Westfälischer Adel im Königreich Westphalen.
Quellen zur Erforschung des westfälischen Adels im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Die westphälische Titelkommission und der Orden der westphälischen Krone [1]
urn:nbn:de:0009-9-17258
Zusammenfassung
Am Beispiel des Königreichs Westphalen (1807-1813) stellt der Beitrag Möglichkeiten vor, staatliche Überlieferungen zur Erforschung von Adelsgeschichte heranzuziehen. Im Mittelpunkt stehen zwei bislang wenig beachtete Teilbestände der im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz aufbewahrten Überlieferung der obersten westphälischen Landesbehörden: die der westphälischen Titelkommission (Commission du Sceau des Titres) sowie die des Ordens der westphälischen Krone (Ordre de la Couronne de Westphalie). Beide Einrichtungen waren direkte Nachahmungen französischer Vorbilder. Neben biografischen Aspekten und der Untersuchung einer westphälischen Adelspolitik nach französischem Muster können diese Quellen möglicherweise auch Aufschluss über eine gezielte Bildung eines Gemeinschaftsgefühls in diesem aus einer Vielzahl ehemaliger Herrschaften gebildeten, heterogenen Staat bieten.<1>
"La noblesse continuera de subsister dans les divers degrées et avec ses qualifications diverses, mais sans donner ni droit exclusif à aucun employ et à aucune function ou dignité, ni exemption d'aucune charge publique". [2]
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In der Zeitspanne zwischen Französischer Revolution und Wiener Kongress, einem Zeitraum, der wie kaum ein zweiter für den "Aufbruch in die Moderne" steht, nimmt sich die gerade einmal sieben Jahre währende Existenz des Königreichs Westphalen wie ein Solitär aus. Zwar trug dieser Staat das Wort "Westphalen" im Namen, hatte aber nur wenig mit dem Raum Westfalen zu tun, nur kleine Überschneidungen mit der Region Westfalen gemein. Die Beschäftigung mit diesem so heterogenen und landschaftsübergreifenden Staat geht über die Grenzen einer Region hinaus.
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In diesem Beitrag steht die Frage im Mittelpunkt, inwieweit die staatliche Aktenüberlieferung des Königreichs Westphalen zur Untersuchung der westphälischen Adelsgeschichte beitragen kann. Hierzu werden zwei Teilbestände der westphälischen Überlieferung des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz herangezogen, die bislang in der Forschung kaum Beachtung gefunden haben, die Überlieferung der westphälischen Titelkommission und die des Ordens der westphälischen Krone. [3] Zuvor sind einige Bemerkungen über das Königreich selbst sowie über die einigermaßen komplizierte Überlieferungsgeschichte der westphälischen Archivalien angebracht.
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Die neuere Forschung, die sich in den vergangenen drei Jahrzehnten mit dem Königreich Westphalen beschäftigte, und die in erster Linie mit dem Namen Helmut Berding [4] verbunden ist, hat den doppelten Charakter dieses im Jahr 1807 nach dem Frieden von Tilsit von Kaiser Napoleon gegründeten Königreichs als Satelliten- und als Modellstaat herausgearbeitet, der die Ideen des französischen Staats in Deutschland bekannt und populär machen sollte. Und in der Tat ist dieser Staat mit dem jüngsten Bruder Napoleons, Jérôme, als König an der Spitze, vor allem durch die "en-bloc-Übernahme" des französischen Verwaltungssystems bekannt geworden. [5]
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Mit ungefähr 38.000 qkm und etwas mehr als 2 Millionen Einwohnern war das Königreich Westphalen mehr als doppelt so groß wie das häufig zum Vergleich herangezogene Großherzogtum Berg, und es setzte sich aus einer Vielzahl von Territorien zusammen. Insgesamt waren es etwa 20, darunter als größte Komplexe ehemals hessische, braunschweigische und preußische Gebiete. Vom alten westfälischen Reichskreis umfasste das Königreich lediglich Osnabrück, Minden-Ravensberg, Paderborn und Corvey. In der neuen westphälischen Departements-Struktur gingen diese altwestfälischen Gebiete in die Departements Weser [6] (Osnabrück und Minden-Ravensberg) bzw. Fulda [7] (Paderborn und Corvey) ein.
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Die wesentlichen Grundlagen des neuen Staates hatte Napoleon in der Konstitution vom 15. November 1807 – der ersten geschriebenen (modernen und praktizierten) Verfassung für einen Staat auf deutschem Boden – niedergelegt und einige der fähigsten französischen Juristen und Verwaltungsfachleute in die Hauptstadt des Königreichs, nach Kassel geschickt. [8] Im Übrigen bediente sich die Verwaltung der meist adligen Beamtenschaft der Vorgängerstaaten, soweit sie im Land geblieben war. Staatsräte und Minister waren zumeist, Präfekten ausnahmslos Deutsche, die ihre Erfahrungen im Bereich der Verwaltung einbringen konnten. Wie schnell und wie effizient die Verwaltung aufgebaut wurde und arbeitete, dafür spricht eine früh einsetzende und umfangreiche Aktenüberlieferung.
