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Zusammenfassung

Der Begriff Gynäkokratie, von griechisch "gynaikokratia" (Frauenherrschaft) soll in diesem Beitrag im Zentrum stehen. Obwohl lange so gut wie unbekannt, handelt es sich doch um einen Begriff der politischen Sprache mit einer zweitausendjährigen Geschichte. In der Frühen Neuzeit war er nachweislich in seiner griechischen und lateinischen Form sowie in den deutschen Übersetzungen "Weiberregiment" und "Weiberherrschaft" Teil der politischen Rhetorik. Angefangen mit Aristoteles' "Politeia" im 4. vorchristlichen Jahrhundert über das "Weiber-Regiment" im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert wird diese facettenreiche Begriffsgeschichte an einigen Beispielen erläutert. Damit wird deren Bedeutung für die Teilhabe von Frauen an politischer Herrschaft erkennbar, wie etwa bei der Frage nach der Befähigung des weiblichen Geschlechts zur Übernahme von Herrschaft.

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Der zungenbrecherische Begriff Gynäkokratie, von griechisch "gynaikokratia" (Frauenherrschaft), war außerhalb der Klassischen Altertumswissenschaften [1] lange so gut wie unbekannt, obwohl er in der Frühen Neuzeit – so meine These – in seiner griechischen und lateinischen Form sowie in den deutschen Übersetzungen "Weiberregiment" und "Weiberherrschaft" ein Begriff der politischen Sprachen [2] war. Davon zu unterscheiden sind "Weibermacht" und "Weiberlist" mit der Konkretisierung als "Kampf um die Hosen" und der "verkehrten Welt", die in Literatur und Kunst schon seit dem 13. Jahrhundert als Erzählstoff und Motiv für bildliche und plastische Darstellungen beliebt waren. [3] Nicht zufällig erfreuten sich Kleriker und humanistische Gelehrte besonders an der Geschichte von Aristoteles und Phyllis, die ihnen den gealterten Philosophen, der doch die Frau als minderwertig entworfen und vor ihr gewarnt hatte, als "schwachen" Mann vorführte. [4]

Abb. 1

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In der älteren Geschichtswissenschaft wurden diese Schwankerzählungen und Bildsatiren nicht beachtet, da sie als Ausdruck der immer gleichen Geschlechterbeziehungen gedeutet und damit als der privaten, der Historisierung weder bedürftigen noch fähigen Sphäre zugehörig erschienen. In den beginnenden feministischen Diskussionen beherrschte das Begriffspaar "Matriarchat – Patriarchat" die Köpfe, wobei das Matriarchat in eine mythische Vorgeschichte verlegt wurde, während das Patriarchat im Sinne von Männerdominanz als Kampfbegriff diente [5]. Ein Paradigmenwechsel zeichnete sich im Zuge der Verwissenschaftlichung der Historischen Frauen- und Geschlechterforschung ab, zu der die kritische Überprüfung des theoretischen und begrifflichen Instrumentariums gehörte.

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So hat die Althistorikerin Beate Wagner-Hasel nachgewiesen, dass das "Matriarchat" eine Erfindung des 19. Jahrhunderts ist. [6] Und man erinnerte sich, dass der Begriff "Patriarchat", verstanden als "väterliche Herrschaft", bereits im England des 17. Jahrhunderts in den Auseinandersetzungen um die Legitimierung des Königtums geprägt wurde. [7] Gleichzeitig eröffneten sich in den disziplinenüberschreitenden Dialogen der Geschlechterforschung neue Zugänge zur Analyse von Geschlechterverhältnissen, die entscheidend von den verschiedenen 'turns' [8], aber auch von neuen Macht- und Herrschaftskonzepten (Michel Foucault und Pierre Bourdieu) [9] inspiriert wurden. Die gesellschaftlich hergestellten Geschlechterverhältnisse erwiesen sich als zentral für die ungleiche Verteilung gesellschaftlicher Macht, sei es Herrschaft, seien es materielle Ressourcen oder immaterielle Güter. Damit geriet die gelehrte Geschlechterdebatte des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit, die "Querelle des Femmes", in der "Frauenfreunde" und "Frauenfeinde" ihre Argumente über die Gleichheit/Ungleichheit von Mann und Frau vortrugen, seit Christine de Pizan (1365-1430) [10] unter Beteiligung gelehrter Frauen, ins Visier der Frauen- und Geschlechterforschung. [11] Die vielgestaltige Geschlechterdebatte und ihre Allgegenwart an den Universitäten wie im Gelehrtenalltag dokumentierten die hohe symbolische Bedeutung, die die Zeitgenossen den Geschlechterverhältnissen zumaßen.

