Der Reichstag galt in Frankreich als eine der wichtigsten Reichsinstitutionen. Ludwig XV. war dort bis 1750 fast ständig vertreten. Dennoch konnte Regensburg für ihn nicht mehr die Schlüsselstellung erlangen, die es unter Ludwig XIV. gehabt hatte, besonders wegen des sehr hoch veranschlagten kaiserlichen Einflusses. Abgesehen vom Intermezzo des wittelsbachischen Kaisertums behielt die französische Reichstagspolitik bis zu den 1750er Jahren eine antihabsburgische Note. Als Emanation der Stände sah man im Reichstag einen Gegenpol zum Kaiser. Eine wichtige Zäsur bildete der aufkommende österreichisch-preußische Dualismus. Da die Franzosen nicht über Sitz und Stimme verfügten, bestanden ihre Interventionsmöglichkeiten im Wesentlichen in informeller Einflussnahme. Eine Kernaufgabe stellte die Informationsakquise dar. Dem Reichstagszeremoniell wurde eine besondere Aufmerksamkeit zuteil, Streitigkeiten darüber versuchte die französische Politik jedoch seit den 1720er Jahren zu vermeiden.
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Der Reichstag galt im frühneuzeitlichen Frankreich als eine der wichtigsten Reichsinstitutionen. [1] Als Emanation der Stände erblickte man in ihm einen Gegenpol zum Kaisertum, das in der Frühen Neuzeit fast ununterbrochen bei den Habsburgern, dem großen dynastischen Widersacher der französischen Könige aus den Häusern Valois und Bourbon, lag. In seinen "Sechs Büchern über den Staat" sah der französische Jurist Jean Bodin im 16. Jahrhundert die auf dem Reichstag versammelten Stände (nicht jedoch jeden Reichsstand für sich betrachtet) als Träger der Souveränität im Reich an. Bodins Interpretation des Reiches als reine Aristokratie vermochte sich zwar in Frankreich ebenso wenig wie seine Deutung des Reichstages als ein dem venezianischen Senat gleichzusetzendes Führungsgremium einer Republik unangefochten durchzusetzen, aber auch im 17. Jahrhundert widmeten sowohl die französischsprachigen Juristen und Historiker als auch die französische Außenpolitik dem Reichstag eine sehr große Aufmerksamkeit. Im Zeitalter Ludwigs XIV. avancierte er sogar zu einer Art 'Koordinierungsstelle' für die französische Präsenz im Reich, [2] an der Informationen aus Paris bzw. Versailles und von den verschiedenen französischen Repräsentanten im Reich eingingen oder von der aus sie dorthin versandt wurden. Auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg ließ sich Ludwig XIV. seit 1663 durch einen Gesandten vertreten. Temporäre Kontakte zu den Reichstagen hatte Frankreich schon seit dem 16. Jahrhundert durch außerordentliche Gesandtschaften gepflegt. Neu war seit 1663 die Unterhaltung einer ständigen Vertretung. Alle drei französischen Gesandtschaften, die während der persönlichen Regierung Ludwigs XIV. stattfanden, wurden bis zum frühen 18. Jahrhundert jeweils durch einen Krieg beendet: 1674 die Mission Robert Gravels durch den Niederländischen Krieg, 1688 die 1679 begonnene Gesandtschaft Louis Verjus', comte de Crécy, und 1702 die nach dem Frieden von Rijswijk unternommene Mission Louis Rousseau de Chamoys. In Kriegszeiten war diese diplomatische Kommunikation also jeweils unterbrochen worden. Besonders gravierend war die lange Unterbrechung von 1702 bis 1716 infolge des Spanischen Erbfolgekrieges. Vierzehn Jahre lang hatte überhaupt kein französischer Repräsentant mehr in Regensburg geweilt, bevor die Regentschaftsregierung unter Herzog Philipp von Orléans, nicht zuletzt aufgrund des Wunsches mehrerer Reichsstände, [3] die schon gegen Ende der Herrschaft Ludwigs XIV. erwogene, aber aus praktischen Gründen verschobene Wiederaufnahme der Tradition französischer Reichstagsgesandtschaften endlich in die Tat umsetzte.
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Der um 1700 in Frankreich bei aller Heterogenität der belegbaren Deutungen vorherrschenden Interpretation der politischen Grundordnung des Reiches zufolge kam dem Reichstag eine herausragende Bedeutung zu, insofern er neben dem Kaiser als Träger der Souveränität im Reich galt. Dieser Deutung gemäß fußte das Reich auf einer aus monarchischen und aristokratischen Elementen zusammengesetzten Mischverfassung, wobei der Kaiser für die Monarchie und der Reichstag als Versammlung der Reichsstände für die Aristokratie standen. Das Mischungsverhältnis (mehr Monarchie oder mehr Aristokratie) fiel je nach Betrachter recht unterschiedlich aus. Deutlich hervor tritt die Nähe zur im Reich entwickelten Status mixtus-Lehre. Diese Interpretation wurde, was die Druckschriften betrifft, mit einer besonderen Betonung der monarchischen Elemente vor allem durch den aus Kleve gebürtigen, in Frankreich naturalisierten Johann Heiss verbreitet, der für das Außenamt und das Kriegsministerium als Informant arbeitete und sowohl mehrere Reichsstände in Paris als auch Ludwig XIV. auf mehreren Missionen im Reich vertrat. Seine 1684 erstmals in Paris erschienene französischsprachige Reichsgeschichte wurde bis 1733 neunmal aufgelegt, ferner existieren drei englische Ausgaben seines Werkes. [4] In den internen Papieren des Außenministeriums formulierte der Elsässer Ulrich Obrecht, der in Straßburg regelmäßig die Regensburger Reichstagsakten für die französische Regierung übersetzen ließ, [5] eine vergleichbare, aber den Ständen mehr Einfluss beimessende Interpretation des politischen Gefüges im Reich. Seine 1699 in einem grundsätzlichen Gutachten für Ludwig XIV. über den Unterschied zwischen Souveränität und Landeshoheit fixierte Position wurde noch in den 1750er Jahren in den Akten des Außenministeriums als in dieser Hinsicht allein maßgebende Richtschnur bezeichnet. Ferner sandte Ludwig XIV. sie an seinen Regensburger Gesandten Chamoy. [6] Unter dem Begriff "Reich" (Empire) verstand man um 1700 im engeren Sinne die Reichsstände und ihr Gremium, den Reichstag. Dieses Gremium wurde gemäß einer dichotomischen Interpretation der Reichsverfassung als Widerpart des Kaisers gesehen. Die Formel "Kaiser und Reich" bedeutete für die Franzosen seinerzeit in der Regel also "Kaiser und Reichsstände" oder "Kaiser und Reichstag". [7] Der Kaiser wurde von der französischen Diplomatie kaum als integrativer Bestandteil des Reichstages aufgefasst, sondern vielmehr als ein Fremdkörper, der reichsständische Rechte und Freiheiten zu bedrohen schien.
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Eben zu dieser Wahrung der "deutschen Freiheiten" sollten die seit 1716 wieder unternommenen französischen Reichstagsgesandtschaften nicht zuletzt dienen. Fünf Diplomaten mit sehr unterschiedlichem biographischem Profil und äußerst divergierenden landeskundlichen Kenntnissen entsandten die Regentschaftsregierung und Ludwig XV. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts: 1716 zunächst Jacques Vincent Languet, comte de Gergy; 1720 wurde er abgelöst durch den sozial niedrig gestellten Agenten Philippe Bernard Groffey, der wiederum 1726 einem standesgemäßen Vertreter, Anne Théodore Chavignard, chevalier de Chavigny, wich; nach dessen Abreise 1731 folgte 1738 bis 1743 Denis de Malbran de La Noue; nach dem Aachener Frieden schließlich 1749 bis 1754 Hubert chevalier de Folard. [8]
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In diesem Beitrag werden die Instruktionen der vier Gesandten (mit Ausnahme Groffeys, der keine Instruktion erhielt) im Hinblick auf die Perzeption des Reichstages analysiert. Im Zentrum stehen dabei die Wahrnehmung des Reichstages im politischen Gefüge des Reiches, seine Bedeutung im Zeichen des bourbonisch-habsburgischen Antagonismus, die Evaluation der politischen Handlungsmöglichkeiten französischer Reichstagsgesandtschaften und das Zeremoniell, soweit es in den Instruktionen behandelt wird.
