeitweise das Obersthofmeisteramt bei Eleonora verwaltet haben soll, sowie an Johann Weikhard von Auersperg, den ehemaligen Obersthofmeister des gerade verstorbenen Königs Ferdinand IV.

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Wenn die schwer an den Pocken erkrankte ehemalige Hofdame Anna Magdalena von Harrach, geb. Jörger, im Januar 1640 drei ihrer ehemaligen Amtskolleginnen – Maria Magdalena von Oettingen, Maria Anna von Khevenhüller und Maria Barbara von Khevenhüller – testamentarisch ebenfalls mit Schmuckstücken und Geldbeträgen bedachte, [29] so lässt dies annehmen, dass derartige persönliche Bindungen nicht nur zwischen Fürstin und Hofdamen, sondern auch unter diesen existierten. Auch die regelmäßigen gemeinsamen Besuche der Hoffräulein Maximiliana und Katharina von Waldstein und Maria Margaretha von Rappach bei der verwitweten Gräfin von Harrach, der Großmutter der beiden erstgenannten, deuten wohl auf ein ähnliches Verhältnis. Allerdings ließen sich derartige Netzwerke respektive persönliche Beziehungen unter den Amtsträgerinnen bislang kaum nachweisen, was wohl hauptsächlich der problematischen Quellenlage für die gesamte höfische Gesellschaft Wiens bis weit ins 17. Jahrhundert hinein geschuldet sein dürfte. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass die vorrangige Ausrichtung der Loyalität aller Amtsträgerinnen auf die Fürstin, wie sie sich im Gebot an die Fräuleinhofmeisterin, zu enge "Gespielschaften" [30] zwischen den Fräulein zu unterbinden, widerspiegelt, hier wirksam geworden sein könnte. Möglicherweise spielte auch die Einbindung in die Familie des Ehemannes bei der weiteren Gestaltung derartiger Kontakte eine Rolle, weil familiäre Loyalitäten und räumliche Entfernung die Pflege von jugendlichen Bekanntschaften erschwerten.

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Während damit also einstweilen offen bleiben muss, inwieweit Hoffräulein im Verlauf ihrer Dienstzeit eigene Verbindungen innerhalb des Frauenhofstaates knüpfen konnten, lässt sich die Nutzung ihrer Position zugunsten der eigenen Familie und deren Verbindungen, also die Funktionalisierung ihrer Position bei Hof innerhalb familiärer Netzwerke, in verschiedener Hinsicht nachweisen. So liegt beispielsweise auf der Hand, dass die ständige Anwesenheit der Frauen bei Hof sie in die Lage versetzte, Insiderwissen hinsichtlich von Ereignissen oder personellen Konstellationen im Umfeld des Fürsten zu erwerben. Zwar galt für alle Amtsträger und Amtsträgerinnen in der direkten Umgebung der kaiserlichen Familie ein Verschwiegenheitsgebot, und eine direkte und umfassende Weitergabe solcher Informationen hätte damit die Loyalität infrage gestellt. [31] Aber ein gewisser Informationsfluss innerhalb der Familie fand natürlich trotzdem statt.

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Dies war insgesamt ein Punkt von besonderem Interesse, ein Aspekt, der in Korrespondenzen im höfischen Umfeld eine herausragenden Rolle spielte, denn nur wer über die Vakanz eines Hofamtes informiert war, konnte sich um dieses bemühen. So ließ Karl Friedrich von Rappach seine Schwester, das Hoffräulein Maria Margaretha von Rappach, bei Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga d. Ä. nachfragen, ob ein ihn interessierendes Amt schon besetzt sei, und einige Jahre später erfuhr er von seiner Schwiegermutter, der Obersthofmeisterin Eva Maria von Brandis, so rechtzeitig von der Einrichtung und Zusammensetzung eines Hofstaates für Ferdinand IV., dass er sich um die Nachfolge eines dorthin wechselnden Amtsträgers bemühen konnte. [32] Diese Informationsfunktion wird ebenfalls deutlich in der Bemerkung der Maria Elisabeth von Harrach, die bedauerte, ihrem Sohn nichts Genaueres über den Termin der Rückkehr des Kaiserpaares nach Wien mitteilen zu können, [33] da sie die Hofdamen – in diesem Falle ihre Enkelinnen Maximiliana und Katharina von Waldstein – schon seit einer Woche nicht mehr gesehen habe.

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Solche Insiderinformationen konnten sich allerdings auch darauf beziehen, dass man dank der Informationen einer Amtsträgerin genauer als ein Außenstehender wusste, in welcher Frage man sich an welche Person zu wenden hatte, wie Zuständigkeiten hinsichtlich der Bearbeitung von Gnadengesuchen, Bitten um Amt oder Geld verteilt waren. Dies wussten natürlich die Damen selbst für sich ebenso zu nutzen, wie sie die Beförderung ihrer Anliegen durch Interventionen der Fürstin erreichten. So etwa Maximiliana von Scherffenberg, Fräuleinhofmeisterin der Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga d. J., die sich im Herbst 1657 um die Auszahlung ihrer rückständigen Besoldung bemühte und ein entsprechendes Memorial gleichzeitig über die Kaiserin-Witwe an König Leopold in Frankfurt sowie direkt an den Hofkammerpräsidenten gehen ließ. Von letzterem erhoffte sie sich dabei nicht nur eine Unterstützung ihres Anliegens, sondern auch die Sicherheit, dass selbst bei Verlust eines Schreibens das andere sein Ziel erreichen würde. Anna Barbara von Urschenbeck nutzte als Fräuleinhofmeisterin der Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga d. Ä. ihr Wissen und vor allem die Nähe zur Kaiserin, um sich von dieser ein Empfehlungsschreiben an den Kärntner Landeshauptmann ausfertigen zu lassen, als sie dort in persönlichen Angelegenheiten mit den Ständen zu verhandeln hatte. [34]

Abb. 2

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Recht zahlreich sind auch die Belege dafür, wie insbesondere Hofmeisterinnen die Karriere von Verwandten durch Fürbitten bei der Kaiserin bzw. über diese zu fördern oder auch bei Hof geknüpfte Verbindungen zu nutzen wussten. Über den tatsächlichen Umfang entsprechenden Engagements von Amtsträgerinnen im speziellen, von Frauen im Umkreis des Hofes im allgemeinen, haben wir allerdings bis jetzt keine Vorstellung, und angesichts der Quellensituation besteht auch wenig Hoffnung, diesen Umfang in absehbarer Zeit genauer abschätzen zu können. Neben den bereits aufgeführten Beispielen deuten aber die Folgenden zumindest prinzipiell vorhandene Handlungsmöglichkeiten an.