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Nach dem Ende des Königreichs im Oktober 1813 wurden die Akten der Mittel- und Unterbehörden, der Departemental- und Distriktsverwaltungen, in der Regel von den entsprechenden Behörden der Nachfolgestaaten weitergeführt. Die Akten der obersten Verwaltungsebene, der Ministerien und Generaldirektionen, gelangten dagegen an das Preußische Geheime Staatsarchiv als dem Staatsarchiv des größten Nachfolgestaates und wurden dann im Verlauf des 19. Jahrhunderts nach regionalen Gesichtspunkten aufgeteilt und den zuständigen staatlichen Archiven in Hannover, Magdeburg, Marburg und Münster übergeben. [9] Der unteilbare Rest aber, also die Generalakten und departementsübergreifenden Akten, blieb beim Preußischen Geheimen Staatsarchiv in Berlin, das erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts endgültig als das Staatsarchiv für die obersten Verwaltungsbehörden in Preußen etabliert worden war. [10]
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Hier wurden die aus etwa 8.000 Verzeichnungseinheiten bestehenden General- und departementsübergreifenden Akten aus dem Zeitraum 1807 bis 1813 zu einer Hauptabteilung (V. HA) und innerhalb dieser in 26 Reposituren zusammengefasst und verzeichnet, gemäß dem sich in Preußen durchsetzenden Provenienzprinzip je eine Repositur für eine oberste Landesbehörde, Ministerium oder Generaldirektion. Eine Vermischung der Provenienzen liegt allerdings bei der dritten Repositur (V. HA Rep. 3) vor: Diese umfasst zum einen die mit nur 20 Bänden äußerst schmale Überlieferung der beim Staatsrat des Königreichs angesiedelten Titelkommission (Commission du Sceau des Titres), zum anderen die mit knapp 400 Bänden deutlich umfangreichere des Ordens der westphälischen Krone, soweit es sich um departementsübergreifende Akten handelt. [11] Die Verwaltung des Ordens war König Jérôme unmittelbar unterstellt. Sowohl die Titelkommission als auch der Orden sind direkte Nachahmungen französischer Vorbilder. Wie weit sie im Königreich Westphalen verwirklicht werden konnten und Bedeutung für die Bevölkerung gewannen, wird zu prüfen sein.
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Die Commission du Sceau des Titres wurde am 4. September des Jahres 1811 gegründet. Das entsprechende Dekret [12] nannte zwei Beweggründe, einerseits die Vereinheitlichung der im Königreich Westphalen anerkannten Adelstitel, andererseits die "Bewahrung der Majorate" gemäß den Gesetzen des Königreichs. Zu diesem Zweck waren alle westphälischen Untertanen aufgerufen, ihre aus vor-westphälischer Zeit stammenden Adelstitel mit entsprechenden Beweisdokumenten der Titelkommission vorzulegen und bestätigen zu lassen. Den prinzipiellen Fortbestand des Adels, und zwar "in seinen verschiedenen Graden und mit seinen verschiedenen Benennungen", hatte Artikel 14 der Konstitution von 1807 zugesagt. [13] Jetzt erst, vier Jahre später, sollte er geprüft und vereinheitlicht werden. Neue, vom König gewährte Titel waren von der Kommission auszufertigen. Folgende vier Titel wurden im Königreich Westphalen anerkannt: der eines Fürsten, eines Grafen, eines Freiherren und eines Ritters. Das Dekret stellte zudem fest, dass die Adelstitel erblich sind und auf alle leiblichen, ehelichen Kinder übergehen, dass aber mit der Bestätigung oder Standeserhöhung keinerlei Vorrechte oder Befreiungen von einer öffentlichen Last verbunden waren. Diese Formulierung stimmt mit der der Konstitution überein. Schließlich war neben der formellen Prüfung und Anerkennung durch die Kommission auch eine Eidesleistung der so bestätigten oder berufenen Adeligen auf den König notwendig. Das Anerkennungsverfahren sollte in einem Zeitraum von zwei Jahren beendet sein, sodass ab September 1813 ausschließlich die bestätigten bzw. die neuen Titel Gültigkeit haben sollten. Ein zweites Dekret vom 4. September 1811 regelte die Majoratsstiftung. [14]
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Beide Gesetze orientieren sich exakt an den Vorgaben, die dreieinhalb Jahre zuvor, am 1. März 1808, in Frankreich die förmliche Wiederbegründung des Adels durch Napoleon bewirkt hatten. Die Vorgehensweise des Kaisers ist bekannt: Napoleon schuf einen neuen, auf ihn bezogenen Adel und stattete die so Ausgezeichneten mit Dotationen in Form von Majoraten vorwiegend in den neuen französischen Satellitenstaaten aus. Schließlich war das Königreich Westphalen davon in besonderem Maße betroffen: Schon in der westphälischen Konstitution hatte sich Napoleon die Hälfte der Domänen reserviert – für sich beansprucht, um verdiente Offiziere der französischen Armee für ihre besonderen Leistungen damit beschenken zu können. [15]
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Bis zu diesem Punkt ist die Problematik, vor allem durch Helmut Berding, umfassend aufgearbeitet worden: In seiner Habilitationsschrift hat er den engen Zusammenhang zwischen der napoleonischen Herrschafts- und Gesellschaftspolitik und der Schaffung eines neuen, wieder grundbesitzenden Adels aufgezeigt. Was aber das Königreich Westphalen angeht, so begnügte sich die Forschung bislang mit der zweifellos zutreffenden Feststellung, dass dem Königreich durch dieses Vorgehen existenziell notwendige Ressourcen entzogen wurden und nicht zuletzt dadurch die finanzielle Katastrophe des Staates ausgelöst wurde, in die das Königreich zunehmend steuerte. Dass aber auch Jérôme selbst eine Adelspolitik verfolgte, ist bisher noch nicht ausreichend untersucht worden.