Abb. 2

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Prägend in diesen diskursiven Konstruktionen der Geschlechterverhältnisse wurde die in der Hochscholastik hergestellte Verbindung von christlicher Theologie und aristotelischer Philosophie, von der schöpfungsgeschichtlichen Nachrangigkeit Evas und der Minderwertigkeit der Frau bei Aristoteles, so dass die gesellschaftliche Unterordnung 'der Frau' abgesichert werden konnte. Die "Rhetorica ecclesiastica" (Ende des 12. Jahrhunderts) schrieb vor: "Mulierum enim non est iudicare aut regnare aut docere aut testari." [12] Diese Ausschlüsse, hier im Kanonischen Recht formuliert, wurden teilweise in der Querelle des Femmes thematisiert: Einen Schwerpunkt bildete die Frage nach der Befähigung des weiblichen Geschlechts zur Übernahme von Herrschaft [13], einen zweiten die Befähigung zur (gelehrten) Bildung. [14] Diese Schwerpunkte sind weder zufällig noch unerheblich, sondern betreffen solche Bereiche, die für den Zugang zu Macht und Herrschaft in der Frühen Neuzeit ausschlaggebend wurden: zum einen dynastische Rechte auf Herrschaftsbeteiligung im frühmodernen Fürstenstaat, zum anderen gelehrte Bildung als Voraussetzung höherer Ämterlaufbahnen. Der Ort, an dem diese Bildung zu erwerben war, die Universität, blieb dem weiblichen Geschlecht verschlossen; sie war die Institution, die den Studierenden aller Fakultäten die Argumente der Geschlechterdebatte vermittelte. Weit reichende Folgen zeigen sich bei den Juristen, denen die Querelle des Femmes Argumente zur Begründung der Ungleichbehandlung von Mann und Frau im Recht lieferte. [15]

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Die Bildungsdebatte gehört in den Kontext der 'Bildungsverdichtung' des Humanismus, der Herrschaftsdiskurs in den Kontext der verstärkten Herrschaftskonkurrenz und Herrschaftsverdichtung (Peter Moraw) seit dem späten Mittelalter. In diesen Konstellationen entfaltete die zweite Aristoteles-Rezeption des ausgehenden 15. Jahrhunderts, insbesondere die "Politeia", ihre Wirksamkeit [16], die nicht zuletzt in der Politisierung der "Weibermacht" als "gynaikokratia" zum Ausdruck kam. Daher stellt sich die Frage, warum Gynäkokratie in der Gegenwart allein in der entpolitisierten Bedeutung von "Weiberregiment" geläufig ist.

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Im Folgenden erkunde ich zunächst, was aus den gängigen Nachschlagewerken über Gynäkokratie zu erfahren ist. Zweitens verfolge ich, gestützt auf die Forschungen von Katrin Keller, [17] Claudia Opitz [18] und Pauline Puppel [19] zum 16. und 17. Jahrhundert sowie auf den Artikel "Weiber-Regiment" in Zedlers Universal-Lexikon [20] von 1747, Kontinuitäten und Veränderungen in der Nutzung von Gynäkokratie – Weiberregiment vom 16. zum 18. Jahrhundert und interpretiere diese Befunde mit Rückgriff auf den griechischen Begriff "gynaikokratia", wie ihn Beate Wagner-Hasel erforscht hat. [21] Schließlich skizziere ich den Untergang von 'Wort und Sache' "Gynäkokratie" – "Weiberregiment" im beginnenden 19. Jahrhundert.

Forschungsstand

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Bei der Ermittlung des derzeitigen Wissensstandes zu Gynäkokratie ließen mich die herkömmlichen Hilfsmittel im Stich. Keines der bewährten Nachschlagewerke für Geschichte, Politik, Recht und Theologie führt das Stichwort Gynäkokratie. Wie zu erwarten fehlt es auch in den Handbüchern der politischen Ideengeschichte [22], allein in den "Geschichtlichen Grundbegriffen" aus den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts fanden sich mit Hilfe des Registers zwei Hinweise: Im Artikel "Anarchie", und zwar im Unterkapitel "Anarchie in der Antike", verweist die Fußnote 16 auf Aristoteles, der in seiner "Politeia" die "Weiberherrschaft in den Häusern" nennt. [23] Im Artikel "Regierung" [24] wird als "pointierter Regimentsbegriff" neben dem "guten Regiment" auch der abschätzige Gebrauch von "Regiment" herausgestellt, der zum Ausdruck bringt, "dass eine bestimmte Person, ein bestimmter Personenkreis oder ein bestimmtes Gremium eine größere Entscheidungsgewalt besitze, als ihnen nach der Verfassung oder der Rechtsüberzeugung des Autors zukam, wenn es sich nicht gar um Kräfte handelte, denen von vornherein jegliches Mitspracherecht bestritten wurde." Der Autor fährt fort: "Nicht zufällig registrierte Adelung [1774-86, HW] als eine der noch gängigen Wortverbindungen den Ausdruck 'Weiber-Regiment'. Jacob und Wilhelm Grimm widmen in ihrem 'Deutschen Wörterbuch' der 'Weiberherrschaft' nicht einmal einen eigenen Artikel, wohl aber dem 'Weiberregiment'". [25]

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Das Fehlen eines Lemmas Gynäkokratie in den einschlägigen Nachschlagewerken ist erstaunlich, handelt es sich doch, wie die knappen Verweise in den "Geschichtlichen Grundbegriffen" belegen, um einen Begriff der politischen Sprache mit einer zweitausendjährigen Geschichte. Zwei Zeitmarken sind erkennbar geworden: Die "gynaikokratia" in Aristoteles' "Politeia" im 4. vorchristlichen Jahrhundert und "Weiber-Regiment" im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert. Diese Zeitspanne gilt es also in den Blick zu nehmen.