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In den Briefen der bereits erwähnten Frau von Scherffenberg wird etwa deren Engagement während ihrer Amtszeit zugunsten ihres Bruders Franz Albrecht von Harrach und dessen höfischer Karriere an zwei Stellen sehr deutlich: Als 1653 der Oberststallmeister Kaiser Ferdinands III. starb, engagierte sich Franz Albrecht schon während dessen tödlicher Krankheit um die Nachfolge, indem er zunächst seinen Bruder, Kardinal-Erzbischof Ernst Adalbert von Harrach, um ein Empfehlungsschreiben an Fürst Johann Weikhard von Auersperg bat, der mit seinem Einfluss beim Kaiser bewirken sollte, dass Harrach in die engere Wahl gezogen werde. Gleichzeitig ließ er aber auch seine Schwester bei der Kaiserin darum nachsuchen, ihn doch beim Kaiser für das Amt zu empfehlen. [35] Zwar hatten die Interventionen keinen direkten Erfolg, aber 1655 erfolgte tatsächlich seine Ernennung zum Oberststallmeister. Allerdings hatte er das Amt nur bis Anfang 1657 inne, denn mit dem Tod Kaiser Ferdinands III. wurde, wie üblich, über die Besetzung aller Hofämter neu entschieden. Aber fast umgehend, Anfang Oktober 1657, bemühte sich Harrach bereits aufs Neue um ein Amt, indem er seine Schwester bat, ihn für den Posten des Obersthofmeisters Erzherzog Karl Josephs ins Gespräch zu bringen.

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Die in diesem Zusammenhang von ihr angestellten Bemühungen fanden erneut in den Briefen an Franz Albrecht ihren Niederschlag. [36] Sie zeigen zum einen noch einmal den Informationsvorsprung, den auch höfische Amtsträgerinnen durch Insiderwissen vermitteln konnten – Maximiliana von Scherffenberg zog Erkundigungen über den Obersthofmeister der Kaiserin ein bezüglich des Termins, zu dem der Erzherzog einen Hofstaat erhalten sollte. Ihr Zusammenwirken mit diesem Obersthofmeister, Friedrich von Cavriani, zeigt zugleich ein Agieren in sozialen Netzwerken; Wirkungsmöglichkeiten ergaben sich also keineswegs nur aus der direkten Ansprache der Fürstin. Schließlich belegen die Äußerungen der Frau von Scherffenberg, dass personalpolitische Aktivitäten der Kaiserin keineswegs ungewöhnlich waren, dass es vielmehr Handlungsspielräume gab, die ihr zustanden und die sich nicht nur, wie unser Beispiel nahe legen könnte, auf den Bereich von Familie und Kindern bezogen: Graf von Harrach konstatierte zwei Jahre vorher selbst, dass sein Wunsch, das Amt des Oberstfalkenmeisters dem befreundeten Freiherrn von Rappach zukommen zu lassen, am Widerstand der Kaiserin gescheitert sei. [37]

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Während die Bemühungen im Falle Harrach allerdings nicht von Erfolg gekrönt waren – 1659 erhielt der Erzherzog einen anderen Obersthofmeister – hatte die Obersthofmeisterin der Kaiserin, Maria Elisabeth von Wagensberg, geb. Herberstein, im Jahr 1656 ihren Zugang zur Fürstin offenbar erfolgreich nutzen können, um die Karriere ihres einzigen Schwiegersohns zu fördern. Graf Johann Ferdinand von Portia berichtete darüber: "Dieser tagen ist der herr Graue von Saurau, grätzerischer geheimber rhatt, allhir würklicher gehaimber rhatt durch fürbitt seiner frau schwieger, der Obristen Hofmeisterin, wurden, welchs denn andern alß Kholnitsch [Kollonitsch], Harabstein [Herberstein] und Wagensberg auch den weg darzu eröfnet hatt unt seind also alle die derienigen auch khaiserliche geheimbe würkliche rhätt, dardurch diese lobliche stell in acht monathen mit eylff subiecten vesterkhet worden ist, solix populus ubi multa consilia." [38] Die Namen der Geheimen Räte weisen zugleich auf die Nutzung der Position der Obersthofmeisterin in anderen familiären Kontexten hin: Bei dem erwähnten Grafen von Herberstein handelte es sich um ihren ältesten Bruder, bei Wagensberg um ihren Stiefsohn. Graf von Kollonitsch war Direktor der innerösterreichischen Geheimen Rates und damit qua Amt mit beiden eng verbunden.