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Wie könnte dies geschehen? Das dritte Dekret, das in der "Adelsangelegenheit" am 4. September 1811 vom westphälischen König unterschrieben worden war, [16] legte genau die Prozedur fest, die für Adelsbestätigungen und Majoratsstiftungen zu beachten war: Auf einen entsprechenden Antrag hin prüften bestellte Anwälte das Gesuch. Bestimmte Register hielten den Eingang und die weitere Behandlung des Gesuchs fest. Bestätigungen mussten schließlich in den Bulletins des Lois, und/oder in den Bekanntmachungen des Departements festgehalten, d.h. veröffentlicht werden. Auch die Eidesleistung wurde eigens dokumentiert.
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Die eingangs erwähnten 20 im Geheimen Staatsarchiv überlieferten Bände der westphälischen Titelkommission können dies natürlich nur in Bruchstücken zeigen. So sind vollständige Anträge mit den dazu eingereichten Anlagen und dazu gehörigen Gutachten lediglich für das Jahr 1813 und nur ganz sporadisch für das Jahr 1812 überliefert. [17] Auffallend viele Anträge wurden in den Monaten August und September 1813 – also kurz vor Ende der Zweijahresfrist – gestellt. Zusammen mit den in jedem Fall vollständig erhaltenen Gesetzesbulletins und Departementsblättern, die zumindest das veröffentlichte Ergebnis zeigen, lässt sich die beschriebene Prozedur aber gut nachvollziehen. Nach den bisherigen, noch oberflächlichen Recherchen sind für mindestens 73 Personen Titel bestätigt worden, 44 Personen erhielten eine Standeserhöhung. [18] Darunter lassen sich Beispiele aus der Region Westfalen finden.
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Auch unter den im 19. Jh. aufgeteilten Spezialakten der westphälischen Oberbehörden befanden sich Anträge auf Adelsbestätigungen, wie aus Berliner Verzeichnissen der damals aufgeteilten Akten hervorgeht. [19] In diesen Spezialakten, die heute also nicht in Berlin, sondern in verschiedenen Landesarchiven verwahrt werden, befinden sich aber vor allem die durch die Erlasse des westphälischen Justizministeriums geforderten Listen der Majoratseigentümer in den einzelnen Departements – soweit sie sich erhalten haben. Ausgehend von den Generalakten in Berlin und zusammen mit den Spezialakten etwa in Münster oder in Marburg, könnte die Frage nach dem westfälischen Anteil am westphälischen Adel untersucht werden. Für die östlichen Departements des Königreichs Westphalen gelingt dies bereits von Berlin aus, denn seit 1993 wird dort auch die ehemals Magdeburger Spezialüberlieferung der obersten westphälischen Verwaltungsbehörden für die Departements Elbe, Saale, Harz und Oker aufbewahrt. [20]
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Festzuhalten bleibt aber, dass im Unterschied zum französischen Vorbild Standeserhöhungen nicht in jedem Fall mit direkten Landschenkungen verbunden waren – die dem Königreich Westphalen auch nicht mehr in dem Maße zur Verfügung standen. Von den 44 nachgewiesenen Personen erhielten nur sieben eine Landschenkung in Verbindung mit der Standeserhöhung. Dass alle sieben französische Staatsbürger waren, wovon sechs in westphälischen Diensten standen, verdient sicherlich Beachtung. [21] Die siebte Dotation zeichnete Félicité-Mélanie Lagarde als Gräfin von Wietersheim aus, die diese ehemalige Johanniter-Kommende bei Minden als Geschenk erhielt. [22]
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Eine ganz andere Form der Auszeichnung stellte die Verleihung des Ordens der westphälischen Krone dar, der im Dezember 1809 ins Leben gerufen worden war. Bereits ein halbes Jahr zuvor, im Juni 1809, hatte König Jérôme bestimmt, dass Unteroffiziere und Soldaten, die sich durch ihr Betragen und ihre Tapferkeit ausgezeichnet hatten, eine Ehrenmedaille bekommen sollten, die – je nach Verdienst und Leistung – eine silberne oder auch eine goldene sein konnte. [23] Der Orden der westphälischen Krone war dagegen kein rein militärischer Verdienstorden, sondern konnte auch zur Belohnung von Zivildiensten verliehen werden. Überhaupt war das Ziel, wie es die Präambel des Gründungsdekrets angab, die damit Ausgezeichneten dem König und dem Staat noch enger zu verpflichten und auch den "Wetteifer aller … Unterthanen [zu erwecken]". [24]
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Drei verschiedene Klassen bildeten den Orden: Großkommandeure, Kommandeure und Ritter, wobei die Höchstgrenze der Mitgliederzahl gestaffelt war und für Ritter bei 300 lag, für Kommandeure bei 30 und für Großkommandeure schließlich bei zehn. In dieser Zahl von zusammen also 340 Würdenträgern waren der König selbst, der als Großmeister des Ordens auftrat, die königlichen Prinzen und auch ausländische Ordensträger nicht einbegriffen. Allen Trägern des Ordens der westphälischen Krone wurden jährliche Pensionen zugebilligt: Großkommandeure erhielten zwischen 6.000 und 12.000 frs., Kommandeure je 2.000 frs. und Ritter je 250 frs. Gehalt. [25] Allein bei diesen Zahlen war mit einem jährlichen Mehraufwand für die Gehälter der Ordensträger zwischen 195.000 frs. und 255.000 frs. zu rechnen. Die zuvor eingeführte und auch weiterhin verliehene militärische Ehrenmedaille war übrigens mit den vergleichsweise bescheidenen Jahresgehältern von 50 frs. bis 100 frs. verbunden – je nach dem, ob die Auszeichnung in Silber oder in Gold verliehen worden war. [26] Im August des Jahres 1812 wurde sogar noch eine vierte Ordensklasse eingerichtet, die für die Ritter zweiter Klasse mit einem Jahresgehalt von 120 frs. Die Obergrenze dieser Klasse lag bei 500 Mitgliedern [27] und ab diesem Zeitpunkt stellte die neue Ordensklasse die Eingangsstufe der Ordenslaufbahn dar. Die Gesamtzahl der möglichen Ordensträger erhöhte sich damit auf 840 und die Summe der möglichen Gehaltsaufwendungen für Ordensmitglieder wuchs auf die stolze Höhe von 295.000 frs. pro Jahr.