Indizien und Interpretationen

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Im 16. Jahrhundert erscheint der Begriff "gynaecocratia" regelhaft polemisch, aus gegebenem Anlass. Ich rufe einige der immer wieder angeführten Belege in Erinnerung. Der Reformator Schottlands John Knox richtete 1557 seine Schrift "Blast of the Trumpet against the Monsterous Regiment of Women" gegen die katholischen Königinnen Mary Tudor und Marie de Guise, aber die nachfolgende protestantische Königin Elisabeth bezog den Angriff auf sich und war nicht vom Gegenteil zu überzeugen. [26] Wichtig für das Verständnis von "monsterous" ist zu wissen, dass es sich auf die Anthropologie des Aristoteles bezieht: "mulier monstrum in natura, teste Aristotele, vel vt Plato ait, magis animal irrationale, quam rationale." [27] Die Auseinandersetzungen am sächsischen Hof um den Kryptokalvinismus 1574, in denen Kurfürstin Anna eine Rolle spielte, führten zur Diffamierung des Hofes als Gynäkokratie. [28] Gleichzeitig (1576) erörterte Jean Bodin "Gynäkokratie" in seinen "Sechs Bücher[n] vom Staat". Für ihn war die Herrschaft einer Fürstin das Schlimmste, was einem Land passieren konnte, da sie die Stabilität am meisten gefährde. [29]

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Im Heiligen Römischen Reich des 17. Jahrhunderts begann Gynäkokratie in einer neuen Bedeutungsvariante zu einem Thema der 'Prudentia gubernatoria' zu werden, einer spezifischen Herrschaftslehre für die deutschen Fürstenstaaten. Nicht die Herrscherin aus eigenem Recht, die im Heiligen Römischen Reich die Ausnahme darstellte, oder die vormundschaftliche Regentin, sondern die Gemahlin des Fürsten, die regierende Fürstin, sollte auf jeden Fall von den politischen Geschäften ausgeschlossen werden. [30] Dies war entschieden die Perspektive der hohen Amtsträger in den geheimen Räten der Fürstenstaaten, die sich dabei auf Bodin berufen konnten. Sie unternahmen es zugleich, die zukünftigen Fürsten über deren Bildung in ihre gelehrten Konstruktionen der Geschlechterverhältnisse einzubeziehen. Allerdings waren sich regierende Fürsten und Fürstinnen dieser 'Herrschaftskonkurrenz' der 'Fürstendiener' sehr wohl bewusst und bestanden auf eigenen Entscheidungen. Die als Regentinnen für ihre minderjährigen Söhne regierenden Landgräfinnen von Hessen-Kassel Amalie Elisabeth (1602-1651) und Hedwig Sophie (1623-1683) haben dies explizit formuliert. So schrieb Landgräfin Hedwig Sophie 1670 an ihre Schwester Herzogin Luise Charlotte von Kurland: "Ich bin ein weib, aber wan ich eins waß verheisse, so ist keiner von meine räthe so starck, daß er mir mein wort verendern sollte." [31]

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Weitere Diskurslinien zu Gynäkokratie, die sich in einer Vielzahl juristischer Dissertationen verfolgen lassen, hat Pauline Puppel herausgestellt. [32] Hier sei eine mir für das 17./18. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich bezeichnend erscheinende Entwicklung akzentuiert, die in einer Dissertation des Jenaer Professors Peter Müller (1640-1696) formuliert wurde. Gerade Universitätsjuristen waren staatsnah in der Behandlung ihrer Themen und somit eng verbunden mit der Legitimation fürstlicher Herrschaft. Sie standen vor der Aufgabe, das real existierende Phänomen der Herrschaft der vormundschaftlichen Regentinnen und der zehn Fürstäbtissinnen [33] zu legitimieren. [34]

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Angesichts dieser Herausforderungen hat Peter Müller 1685 einen dreigliedrigen Begriff von Gynäkokratie entwickelt: 1. gynaecocratia domestica – gemeint war das illegitime "Weiberregiment" im Haus, die Verkehrung der Rollen von Ehemann und Ehefrau; 2. gynaecocratia oeconomica, die legitime selbständige Betriebsführung einer Handwerkerwitwe, die die Position des Haushaltsvorstands inne hatte; 3. schließlich gynaecocratia politica, die die Herrschaft von verwitweten und unverheirateten Fürstinnen bezeichnete. Offensichtlich unternahm es Peter Müller mithilfe eines klassifizierenden Verfahrens, gynaecocratie neu zu fassen, so dass er von einem primär polemisch-abwertenden Begriff nunmehr zur Bezeichnung legitimer Herrschaft von Frauen wurde. Dazu konzentrierte er die negativen Konnotationen auf gynaecocratia domestica als illegitime Herrschaft der Ehefrau, während die Herrschaft der Handwerkerwitwe sowie der fürstlichen Witwen und Äbtissinnen, denen gemeinsam war, dass sie keinem Ehemann unterstellt waren, Legitimität gewann.

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Damit erfuhr der Terminus "Gynaecocratia" gegenüber seiner ursprünglichen Bedeutung in Aristoteles` "Politeia" eine entschiedene Aufwertung. [35] Aristoteles entwarf gynaikokratia im 4. vorchristlichen Jahrhundert aus dem Horizont der athenischen Politie in Abgrenzung zur überwundenen Tyrannis. Die Tyrannis, die auf dem "Haus" (griechisch "dynasteia") eines Mächtigen beruhte, der seine partikularen Interessen verfolgte, wurde von Männern und Frauen getragen. In der athenischen Politie hingegen herrschte der Demos in der Gemeinde mit ihren Gremien und Ämtern, orientiert am Gemeinwohl; die Häuser (oikoi) der Politen waren untergeordnet. Gynaikokratia ist bei Aristoteles immer Kennzeichen eines "schlechten Regiments", sei es der Tyrannis, der radikalen Demokratie oder kriegerischer Staaten wie Sparta.