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Das Beispiel der Maria Sidonia Stürckh von Plankenwarth, geb. Khuenburg, die einige Jahre Fräuleinhofmeisterin der Kaiserin Maria Anna gewesen war, illustriert noch eine andere Form der Nutzung von Verbindungen, die über den Hof hergestellt wurden. Sie wandte sich nämlich 1644, mehrere Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst, von Graz aus an Kardinal Ernst Adalbert von Harrach und bat diesen, zugunsten ihres Neffen Maximilian Gandolph von Khuenburg wegen einer Domherrenstelle in Salzburg zu intervenieren. Dabei erinnerte sie ihn ausdrücklich an die in Wien bei Hof geschlossene Bekanntschaft und seine Zusage in dieser Angelegenheit; [39] tatsächlich erreichte der Kardinal auch die Aufnahme des jungen Mannes. Interessant im Schreiben der Stürgkhin ist hier auch der explizite Bezug darauf, dass sie hoffe, durch diesen jungen Mann werde ihre altes "hauß der armen undt derzeit im staub ligenten hern von Khüenburg in Got wider ... mitl geben, auff zu khum", was ihre Verbundenheit zur Herkunftsfamilie ebenso unterstreicht wie die Interventionen der beiden anderen Hofmeisterinnen.

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Waren in den bisherigen Beispielen Brüder, (Schwieger-)Söhne oder Neffen die Nutznießer der Verbindungen ihrer weiblichen Verwandten bei Hof, so blieben doch die Töchter nicht davon ausgeschlossen. Es lässt sich in zahlreichen Fällen belegen, dass Hofmeisterinnen die Aufnahme einer oder sogar mehrerer Töchter als Hoffräulein erwirkten. [40] Auch die Nutzung von Insiderwissen zur Anbahnung vorteilhafter Heiraten ist anzunehmen, allerdings fehlen dafür konkrete Belege. Nach unseren Befunden in Wien relativ selten und deshalb umso auffälliger war aber die Amtsnachfolge als Hofmeisterin: Dabei handelte es sich freilich keineswegs um eine direkte Übergabe, was angesichts der lebensgeschichtlichen Einordnung der Amtsinhabe, der weitgehenden Bindung an die Witwenschaft, kaum überraschen kann. Wenn nach Margarita von Herberstein, die erst bei den Erzherzoginnen, dann bei Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga d. Ä. als Obersthofmeisterin fungiert hatte, aber 1651 auch ihre einzige Tochter, die erwähnte Gräfin von Wagensberg, Obersthofmeisterin einer Kaiserin wurde, so darf man nicht von einem Zufall ausgehen. Vielmehr ist zu anzunehmen, dass die Kaiserin-Witwe, die bei der Zusammenstellung des Hofstaates ihrer Nichte Eleonora Gonzaga d. J. zumindest mitwirkte, sich hier über den Tod der Amtsinhaberin hinaus deren Familie verpflichtet sah. Möglicherweise hatte Frau von Herberstein selbst noch um diese Gnade für ihre bereits 1641 verwitwete Tochter gebeten, für die sich nun die entsprechende Gelegenheit bot. Die bedeutende Position, die der Bruder der Kandidatin und ihr ältester Stiefsohn im innerösterreichischen Regiment einnahmen, [41] dürfte ihre Ernennung freilich befördert haben.

Abb. 3

Frauen als Patroninnen?

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Verbindungen, Netzwerke, wie sie aus diesen Beispielen ansatzweise erkennbar werden, sind von der historischen Forschung vor allem mit den Begriffen von 'Patronage' und 'Klientel' beschrieben worden, [42] die eine dauerhafte, wechselseitige Bindung zwischen zwei Personen bzw. zwischen einem hierarchisch höher stehenden Patron und einem oder mehreren Klienten signalisieren. Die Anwendung dieser Begriffe bzw. Modelle auf die Wiener höfische Gesellschaft insgesamt scheint allerdings nicht unbedenklich. Innerhalb der Gruppe höfischer Amtsträger und Amtsträgerinnen sind zwar vielfältige Verbindungen erkennbar, die auf gegenseitige Unterstützung beim Zugriff auf höfische Ressourcen abzielten. Ihre Basis waren aber in erster Line Verwandtschaft, Freundschaft bzw. regionale Herkunft. Persönliche Abhängigkeiten von Dauer zwischen sozial ungleichen Personen, wie sie 'Patronage' impliziert, lassen sich jedoch innerhalb dieser Gruppe kaum nachweisen. Die Beobachtungen von Andreas Pečar für das 18. Jahrhundert lassen die Rolle von Familienbindungen und die mangelnde Stabilität der nachweisbaren Beziehungen im Bereich männlicher Amtsträger sehr deutlich erkennen; zu ganz ähnlichen Ergebnissen ist zuletzt auch Mark Hengerer und Alexander Sperl für die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts gekommen. [43]

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Hinsichtlich der Rolle von Frauen innerhalb solcher Patronage-Beziehungen sind allerdings diese Bedenken noch etwas zu spezifizieren, vor allem, was deren hierarchischen Aspekt betrifft: Frauen adligen Standes hatten zwar die Möglichkeit, an der Ausübung von Herrschaft teilzuhaben. [44] Als wichtigste Bedingung legitimer Herrschaftsteilhabe von Frauen galt freilich, darauf hatten wir einleitend hingewiesen, dass eine Frau von Adel an Herrschaft nur als Mitglied respektive Repräsentantin ihrer Familie partizipierte. Ihre fragile, über Ehemann bzw. Familie vermittelte Position innerhalb sozialer wie politischer Hierarchien erschwerte es zweifellos auch hochadligen Frauen, als Patroninnen im Sinne der angesprochenen Definition in Erscheinung zu treten.