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Es stellt sich natürlich sofort die Frage, aus welchen Mitteln das finanziell stets schlecht bis miserabel gestellte Königreich Westphalen diese Zahlungen überhaupt bewerkstelligen wollte. Hierfür wurden Güter und Einkünfte von ehemaligen geistlichen Instituten herangezogen, zunächst die der Abtei Quedlinburg und der Propstei der Stiftskirche zu Magdeburg, [28] dann, zum 1. März 1810, auch die der aufgehobenen Malteser- und Johanniterorden, soweit sie auf dem Gebiet des Königreichs lagen. [29] "Erforderlichenfalls", so die Statuten des Ordens vom 5. Februar 1810, sollten "Güter von derselben Art", also von aufgehobenen Stiften und Klöstern, zur Finanzierung herangezogen werden. [30] Nach der Auflösung des Wallensteiner Damenstifts im oberhessischen Homberg/Efze wegen des Vorwurfs der Begünstigung des Dörnberg-Aufstands wurden auch dessen Einkünfte zur Finanzierung der Ordensausgaben verwendet. [31] Und als im Dezember 1810 schließlich ein Erziehungsinstitut für die Töchter von Ordensrittern gegründet wurde, entstand es nicht nur aus den Einkünften des aufgehobenen Stifts Kaufungen, sondern es erhielt auch dort seinen Sitz. [32]
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Dass diese Bestimmungen keineswegs reine Absichtsbekundungen waren, zeigt die eingangs erwähnte, mit ungefähr 400 Bänden recht stattliche Aktenüberlieferung des Ordens der westphälischen Krone. Außerdem gibt ein (undatiertes) Konzept eines Berichts des westphälischen Justizministers Siméon den Hinweis auf das französische Vorbild des westphälischen Ordens: [33] Denn auf die Anordnung König Jérômes, ein Gesetz über die Schaffung eines Ordens vorzubereiten, verwies Siméon auf die Bildung der französischen Ehrenlegion schon am 25. Floréal des Jahres 10 (19. Mai 1802). Die ersten Dekorationen hatten Ende des Jahres 1803 stattgefunden. In der Tat sind die Unterschiede zwischen dem Orden der Ehrenlegion und dem der westphälischen Krone denkbar gering und beziehen sich – verständlicherweise – auf den Gesamtumfang, der bei der Ehrenlegion von Beginn an bei 6.105 Personen lag, sowie auf die Anzahl der Ordensklassen.
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Für den Orden der westphälischen Krone sind die Ordensmatrikel [34] überliefert, und auch die Matrikel der Träger der militärischen Ehrenmedaille [35] sowie deren Pensionszahlungen für den gesamten Zeitraum des Bestehens dieser Auszeichnungen sind erhalten geblieben. [36] Über die Vollständigkeit können allerdings keine sicheren Aussagen gemacht werden. Insbesondere die Verleihung der Ehrenmedaille, die im Unterschied zur Ordensverleihung kein großes Protokoll erforderte, könnte unvollständig überliefert sein. Die Ordensmatrikel wurden jedenfalls bis Ende Oktober 1813 geführt, die letzten dort verzeichneten Dekorationen wurden noch am 25. Oktober 1813 vorgenommen. [37] Am folgenden Tag verließen Jérôme und seine leitenden Beamten Kassel, ahnten wohl aber nicht, dass dies das Ende des Königreichs Westphalen war.
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Die Ordensmatrikel können zum einen für die Personengeschichte herangezogen werden, sie bieten zum anderen die Möglichkeit, die Verteilung der Orden auf Militärs und Zivilpersonen, auf Adelige und Nichtadelige oder auf die Herkunft der Ordensträger zu untersuchen. In erster Linie geht aus ihnen jedoch der Befund hervor, dass die jeweiligen Höchstgrenzen nicht in allen Ordensklassen erreicht worden waren: Von zehn möglichen Großkommandeuren gab es bis zum Ende des Königreichs lediglich sieben, in der Klasse der Kommandeure 30 von 30, hier war also die Obergrenze erreicht, von den möglichen 300 Rittern der ersten Klasse waren 197 ernannt worden, von den 500 möglichen Rittern der zweiten Klasse nur 307. Seit Einführung der zweiten, für den Staat mit nur 120 statt 250 frs. Jahresgehalt billigeren Ordensklasse im Jahr 1812 wurden nur noch drei Ritter in die erste Klasse befördert.