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Die Rezeption dieses Konzepts in den Staatstheorien der beginnenden Frühen Neuzeit konnte nur eine paradoxe sein. Die Herrschaftsform in den dynastischen Fürstenstaaten entsprach am ehesten der Tyrannis, da weibliche Mitglieder der Dynastie an der Herrschaft teil hatten, die jedoch in der Staatenwelt des Heiligen Römischen Reichs wie auch in Frankreich zur Stabilisierung dynastischer Herrschaft beitrugen, was in der Tyrannis nicht der Fall war. Im 16. Jahrhundert versuchten, wie oben angeführt, John Knox in England und Jean Bodin in Frankreich, königlicher Herrschaft jeden Anschein von Illegitimität zu nehmen, indem sie Gynäkokratie verteufelten. Königin Elisabeth von England reagierte mit der Betonung ihres jungfräulichen Status`, das heißt des Umstandes, dass sie keinem Ehemann untergeordnet war. [36] Die französischen Regentinnen legitimierten ihre Herrschaft, indem sie sich in die Tradition der Querelle des Femmes stellten und der Misogynie Bodins die "Galerie der Starken Frauen" entgegen setzten. [37] Doch auch in den großen Stadtrepubliken, deren soziale und politische Strukturen Ähnlichkeiten mit der Polis aufwiesen, war die herrschende Ratsoligarchie dem Vorwurf der Gynäkokratie ausgesetzt, wie etwa 1691 in Basel, als die ehrgeizige Frau Oberzunftmeisterin Salome Burckhardt-Schönauer eine eigene 'Personalpolitik' betrieb. [38]. Demgegenüber ging Peter Müller daran, den Begriff gynaecocratia radikal umzuwerten und in den für die legitime Herrschaft von Frauen zu transformieren.

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Müllers Konzept enthält eine weitere Differenz zur aristotelischen gynaikokratia, um den Verhältnissen im Heiligen Römischen Reich Rechnung zu tragen, indem er im Hinblick auf die mittleren Stände (Handwerk) die Position der Handwerkerwitwe als Haushaltsvorstand in seinen legitimen Herrschaftsbegriff einbezieht (gynaecocratia oeconomica). Zwar besaßen Bürgerinnen keine politischen Rechte in der Stadt, aber als Hausmutter oder Witwe verfügten sie über Autorität im Haushalt, die sich auf ihre privilegierte Stellung als Ehefrau, ihre Eigentumsrechte und ihre Arbeitskompetenz gründete. Aufgrund dieser Position wurden sie von den städtischen Obrigkeiten in die Wahrung von "guter Ordnung und Policey" [39] des Gemeinwesens einbezogen und waren auf diese Weise, zunächst in der Stadt, seit dem 16. Jahrhundert auch in den ländlichen Gemeinden, an der Ausübung von Herrschaft vor Ort beteiligt. [40] Anders als in der athenischen Politie vermittelte der Haushalt nicht nur dem Hausherrn Autorität, sondern auch der Hausmutter: Politik und Policey waren noch nicht auseinander getreten. Dies belegen nicht zuletzt die Beteiligung von Frauen an den bäuerlichen Bewegungen der Frühen Neuzeit [41] und die Rollen, die Bürgerinnen bei der Rettung des "Vaterlandes" [42] zugeschrieben wurden.

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Mit seiner Positionierung im Herrschaftsdiskurs stand Müller keineswegs allein, denn die drei Auflagen seiner Schrift (1685, 1706, 1739) bezeugen die Nachfrage. Einen Nachfolger fand er in dem Göttinger Professor Georg Heinrich Ayrer (1720-1774), der 1746 eine Schrift über die "Gynäcocratia tutelari viduarum illustrium" veröffentlichte. [43] In dem 1747 erschienenen Artikel "Weiber=Regiment" in Zedlers Universal-Lexikon lassen sich ebenfalls eine Reihe von Entsprechungen zu Müllers Konzept finden: "Weiber=Regiment, Lat. Imperium Uxorium, oder Uxoris potestas, in maritum, heist wenn ein herrschsichtiges und hochmüthiges Eheweib sich nicht allein über ihr Haus=Gesinde, sondern auch über ihren Mann selbst, eben so viel, wo nicht noch mehrerer Gewalt anmassen will, als doch sonst umgekehrt eigentlich diesem über jene gebührte". [44]

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Es geht also um die Ehefrau, nicht um Frauen allgemein, und um die "rechte" hierarchische Ordnung im Haus, die die hierarchische Ordnung der Ständegesellschaft präfiguriert. Als Grundlage der Kritik am "Weiber-Regiment" wird die christlich-aristotelische Anthropologie von Mann und Frau angeführt, aber zugleich durch ein Argument der Frühaufklärung modifiziert, das bereits Christine de Pizan gegen die misogynen Vorurteile ihrer Zeit angeführt hatte. Zwar sei die Frau von Natur aus schwächer an Leibes- und Gemütskräften als der Mann, sie werde aber auch nicht durch Bildung gestärkt. Schuld daran sei die "unvernünftige Herrschsucht der Männer", die das weibliche Geschlecht bewusst ohne Bildung ließen. Wichtig sei es daher, das weibliche Geschlecht zu bilden, damit es seine Aufgaben als Hausmutter besser ausfüllen könne. Der Ehemann solle die Ehefrau an den Entscheidungen des Haushalts beteiligen, ohne jedoch seine "Ober-Direction" zu verlieren. Die Frage der gynaecocratia politica und der gynaecocratie oeconomica ist für den Autor dieses Artikels kein Problem. Dass Fürstinnen eine glückliche Hand im Regieren besaßen und Frauen der mittleren und niederen Stände oft besser als ihre Männer wirtschafteten, ist ihm selbstverständlich, gemäß dem Grundsatz "wie die Erfahrung zeigt".