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Eine Formulierung wie die folgende von August Bohse aus dem Jahre 1703 führt diese Handlungsbedingungen in zeitgenössischer Perspektive vor: "Ich geschweige / daß heut zu Tage viel Beförderungen so wol bey Hofe / als sonsten / durch das Frauen-Zimmer ausgebracht werden / und wer erstlich bey diesem sich in Credit gesetzet / hernach auch bald der Patrone ihren Beyfall erlanget / darum es allerdings auch zu Befestigung der Wohlfarth von nöthen / mit dem weiblichen Geschlechte zu conversiren [zu] wissen." [45] Es stand, wie auch unsere Beispiele zeigten, für die Zeitgenossen also völlig außer Frage, dass Frauen an sozialen Netzwerken partizipierten. Sie wirkten im Sinne familiärer Interessen innerhalb von Verwandtschaft und Nachbarschaft, bauten zu diesem Zweck eigene Verbindungen auf und nutzten Ämter in diesem Sinne. Aber sie konnten das aufgrund ihrer rechtlichen wie herrschaftspolitischen Stellung – mit der Ausnahme der hier nicht zu erörternden Künstlerpatronage – nach unserer Auffassung nicht als 'Patroninnen' im Sinne der angesprochenen wissenschaftlichen Definition tun. Sie taten es als Maklerinnen von fürstlicher Gnade, als Fürsprecherinnen bei Ehemann oder – im Falle der Amtsträgerinnen – bei Fürst und Fürstin, sie taten es durch Aufbau und Pflege sozialer Verbindungen. Und sie taten es wie gesagt in erster Linie in Hinblick auf die Familie [46] – die Sicherung des Status bzw. der Karriere ihrer Männer und Kinder, Brüder und Enkel war der zentrale Punkt ihrer Aktivitäten.

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Hinsichtlich dieser Handlungsspielräume ist allerdings zu unterscheiden zwischen den verschiedenen Gruppen von Frauen der höfischen Gesellschaft: Natürlich waren die Kaiserin und andere Frauen der kaiserlichen Familie in einer besonderen Situation, waren ihre Gestaltungs- und Vermittlungsmöglichkeiten aufgrund ihrer Stellung zum Kaiser und als Mitglied der Herrscherfamilie besonders ausgeprägt. Voraussetzung für das erfolgreiche Wahrnehmen dieser Spielräume war freilich ein unbelastetes Verhältnis der Fürstin zum Ehemann oder Sohn, zum Kaiser selbst. [47] Die Möglichkeiten der höfischen Amtsträgerinnen, ihre Nähe zur Fürstin in sozialen Netzwerken allgemein wie zugunsten der Familie insbesondere einzusetzen, waren entsprechend reduziert, wobei Hofdamen aufgrund ihrer Stellung als unverheiratete Frauen noch einmal weniger Chancen gehabt haben dürften, aktiv zugunsten von Familie bzw. Freundschaft einzugreifen. Hoffräulein spielten jedoch in der Heiratspolitik der Familien wie des Kaiserpaares eine erhebliche Rolle, die in ihrer Relevanz für soziale Netzwerke wohl kaum überschätzt werden kann. Die als Hofdame erworbenen Zutrittsrechte zur Kaiserin konnten zudem von anhaltender Relevanz für Aktivitäten zugunsten der Familie sein.

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Die verwitweten Hofmeisterinnen dagegen verfügten aufgrund von Lebensalter und Amtsstellung über erheblich mehr Möglichkeiten, die Fürstin als Vermittlerin in eigener Sache anzusprechen oder auch zugunsten Dritter tätig zu werden. Wenn Katia Béguin feststellen konnte, dass im 17. Jahrhundert etwa drei Viertel aller Schreiben, die den Prince de Condé um Fürsprache und Unterstützung in verschiedenen Angelegenheiten baten, über einige wenige wichtige Amtsträger seines Hofstaates übermittelt wurden, [48] so lässt das Schlussfolgerungen für die Relevanz der Amtsinhabe als Hofmeisterin zu. Hinzu kommt der Stellenwert, den die mündliche Vorbereitung solch einer Inanspruchnahme fürstlicher Gnade bzw. Fürsprache hatte. Hofmeisterinnen und Kammerfräulein mit ihren weitgehenden Zutrittsrechten, ihrer Funktion als Gesellschafterinnen der Fürstin waren zweifellos in der Lage, solche Vermittlungsfunktionen wahrzunehmen. Dies war für deren Familien und ihr soziales und regionales Umfeld umso interessanter, je aktiver die Fürstin, der die Frauen dienten, an der Herrschaftsausübung des fürstlichen Ehepaares partizipieren konnte.

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In jedem Fall dürfte aber weibliches 'networking' nur selten solche Gestaltungsspielräume erlangt haben, wie das bei Männern erkennbar wird. Die Bindung an Familieninteressen, [49] die prinzipiell für beide galt, war für Frauen viel enger, die Aktivität deutlicher an die Versorgung von Kindern und anderen nahen Verwandten gebunden als bei Männern. Auch deshalb können die Aktivitäten von Frauen innerhalb der höfischen Gesellschaft, die wir für unseren Personenkreis und in unseren Quellen beobachten, mit dem flexibleren Begriff der Netzwerke zutreffender bezeichnet werden, als mit dem der Patronage. Wenn zudem Verwandtschaft für die Konstituierung sozialer Beziehungen von Frauen – neben sozialer wie persönlicher Nähe – eine solche Rolle spielte, so schließt dies die Verwendung des Begriffs der 'Patronage' im engeren Sinne aus. Gleiches gilt hinsichtlich der Hierarchisierung des Patronage-Verhältnisses – diese war ausschließlich im Rahmen klarer sozialer Hierarchien denkbar, im Kontext legitimer Herrschaftsausübung. Für Amtsinhaberinnen adliger Herkunft führte eine offensive Betonung der eigenen Position jenseits zeremonieller Rangordnung zweifellos zu einer negativen Bewertung der 'Patronin' im zeitgenössischen Kontext, [50] weil hier die 'Macht' von Frauen über Männer sichtbar geworden wäre. Dies war nur gegenüber Personen niedrigerer sozialer Stellung denkbar und es ist anzunehmen, dass Beispiele dafür im Umfeld des Wiener Hofes gefunden werden können. Innerhalb der hier zu behandelnden höfischen Gesellschaft war dies jedoch nicht der Fall, so dass wir auf die Verwendung der Begriffe Patronage und Klientel bewusst verzichtet haben, ohne damit das Wirken von Frauen in sozialen Kontexten in Zweifel zu ziehen.