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Die Instruktionen, die den französischen Gesandten am Regensburger Reichstag in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts jeweils zu Beginn ihrer Mission mit auf den Weg gegeben wurden, thematisieren in der Regel jedoch weder in grundsätzlicher Weise die Zusammensetzung, Kompetenzen und Funktion des Reichstages noch seine symbolischen und zeremoniellen Aspekte, sofern davon die Tätigkeit des französischen Vertreters nicht unmittelbar betroffen war. Im Mittelpunkt dieser Instruktionen stehen die politischen und die rechtlichen Probleme (etwa bei Grenzstreitigkeiten im Elsass oder um Mömpelgard), die den Gesandten bei seinen Verhandlungen erwarteten. [9] Um sich vor der Ankunft am Immerwährenden Reichstag über die Kompetenzen dieses Gremiums, die üblichen Verfahrensweisen und andere Fragen der politischen Ordnung des Reiches zu informieren, verfügten die diplomatischen Vertreter Frankreichs über zahlreiche andere Quellengattungen. Es existierte beispielsweise eine ganze Reihe gedruckter Bücher über das Reich, sein Recht und seine Geschichte in französischer Sprache, in denen der Reichstag behandelt wird. Ferner verfügte das Außenministerium in seinem Archiv, dem sogenannten Dépôt, über zahlreiche Denkschriften und andere Quellen zum Reichstag im Allgemeinen sowie zu besonderen rechtlichen oder historischen Problemen, mit denen die Regensburger Deputierten befasst waren.
Die Wiederaufnahme der französischen Vertretung am Reichstag (1716-1720): Zu den Handlungsmöglichkeiten einer auswärtigen Gesandtschaft und ihrer Perzeption der politischen Strukturen des Reiches
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Die Handlungsmöglichkeiten der französischen Vertretung am Regensburger Reichstag wurden zu Beginn der Regentschaft Philipps von Orléans keineswegs gering eingestuft. Zwar habe die Mission von Chamoy, der von 1698 bis 1702 am Reichstag geweilt hatte, gezeigt, dass die Wiener Hofburg in den drei Kurien durch ihre eigenen Stimmen und die Abhängigkeit zahlreicher anderer reichsständischer Deputierter von der habsburgischen Politik einen sehr erheblichen Einfluss ausübe. Dennoch sei es Chamoy, so wird im Rückblick auf die Zeit vor dem Spanischen Erbfolgekrieg konstatiert, gelungen, dem französischen König unliebsame Reichstagsbeschlüsse mit Leichtigkeit zu verhindern oder zumindest aufzuschieben. [10]
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Zumindest in einem der wichtigsten Punkte, der nicht verhinderten Reichskriegserklärung gegen Frankreich im Jahre 1702, trifft diese Behauptung jedoch nicht zu. Berücksichtigt man, dass nach der Erklärung Frankreichs zum "Reichsfeind" im Niederländischen Krieg 1674 vom 1688 beginnenden Pfälzischen Krieg an bis zum 1735/38 beendeten Polnischen Thronfolgekrieg auf dem Reichstag nicht weniger als drei förmliche Reichskriegserklärungen gegen Frankreich beschlossen wurden, [11] so erhellt daraus, dass Frankreich seine eigenen Interventionsmöglichkeiten in Regensburg immer geringer einschätzte.
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Nachdem vierzehn Jahre lang kein französischer Gesandter mehr am Regensburger Reichstag geweilt hatte, sah sich die Regentschaftsregierung außerstande, dem vorgesehenen Bevollmächtigten Jacques-Vincent Languet de Gergy konkrete Informationen über die dort laufenden Verhandlungen oder über die Vertreter der einzelnen Reichsstände zukommen zu lassen. Die Instruktion unterrichtete Gergy zwar detailliert über die allgemeine politische Lage und die französischen Interessen gegenüber dem Wiener Hof und dem Reich, führte aber nichts Näheres zu den Regensburger Verhältnissen aus. Gergy wurde vielmehr darum gebeten, dem König ein ausführliches Memorandum dazu zukommen zu lassen, auf dessen Grundlage dann genauere Weisungen erteilt würden. Der französische Gesandte sollte Ludwig XV. darüber berichten, welche Verhandlungspunkte auf dem Reichstag seinerzeit behandelt wurden; [12] ferner sollte er die Eigenheiten ("caractère particulier") der einzelnen Reichstagsdeputierten, ihre Haltung zu den Interessen ihrer Dienstherren im Besonderen und zu denen des Reiches im Allgemeinen, die Vergünstigungen ("grâces"), die sie vom Wiener Hof empfingen oder sich von dort erhofften, und letztlich die Möglichkeiten, sie enger an Frankreich zu binden, erforschen. [13] Dies alles würde vermutlich sehr viel Zeit kosten, so war man sich in Versailles bewusst. [14]
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Die politische Lage im Reich und namentlich die Einstellung der Reichsstände gegenüber Frankreich und dem Kaiser hätten sich seit der letzten Reichstagsgesandtschaft Chamoys Ende des 17. Jahrhunderts grundlegend verändert: Während des Pfälzischen Krieges habe der Kaiser aus Sicht der meisten Reichsstände gegen die Reichsgesetze verstoßen und zu ihrem Schaden Nobilitierungen und Rangerhöhungen vorgenommen. Daher sei die Reichstagsgesandtschaft des französischen Königs 1698, nach dem Friedensschluss von Rijswijk, zur Bewahrung des Friedens und zur Wiederherstellung der Reichsgesetze von den Ständen im Vorfeld gewünscht und der französische Gesandte dann auch wohlwollend in Regensburg aufgenommen worden. [15]
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Während die Machtstellung Frankreichs zu jener Zeit die Reichsstände noch keineswegs mit Unruhe erfüllt habe, sei es der Wiener Politik am Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges gelungen, den Argwohn der Stände gegenüber der Macht Ludwigs XIV. zu schüren und sie damit auf die habsburgische Seite zu ziehen. Dadurch hätten die Stände aber gegen ihre alten politischen Maximen verstoßen, die darin bestanden, die Autorität des Hauses Habsburg in ihre Schranken zu weisen, um die Rechte und die Würde der Reichsstände wiederherzustellen. Die reichsständischen Rechte seien im Westfälischen Frieden verbrieft worden. Diesen Friedensschluss bezeichnet die Instruktion von 1716 als die Grundlage der deutschen (das heißt ständischen) Freiheit und als das Siegel der Reichsverfassung. [16]
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Die beständige Maxime des Hauses Habsburg bestehe dagegen darin, das Reich als Ganzes in Kriege hineinzuziehen, die allein den Habsburgern Vorteile verschafften. Davon, dass hierin weiterhin die Leitlinie der Wiener Politik liege, sei auch nach den jüngsten Friedensschlüssen auszugehen. [17] Die Wiener Hofburg werde niemals – so betont die Instruktion von 1716 – ihr Vorhaben aufgeben, ganz Deutschland ihrer uneingeschränkten Herrschaft zu unterwerfen. Ja, diesem Ziel sei die Wiener Politik sogar durchaus sehr nahe. [18] In seiner Eigenschaft als Reichsoberhaupt verwende der Kaiser seine Autorität nur insofern auf die Wahrung des Reichsfriedens und der Reichsgesetze, als es seinen eigenen Absichten und Interessen diene. Konfessionelle Motive und die Bewahrung der Reichskonstitutionen stünden in den Erwägungen der Hofburg der politischen Konvenienz nach. [19]
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Dennoch solle Gergy, dem Prinzip der Dissimulation folgend, den österreichischen Vertretern am Reichstag auch aus konfessionellen Gründen eine Annäherung der Höfe von Versailles und Wien vorschlagen, zugleich aber den Reichsständen – und namentlich den Protestanten – die von Frankreich garantierte Wahrung ihrer Rechte und die Förderung ihrer Interessen zusichern. [20] Damit war Gergy eine schwierige, durch ihre Widersprüchlichkeit vielleicht unlösbare Aufgabe gestellt worden. Es handelte sich im Kern um eine Ausgleichspolitik nach beiden Seiten, die dem defensiven außenpolitischen Grundzug der Regentschaftsregierung Rechnung trug.
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Ihm entsprach der weitgehende Verzicht Frankreichs auf ein aktives Engagement am Reichstag und auf ein entschiedenes Intervenieren in reichspolitischen Fragen. Wenn sich das politische Handeln also deutlich von der insgesamt aktiveren französischen Reichstagspolitik unter Ludwig XIV. unterschied, so lässt sich feststellen, dass die Feindbilder aus der Zeit des bourbonisch-habsburgischen Gegensatzes vor dem Spanischen Erbfolgekrieg weiter tradiert wurden. Die Furcht vor einer habsburgischen Übermacht in Europa und vor der Errichtung einer absoluten Monarchie ("autorité absolue" [21]) im Reich unter einem habsburgischen Kaiser bestanden weit über den Verlust Spaniens durch die Habsburger hinaus. Der Kaiser wurde keineswegs als 'deutscher' Kaiser gesehen, sondern als ein entscheidender Akteur auch auf der Apenninenhalbinsel. Da Frankreich keine Reichsstandschaft besaß, reduzierten sich die Handlungsmöglichkeiten, die seinen Vertretern in Regensburg in ihren Instruktionen skizziert wurden, weitgehend auf die persönliche, informelle Einflussnahme auf die reichsständischen Deputierten, von denen sich die französische Seite Unterstützung für die eigenen Anliegen versprechen konnte, und auf die Eindämmung des politischen Einflusses der Kaiserlichen in Regensburg, die auch auf dem Wege der direkten französischen Kontakte zu den reichsständischen Gesandten erfolgen sollte.