Das Ende von 'Wort und Sache': Gynäkokratie als "Weiberregiment"

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Peter Müllers Vorschlag zur Neuformulierung von gynaecocratia politica als legitime Herrschaftsform (bestimmter) fürstlicher Frauen besaß im Zeitalter der Aufklärung, der Revolutionen und der Romantik keine Chance, sich durchzusetzen. In Adelungs Wörterbuch ist die negative Version von "Weiber-Regiment" belegt, ebenso in der Literatur der Klassiker und Romantiker. [45] Politische Herrschaft von Frauen passte nicht mehr in eine Zeit, in der eine neue Geschlechteranthropologie mit neuen Rollenbildern für Mann und Frau entwickelt wurde, die die öffentlich-politische Sphäre allein dem männlichen Geschlecht zuwies, während sich der Wirkungskreis der Frauen auf Haus und Familie beschränken sollte. [46]
Gynaecocratia politica verlor mit dem Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806, mit der Mediatisierung einer großen Zahl von kleinen Staaten und der Säkularisation der geistlichen Territorien ihre reale Grundlage. Im Deutschland des 19. Jahrhunderts sind nur mehr zwei regierende fürstliche Witwen sowie eine Ehefrau bekannt. [47] Zur politischen Karikatur wurde "Weiberregiment" im Vormärz. Franz Dingelstedt, ein Kasseler Autor, spottete 1842:

Dutzend-Fürsten, Taschen-Höflein [48]
Glücklich, wer euch niemals kennt!
Hoffouriers- und Kammerzöflein-
Und Actricen-Regiment! [49]

"Weiberregiment" war also zum Kennzeichen der in der Französischen Revolution untergegangenen alten feudalen Welt geworden, die durch dynastische Herrschaft gekennzeichnet war, an der im Prinzip Männer und Frauen der jeweiligen Dynastie beteiligt waren.

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Doch auch die gynaecocratia oeconomica der Frauen in den mittleren und unteren Ständen gehörte der Vergangenheit an. Der Haushalt blieb zwar weiterhin ihre Domäne, aber er vermittelte ihnen nicht länger Autorität als legitime Teilhabe an Herrschaft im Haus, denn diese Befugnisse wurden allein dem Ehemann und Hausherrn zugestanden. Der Rechtshistoriker Dieter Schwab hat daher von der "Mediatisierung" der Ehefrau gesprochen. [50] Die Projektionen "Mutterrecht" und "Matriarchat" gehören ebenso in diesen Kontext wie die neue Konjunktur der "Weibermacht" in den Figuren des Pantoffelhelden oder des Hampelmanns.

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Da die Institutionen, die Frauen verschiedener Stände Autorität und legitime Beteiligung an Herrschaft vermittelt hatten, im Konstitutionellen Zeitalter verschwunden waren, gab es – anders als bei den Männern – keine institutionelle Kontinuität, die den Frauen hätte Teilhabe an politischer Herrschaft eröffnen können. Um wieder Partizipation an Öffentlichkeit und Politik zu gewinnen, war es notwendig, dass Frauen sich in die großen nationalen und gesellschaftlichen Projekte einschrieben [51] und aus der Perspektive des Vaterlandes eine neue geschichtliche Tradition entwickelten.

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So erklärte Louise Otto in einem Vortrag vor dem demokratischen Frauen-Verein im Januar 1849, [52] es sei ihre "Absicht, durch geschichtliche Rückblicke zu zeigen, dass unsere Bestrebungen, dem Vaterland und der Freiheit zu dienen, keineswegs vereinzelt dastehen oder etwas Neues sind. Ich werde sowohl auf einzelne Zustände als auch einzelne Frauen vergangener Zeiten aufmerksam machen, um dadurch daran zu erinnern, wie wir bereits würdige Vorgängerinnen gehabt haben, und wie bei aller Eigenthümlichkeit einer jeden besonderen Zeit doch vieles, was wir jetzt erleben oder anstreben möchten, schon einmal, wenn auch in anderen Formen und Verhältnissen, dagewesen ist." Daher setzte sie mit der Reformation ein, dem archimedischen Punkt deutscher Geschichte mit universaler Tragweite, die zwar Hus begonnen hatte, aber "unser Luther" "siegreich" weiterführte. Wie er selbst mit Kraft, Entschlossenheit und Begeisterung den Männern ein Beispiel gegeben – so gab es auch seine Gattin Katharina von Bora den Frauen. In den strengen Lehren der römisch-katholischen Kirche aufgewachsen und im Kloster bereits Nonne geworden, war ihre Seele doch für das neue Licht empfänglich und ihr Herz für die Liebe eines Mannes wie Luther… So ward Katharina Luthers Frau und das Muster einer deutschen Hausfrau und Mutter." [53]

Autorin

Prof. Dr. Heide Wunder
Franz-Groedel-Str. 5
61231 Bad Nauheim
dhwunder@t-online.de



[1] Beate Wagner-Hasel: Einleitung, in: dies. (Hg.): Matriarchatstheorien der Altertumswissenschaft (= Wege der Forschung 651), Darmstadt 1992, 1-13; Helmut Schneider: Gynaikokratie, in: Der Neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, hg. von Hubert Cancik / Helmuth Schneider, Bd. 5, Stuttgart / Weimar 1998, 35-36.