Abbildungen

Abbildung 1
Beim festlichen Mahl im Rahmen der Erbhuldigung der niederösterreichischen Stände 1740 für Maria Theresia sind neben der Tafel deren Hofdamen zu erkennen. Quelle: Dreger, Moriz: Baugeschichte der k. k. Hofburg in Wien bis zum XIX. Jahrhunderte (Österreichische Kunsttopographie XIV), Wien 1914.

Abbildung 2
Jugendbildnis der Fräuleinhofmeisterin Maximiliana v. Scherffenberg, geb. Harrach (1608-1660), Quelle: Privatbesitz, Gut Bruck an der Leitha.

Abbildung 3
Porträt der Obersthofmeisterin Margarita v. Herberstein, geb. Valmarana (1580-1644), Quelle: Privatbesitz, Schloss Herberstein.

Autorin:

Univ.-Doz. Dr. Katrin Keller
Universität Wien
Institut für Geschichte
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010 Wien
katrin.keller@univie.ac.at



[1] Zu den folgenden Bemerkungen vgl. für den deutschsprachigen Raum insbesondere Elisabeth Koch: Major dignitas est in sexu virili. Das weibliche Geschlecht im Normensystem des 16. Jahrhunderts (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 57), Frankfurt a. M. 1991; Heide Wunder: Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, 27-54; Edith Ennen: Frauen im Mittelalter, 5. überarb. Aufl., München 1994, 92-112, 134-139; sowie Olwen Hufton: Frauenleben. Eine europäische Geschichte 1500 – 1800, Frankfurt a. M. 1998, 57; Roger Duchêne: Être femme au temps de Louis XIV, Paris 2004, 197-206.

[2] Valentin Groebner: Außer Haus. Otto Brunner und die "alteuropäische Ökonomik", in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 46 (1995), 69-80; Gisela Bock: Frauen in der europäischen Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 2000, 46-50; Martina Kessel: Individuum: Neuzeit, in: Peter Dinzelbacher (Hg.): Europäische Mentalitätsgeschichte. Hauptthemen in Einzeldarstellungen, Stuttgart 1993, 38-48, hier: 42f.

[3] Wunder: Herrschaft (wie Anm. 1), 31; Clarissa Campbell Orr: Introduction: Court studies, gender and women's history, in: Dies. (Hg.): Queenship in Britain 1660 - 1837. Royal patronage, court culture and dynastic politics, Manchester / New York 2002, 1-52, hier: 34; Gisela Riescher: "Das Private ist Politisch". Die politische Theorie und das Öffentliche und das Private, in: Ingrid Bauer / Julia Neissl (Hg.): Gender Studies. Denkachsen und Perspektiven der Geschlechterforschung, Innsbruck u. a. 2002, 53-66, hier: 61; Maurice Aymard / Marzio Romani: Introduction, in: Dies. (Hg.): La cour comme institution économique, Paris 1998, 1-14, hier: 7.

[4] Magdalena S. Sánchez: The Empress, the Queen and the Nun. Women and Power at the Court of Philip III. of Spain, Baltimore 1998, 114f.; Barbara Harris: Women and Politics in Early Tudor England, in: Historical Journal 33 (1990)/ 2, 259-281, hier: 268, 272, zum folgenden Sybille Oßwald-Bargende: Die Mätresse, der Fürst und die Macht. Christina Wilhelmina von Grävenitz und die höfische Gesellschaft (= Geschichte und Geschlechter 32), Frankfurt a. M. 2000, 93-105.

[5] Amalie Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume, Darmstadt 2000, 84f.

[6] Brigitte Streich: Frauenhof und Frauenzimmer, in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000, 247-262, hier: 248, 261; Stephan Hoppe: Bauliche Gestalt und Lage von Frauenwohnräumen in deutschen Residenzschlössern des späten 15. und des 16. Jahrhunderts, in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000, 151-174, hier: 156, 166; Oßwald-Bargende: Mätresse (wie Anm. 4), 33; Anja Kircher-Kannemann: Organisation der Frauenzimmer im Vergleich zu männlichen Höfen, in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000, 235-245, hier: 239, 244.

[7] Ferdinand Menčik: Beiträge zur Geschichte der kaiserlichen Hofämter, in: Archiv für österreichische Geschichte 87 (1899)/ 2, 447-563, hier: 454; Paul-Joachim Heinig: "Umb merer zucht und ordnung willen". Ein Ordnungsentwurf für das Frauenzimmer des Innsbrucker Hofs aus den ersten Tagen Kaiser Karls V. (1519), in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.), Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000, 311-323, hier: 314f.; Allgemeines Verwaltungsarchiv (im folgenden: AVA) Wien, Familienarchiv (im folgenden: FA) Harrach, HS 115, Bl. 44r: Zum Hofstaat der Königin Anna gehörten zum Zeitpunkt ihres Todes 1547 an männlichen Amtsträgern der Obersthofmeister, der Unterhofmeister (zugleich Stäbelmeister), ein Stallmeister, ein Oberstsilberkämmerer, ein Untersilberkämmerer, drei Vorschneider und Mundschenken, fünf Truchsesse und vier adlige Diener ohne Amt. Siehe auch Haus-, Hof- und Staatsarchiv (im folgenden: HHStA) Wien, OMeA SR 182, Nr. 40, 1560.

[8] Generell zur Vorbildwirkung siehe Volker Press: The Imperial Court of the Habsburgs: from Maximilian I. to Ferdinand III. (1493-1657), in: Ronald G. Asch / Adolf M. Birke (Hg.): Princes, Patronage and the Nobility: The Court at the Beginning of the Modern Age 1450-1650, London-New York 1991, 289-312, hier: 307f.; Mark Hengerer: Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhundert Eine Kommunikationsgeschichte der Macht in der Vormoderne (= Historische Kulturwissenschaft 3), Konstanz 2004, 42, 280.

[9] Siehe dazu jetzt ausführlich Katrin Keller: Hofdamen. Amtsträgerinnen am Wiener Hof des 17. Jahrhunderts, Wien 2005.