<14>
Dieses Unterfangen erwies sich jedoch als überaus schwierig, denn – anders als die französische Regierung ursprünglich vermutete – war ihr Gesandter in Regensburg 1716 keineswegs willkommen. Aus den Berichten Gergys, seiner Mitarbeiter und auch seiner Nachfolger wird eine regelrechte Antipathie der meisten Regensburger Deputierten gegenüber den dort weilenden Franzosen deutlich, die zu scharfen Differenzerfahrungen führte: Schon im November 1716 berichtete der Sekretär Claville, man fürchte den Anblick eines Franzosen in Regensburg fast ebenso sehr wie die Windpocken in Paris. [22]
<15>
Das Urteil Ulberts, dass man den von Gergy nach Paris übermittelten Informationen infolge des politischen Scheiterns seiner Mission mit weitestgehendem Desinteresse begegnet sei, [23] ist jedoch insofern zu nuancieren, als auf der Grundlage seiner Berichte unter Zuhilfenahme weiterer Quellen in Paris 1720 immerhin ein Memorandum über den Reichstag erstellt wurde. [24]
<16>
Hinweise auf institutionelle Charakteristika und besondere Verfahrensabläufe des Reichstages finden sich in den Instruktionen aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts recht selten, kommen aber gelegentlich doch vor. So erwähnt die Instruktion von 1716 die Bedeutung des katholischen Kurfürsten von Sachsen als Direktor des Corpus Evangelicorum und hebt die Stellung des Kurfürsten von Mainz als Reichserzkanzler, das bei Kurmainz liegende Reichsdirektorium, seinen Vorsitz im Kurfürstenrat und seine wichtigen Funktionen in mehreren Reichskreisen hervor. [25] Die Instruktion für Folard von 1749 unterstreicht die politische Bedeutung Johann Theodors von Bayern als Bischof von Regensburg, Freising und Lüttich und die damit verbundene Stimmenakkumulation im Fürstenrat. [26]
<17>
Hinsichtlich des Zeremoniells beschränkt sich die Instruktion von 1716 auf Weisungen für das Zusammentreffen des französischen Gesandten mit dem kaiserlichen Prinzipalkommissar. [27] Gergy solle sich kundig machen, wie der Kommissar die kurfürstlichen Deputierten behandle, denn Frankreich gehe diesen unstrittig voran und müsse daher auf den Ehrbezeigungen bestehen, die der Kaiser in Regensburg den Kurfürsten zuteilwerden lasse. [28]
<18>
Für das Zeremoniell, das er bei den verschiedenen Anlässen, die sich während seines Regensburger Aufenthaltes bieten könnten, zu beobachten oder von anderen einzufordern habe, wurde Gergy (ebenso wie auch seinen mittelbaren Nachfolgern Blondel 1742, [29] Folard 1749 [30] und Le Maire 1754 [31]) ein gesondertes Memorandum mit auf den Weg gegeben. Diese nicht im Kontext der Instruktion überlieferte Denkschrift enthielt, nach den Hinweisen in der Instruktion zu urteilen, nur Angaben zum Zeremoniell, das den französischen Gesandten unmittelbar betraf, während das Reichstagszeremoniell im Allgemeinen darin anscheinend nicht behandelt wurde. [32]
<19>
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass am französischen Hof kein Interesse an diesem Zeremoniell bestanden hätte – ganz im Gegenteil, beauftragte Dubois den Agenten Groffey 1722, ihm Stiche und Abbildungen der Reichstagssitzungen und insbesondere der Kleider zu beschaffen, welche die Kurfürsten, Fürsten und übrigen Reichstagsteilnehmer trugen, wobei es gleichgültig sei, ob es sich um einen gebundenen Sammelband oder um Einzelstücke handele. [33] Ferner war Gergy (ebenso wie 1726 seinem Nachfolger Chavigny und 1754 Le Maire [34]) schon in seiner Instruktion aufgetragen worden, bereits während seiner Mission eine Schlussrelation vorzubereiten, in der neben den eigentlichen Verhandlungen auch eine Landesbeschreibung und Ausführungen zu den zeremoniellen Besonderheiten, zu den Personen, mit denen er Kontakt gepflegt habe, sowie zu weiteren landeskundlichen Aspekten enthalten sein sollten. Diese Relation habe er bei seiner Rückkehr dem König vorzulegen. [35]
<20>
Im November 1720 fasste Gergy tatsächlich die gewünschte Relation ab, in der er sich jedoch auf den Reichstag und die Grundsätze französischer Reichspolitik konzentrierte. [36] Im Kern betrachtete er das Corpus der Reichsstände als Gegengewicht zur despotischen Herrschaft des Hauses Österreich. [37]
<21>
Nachdem Gergy kaum Zugang zu den Reichstagsgesandten gefunden hatte und die folgende Mission des Agenten Groffey, der keine Hauptinstruktion erhalten hatte, völlig gescheitert war, entsandte Ludwig XV. 1726 Anne-Théodore de Chavigny nach Regensburg. [38] Die in jenem Jahr Chavigny an die Hand gegebene Instruktion analysiert zunächst ausführlich die zeremoniellen Gründe, die dazu geführt hatten, dass während der Gesandtschaft Gergys offizielle Kontakte, ja sogar fast jegliche informellen Beziehungen zu den Deputierten unterblieben waren und der französische Bevollmächtigte seinen fünfjährigen Aufenthalt in Regensburg gewissermaßen 'in Quarantäne' verbracht hatte: Als Hauptgründe werden hier die Forderung des Reichsdirektoriums genannt, Gergy möge neben seiner französischen Beglaubigung und Vollmacht jeweils auch eine deutsche oder lateinische Übersetzung vorlegen, sowie die Weigerung der kurfürstlichen Gesandten, die sich als Botschafter ansahen, Gergy als gleichrangig zu behandeln, da er lediglich den Titel eines Bevollmächtigten ("Plénipotentiaire") trug. Daher hatten sie gegenüber Gergy die Präzedenz beansprucht. [39]
<22>
Aufgrund dieser Erfahrungen wurde Chavigny angewiesen, auf keinerlei zeremonielle Fragen Acht zu geben. Er erhielt nur den Titel "Ministre", nicht "Plénipotentiaire". [40] In der Sprachenfrage solle er einlenken und sein Credentiale in lateinischer Übersetzung vorlegen. Dennoch erhielt er ebenso wie gut zehn Jahre zuvor Gergy ein gesondertes Memorandum zu Fragen des Zeremoniells, das sich auf die Behandlung der englischen Vertreter am Reichstag seit dem Spanischen Erbfolgekrieg bezog. [41] Ferner trug Ludwig XV. ihm auf, weder ohne Rücksprache mit dem Hof seine Vollmacht (plein pouvoir) herauszugeben noch auch nur ihre Existenz preiszugeben, denn dann könne man ihn am Reichstag für einen Bevollmächtigten (Plénipotentiaire) halten und auf ein offizielles Nachgeben des französischen Königs bei den Zeremoniellstreitigkeiten schließen. [42] Auch die Vorlage des lateinischen Beglaubigungsschreibens solle der Gesandte so vornehmen, dass es nicht den Anschein habe, Ludwig XV. hätte davon Kenntnis. [43] Die Probleme des Zeremoniells sollten also, so wird deutlich, nur einstweilen umgangen und damit ausgeschaltet, jedoch nicht dauerhaft gelöst werden. Über die Mitte des 18. Jahrhunderts hinaus wurden die französischen Gesandten angewiesen, sich auf keinerlei Zeremoniellstreitigkeiten einzulassen, wie die Instruktion für Le Maire von 1754 belegt, ohne dass die Maßregeln zur Verschleierung der königlichen Zustimmung wiederholt wurden. Allerdings sollte Le Maire eine Einladung zu einem Bankett beim kaiserlichen Prinzipalkommissar oder zu einer anderen öffentlichen Zusammenkunft nur dann annehmen, wenn dieses ohne geregelte Sitzordnung abgehalten werde, um eine Erniedrigung des französischen Gesandten durch die Zuweisung eines unangemessenen Platzes zu vermeiden. [44]
<23>
Demgemäß wurde Malbran de La Noue 1738 aufgetragen, keinesfalls zu zögern, den Reichstagsgesandten die erste Visite abzustatten, denn seine Eigenschaft als "Ministre" mache keine passive Rücksichtnahme auf die Regeln des Zeremoniells erforderlich. [45]