[2] Luise Schorn-Schütte / Sven Tode: Debatten über die Legitimation von Herrschaft: Politische Sprachen in der Frühen Neuzeit. Einleitende Bemerkungen, in: dies. (Hg.): Debatten über die Legitimation von Herrschaft. Politische Sprachen in der Frühen Neuzeit (= Wissenskultur und Gesellschaftlicher Wandel 19), Berlin 2006, 9-15.

[3] Birgit Franke: Weiberregiment, Weibermacht, Weiberlisten, in: Lexikon der Kunst, Bd. 7, Leipzig 1994, 739-740; Sigrid Metken: Der Kampf um die Hose. Geschlechterstreit und die Macht im Haus. Die Geschichte eines Symbols, Frankfurt a. M. / New York 1996.

[4] Rolf Wilhelm Brednich: Aristoteles und Phyllis, in: Enzyklopädie des Märchens. Handwörterbuch zur historischen und vergleichenden Erzählforschung, hg. von Kurt Ranke, Bd. 1, Berlin / New York 1977, 786-788. Auf die lebensweltliche Situierung der Thematisierung von "Weibermacht" verweisen deren Darstellung auf Wirkteppichen, die der Ausstattung von Wohnräumen dienten, wie der Maltererteppich 1310/1320. Vgl. Marianne Stradal / Ulrike Brommer: Mit Nadel und Faden. Kulturgeschichte der klassischen Handarbeiten, Freiburg 1990, 47; oder das Baseler Teppichfragment zu "Weiberlist" von 1470/80. Vgl.: Die alten Bildteppiche im Historischen Museum Basel (= Schriften des Historischen Museums Basel, Bd. 9), Basel 1985, 32-33.

[5] Karin Hausen: Patriarchat. Vom Nutzen und Nachteil eines Konzepts für Frauengeschichte und Frauenpolitik, in: Journal für Geschichte 5 (1986), 12-21 sowie 58; Claudia Opitz: Um-Ordnung der Geschlechter. Einführung in die Geschlechtergeschichte, Tübingen 2005, 18-25.

[6] Beate Wagner-Hasel: "Matriarchat”, in: Enzyklopädie des Märchens (wie Anm. 4), Bd. 9, hg. von Rolf Wilhelm Brednich, Berlin / New York 1999, 407-415.

[7] Mark Goldie: Absolutismus, Parlamentarismus und Revolution in England, in: Pipers Handbuch der politischen Ideen, hg. von Iring Fetscher / Herfried Münkler, Bd. 3, München / Zürich 1985, 290-292, 315-316.

[8] Doris Bachmann-Medick: Cultural Turns. Neuorientierungen in den Kulturwissenschaften, Reinbek bei Hamburg 2006.

[9] Opitz: Um-Ordnung (wie Anm. 5), 210.

[10] Christine de Pizan: Das Buch von der Stadt der Frauen, übersetzt und hg. von Margarete Zimmermann, Berlin 1986.

[11] Gisela Bock / Margarete Zimmermann: Die Querelle des Femmes in Europa. Eine begriffs- und forschungsgeschichtliche Einführung, in: Querelles. Jahrbuch für Frauenforschung 2 (1997), 9-38.

[12] Zitiert nach Joachim Bumke: Höfische Kultur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, Bd. 2, München 1986, 487. Zu den theologischen Interpretationsmustern Rüdiger Schnell: Die Frau als Gefährtin (socia) des Mannes. Eine Studie zur Interdependenz von Textsorte, Adressat und Aussagen, in: ders. (Hg.): Geschlechterbeziehungen und Textfunktion. Studien zu Eheschriften der Frühen Neuzeit (= Frühe Neuzeit 40), Tübingen 1998.

[13] Vgl. etwa den 'politischen' Gebrauch von Wandteppichen mit dem Thema der "Cité des Dames": Susan Groag Bell: Verlorene Wandteppiche und politische Symbolik. Die "Cité des Dames" der Margarete von Österreich, in: Querelles. Jahrbuch für Frauenforschung 2 (1997), 39-56; Birgit Franke / Barbara Welzel: Judith. Modell für politische Machtteilhabe von Fürstinnen in den Niederlanden, in: Ulrike Gaebel / Erika Kartschoke (Hg.): Böse Frauen – Gute Frauen. Darstellungskonventionen in Texten und Bildern des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, Trier 2001, 133-153.

[14] Diesem Aspekt der Querelle hat Elisabeth Gössmann ihr "Archiv für philosophie- und theologiegeschichtliche Frauenforschung" (seit 1984) gewidmet.