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In diesem Zusammenhang muss aber daran erinnert werden, dass das Königreich im Jahr 1812 so gut wie zahlungsunfähig war: Die öffentliche Schuld war gerade am 28. Juni 1812 gesetzlich auf ein Drittel reduziert worden, [38] notwendige Staatsausgaben (wozu nicht unbedingt Gehälter oder Pensionen zählten!) konnten – wenn überhaupt – nur mit so genannten Bons gezahlt werden, also nicht gedecktem Papiergeld. [39]
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Größeren Raum in der Überlieferung des Ordens der westphälischen Krone nehmen Akten über einzelne Ordensbesitzungen ein. Neben den Besitzungen der Dompropstei Magdeburg und der Abtei Quedlinburg sowie des Stifts Wallenstein waren dies – es wurde bereits erwähnt – die Besitzungen der Johanniter- und Malteserorden, u. a. die im Weser-Departement gelegenen Kommenden Herford im Distrikt Bielefeld und Lage im Distrikt Osnabrück. In beiden Fällen reicht die Überlieferung von deren Säkularisierung im Jahr 1810 und ihrer Übernahme durch den Orden bis zum Ende des Königreichs 1813 und umfasst sechs (Herford) bzw. drei Bände (Lage).
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Betrachtet man nun diese beiden westphälischen, nach französischen Vorbildern geschaffenen Einrichtungen, die Titelkommission und den Orden der westphälischen Krone, so gibt es sicherlich Zusammenhänge, vor allem in der Schnittmenge der betroffenen Personen. Es gibt auch protokollarische Ähnlichkeiten, z. B. die Eidesleistungen, die in beiden Fällen – wenn auch mit unterschiedlichem Wortlaut – erforderlich waren. [40] Aber es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich hier um verschiedene Dinge und unterschiedliche Anliegen handelt. Wenn auch die jeweils unterste Stufe des anerkannten Adels einerseits und der Ordenshierarchie andererseits identisch mit "Ritter", französisch "chevalier", bezeichnet wurde, so bestand doch keine notwendige Übereinstimmung oder gar Koppelung. Die Ähnlichkeit der Bezeichnung ist vielleicht kein Zufall, vielleicht auch für den jeweiligen Träger reizvoll, aber es ist ein Unterschied, ob es sich um den "Ritter XY" oder um "XY, Ritter des Ordens der westphälischen Krone" handelt.
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Weder Adelsbestätigungen noch Standeserhöhungen waren mit einer Ordensverleihung verbunden, wie die folgenden Beispiele zeigen: 1. Der Staatsrat und Generalprokurator am Appellationshof zu Kassel Conrad Christian Gossler wurde am 14. November 1811 zum Ritter des Ordens der westphälischen Krone ernannt, seine Standeserhöhung zum Ritter erfolgte 15 Monate später, am 27. Februar 1813. [41] 2. Umgekehrt erhielt der Escadron-Chef (Major) Christian Friedrich von Cochenhausen das Bestätigungspatent als Ritter am 26. März 1812; in den Orden der westphälischen Krone wurde er erst am 8. November 1812 aufgenommen. [42] 3. Der Richter am Appellationshof zu Kassel, Heinrich Goddaeus, bemühte sich im November 1811 beim König selbst mit Hinweis auf das zwei Monate zuvor verabschiedete Dekret über die Titelkommission um eine Standeserhöhung. Sein Gesuch wurde abgelehnt, er auf den Dienstweg verwiesen, denn er hätte den Antrag bei der Kommission stellen müssen. Die arbeitete aber erfreulich schnell, sodass Heinrich Goddaeus schon am 26. März 1812 zum Ritter ernannt werden konnte. Mitglied des Ordens der westphälischen Krone war er jedoch nie. [43]
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Durchforstet man die Ordensmatrikel nach westfälisch klingenden Namen, so stellt sich rasch eine ganze Liste zusammen. [44] Allerdings ist die Identifizierung der einzelnen Personen nicht immer ganz einfach, da auf die Nennung von Vornamen in der westphälischen Überlieferung zumeist verzichtet wird. Allein die Akten der westphälischen Titelkommission zur Bestätigung oder Verleihung von Adelstiteln nennen sie. So steht zum Beispiel fest, dass Theodor Werner von Bocholtz, ehemaliger Dompropst von Paderborn, am 5. November 1812 seine Bestätigung des Grafentitels erhielt. [45] Ob aber der Comte de Bocholtz, Zeremonienmeister am Hof König Jérômes, der am 24. Januar 1810 in den Orden der westphälischen Krone berufen und damit bei der ersten Ordensdekoration überhaupt berücksichtigt wurde, am 14. November 1810, also nur wenig später, zum Kommandeur des Ordens, am 1. Januar 1813 gar zum Großkommandeur befördert und im April 1813 von König Jérôme zum Großkanzler des Ordens bestimmt worden war, [46] dieselbe Person ist, kann mit diesen Quellen allein nicht zweifelsfrei entschieden werden, da die Überlieferung des Ordens der westphälischen Krone konsequent auf die Nennung von Vornamen verzichtet. Mit Sicherheit jedoch ist ein Mitglied dieser Familie mit einer der höchsten Auszeichnungen des westphälischen Staates bedacht worden. [47]
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Für andere Personen scheint die Identifizierung leichter zu sein, etwa für Paul von Merveldt, ehemals Domherr zu Münster und Hildesheim, im Königreich Westphalen Kammerherr des Königs und Staatsrat: Das Patent der Bestätigung des Grafentitels datiert vom 26. März 1812; zum Ordensritter wurde er am 24. Januar 1810, am 1. November 1811 dann zum Kommandeur des Ordens befördert. [48] Weitere Daten aus den Ordens- und auch den Adelsmatrikeln finden sich für den ehemaligen preußischen Beamten zu Paderborn Peter Heinrich von Coninx, der in westphälischer Zeit als Generalintendant des königlichen Hauses amtierte, [49] oder den Präfekten des Weser-Departements, den ehemaligen Mindener Kriegs- und Domänenrat von Pestel [50] sowie für viele andere mehr.