[10] Margit Ksoll: Der Hofstaat der Kurfürstin von Bayern zur Zeit Maximilians I., in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 52 (1989)/ 1, 59-69, hier: 60-63; Steffen Stuth: Höfe und Residenzen. Untersuchungen zu den Höfen der Herzöge von Mecklenburg im 16. und 17. Jahrhundert (= Quellen und Studien aus den Landesarchiven Mecklenburg-Vorpommerns 4), Bremen 2001, 181, 197; Margret Lemberg: Juliane Landgräfin zu Hessen (1587-1643). Eine Kasseler und Rotenburger Fürstin aus dem Hause Nassau-Dillenburg in ihrer Zeit, Darmstadt / Marburg 1994, 201, 279f.; Fabian Persson: Servants of Fortune. The Swedish Court between 1598 and 1721, Lund 1999, 22f., 37, 268; Oßwald-Bargende: Mätresse (wie Anm. 4), 35f., 40.

[11] Kircher-Kannemann: Organisation (wie Anm. 6), 239; Christa Diemel: Adelige Frauen im bürgerlichen Jahrhundert. Hofdamen, Stiftsdamen, Salondamen 1800-1870, Frankfurt a. M. 1998, 111f.

[12] Hengerer: Kaiserhof (wie Anm. 8), 560, 610-616; Keller: Hofdamen (wie Anm. 9), 157-165.

[13] Anke Hufschmidt: Adlige Frauen im Weserraum zwischen 1570 und 1700. Status - Rollen - Lebenspraxis (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 15), Münster 2001, 74, 447; Andreas Pečar: Die Ökonomie der Ehre. Der höfische Adel am Kaiserhof Karls VI. (1711-1740) (= Symbolische Kommunikation in der Vormoderne 5), Darmstadt 2003, 108-111, 138ff.; Persson: Servants (wie Anm. 10), 112; Robert O. Bucholz: The Augustan Court. Queen Anne and the Decline of Court Culture, Stanford 1993, 149; Karin J. MacHardy: War, religion and court patronage in Habsburg Austria. The social and cultural dimensions of political interaction 1521-1622, Basingstoke 2003, 159f.; Thomas Winkelbauer: Fürst und Fürstendiener. Gundaker von Liechtenstein, ein österreichischer Aristokrat des konfessionellen Zeitalters (= Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 34), Wien-München 1999, 290f.

[14] Am Wiener Hof ging die Witwe eines Amtsträgers aller Ränge verlustig, während die Hofmeisterinnen, aber auch Hofdamen, kraft ihres Amtes über einen relativ hohen Rang verfügten, vgl. Johann Christian Lünig: Theatrum Ceremoniale historico-politicum ..., Teil 2, Leipzig 1720, 1497; siehe auch Diemel: Adelige Frauen (wie Anm. 11), 73f., 123f.

[15] Hengerer: Kaiserhof (wie Anm. 8), 50-57, 81f.

[16] Diesen Aspekt hat vor allem die angelsächsische Forschung in den letzten zwanzig Jahren stark betont: David Starkey: Introduction, in: Ders. (Hg.): The English Court: from the Wars of the Roses to the Civil War, London 1987, 1-24, hier: 8-11; Bucholz: Queen Anne (wie Anm. 13), 153f.; Persson: Servants (wie Anm. 10), 45, 162f., 175-178; MacHardy: Court patronage (wie Anm. 13), 156; Ronald G. Asch: "Lumine solis". Der Favorit und die politische Kultur des Hofes in Westeuropa, in: Michael Kaiser / Andreas Pečar (Hg.): Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit (= Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 32), Berlin 2003, 21-38, hier 27f.; für Wien Pečar: Ökonomie der Ehre (wie Anm. 13), 17, 25f., 93, 161-168; Hengerer: Kaiserhof (wie Anm. 8), 215-225.

[17] Zur Diskussion um die Herrschaftsbefugnisse der Fürstin bzw. der adligen Frau siehe etwa Wunder: Herrschaft (wie Anm. 1), 45-50; Sánchez: Empress (wie Anm. 4), 45-54; Natalie R. Tomas: The Medici women. Gender and power in Renaissance Florence, Aldershot 2003, 44-64; neuere Forschungen zu Wirkungsmöglichkeiten von Fürstinnen für den deutschsprachigen Raum in Katrin Keller: Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585): Von Möglichkeiten und Grenzen einer "Landesmutter", in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000, 263-285; Fößel: Königin (wie Anm. 5); Heide Wunder (Hg.): Dynastie und Herrschaftssicherung in der Frühen Neuzeit. Geschlechter und Geschlecht (= Zeitschrift für historische Forschung Beiheft 28), Berlin 2002.

[18] Beispiele für Fürbitten der Kaiserin etwa in Tagebuch Christians des Jüngeren, Fürst zu Anhalt, hg. von G. Krause, Leipzig 1858, 68, in politischen Fragen Renate Schreiber: Erzherzog Leopold Wilhelm – Bischof und Feldherr, Statthalter und Kunstsammler. Studien zu seiner Biographie, Diss. masch. Wien 2001, Bl. 59, 214; Charles W. Ingrao / Andrew L. Thomas: Piety and Patronage: The Empress-Consort of the High Baroque, in: German history 20 (2002)/ 1, 20-43, hier: 40f.; Hengerer: Kaiserhof (wie Anm. 8), 388f., 469, 521; HHStA Wien, Familienkorrespondenz Karton A 53, Bd. 1, Bl. 33r, 9.09.1626.

[19] Vgl. dazu die Ausführungen bei Keller: Hofdamen (wie Anm. 9), 110-114; siehe auch Bucholz: Queen Anne (wie Anm. 13), 153f.; Persson: Servants (wie Anm. 10), 177f.; Sharon Kettering: The Patronage Power of Early Modern French Noblewomen, in: Historical Journal 32 (1989), 817-841, hier: 833f.; Barbara Harris: English aristocratic women, 1450-1550: Marriage and family, property and careers, Oxford-New York 2002, 215f.