[15] Elisabeth Koch: "Major dignitas est in sexu virili". Das weibliche Geschlecht im Normensystem des 16. Jahrhunderts (= Ius commune Sonderhefte 57), Frankfurt a. M. 1991.

[16] Immer noch grundlegend: Ian Mclean: The Renaissance Notion of Women, Cambridge 1980. Der Vorgang der Rezeption von Aristoteles' "Politeia" im späten Mittelalter stellt sich als äußerst kompliziert dar und müsste im Hinblick auf Gynäkokratie genauer analysiert werden. Vgl. dazu Christoph Flüeler: Rezeption und Interpretation der Aristotelischen Politica im späten Mittelalter (= Bochumer Studien zur Philosophie 19), 2 Bde, Amsterdam / Philadelphia 1992, besonders Bd. 1, 1-85. Insbesondere wäre der Zusammenhang von Cicero- und Aristotelesrezeption zu untersuchen. Dies gilt auch für die bildlichen Darstellungen des "guten Regiments". Vgl. dazu Susan Tipton: Res publica bene ordinata. Regentenspiegel und Bilder vom guten Regiment. Rathausdekorationen in der Frühen Neuzeit (= Studien zur Kunstgeschichte 104), Hildesheim / Zürich / New York 1996.

[17] Katrin Keller: Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585). Von Möglichkeiten und Grenzen einer "Landesmutter", in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit, Stuttgart 2000, 263-285, hier: 280-285.

[18] Claudia Opitz-Belakhal: Das Universum des Jean Bodin. Staatsbildung, Macht und Geschlecht im 16. Jahrhundert (= Geschichte und Geschlechter 53), Frankfurt / New York 2006.

[19] Pauline Puppel: Die Regentin. Vormundschaftliche Herrschaft in Hessen 1500-1700 (= Geschichte und Geschlechter 43), Frankfurt a. M. / New York 2004; dies.: Gynaecocratie: Herrschaft hochadeliger Frauen in der Frühen Neuzeit, in: Gisela Engel u.a. (Hg): Geschlechterstreit am Beginn der europäischen Moderne. Die Querelle des Femmes, Königstein i.T. 2004, 152-165.

[20] Johann Heinrich Zedler (Hg.): Universal=Lexikon …, Bd. 54, Halle / Leipzig 1747, 106-108, hier: 106.

[21] Beate Wagner-Hasel: Das Diktum der Philosophen: Der Ausschluss der Frauen aus der Politik und die Sorge vor der Frauenherrschaft, in: Thomas Späth / Beate Wagner-Hasel (Hg.): Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis, Darmstadt 2000, 198-217; dies.: Tyrannis und Gynaikokratie im antiken Herrschaftsdiskurs (Vortrag). Ich danke Frau Wagner-Hasel für die Möglichkeit, ihr Vorlesungsmanuskript zum Thema "Tyrannis" einzusehen.

[22] Peter Spahn: Aristoteles, in: Pipers Handbuch der politischen Ideen, hg. von Iring Fetscher / Herfried Münkler, Bd. 1, München / Zürich 1988, 397-437.

[23] Christian Meier: 'Anarchie' in der Antike (Teil des Artikels "Anarchie, Anarchisms, Anarchist" von Peter Christian Ludz), in: Otto Brunner u.a. (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 1, Stuttgart 1972, 50-55, hier: 52.

[24] Volker Sellin: Art. "Regierung", in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 5, Stuttgart 1984, 361-421, hier: 388.

[25] Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 28, München 1984, 393, 405-406.

[26] Robert Valerius: Weibliche Herrschaft im 16. Jahrhundert. Die Regentschaft Elisabeths I. zwischen Realpolitik, Querelle des femmes und Kult der Virgin Queen, Herbolzheim 2002, 174-183.

[27] So formulierte der brandenburgische Hofprediger Simon Gedicke 1595 in seiner "Defensio sexus muliebris", die sich gegen die "Disputatio nova contra mulieres, Qua probatur eas Homines non esse" richtete; zitiert nach Magdalena Drexl: Frauenfeinde – Weiberfreunde? Die Querelle des femmes im Kontext konfessioneller Konflikte um 1600, Frankfurt a. M. / New York 2006, 159.

[28] Keller: Kurfürstin Anna (wie Anm. 17); Pernille Arenfeldt: The Political Role of the Female Consort in Protestant Germany, 1550-1585. Anna of Saxony as "Mater patriae”, Dissertation am European University Institute, Department of History and Civilisation 2006, 367-411; Hans-Peter Hasse / Günther Wartenberg (Hg.): Caspar Peucer (1525-1602). Wissenschaft, Glaube und Politik im konfessionellen Zeitalter, Leipzig 2004, 135-155.

[29] Opitz-Belakhal: Universum (wie Anm. 18).

[30] Wolfgang Weber: Prudentia gubernatoria. Studien zur Herrschaftslehre in der deutschen politischen Wissenschaft des 17. Jahrhunderts, Tübingen 1992, 318-319.

[31] Puppel: Die Regentin (wie Anm.19), 240.

[32] Puppel: Gynaecocratie (wie Anm. 19), 155.