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Diese Namen wurden willkürlich herausgegriffen. Eine verifizierte und vollständige Zusammenstellung wird nicht nur ein weiteres Mal zeigen, dass in vielen Bereichen eine Kontinuität der Amtsträger bestand, sondern auch, wie sehr sich das Königreich Westphalen darum bemühte, seine Untertanen durch Auszeichnungen an den König und an den Staat zu binden und dadurch vielleicht einen westphälischen Patriotismus zu fördern, der regionalen Identitäten entgegenwirken sollte. [51]
[1] Der Text basiert auf dem am 15. September 2007 anlässlich der Tagung "Aufbruch in die Moderne. Der Rheinische Adel in westeuropäischer Perspektive zwischen 1750 – 1850" in Brauweiler gehaltenen Vortrag. Er wurde für die Drucklegung geringfügig bearbeitet.
[2] "Der Adel soll in seinen verschiedenen Graden und mit seinen verschiedenen Benennungen fortbestehen, ohne daß solcher jedoch ein ausschließliches Recht zu irgendeinem Amte, Dienste oder einer Würde, noch Befreyung von irgendeiner öffentlichen Last verleihen könnte": Konstitution für das Königreich Westphalen vom 15. November 1807, Art. 14: Klaus Rob (Bearb.): Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813 (= Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten 2), München 1992, 47.
[3] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3.
[4] Helmut Berding: Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westphalen 1807-1813. (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 7), Göttingen 1973; sowie eine große Zahl von Aufsätzen zu den verschiedensten Aspekten der Geschichte des Königreichs Westphalen.
[5] Zu Jérôme Bonaparte (1784-1860) zuletzt: Helmut Burmeister (Hg.): König Jérôme und der Reformstaat Westphalen. Ein junger Monarch und seine Zeit im Spannungsfeld von Begeisterung und Ablehnung, Hofgeismar 2006; Museumslandschaft Hessen-Kassel / Michael Eissenhauer: König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen, München 2008.
[6] Departement Weser mit den Distrikten Osnabrück (auch Hauptort), Minden, Bielefeld und Rinteln.
[7] Departement Fulda mit den Distrikten Kassel (auch Hauptort), Paderborn und Höxter.
[8] Die so genannte Regentschaft bildeten die (Finanz- und) Verwaltungsbeamten Jacques Claude Beugnot (1761-1835) und Jean-Baptiste Moise Jollivet (1754-1818), der Jurist Joseph-Jérôme Siméon (1749-1842) sowie der Divisionsgeneral Joseph Lagrange (1763-1836). Vgl. Helmut Berding: Napoleonische Herrschaft zwischen Okkupation und Staatsneubildung. Die Regentschaft in Kassel. in: Winfried Speitkamp (Hg.): Staat, Gesellschaft, Wissenschaft. Beiträge zur modernen hessischen Geschichte, Marburg 1994, 7-21. Jean Tulard: Siméon et l'Organisation du Royaume de Westphalie (1807-1813), in: Francia 1 (1973), 557-568.
[9] Undatierte Abgabeverzeichnisse: GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 24 Nr. 31 (Hannover), Rep. 24 Nr. 32 (Münster), Rep. 24 Nr. 33 und 34 (Magdeburg), Rep. 24 Nr. 35 und 36 (Marburg).
[10] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 1-26.
Nach der kriegsbedingten Auslagerung während des Zweiten Weltkriegs blieb der Bestand zusammen mit dem Großteil der Bestände, Nachlässe und Sammlungen des Preußischen Geheimen Staatsarchivs im Gebiet der späteren DDR und wurde bis 1993 im Deutschen Zentralarchiv, Zweigstelle Merseburg, aufbewahrt. Dorthin waren in den 1960er Jahren auch die ungefähr 12.000 Verzeichnungseinheiten der Zentralbehörden des Königreichs Westphalen, soweit sie das Elbe-, Saale- und das Harz-Departement betrafen, aus Magdeburg gekommen (V. HA Königreich Westphalen, Rep. B1-B5, B6a-B6i, B7-B10, B11a-B11f, B 12-B17, B25I). Beide Überlieferungen befinden sich heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem: GStA PK, Rep. 178 Dienstregistratur.
Jürgen Kloosterhuis: Von der Repositurenvielfalt zur Archiveinheit. Die Etappen der Tektonierung des Geheimen Staatsarchivs, in: ders. (Hg.): Archivarbeit für Preußen. Symposion der Preußischen Historischen Kommission und des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz aus Anlass der 400. Wiederkehr der Begründung seiner archivischen Tradition (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz. Arbeitsberichte 2), Berlin 2000, 47-257, hier: 50.