Zur Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten des Reichstages und der politischen Ordnung des Reiches in der Instruktion für Chavigny (1726)
<24>
Die Instruktion für Chavigny von 1726 maß dem Immerwährenden Reichstag sehr geringe Bedeutung zu: Obwohl diese Versammlung verfassungsgemäß eigentlich ohne Unterlass mit den allerwichtigsten Reichsangelegenheiten befasst sein müsste, verharre sie oft monatelang in völliger Untätigkeit oder berate nur minder wichtige Fragen. So verhalte es sich auch zur Zeit der Abfassung der Instruktion, denn der Reichstag diskutiere seit geraumer Zeit nur über die Kammerzieler und die Steuern zur Instandsetzung der Festungen von Philippsburg und Kehl. [46] Dennoch unterrichtet die Instruktion den Gesandten ausführlich auch über den Stand der Reichstagsberatungen zur Finanzierung des Kammergerichts, die im Gegensatz zu den kriegswichtigen Festungen Frankreich eigentlich nicht direkt betrafen. [47] In diesem Zusammenhang werden auch die in den Instruktionen nicht häufig behandelten Gegensätze zwischen den Ständen, hier zwischen der Städtekurie und den beiden höheren Kurien der Kurfürsten und Fürsten, hervorgehoben. [48] Beide Angelegenheiten zeigten, so betont die Instruktion, wie leicht es sei, einen Beschluss des Reichstages auch aus nichtigen Anlässen zu verhindern. [49] Besonders die Religionsfragen böten Anlass zu endlosen Streitigkeiten ("disputes sans fin"). [50]
<25>
In diesen konfessionellen Zwistigkeiten liege eine große Gefahr für den Kaiser. Zwar könne er sie einerseits dazu nutzen, die katholischen Reichsstände enger an sich zu binden, aber andererseits verbrämten sie zunehmend die Protestanten, die ihm misstrauten. Es drohe sogar ein vollständiger Umsturz der politischen Grundordnung des Reiches und die Vernichtung der kaiserlichen Autorität in den Territorien der protestantischen Reichsstände. [51] Die Protestanten ließen verlauten, dass die wichtigste Funktion des Reichsoberhauptes darin bestehe, über die Exekution der Reichsgesetze zu wachen; sofern die ihrer Konfession zugehörigen Territorien betroffen seien, würden sie die Interpretation dieser Gesetze aber weder dem Kaiser noch den obersten Reichsgerichten überlassen, sondern sie stets vor den Reichstag tragen. [52]
<26>
Nichtsdestoweniger verfüge der Kaiser aber weiterhin über einen sehr beachtlichen Einfluss auf dem Reichstag, wie die Instruktion von 1726 betont: Ihm gelinge es vor allem, die Zwietracht zwischen den Ständen zu schüren, besonders zwischen Katholiken und Protestanten, und dadurch ein einheitliches Auftreten der Reichsstände ihm gegenüber zu vereiteln. [53]
<27>
Ferner sei es dem Kaiser geglückt, sich das kurmainzische Reichsdirektorium durch die zahlreichen Wohltaten, mit denen er das Haus Schönborn überschüttet habe, gewogen zu stimmen, sodass Mainz ausschließlich ihm genehme Vertreter nach Regensburg entsende und dort nur solche Materien proponiere, die Wien wünsche, und dies zu einer Zeit und in einer Weise, die für den Kaiserhof am vorteilhaftesten seien. [54]
<28>
Weiterhin habe sich der Kaiser durch die Verleihung von Gütern, Würden und Ehren nicht nur die meisten Deputierten sowohl katholischer als auch protestantischer Reichsstände in Regensburg verpflichtet, sondern auch die Amtsträger an den diversen reichsständischen Höfen. Schließlich erhofften sich andere Regensburger Deputierte ähnliche Vorteile aus Wien und versuchten daher, dem Kaiser zu gefallen. [55]
<29>
Dadurch komme Karl VI. auf dem Regensburger Reichstag weiterhin eine sehr große Autorität zu, [56] die durch die konfessionellen Gegensätze in der jüngeren Vergangenheit sogar noch zugenommen habe. Namentlich die katholischen Stände würden einen Zuwachs der kaiserlichen Macht über ihre verfassungsmäßigen Grenzen hinaus befürworten. Dies geschehe teils aus Furcht vor kaiserlicher Vergeltung, teils mit Rücksicht auf die beim Reichshofrat anhängigen Prozesse, die der Kaiser bewusst zur Disziplinierung der Stände instrumentalisiere. [57]
<30>
Die Ausschaltung des Appellationsrechts der Reichsstände an den Reichstag, die Verhängung der Reichsacht ohne Einschaltung des Reichstages und das kaiserliche Standeserhöhungsrecht führten sogar dazu, dass im Reich die Errichtung einer absoluten Monarchie durch Karl VI. drohe, so betonte die Instruktion für Chavigny: Ihm könne es durchaus gelingen, die Schwierigkeiten seiner Vorgänger zu überwinden, die jene daran gehindert hätten, Deutschland als absolute Herrscher ("en maîtres absolus") zu regieren. Die Reichsgrundgesetze, die kaiserlichen Wahlkapitulationen und die Friedensverträge böten dann keinen hinreichenden Schutz mehr für die Wahrung der reichsständischen Freiheiten. [58]
<31>
Eine große Gefahr drohe den Habsburgern (so wurde bereits 1726 beobachtet) jedoch im Falle einer österreichischen Sukzessionskrise und eines Interregnums zu Kriegszeiten: Ein solches Ereignis könne für die menschliche Vorsehung unabsehbare Folgen zeitigen und zu einer völligen Umwälzung der Reichsverfassung führen. [59]
<32>
Die unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die in der Instruktion für Chavigny hinsichtlich der politischen Ordnung des Reiches aufgezeigt werden, machen deutlich, dass das Verhältnis zwischen Kaiser und Ständen auch in französischer Sicht durch den Westfälischen Frieden keineswegs endgültig festgeschrieben war, sondern dass eine Änderung der Machtverhältnisse einerseits weiterhin durchaus Potenzial für eine monarchische Umgestaltung wie aber auch andererseits für einen weitgehenden Niedergang der kaiserlichen Stellung in Deutschland bot.
<33>
Deutlicher treten im 18. Jahrhundert die Hinweise auf die Gegensätze zwischen den Reichstagskurien und zwischen einzelnen Reichsständen hervor. Die dichotomische Sicht des Reiches, in der dem Kaiser die Stände als Gegenpol (bei Richelieu: Gegengewicht) gegenüberstanden, brach offensichtlich mehr und mehr auf. In der Einsicht, dass sich eine geschlossene reichsständische Phalanx gegen den Kaiser nicht aufbauen ließ, liegt vermutlich ein wesentlicher Grund für das abnehmende Interesse der französischen Regierung an ihrer Vertretung auf dem Reichstag.
<34>
Allerdings gab die Instruktion von 1726 die chimärische Einung der Reichsstände aller Konfessionen und ihr gemeinsames Auftreten gegenüber dem Kaiser als Zielvorstellung noch keineswegs völlig auf: Wenn dies gelinge, so sei dies ein wichtiger Erfolg ("un grand point") für Frankreich und auch für die Wahrung der politischen Interessen und der Freiheiten der Stände selbst. Chavigny könne eine solche Einung jedoch nur insgeheim und mit größter Vorsicht fördern, denn die Offenlegung dieser Absicht würde das Misstrauen gegenüber der französischen Politik schüren. [60]
<35>
Mit dem kaiserlichen Machtzuwachs, der seit den Zeiten des Holländischen Krieges zu beobachten sei, so konstatiert die Instruktion von 1726, [61] korreliere nämlich der Niedergang des französischen Ansehens bei den Ständen. Das Ausgreifen Frankreichs auf das gesamte Elsass und die europäische Führungsstellung Ludwigs XIV. hätten unter den Reichsständen Argwohn gegenüber Frankreich gesät.