[33] Merry E. Wiesner: Gender and Power in Early Modern Europe: The Empire Strikes Back, in: Lynne Tatlock (Hg.): The Graph of Sex and the German Text. Gendered Culture in Early Modern Germany 1500- 1700, Amsterdam 1994, 201-222; dies.: Ideology meets the Empire: reformed convents and the Reformation, in: Andrew Fox / Susan C. Karant-Nunn (Hg.): Germania Illustrata: Essays Presented to Gerald Strauss (= Sixteenth Century Essays and Studies), Kirksville 1992, 181-196; Ute Küppers- Braun: Frauen des hohen Adels im kaiserlich-freiweltlichen Damenstift Essen (1605-1803), Münster 1997.

[34] Heide Wunder: Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit, in: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, 27-54; dies.: Einleitung, in: Heide Wunder (Hg.): Dynastie und Herrschaftssicherung. Geschlechter und Geschlecht (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 28), Berlin 2002, 9-27.

[35] Wagner-Hasel: Das Diktum (wie Anm. 21).

[36] Valerius: Weibliche Herrschaft (wie Anm. 26), 259-275.

[37] Die Galerie der Starken Frauen. Die Heldin in der französischen und italienischen Kunst des 17. Jahrhunderts, bearbeitet von Bettina Baumgärtel / Silvia Neysters, Düsseldorf 1995.

[38] Susanna Burghartz: Frauen – Politik – Weiberregiment. Schlagworte zur Bewältigung der politischen Krise 1691 in Basel, in: Anne-Lise Head-König / Albert Tanner (Hg.): Frauen in der Stadt, Basel 1993, 40-59.

[39] Hans Maier: Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre (Policeiwissenschaft). Ein Beitrag zur Geschichte der politischen Wissenschaft in Deutschland, Neuwied am Rhein, Berlin 1966, besonders 118-125.

[40] Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 1, Reichspublizistik und Policeywissenschaft 1600-1800, München 1988, 43.

[41] Marion Kobelt-Groch: Aufsässige Töchter Gottes. Frauen im Bauernkrieg und in den Täuferbewegungen (= Geschichte und Geschlechter 4), Frankfurt a. M. / New York 1993, 34-63; Werner Troßbach: Bauern 1648-1806 (= Enzyklopädie Deutscher Geschichte 19), München 1993, 105-107; ders.: "Rebellische Weiber"? Frauen in bäuerlichen Protesten des 18. Jahrhunderts, in: Heide Wunder / Christina Vanja (Hg.): Weiber, Menscher, Frauenzimmer. Frauen in der ländlichen Gesellschaft 1500-1800, Göttingen 1996, 154-174.

[42] Sabine Allweier: Canaillen, Weiber, Amazonen. Frauenwirklichkeiten in Aufständen Südwestdeutschlands 1688-1777, Münster u. a. 2001, 180-190; Ulinka Rublack: Metze und Magd. Frauen, Krieg und die Bildfunktion des Weiblichen in deutschen Städten der Frühen Neuzeit, in: Historische Anthropologie 3 (1995), 412-432, hier: 420-423.

[43] Puppel: Gynaecocratie (wie Anm. 19), 156.

[44] Zedler: Universal=Lexikon (wie Anm. 20).

[45] Grimm: Deutsches Wörterbuch (wie Anm. 25).

[46] Karin Hausen: Die Polarisierung der Geschlechtscharaktere. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben, in: Werner Conze (Hg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, Stuttgart 1976, 363-393; Claudia Honegger: Die Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaften vom Menschen und das Weib 1750-1850, Frankfurt a. M. / New York 1991.

[47] In Sachsen-Meiningen regierte Luise von Hohenlohe-Langenburg (1763-1837) für ihren Sohn Bernhard Erich Freund (geboren 1800) 1803-1821. In Reuß-Greitz regierte Caroline Landgräfin von Hessen-Homburg (1819-1872) 1859-1867 für ihren Sohn Heinrich XXII. In Anhalt-Bernburg regierte Friederike von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (1811-1902) 1855-1863 gemeinsam mit ihrem Mann Alexander.

[48] "Taschen-Höflein" bezieht sich auf das kleinste Bücherformat (Duodez), das in eine Tasche passt.

[49] Zitiert nach Sellin: Regierung (wie Anm. 24), 388.

[50] Dieter Schwab: Art. "Familie", in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 2, Stuttgart 1975, 253-301.

[51] Ute Gerhard: Grenzziehungen und Überschreitungen. Die Rechte der Frauen auf dem Weg in die politische Öffentlichkeit, in: dies. (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, 509-546.

[52] Louise Otto, Vortrag, gehalten im demokratischen Frauen=Verein zu Oederan, im Januar 1849, in: Frauen-Zeitung. Nr. 14, 21.7.1849, S.2f. Vgl. Ute Gerhard, Elisabeth Hannover-Drück, Romina Schmitter (Hgg.), "Dem Reich der Freiheit werb' ich Bürgerinnen". Die Frauen-Zeitung von Louise Otto, Frankfurt a. M. 1980, wo die verschiedenen Folgen des "Vortrages" weitgehend vollständig ediert sind.

[53] Heide Wunder: Frauen in der Reformation: Rezeptions- und historiographiegeschichtliche Überlegungen, in: Archiv für Reformationsgeschichte 92 (2001), 303-320, hier: 303-305.

Empfohlene Zitierweise:

Heide Wunder : Gynäkokratie. Auf der Suche nach einem verloren gegangenen Begriff der frühneuzeitlichen politischen Sprache , in: zeitenblicke 8, Nr. 2, [30.06.2009], URL: https://www.zeitenblicke.de/2009/2/wunder/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-19744

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