[20] Nicole Reinhardt: Macht und Ohnmacht der Verflechtung. Rom und Bologna unter Paul V. Studien zur frühneuzeitlichen Mikropolitik im Kirchenstaat (= Frühneuzeit-Forschungen 8), Tübingen 2000, 40-44; Friedrich Edelmayer: Söldner und Pensionäre. Das Netzwerk Philipps II. im Heiligen Römischen Reich (= Studien zur Geschichte und Kultur der Iberischen und Iberoamerikanischen Länder 7), München 2002, 30f.; Hengerer: Kaiserhof (wie Anm. 8), 321 mit weiterer Literatur.

[21] Linda Levy Peck: Court Patronage and Corruption in Early Stuart England, London 1996, 47f., 68-74; Harris: Women and Politics (wie Anm. 4), 268; Jeroen Duindam: Vienna and Versailles. The Courts of Europe’s Dynastic Rivals 1550-1780, Cambridge-New York 2003, 234f.; Hengerer: Kaiserhof (wie Anm. 8), 267; ohne die Frauen zu berücksichtigen für Wien ausführlich Pečar: Ökonomie der Ehre (wie Anm. 13), 161-170 zum Zugang zum Fürstin, zur Anwesenheit männlicher Amtsträger 13, 30f., 155.

[22] Pečar: Ökonomie der Ehre (wie Anm. 13), 99f.; Sánchez: Empress (wie Anm. 4), 42f.; Kettering: Noblewomen (wie Anm. 19), 841; Hufton: Frauenleben (wie Anm. 1), 166f.; Harris: English women (wie Anm. 19), 226; Petr Maťa: Svět české aristokracie (1500-1700), Prag 2004, 631f.; Katia Béguin: Les Princes de Condé. Rebelles, courtisans et mécènes dans la France du Grand siècle, Seyssel 1999, 83.

[23] Casimir Freschot: Relation von dem Käyserlichen Hofe zu Wien ..., Köln 1705, 89.

[24] Sánchez: Empress (wie Anm. 4), 54; Peck: Court Patronage (wie Anm. 21), 71f.; Harris: English women (wie Anm. 19), 204f.

[25] Francis C. Springell: Connoisseur & diplomat. The Earl of Arundel’s Embassy to Germany in 1636, London 1963, 24, 253; Robert Bireley: Religion and Politics in the Age of the Counterreformation. Emperor Ferdinand II, William Lamormaini, S. J., and the Formation of Imperial Policy, Chapel Hill 1981, 71f., 152; Susanne Claudine Pils: Schreiben über Stadt. Das Wien der Johanna Theresia Harrach 1639-1716 (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 36), Wien 2002, 235.

[26] AVA Wien, FA Trauttmansdorff Karton 85, 18.05.1641; ebenda, Karton 86, 21.11.1640, 19.12.1640.

[27] Hufschmidt: Adelige Frauen (wie Anm. 13), 424, 432, betont den Stellenwert solcher Vermächtnisse für Herstellung personaler Netzwerke, siehe auch Sánchez: Empress (wie Anm. 4), 4f., 38f., 45-54, 113. Eine Edition des Testaments liegt vor (Almut Bues: Das Testament der Eleonora Gonzaga aus dem Jahre 1651. Leben und Umfeld einer Kaiserin-Witwe, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 102 (1994), 316-358, Testament 339-358); allerdings ist die Identifizierung von Personen in dieser Edition unzuverlässig. Das Testament der Kaiserin-Witwe mit seinen zahlreichen Legaten lässt solche persönlichen Verbindungen zwar besonders gut erkennen, es stellt damit aber keineswegs eine Ausnahme dar, Beispiele dafür in Beatrix Bastl: Tugend, Liebe, Ehre. Die adelige Frau in der Frühen Neuzeit, Wien-Köln-Weimar 2000, 106ff., 111ff., 122f.

[28] Bues: Testament (wie Anm. 27), 352ff., 328, 353-356. Die Gräfin Pálffy hatte von der Kaiserin außerdem 7.000 Gulden als Aufstockung ihrer Mitgift erhalten: ebenda, 358.

[29] AVA Wien, FA Harrach Karton 437, 29.01.1641. Zum nächsten Beispiel siehe vor allem ebenda, Karton 142: Briefe der Maria Elisabeth von Harrach an ihren Sohn Ernst Adalbert, passim.

[30] Es sollten wohl vielmehr alle ein gleich gutes Verhältnis untereinander pflegen, siehe HHStA Wien, Familienakten Karton 99, 8.02.1589, Punkt 5; ebenda: Ältere Zeremonialakten Karton 2, Nr.11, 7.10.1627, Punkt 5. Siehe auch die Anweisung des Fürsten Auersperg an seine Tochter: "Mit allen [Hofdamen] seye und lebe freundlich, mit kheiner mach khein absonderliche Verbindnuß und all zugroße Camerädschafft, dass Du mit disen gegen andern gleichsamb ein Faction machest." (Grete Mecenseffy: Im Dienst dreier Habsburger. Leben und Wirken des Fürsten Johann Weikhard Auersperg (1615-1677), Wien / Leipzig 1938, 506).

[31] Duindam: Vienna and Versailles (wie Anm. 21), 226ff.

[32] AVA Wien, FA Harrach Karton 446: Briefe des Herrn von Rappach an Franz Albrecht von Harrach, undat. und 11.04.1653.

[33] AVA Wien, FA Harrach Karton 142: Briefe der Maria Elisabeth von Harrach an ihren Sohn Ernst Adalbert, 18.09.1641.