<36>
Das Verhältnis zwischen Versailles, Wien und Regensburg wurde gleichwohl grundsätzlich weiterhin so interpretiert, wie es bereits im 17. Jahrhundert der Fall gewesen war, denn wenn große Staaten einmal Verpflichtungen eingegangen seien, so betont Chavignys Instruktion, dann sei eine Änderung des Systems schwierig: "lorsque les grands Etats ont une fois pris des engagements, il est difficile qu'ils changent de système". [62] Demgemäß bleibe es das Ziel der kaiserlichen Politik, sich die Ressourcen des gesamten Reiches nutzbar zu machen, nur um sich eigene Vorteile zu sichern. Die Zielrichtung der habsburgischen Politik habe sich im Grunde seit Karl V. nicht verändert: Die Absicht der verschiedenen Kaiser habe bis zur Gegenwart darin bestanden, die kaiserliche Macht zu Lasten der Reichsstände auszuweiten und dem Hause Österreich neue Ländereien einzuverleiben. Das gelte auch nach den jüngsten Rückschlägen (gedacht ist vermutlich an den Verlust Spaniens) und trotz der unsicheren Nachfolge beim Kaisertum unverändert weiter. [63]
<37>
Neben dem kaiserlichen konstatiert die Instruktion von 1726 aber auch nachdrücklich den preußischen Machtzuwachs. Dies bestätigt die Forschungsergebnisse Klaus Malettkes, denen zufolge die preußische Machtstellung von der französischen Regierung schon lange vor dem Herrschaftsantritt Friedrichs des Großen erkannt und in ihrer Deutschlandpolitik berücksichtigt worden sei. [64] Einige protestantische Stände, so hebt die Instruktion Chavignys hervor, lehnten das kurbrandenburgische Streben nach einer Ablösung Sachsens als Haupt der protestantischen Partei nicht zuletzt deshalb ab, weil die preußische Macht ihnen bereits jetzt bedrohlich erscheine und sie von Preußen eine despotische Führung des Corpus Evangelicorum erwarteten. [65] Der französische Gesandte erhielt in seiner Zusatzinstruktion, die am 5. September 1726 in Fontainebleau ausgefertigt wurde, die Weisung, Preußens Einfluss im Reich nach Möglichkeit zu steigern und den preußischen Gesandten vorzustellen, dass ein dauerhaftes Einvernehmen zwischen Preußen und dem Kaiser aufgrund ihrer gegensätzlichen Interessen nicht von Dauer sein könne. [66]
<38>
Dass es nicht schwierig sei, sich über die am Reichstag üblichen Verfahren zu informieren, hebt die Instruktion für Chavigny von 1726 hervor. So könne der Gesandte leicht erfahren, wie die drei Reichstagskurien berieten, wie ein Reichsgutachten zustande komme, welche Bedeutung der kaiserlichen Zustimmung zukomme, wie die Rangfragen geregelt seien und wie der Reichstag insgesamt verfasst sei. In der Tat konnte es kaum schwer fallen, solche Informationen in französischer Sprache zu finden – es lagen dazu ausreichend gedruckte Bücher vor, für speziellere Fragen hielt das Dépôt des Affaires étrangères einschlägige Denkschriften bereit. Dennoch wurde Chavigny empfohlen, dazu auch den in Regensburg weilenden französischen Agenten Groffey zu befragen, der in seinen präzisen Berichten stets gute Sachkenntnis bewiesen habe. [67] Die Charaktere der Reichstagsgesandten müsse Chavigny selbst erforschen, denn die Vertreter des französischen Königs hätten seit Längerem keinen Kontakt zu diesem Personenkreis gepflegt, sodass genaue Charakterisierungen nicht möglich seien. [68]
<39>
1742 wurde Blondel angewiesen, sich über die laufenden Geschäfte am Reichstag bei seinem Vorgänger La Noue zu erkundigen. [69] Um sich über die einzelnen Reichsfürsten und ihre Deputierten in Regensburg zu informieren, wurde Le Maire 1754 die Konsultation seines Vorgängers Folard sowie des königlichen Legationsrates und Dolmetschers Bischoff, der zugleich Rechtsberater für die elsässische Provinz war, anempfohlen. [70]
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Die Instruktion für La Noue von 1738, die von dem leitenden Beamten des Außenministeriums (premier commis) Pecquet entworfen wurde, legt dar, dass Ludwig XV. derzeit keinerlei konkrete Verhandlungen am Reichstag zu führen habe. Deshalb wurden dem Gesandten lediglich Weisungen für gute Absichtsbekundungen gegenüber den Regensburger Deputierten mit auf den Weg gegeben. [71]
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Aus Zeitnot wurde die Instruktion für La Noue 1738 sehr kurz gefasst. In diesem Fall kam es jedoch zu Kritik am Verzicht präziser Angaben zur Bedeutung des Reichstages sowie zur verfassungs- und völkerrechtlichen Stellung der Reichsstände, denn La Noue hatte zuvor in der Schweiz und in Dänemark gewirkt und war deshalb mit den deutschen Verhältnissen wenig vertraut – der Regensburger Reichstag sei für La Noue terra incognita, betonte vermutlich Nicolas-Louis Le Dran, von 1715-1762 ebenfalls leitender Beamter im französischen Außenministerium, in seiner Stellungnahme zu der von seinem Kollegen Pecquet entworfenen Instruktion. [72]
<42>
Le Dran vertrat die Auffassung, dass die Instruktion eigentlich (wenn die Zeit es erlaubt hätte) um Erläuterungen hätte ergänzt werden müssen, was der Reichstag und ein Reichsfürst überhaupt seien. Zum Regensburger Reichstag führt er aus, dass es sich um die allgemeine Versammlung der Fürsten des Reiches handele (wie andere französische Autoren spricht er von "Reichsfürsten" im Sinne von "Reichsständen", vermutlich aufgrund der Polysemie des Wortes "Stand" [état] im Französischen). Diese Reichsversammlung sei die Quelle jeder legislativen und judikativen Gewalt im Reich, die durch das Zusammenwirken von Haupt und Gliedern des Reichskörpers entstehe. Unter den zusammengesetzten Staaten sei das Reich der komplexeste. [73] Auch Le Dran urteilt aber, dass es nicht sinnvoll sei, in eine Instruktion Details zu den Verfahrensfragen aufzunehmen. [74] Die von Le Dran 1754 entworfene Instruktion für Le Maire übernimmt übrigens diese Ausführungen zum Reichstag größtenteils wörtlich, bezeichnet ihn jedoch nur mehr als Quelle der legislativen Gewalt (nicht der Judikative). [75]
<43>
Die Stellung der Reichsstände betrachtet Le Dran 1738 wie 1754 (seine Ausführungen stimmen wörtlich bzw. sachlich überein) in dreierlei Hinsicht: erstens auf der Ebene des Völkerrechts, zweitens gegenüber Kaiser und Reich, drittens auf territorialstaatlicher Ebene. Völkerrechtlich weiche die Rechtsstellung eines Reichsfürsten kaum von der eines veritablen Souveräns ab, denn er genieße die wertvollsten Souveränitätsrechte wie das Bündnisrecht, das Recht, Botschafter zu entsenden, und das Recht auf Krieg und Friedensschluss; allerdings dürfe er nichts gegen das Reich unternehmen. Im Hinblick auf Kaiser und Reich sei die reichsständische Rechtsstellung janusköpfig ("mixte"), denn ein Reichsfürst partizipiere an der Souveränität und befinde sich zugleich in lehnsrechtlicher Abhängigkeit von Kaiser und Reich. Seine Partizipation an der Souveränität manifestiere sich in dem Anteil, den er auf dem allgemeinen Reichstag sowie auf den Kreistagen im Verein mit den übrigen Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches an der Beratung und Entscheidung aller wichtigen Reichsangelegenheiten habe. Die Souveränität ("Majesté suprême") liege zugleich beim Reich und beim Kaiser, denen der Fürst Vasallentreue schulde. Ferner unterstehe er der Gerichtsbarkeit der beiden obersten Reichsgerichte oder in besonderen Fällen des Reichstages. In seinem eigenen Territorium genieße der Reichsstand alle Rechte eines Souveräns, der nicht willkürlich regiere; das Herkommen, die Reichsgesetze und die Übereinkünfte zwischen einem Landesherren und seinen Untertanen führten jedoch dazu, dass die landesherrliche Stellung im Einzelnen sehr unterschiedlich sei. [76] In dieser Hinsicht fallen die Ausführungen von 1754 zurückhaltender aus: Der Landesherr, so heißt es dort, besitze keine absolute Souveränität und sei in jeder Beziehung dem Reich unterstellt. [77] Auch bei der Definition der völkerrechtlichen Stellung hebt Le Dran 1754 hervor: Nur das Reich und der Kaiser als sein Oberhaupt verfügen über die Souveränität und die plenitudo potestatis. [78]
<44>
Wie konnte ein französischer Gesandter in Regensburg agieren? Sitz und Stimme am Reichstag hatte der französische König, wie gesagt, nicht. Daher wurden die Handlungsmöglichkeiten vor allem in der Einholung von Informationen über die Reichstagsberatungen und in der informellen und streng geheimen Einflussnahme auf die Frankreich gewogenen reichsständischen Deputierten gesehen. Dieser Weg wurde Chavigny ausdrücklich empfohlen, um Beschlüsse des Reichstages – je nach ihren Vor- oder Nachteilen für den König – zu befördern, zu verzögern oder gar zu verhindern. [79]
<45>
Für die Beschaffung von Informationen waren die französischen Gesandten in Regensburg durchaus zu Investitionen bereit: Der Gesandte Wolfenbüttels hatte Chamoy für 200 Francs monatlich die Reichstagsprotokolle verkauft. Als 1716 weniger vertrauliche Informationen bereitstanden, bot er Gergy dieselben Dienste für die Hälfte an. [80] Der von der französischen Regierung aufgrund der bei der Mission Gergys erlittenen zeremoniellen Schmach wohl nicht zuletzt zur Verunglimpfung des Reichstages nach Regensburg geschickte ärmliche Groffey hätte sich diese Dienste jedoch auch zu dem genannten Vorzugspreis nicht leisten können, denn er reiste mit nur 120 Francs in der Tasche an; für ein Zimmer in einer Pension, Kleidung und Briefporto etc. gab er im ersten Monat bereits 90 Francs aus und stand darauf kurz vor dem Ruin. Die übrigen Regensburger Gesandten gaben ihm den Beinamen "Bettler Secretarius". [81]
<46>