[11] Darüber hinaus: Landesarchiv NW StA Münster, Bestand Königreich Westphalen, Hessisches StA Marburg Best. 75 Königreich Westphalen Zentralbehörden, GStA PK V. HA Königreich Westphalen, Rep. B 11c (ehemals Magdeburg).
[12] Dekret Nr. 106 vom 4. September 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 25.
[13] Konstitution Art. 14: Rob: Regierungsakten (wie Anm. 2), 47.
[14] Dekret Nr. 107 vom 4. September 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 25.
[15] Konstitution Art 2.: Rob: Regierungsakten (wie Anm. 2), 43.
[16] Dekret Nr. 108 vom 4. September 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 25.
[17] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 C Nr. 18 I-III Adels- und Wappenbestätigungen Bd. 1-3 (Buchstabe A-G, H-R, Sch-Z).
[18] Julius Graf von Oeynhausen: Verzeichnis der Adelsbestätigungen im ehemaligen Königreich Westphalen, in: Der deutsche Herold VI, Berlin 1875, 132-136; Ders.: Verzeichnis der Standeserhöhungen im ehemaligen Königreich Westphalen, in: Der deutsche Herold, V, Berlin 1874, 81-85.
[19] Zum Beispiel Adelsbestätigungsgesuche hannoverscher Familien 1811-1813: GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 24 Nr. 31 (Verzeichnis der im Staatsarchiv zu Hannover befindlichen Akten westphälischer Zentralbehörden).
[20] Vgl. Anm. 10.
[21] Pierre Alexandre le Camus als Graf von Fürstenstein (Minister-Staatssekretär und des Äußeren), Pierre Simon Meyronnet als Graf von Wellingerode (Großmarschall des Palastes, Staatsrat), Francois de Boucheporn als Baron de Boucheporn (Hofmarschall), J. G. Constantin La Flèche als Baron von Keudelstein (Staatsrat), (Francois) Ducoudras als Graf von Bernterode (Generaloberst der Garde), Maurice d'Albignac als Graf von Ried (Großstallmeister und zeitweilig Kriegsminister) und Antoine Borel-Duchambon als Baron von Retterode (Generalschatzmeister der Krone). Vgl. Oeynhausen, Standeserhöhungen (wie Anm. 18), 81-83.
[22] Oeynhausen: Standeserhöhungen (wie Anm. 18), 83 Anm. 8. GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3 C Nr. 15, u.a. mit dem Patent über die Dotation Wietersheim vom 30. Dezember 1810.
[23] Dekret Nr. 92 vom 17. Juni 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 30.
[24] Dekret Nr. 149 vom 25. Dezember 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 52.
[25] Dekret Nr. 149 vom 25. Dezember 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 52, Art. 5.
[26] Dekret Nr. 92 vom 17. Juni 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 30, Art. 4.
[27] Dekret Nr. 132 vom 15. August 1812: Bulletin des Lois 1812, Nr. 28.
[28] Dekret Nr. 16 vom 31. Januar 1810: Bulletin des Lois 1810, Nr. 5.
[29] Dekret Nr. 19 vom 16. Februar 1810: Bulletin des Lois 1810, Nr. 6. Schon am folgenden Tag wurden die Präfekten darüber durch den Finanzminister von Bülow unterrichtet. Vgl. GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A I Nr. 10 sowie Nr. 11 (Einziehung der im Königreich liegenden Güter und Einkünfte des Johanniterordens gemäß Dekret vom 16. Februar 1810 zum 1. März 1810).
[30] Dekret Nr. 18 vom 5. Februar 1810: Bulletin des Lois 1810, Nr. 6, Art. 19.
[31] Margret Lemberg: Marianne vom Stein und das Stift Wallenstein in Homberg (Efze) und Fulda (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 60), Marburg 2007, 105 Anm. 248. Der Orden hatte die Verwaltung des Gutes zum 31. Januar 1811 übernommen.
[32] Dekret Nr. 16 vom 31. 1.1810: Bulletin des Lois 1810, Nr. 5 Art.10; GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A III Nr. 19-23; Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 75 Königreich Westphalen Zentralbehörden Nr. 2661.
[33] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 5 D Nr. 79 (Überlieferung des Innenministeriums).
[34] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3 A I Nr. 43.
[35] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3 A I Nr. 44.
[36] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3 B I Nr. 25 I-IV (1809-1813).
[37] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3 A I Nr. 43. Die letzte veröffentlichte Liste der Ordensmitglieder reicht bis zum 15. März 1813. Siehe: Almanach royal de Westphalie pour l'an 1813, Kassel 1813, 94.
[38] Dekret Nr. 104 vom 28. Juni 1812: Bulletin des Lois 1812, Nr. 22; vgl. GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 8 IV B Nr. 35-38: Die Reduktion der öffentlichen Schuld (Überlieferung des Finanzministeriums). Zur Finanzierung der Pensionen der mit Orden oder auch Ehrenmedaillen dekorierten Personen vgl.: GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3 B I unter anderen Nr. 25-29.