[34] AVA Wien, FA Harrach Karton 446, 15.09.1657; Kärntner Landesarchiv Klagenfurt, Bestand Hallegg Karton 8, 5.02.1653. Die Kaiserin formuliert darin wörtlich: "Umb mich hat die Anna Barbara Gräffin von Ursenbekh, wittib, meiner freylle Hoffmaisterin, in vil weeg verdient, daß ich meine hülff, in alle begebehaiten soviel möglich erzaige."

[35] AVA Wien, FA Harrach Karton 141, Bl. 139r, 24.11.1653, Bl. 138r, 27.11.1653.

[36] AVA Wien, FA Harrach Karton 446, unpag. Briefe vom 13., 17., 24.10. und 7.11.1657.

[37] AVA Wien, FA Harrach Karton 141, Bl. 157r, 11.06.1655. Weitere Belege für ein Engagement der Kaiserin siehe HHStA Wien, Familienkorrespondenz Karton A 53, Bd. 1, 17.11.1625; Oberösterreichisches Landesarchiv Linz, Herrschaft Steyr, FA Lamberg 1225, Nr. 14-236, Bl. 140r, 3.11.1654.

[38] Oberösterreichisches Landesarchiv Linz, Herrschaft Steyr, FA Lamberg 1225, Nr. 14-236, Bl. 235r.

[39] AVA Wien, FA Harrach Karton 151, 2.05.1644.

[40] Siehe Keller: Hofdamen (wie Anm. 9), 64.

[41] Siehe dazu auch die genealogische Übersicht unter www.univie.ac.at/Geschichte/wienerhof/wienerhof2/grafiken/familie1/htm . <5.01.2005>

[42] Ronald G. Asch: Der Hof Karls I. von England. Politik, Provinz und Patronage 1625-1640 (= Norm und Struktur 3), Köln-Weimar-Wien 1993, 288-296; Peck: Court patronage (wie Anm. 21), 2-5; Überblick bei Nadja Lupke-Niederich: Struktur und Funktion der Habsburgischen Klientel im Südwesten des Reiches zur Zeit Karls V. und Ferdinands I., Diss. Konstanz 1999, Bl. 36-39; Gabriele Jancke: Autobiographie als soziale Praxis. Beziehungskonzepte in Selbstzeugnissen des 15. und 16. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum, Köln-Weimar-Wien 2002, 75-82; Heiko Droste: Patronage in der Frühen Neuzeit – Institution und Kulturform, in: Zeitschrift für historische Forschung 30 (2003), 4, 555-590.

[43] Hengerer, Kaiserhof (wie Anm. 8), 440, 496f., 528, 631; Pečar: Ökonomie der Ehre (wie Anm. 13), 92-103; Maťa, Svĕt (wie Anm. 22), 657-678; für Frankreich ganz ähnlich Arlette Jouanna: Des >gros et gras< aux >gens d’honneur<, in: Guy Chaussinand-Nogaret u. a.: Histoire des élites en France du XVIe au XXe siècle. L’honneur, le mérite, l’argent, Paris 1991, 17-141, hier: 130f.; Béguin: Condé (wie Anm. 22), 68f., 171f., 389. Zu den Ergebnissen von Alexander Sperl siehe www.univie.ac.at/Geschichte/wienerhof/index.htm <5.01.2005>

[44] Wunder: Herrschaft (wie Anm. 1), 34, 37, 47-50.

[45] August Bohse [Talander]: Der getreue Hoff-Meister adelicher und bürgerlicher Jugend / oder Aufrichtige Anleitung ..., Leipzig 1703, 259; ganz ähnlich auch August Friedrich Bone: Hof-Compas / Dem angehenden teutsch- und christlich-gesinnten tugend-begierigen Hofmanne zum Nutzen ..., o. O. [Bautzen] 1672, [Bl. B6r]. Diesen Hinweis verdanke ich Heiko Droste (Hamburg/Kiel).

[46] Sánchez: Empress (wie Anm. 4), 112; Persson: Servants (wie Anm. 10), 180; Harris, Women and Politics (wie Anm. 4), 281; Tomas: Medici women (wie Anm. 17), 44-53; Duchêne: Être femme (wie Anm. 1), 196; allgemein für Wien Pečar: Ökonomie der Ehre (wie Anm. 13), 97, 99.

[47] Keller: Landesmutter (wie Anm. 17), 280; Béguin: Condé (wie Anm. 22), 78.

[48] Béguin: Condé (wie Anm. 22), 178f., 182f.; zu Mittlern oder Maklern allgemein ebenda, 182-191.

[49] Hufschmidt: Adelige Frauen (wie Anm. 13), 150; Diemel: Adelige Frauen (wie Anm. 11), 129f.; Bucholz: Queen Anne (wie Anm. 13), 150; Kettering: Noblewomen (wie Anm. 19), 818, 827-829; Harris: English women (wie Anm. 19), 191, 239f.; Tomas: Medici women (wie Anm. 17), 129f.

[50] Verwendung des Worts in pejorativem, missbilligenden Sinne bei Nolfi (Vincenzo Nolfi: Unterweisung des Frauenzimmers Oder Lehr-Sätze der Höflichkeit für eine Adeliche Dam ..., Nürnberg 1690, 101); möglicherweise war diese Wertung aber uneinheitlich. Zur Beschreibung einer in der Amtsvergabe sehr aktiven Patronin für den englischen Hof siehe Bucholz: Queen Anne (wie Anm. 13), 65-81. Diese 'Favoritin' stürzt dann in klassischer Weise durch Überschreitung ihrer Grenzen hinsichtlich der Entscheidungsfreiheit der Königin. Zur Frage der sozialen Ungleichheit Pečar: Ökonomie der Ehre (wie Anm. 13), 98.

Empfohlene Zitierweise:

Katrin Keller : Frauen in der höfischen Gesellschaft des 17. Jahrhunderts: Amtsinhabe und Netzwerke am Wiener Hof , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 3, [13.12.2005], URL: https://www.zeitenblicke.de/2005/3/Keller/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-2429

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