Die häufige Untätigkeit des Reichstages oder seine Befassung mit minder wichtigen Fragen erlaubte es Le Dran zufolge, den französischen Reichstagsgesandten La Noue mit weiteren Aufgaben zu betrauen. Die Muße, die er in Regensburg haben werde, böte den Anlass dazu, ihn mit Recherchen zu beauftragen, etwa mit einem detaillierten Bericht über die Beziehungen des Kaisers zur Reichsdiktatur, die Ausweitung der Kompetenzen des Reichshofrats oder die kaiserlichen Versuche, die Regensburger Deputierten für sich zu gewinnen. Kurzum könne man von ihm erwarten, dass er den Franzosen das Reich verständlicher mache. Dabei stellt Le Dran den Vorgängern La Noues, deren wichtigste Aufgabe in Regensburg im Grunde genommen in der Beobachtung des Reichstages und in der Informationsbeschaffung lag, [82] übrigens ein schlechtes Zeugnis aus, denn abgesehen von Chavigny hätten sie über den Zustand des Reiches eher Verwirrung gestiftet als zu dessen Klärung beigetragen. [83]
<47>
Auch die Instruktion für Folard von 1749 betonte, dass der französische König derzeit am Regensburger Reichstag nichts Konkretes zu verhandeln habe. Dennoch wurde die Regensburger Vertretung keineswegs als minder wichtig eingestuft. Im Gegenteil, hob die Instruktion hervor, dass kein anderer französischer Gesandter im Reich über einen derartigen Reichtum an Informationen verfüge, nur der Gesandte in Regensburg könne die politische Haltung der verschiedensten Reichsstände im täglichen Umgang mit ihren Deputierten erforschen. Folard solle daher mit den Abgeordneten aller drei Kurien Umgang pflegen und detailliert nach Versailles berichten, denn nicht zuletzt seine Berichte würden die Grundlage für die Festlegung der künftigen französischen Politik gegenüber diesen Reichsständen und konkret auch für die Höhe der ihnen gewährten Subsidien bilden. [84]
<48>
Die Bedeutung des Immerwährenden Reichstages als "Drehscheibe" für die Verbreitung von Informationen barg gleichwohl auch die Gefahr der Geheimnisverletzung. Daher wurde Folard in seiner Instruktion 1749 in Erinnerung gerufen, dass die Postbeförderung im Reich sehr unsicher sei und weder die Wiener Hofburg noch einige reichsfürstliche Höfe vor der Interzeption von Depeschen Halt machten. Der Gesandte erhielt deshalb eine neue Chiffre, deren Benutzung ausdrücklich auf den Schriftverkehr mit dem Außenminister beschränkt wurde. [85]
Die französische Reichstagspolitik im Zeichen der Zäsuren des wittelsbachischen Kaisertums und des aufkommenden österreichisch-preußischen Dualismus
<49>
Vor dem Österreichischen Erbfolgekrieg stand die französische Reichstagspolitik, wie wir sahen, in latenter Opposition zum Kaiser. Mit der Wahl Karls VII. aus dem Hause Wittelsbach hatte sich die französische Position gegenüber dem Kaisertum und seiner Rolle auf dem Reichstag selbstverständlich grundlegend geändert: Ludwig XV. wünsche eine Festigung der Einheit von Kaiser und Ständen, so wurde Blondel 1742 in seiner Instruktion mitgeteilt. Aus dem Gegensatz von Kaiser und Reich war also eine "union" von Haupt und Gliedern geworden. [86] Ebenso wie die habsburgischen Kaiser das kurmainzische Reichsdirektorium für ihre eigenen Interessen instrumentalisiert hätten, solle nun Blondel, der vor seiner Gesandtschaft in Frankfurt als Vertreter Frankreichs in Mainz weilte, engen Kontakt zum Kurfürsten und seinen Mitarbeitern pflegen, um die Politik des wittelsbachischen Kaisers am Reichstag in Frankfurt zu fördern, und dafür auch regelmäßige Reisen an den Mainzer Hof unternehmen. [87] Der lange gehegte französische Plan, dem Hause Habsburg dauerhaft die Kaiserkrone zu entziehen, erwies sich jedoch sehr bald als bloße Chimäre. Der Reichstag optierte im Konflikt zwischen Karl VII. und Maria Theresia für die Neutralität, der Tod Karls 1745 beendete sein aus Sicht aller Beteiligten problematisches Kaisertum. Gleichwohl bedeutete die Wahl Franz' I. keine simple Rückkehr zum Status quo ante.
<50>
In der durch den premier commis Le Dran 1749 entworfenen Instruktion für Folard wird deutlich, dass der Verfasser erkannt hatte, dass sich zwar nicht die Verfassung des Reiches an sich, wohl aber dessen Wesen verändert hatte, insofern es nun darin zwei mächtige Fürsten gab, den Kaiser und den König von Preußen. [88] Gegenüber den Kaiserlichen wurde Folard Zurückhaltung auferlegt: Der Gesandte solle der Hofburg keinen unnötigen Anlass zur Befürchtung geben, Frankreich wolle seine guten Beziehungen zu wichtigen Regensburger Deputierten nutzen, um seine auf dem Westfälischen Frieden basierende Garantiemachtstellung beim Reichstag gegen den Kaiser auszuspielen, sofern sich Franz I. und Maria Theresia nur an die Aachener Friedensordnung hielten. [89] Insbesondere wolle sich Ludwig XV. in keiner Weise einer eventuell durch den Wiener Hof betriebenen römischen Königswahl Erzherzog Josephs widersetzen, obwohl man weiterhin argwöhnte, die Habsburger strebten nach der Erblichkeit des Kaisertums, denn dabei handle es sich um eine innere Reichsangelegenheit. [90] Dieser angedeutete Rückzug aus den Auseinandersetzungen um die Königs- bzw. Kaiserwahl, denen Frankreich von den Zeiten Karls V. an bis 1742 in der Regel höchste Aufmerksamkeit geschenkt hatte, hätte eine bedeutende Kehrtwende in der französischen Reichspolitik markiert, wenn Frankreich nicht letztlich doch bei den Reichsständen gegen den österreichischen Plan interveniert hätte. Folard solle sich vor frühzeitigen Bekundungen der französischen Haltung in dieser Frage hüten, wurde bereits 1749 vorsichtshalber vermerkt. 1754 heißt es in der Instruktion für Le Maire ganz im Gegensatz zum Text von 1749, die römische Königswahl sei keineswegs eine innere Angelegenheit des Reiches, Frankreich sei vielmehr als Garantiemacht des Westfälischen Friedens geradezu zu einer Einschaltung in diese Frage verpflichtet. [91]
<51>
Als Gegenpol gegen die kaiserliche Politik am Reichstag wurde um 1750 der König von Preußen gesehen, der sich durch seine militärischen Siege und die Eroberung Schlesiens große Achtung erworben habe und zudem über starke, sehr gut ausgebildete Truppen sowie ein ausgedehntes Territorium verfüge. Preußen werde sich in Regensburg jeglichen Bemühungen um eine Stärkung der kaiserlichen Autorität im Reich widersetzen – der Zankapfel Schlesien habe einen dauerhaften Keil zwischen beide Höfe getrieben. [92] Die Instruktion für Folard verdeutlicht, dass in den Ergebnissen des Österreichischen Erbfolgekrieges (einschließlich der Schlesischen Kriege) der Ursprung eines grundsätzlichen deutschen Dualismus zwischen Preußen und Österreich gesehen wurde und dass dieser sich nach französischer Auffassung in einer Fronstellung am Immerwährenden Reichstag niederschlagen werde.
<52>
Folard wurde instruiert, bei den reichsständischen Deputierten zu sondieren, inwieweit sie sich eher der Wiener Hofburg oder dem preußischen König anschließen würden. [93] Die Beschränkung auf diese Alternative zeigt, in welchem Maße das französische Außenministerium 1749 eine Prägung der Regensburger Versammlung durch den österreichisch-preußischen Dualismus erwartete.
<53>
Bei allen Veränderungen, die sich durch das wittelsbachische Kaisertum und den österreichisch-preußischen Dualismus ergaben, blieben bestimmte (nicht zuletzt für die Wahrnehmung des Reichstages relevante) Grundmuster von der Zeit Richelieus über Ludwig XIV. hinaus bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts unverändert und lassen sich zumindest bei einem Teil der Akteure nachweisen. Dazu zählt das auch am Vorabend des Renversement des alliances keineswegs vollständig abgelegte Feindbild der Habsburger als Usurpatoren fremder (französischer oder reichsständischer) Rechte. Der traditionelle Charakter der französischen Reichspolitik wird auch zu einem Zeitpunkt, zu dem nach eigenem Bekunden ein gutes Einvernehmen mit dem Wiener Hof herrschte, [94] dadurch verdeutlicht, dass dem Gesandten Le Maire 1754 aufgetragen wurde, er habe sich streng an den Prinzipien der von Frankreich garantierten Westfälischen Friedensordnung zu orientieren. Denn dieser Frieden sei das politische Gesetzbuch Deutschlands ("le code politique de l'Allemagne") und müsse wie die Freiheit und Privilegien der Reichsstände schlechthin gegen eventuelle ungebührliche kaiserliche Ansprüche von Frankreich verteidigt werden. [95]
<54>
Zahlreiche Quellenbelege aus dem 18. Jahrhundert legen Zeugnis von der französischen Kritik an der Schwerfälligkeit der reichsständischen Beratungen ab. Es waren aber gerade – wie die Instruktion für Le Maire von 1754 betonte – die von den Franzosen wahrgenommene Langsamkeit der politischen Entscheidungsfindung (die ja durchaus der tatsächlichen komplexen Verfahrensstruktur des Reichstages entsprach [96]) und die ständisch-territoriale Vielfalt des Reiches mit ihren inneren Interessengegensätzen, welche zur Sicherheit der französischen Ostgrenze beitrugen. [97] Da das Reich nicht wirklich unter einem Haupt versammelt sei, habe Frankreich stets die Gelegenheit, sich rechtzeitig auf eine militärische Auseinandersetzung mit Wien vorzubereiten oder diese durch Verhandlungen zu verhindern. [98]
<55>
Bei der Interpretation kritischer Bemerkungen französischer Gesandter in Regensburg über die mangelnde Beschlussfähigkeit und die allgemeine Untätigkeit des Reichstags [99] wird man dennoch – stärker als es die Forschung bislang getan hat – die persönlichen Dispositionen und Interessen der betreffenden Gesandten berücksichtigen müssen. Reputation und symbolisches Kapital waren am Immerwährenden Reichstag anders als auf einem großen Friedenskongress nämlich nur in sehr begrenztem Maße zu gewinnen (wenn überhaupt!). Daher musste jeder französische Gesandte daran interessiert sein, den Immerwährenden Reichstag möglichst bald wieder zu verlassen, was nur dadurch befördert werden konnte, dass man nach Frankreich berichtete, in Regensburg werde nichts Wichtiges verhandelt oder gar beschlossen.