[39] Hans-Peter Ullmann: Finanzreformen im Königreich Westfalen 1807-1813, in: Winfried Speitkamp / Hans-Peter Ullmann (Hg.): Konflikt und Reform. Festschrift für Helmut Berding, Göttingen 1995, 118-135. Ingeborg Schnelling-Reinicke: Finanzpolitik in napoleonischen Kunststaaten – ein Modell? Westphalen, Berg und Frankfurt im Vergleich, in: Jürgen Kloosterhuis / Wolfgang Neugebauer (Hg.): Krise, Reformen - und Finanzen (= Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, Beiheft 9), Berlin 2008, 245-266, hier: 264.
[40] Schwor der Ordensritter " … als redlicher und treuer Ritter treu zu sein der Ehre und dem König", so lautete die Formel bei der Adelsbestätigung oder Standeserhöhung "Ich schwöre, dem König und seiner Dynastie treu zu sein, der Konstitution, den Gesetzen und den Verordnungen des Königreichs zu gehorchen, Seiner Majestät als ein guter, redlicher und treuer Untertan zu dienen und meine Kinder in eben diesen Gesinnungen der Treue und des Gehorsams zu erziehen". Eid der Ordensritter: Dekret Nr. 18 vom 5. Februar 1810: Bulletin des Lois 1810, Nr. 6, Art. 29. Eid bei Adelsbestätigung bzw. Standeserhöhung: Dekret Nr. 106 vom 4. September 1809: Bulletin des Lois 1809, Nr. 25, Art. 11. Die Eidesformel konnte in französischer, aber auch in deutscher Sprache (mündlich oder schriftlich) geleistet werden. Schriftliche, an die Großkanzlei gesandte Eidesleistungen in französischer und deutscher Sprache: GStA PK, V. HA Königreich Westphalen, Rep. 3 A I Nr. 48 Bd. 1 (1810-1812) und Bd. 2 (1813).
[41] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A I Nr. 43 (Ordensmatrikel); Oeynhausen: Standeserhöhungen (wie Anm. 18), 84.
[42] Dekret Nr. 80 vom 26. März 1812: Bulletin des Lois 1812, Nr. 15; GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A I Nr. 43.
[43] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 C Nr. 4; Dekret Nr. 164 vom 5. November 1812: Bulletin des Lois 1812, Nr. 39.
[44] An unterschiedlichen Positionen der Ordenshierarchie finden sich etwa die Namen Amelunxen, Bocholtz (-Asseburg), Borck, Bussche-Hünnefeldt, Canstein, Delius, Diepenbrock, Merveldt, Metternich, Oeynhausen, Reck, Salm-Salm, Schlotheim, Schulte, Spiegel, Stollberg-Wernigerode, Wendt.
[45] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 C N. 18 Bd. 1, Bl. 30-38: Antrag, Gutachten und Bestätigung des Grafentitels für Théodor Werner Bocholtz, Prévot de l'Église cathédrale de Paderborn.
[46] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A I Nr. 43 (Ordensmatrikel); Rep. 3 A I Nr. 25 (Ernennung Bolcholtz' zum Großkanzler des Ordens); Rep. 3 B I Nr. 17 (Übernahme der Geschäfte des Großkanzlers durch den Grafen von Bocholtz).
[47] Arthur Kleinschmidt: Geschichte des Königreichs Westfalen, Gotha 1893, 71; Hans-Joachim Behr: Erinnerungen Georgs von Schele an den Westphälischen Hof 1807-08. in: Westfälische Zeitschrift 138 (1998), 103-147, hier: 121. Dagegen Wilhelm Richter: Der Übergang des Hochstifts Paderborn an Preußen, in: Westfälische Zeitschrift 65,2 (1907), 1-112, hier: 38-43. Nach den Unterlagen des Familienarchivs von Bocholtz-Asseburg handelt es sich um den Sohn Theodor Werners, (Friedrich) Wilhelm von Bocholtz. Für diesen Hinweis danke ich Herrn Dr. Wolfgang Bockhorst (LWL-Archivamt für Westfalen).
[48] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A I Nr. 43 (Ordensmatrikel); Dekret Nr. 79 vom 26. März 1812: Bulletin des Lois 1812, Nr. 15; Behr: Erinnerungen (wie Anm. 47), 109.
[49] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A I Nr. 43 (Ordensmatrikel); Dekret Nr. 65 vom 2. April 1813: Bulletin des Lois 1813, Nr. 21; Rob: Regierungsakten (wie Anm. 2), 16.
[50] GStA PK, V. HA Königreich Westphalen Rep. 3 A I Nr. 43 (Ordensmatrikel); Rob: Regierungsakten (wie Anm. 2), 22.
[51] Zur Förderung eines westphälischen Patriotismus: Martin Knauer: "Der Zukunft Bild sei die Vergangenheit". Patriotismus und regionale Identität im Königreich Westfalen, in: Jörg Deventer (Hg.): Zeitenwenden: Herrschaft, Selbstbehauptung und Integration zwischen Reformation und Liberalismus. Festschrift für Arno Herzig, Münster 2002, 525-543. Orden und Ehrenzeichen werden hier noch nicht berücksichtigt.
Empfohlene Zitierweise:
Ingeborg Schnelling-Reinicke : Westfälischer Adel im Königreich Westphalen. Quellen zur Erforschung des westfälischen Adels im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Die westphälische Titelkommission und der Orden der westphälischen Krone , in: zeitenblicke 9, Nr. 1, [10.06.2010], URL: https://www.zeitenblicke.de/2010/1/schnelling-reinicke/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-17258
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