<56>
Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Frankreich war nach dem Abschluss des Spanischen Erbfolgekrieges fast über die gesamte erste Hälfte des 18. Jahrhunderts hin in Regensburg vertreten. Dass die französische Reichstagsgesandtschaft prinzipiell aufrecht erhalten wurde, belegt, dass der Immerwährende Reichstag trotz aller kritischen Bemerkungen sowohl der französischen Gesandten in Regensburg als auch der Regierung in Versailles über die Schwerfälligkeit und Langsamkeit der reichsständischen Beratungen für die französische Deutschlandpolitik keineswegs eine zu vernachlässigende Größe darstellte. Allerdings konnte er nach dem Spanischen Erbfolgekrieg nicht mehr die Schlüsselstellung in der französischen Reichspolitik erlangen, die er unter dem Sonnenkönig gehabt hatte. Besonders war es der sehr hoch veranschlagte kaiserliche Einfluss in Regensburg, den die französische Politik zum Anlass nahm, in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts keine großen Hoffnungen auf ihre eigenen Interventionsmöglichkeiten am Immerwährenden Reichstag zu setzen. Abgesehen von dem Intermezzo des wittelsbachischen Kaisertums behielt die französische Reichstagspolitik bis zu den 1750er Jahren eine (wenn auch nur dezent vorgetragene) antihabsburgische Note. Die Ständeversammlung erschien in diesem Kontext nicht mehr als der Hort der reichsständischen Aristokratie, den Bodin darin gesehen hatte, sondern als Schaltzentrale der kaiserlichen Reichspolitik.
<57>
Dies unterstreicht, dass am Vorabend der "diplomatischen Revolution" die neue Allianz mit Österreich für Versailles keine alternativlose Notwendigkeit darstellte, sondern vielmehr eine Möglichkeit unter mehreren. Hingegen wäre von König Franz I. oder auch noch von Richelieu eine solche Option kategorisch ausgeschlossen worden. Trotz aller Beständigkeit zeigen sich in der französischen Wahrnehmung des Reiches jedoch auch Momente des Wandels, wobei sich die Bestätigung der Zäsuren von 1740 und 1756/63 keineswegs von selbst ergibt, sondern Ergebnis der Ordnungsleistung des Historikers aufgrund der vollbrachten Quelleninterpretation ist. [100] Durchaus korrekt erkannt und bewertet wurde von der französischen Diplomatie unmittelbar nach dem Aachener Frieden insbesondere der entstehende preußisch-österreichische Dualismus. Obwohl sich diese Grundtendenzen hervorheben lassen, ist eine Beschreibung des französischen Reichsbildes nach 1740 überaus schwierig, denn der Historiker wird hier mit einer wachsenden Heterogenität der belegbaren Anschauungen konfrontiert.
<58>
Wenn man den Blick über das diplomatische Feld hinaus schweifen lässt, ist bei französischsprachigen Autoren der 1740er Jahre (wie Éléazar de Mauvillon und Charles-Frédéric Necker) sogar eine Renaissance von Anschauungen Bodins zum Reichstag und zur Staatsform des Reiches zu beobachten. 1711 hatte der aus der Auvergne stammende Jean de Vayrac in seiner gedruckten Abhandlung über das Reich Bodins Interpretation interessanterweise noch implizit mit der Bemerkung zu widerlegen versucht, im Gegensatz zu Venedig verfüge das Reich nicht über einen dauerhaft tagenden Senat [101] – obwohl der Immerwährende Reichstag schon seit fast fünfzig Jahren in Regensburg tagte.
<59>
Geläufig ist in den 1740er Jahren die Einschätzung, die Reichsstände seien "auf den Reichstagen mitregierend". [102] Im Artikel "Empire" der "Encyclopédie", der 1755 publiziert wurde und vielleicht von Diderot stammt, wird das Reich als Mischverfassung aus Monarchie, Aristokratie und Demokratie charakterisiert, wobei für die letzten beiden Elemente auf die Teilhabe der Reichsfürsten an der Legislative sowie auf Sitz und Stimme der Reichsstädte beim Reichstag verwiesen wird. [103]
<60>
Insgesamt ist auch vor teleologischen Interpretationen zu warnen: Wenn die Bedeutung des Reichstages in der französischen Außenpolitik der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in der Regel geringer veranschlagt wurde als zuvor, so legt doch 1726 bereits die Entsendung Chavignys Zeugnis vom wiederauflebenden Interesse der französischen Diplomatie am Reichstag ab. [104]
<61>
Dass sich die österreichischen Interessen beim Reichstag keineswegs immer mit den Zielen der kaiserlichen Reichspolitik deckten, wie Karl Härter betont, [105] wurde von den französischen Beobachtern in den für diesen Beitrag untersuchten Quellen nicht wahrgenommen. Ganz klar setzte sich aber in der französischen Diplomatie die Erkenntnis durch, dass sich der Reichstag nicht als Forum der Opposition gegen den Kaiser vereinnahmen und instrumentalisieren ließ. In diesem wichtigen Punkt korrigierte sie die fehlerhafte Einschätzung der Reichspolitik Ludwigs XIV. Diese zeitgenössische Korrektur lässt erkennen, dass die jüngere Einschätzung Karl Härters zutrifft, der betont: "With regard to the role and influence of the emperor in the Old Reich, we can no longer depict the diet as institutionalized opposition". [106]
<62>
Dem Reichstagszeremoniell schenkten französische Beobachter im Laufe der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit. Den Zeremoniellstreitigkeiten, welche die Mission Gergys in einem Fiasko hatten enden lassen, versuchte die französische Politik jedoch in den folgenden Jahrzehnten durch Ausweichmanöver aus dem Wege zu gehen. Zunächst hatte aber die französische Diplomatie in der Zeichensprache des Barockzeitalters dem Regensburger Reichstag einen unzweideutigen Denkzettel für die herablassende Behandlung erteilt, die Gergy zuteilgeworden war: In der Entsendung des drittklassigen Agenten Groffey, der in Regensburg unter armseligen Bedingungen lebte, manifestierte sich der Wunsch Versailles', das Renommee der Regensburger Versammlung herabzustufen. Gergy selbst hatte sich bei verschiedenen Gelegenheiten über Auswüchse der zeremoniellen Ansprüche der Regensburger Deputierten mokiert und beispielsweise den Streit über die Zahl der vor den Unterkünften der einzelnen Gesandtschaften aufzustellenden Maibäume 1718 in einem Schreiben an Ludwig XV. sarkastisch kommentiert. [107]
<63>
Über die konkreten Zusammenhänge der französischen Reichspolitik hinaus gehörte der Reichstag bei den französischen Juristen, Historikern und auch Philosophen des 18. Jahrhunderts dennoch weiterhin zu den zentralen Institutionen des Reiches. Ihm wurde bisweilen (so bei Abbé de Saint-Pierre und bei Jean-Jacques Rousseau) sogar ein Modellcharakter für einen künftigen europäischen Fürstenrat zugeschrieben. Damit war jedoch ein Instrument der Friedenssicherung projektiert worden, [108] keinesfalls aber eine Art moderner parlamentarischer Vertretung, zu der der Immerwährende Reichstag, wie ebenfalls Karl Härter jüngst betonte, auch kaum als Prototyp hätte dienen können. [109]
<64>
Hinsichtlich der Perspektiven für die Forschung erscheint die Untersuchung des Reichstagszeremoniells aus französischer Sicht als eine lohnende Aufgabe. Dieses Problem konnte in diesem Beitrag mit einigen Gedanken skizziert werden, eine systematische Analyse des zur Verfügung stehenden Quellenmaterials steht jedoch noch aus. [110] Weiterhin fehlt bislang eine 'Alltagsgeschichte' der französischen Reichstagsgesandtschaft. Auch Studien zu den einzelnen Gesandten erscheinen weiterführend. Zu den vielversprechenden neueren Forschungsansätzen zählt ferner die Bestimmung von Handlungsmöglichkeiten der Außenpolitik unter frühmodernen Kommunikationsbedingungen, wobei die Ergebnisse der jüngeren Fremdbild-Forschungen zu berücksichtigen sind. Hier könnten neue methodische Herangehensweisen auch bei alten Fragen der Forschung zu neuen, differenzierten Ergebnissen führen. Neuere, vor allem kulturalistische Ansätze sollten insofern nicht zu einer Vernachlässigung herkömmlicher Forschungsbereiche führen, denn dadurch ließe man eine Vielzahl der Chancen und Möglichkeiten ungenutzt verstreichen, die einschlägige jüngere, auch jenseits der politischen Geschichte entstandene Fragestellungen und Methoden zweifellos bieten.
Dr. Dr. Guido Braun
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Institut für Geschichtswissenschaft
Abteilung Frühe Neuzeit
Konviktstraße 11
53113 Bonn
gbraun@uni-bonn.de
[1] Zum französischen Reichsbild in der Frühen Neuzeit, besonders seit den Vorbereitungen zum Westfälischen Frieden, vgl. (mit einer kritischen Würdigung der früheren Forschung) grundsätzlich Guido Braun: La connaissance du Saint-Empire en France du baroque aux Lumières (1643-1756) (= Pariser Historische Studien 91), München 2010. In der vorliegenden Studie greife ich mit Rücksicht auf den innovativen Anspruch der Salzburger Tagung bewusst fast ausnahmslos auf Quellenbestände zurück, die in dieser Monographie nicht berücksichtigt wurden. Auf nähere Belege zu meinen einleitenden Bemerkungen und auf die frühere Forschung (sofern sie nicht in diesem Zusammenhang konkret zitiert wird) kann unter Verweis auf das genannte Buch verzichtet werden.
[2] Zur Entwicklung der französischen Reichspolitik zwischen 1648 und 1789 vgl. grundsätzlich Guido Braun: Von der politischen zur kulturellen Hegemonie Frankreichs, 1648-1789 (= WBG Deutsch-französische Geschichte 4), Darmstadt 2008.
[3] Vgl. Jörg Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (1715-1723), in: Olaf Asbach / Klaus Malettke / Sven Externbrink (Hg.): Altes Reich, Frankreich und Europa. Politische, philosophische und historische Aspekte des französischen Deutschlandbildes im 17. und 18. Jahrhundert (= Historische Forschungen 70), Berlin 2001, 145-169, hier: 147f.; ders.: Frankreichs Deutschlandpolitik im zweiten und dritten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts. Zur Reichsrezeption französischer Diplomaten während der Regentschaft Philipps von Orléans (1715-1723) (= Historische Forschungen 79), Berlin 2004, zum Reichstag besonders: 100-129.
[4] Vgl. Braun: La connaissance du Saint-Empire (wie Anm. 1), besonders: 316-323, 504-510.
[5] Vgl. Braun: La connaissance du Saint-Empire (wie Anm. 1), 488.
[6] Vgl. Braun: La connaissance du Saint-Empire (wie Anm. 1), 499f.
[7] Gleichwohl sah ein französischer Geograph, Jean-Baptiste d'Audriffet, 1694 die Souveränität allein im Reichstag verortet (obschon er im Übrigen ausdrücklich der Status mixtus-Lehre anhing): "La souverainete de l'Empire reside dans la diete, ou Assemblee des Etats, les Allemans l'appellent Reichstag, c'est-a-dire, Journee de l'Empire". Vgl. Braun: La connaissance du Saint-Empire (wie Anm. 1), 535f., Zitat: 536.
[8] Nach Friedrich Hausmann (Hg.): Repertorium der diplomatischen Vertreter aller Länder seit dem Westfälischen Frieden (1648), Bd. II (1716-1763), Zürich 1950, 106f.
[9] Ausgewertet wurden die fünf Instruktionen aus dem betreffenden Zeitraum, die bei Bertrand Auerbach: Recueil des instructions données aux ambassadeurs et ministres de France depuis les traités de Westphalie jusqu'à la Révolution française, publié sous les auspices de la Commission des archives diplomatiques au ministère des Affaires étrangères, Bd. XVIII: Diète germanique, Paris 1912, Nr. VII-XI, 83-221, abgedruckt sind. Es handelt sich um die Instruktionen für den Grafen Gergy (1716), für Chavigny (1726), Malbran de La Noue (1738), Blondel in Frankfurt (1742) und Folard (1749).
[10] Vgl. die Instruktion für Gergy, Paris 1716 Mai 22 (am Ende Mai 23): "Et quoique la Cour de Vienne ait un grand crédit dans les trois Collèges par ses propres voix et par la dépendance où elle a su mettre une grande partie des députés chargés des suffrages de plusieurs Etats de l'Empire, les dispositions étaient telles alors que le Ministre du Roi pouvait aisément empêcher, ou suspendre du moins, les résolutions de la Diète, lorsque le service de Sa Majesté le demandait". Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 84.
[11] Vgl. Karl Härter: War as Political and Constitutional Discourse: Imperial Warfare and the Military Constitution of the Holy Roman Empire in the Politics of the Permanent Diet (1663-1806), in: Angela De Benedictis (Hg.) unter Mitarbeit von Clizia Magoni: Teatri di guerra: rappresentazioni e discorsi tra età moderna ed età contemporanea, Bologna 2010, 215-237, hier: 222.
[12] "Et comme l'interruption de tout commerce avec l'Empire, et particulièrement avec la Diète de Ratisbonne depuis près de quatorze ans, ne permet pas à Sa Majesté de donner au comte de Gergy des instructions aussi particulières qu'il serait à désirer sur l'état des affaires qui s'y traitent présentement, ni par rapport aux personnes qui représentent les princes et les Etats d'Allemagne dans cette Assemblée, le premier soin du Comte de Gergy doit être d'en prendre une connaissance exacte et d'en former un mémoire qu'il enverra à Sa Majesté, afin qu'Elle puisse lui donner des ordres". Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 88.
[13] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 88.
[14] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 88: "il est difficile qu'il puisse prendre ces connaissances qu'avec beaucoup de temps".
[15] "La plupart des princes d'Allemagne avaient vu, pendant le cours de la guerre qui avait précédé le traité de Ryswick, les lois de l'Empire enfreintes, des titres et des rangs introduits à leur préjudice, enfin un grand nombre de procédures irrégulières faites sous la seule autorité de l'Empereur. Ils parurent sensibles au mépris où ils voyaient tomber leur dignité, et touchés du désir d'y remédier. Ils ne laissèrent point ignorer au feu Roi leurs dispositions; et loin de regarder [alors] avec inquiétude la puissance de la France, ils firent connaître qu'ils étaient disposés à s'unir avec Sa Majesté pour le maintien de la paix et pour le rétablissement des lois de l'Empire. Elle répondit aux marques de leur empressement, et ce fut à leurs instances qu'Elle avança le choix d'un envoyé pour la Diète de Ratisbonne et qu'Elle pressa son départ. Lorsque le Sr de Chamoy, qu'Elle avait revêtu du caractère de son Plénipotentiaire à la Diète de Ratisbonne, y fut arrivé, il reçut de la part de plusieurs princes des assurances du désir qu'ils avaient de former des liaisons avec Sa Majesté". Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 84.
[16] "La jalousie de la puissance du feu Roi, et la crainte que l'on avait inspirée de ses desseins, ont été les raisons, ou plutôt les prétextes, dont on s'est servi pour engager les princes de l'Empire dans la dernière guerre, et pour les porter à abandonner leurs anciennes maximes en s'unissant à la Maison d'Autriche pour soutenir ses projets ambitieux. Ces mêmes maximes avaient pour objet de donner des bornes à l'autorité que la Maison d'Autriche a toujours voulu s'attribuer en Allemagne au préjudice des droits et de la dignité des princes et des Etats de l'Empire. Leur rétablissement fut le prix des longues guerres qui ont précédé les traités de Westphalie, et ces traités ont toujours été regardés depuis comme la base et le fondement de la Liberté Germanique, et comme le sceau des Constitutions de l'Empire". Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 89.
[17] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 89f.
[18] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 90: "Elle [sc. la Maison d'Autriche, G.B.] n'abandonnera jamais le dessein qu'elle a formé d'établir sa domination sur toute l'Allemagne, et quoi que ce projet puisse souffrir [encore] des difficultés considérables, elle y a déjà fait un [si] grand progrès, et sa puissance est telle aujourd'hui que l'on peut croire qu'elle trouverait désormais peu de résistance à l'accomplissement de ce grand ouvrage, surtout si elle parvenait à exécuter ses projets sur l'Italie, puisqu'elle en tirerait de nouveaux moyens pour opprimer l'Allemagne".
[19] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 90f.: "Elle [la Cour de Vienne, G.B.] vient encore de faire connaître qu'elle n'use de l'autorité que lui donne la qualité de chef de l'Empire, pour en maintenir la tranquillité et les lois, qu'autant qu'il convient à ses vues particulières et à ses intérêts, [wie auch das Verhalten Wiens im Großen Nordischen Krieg zeigt]; ainsi les motifs de religion et le maintien des lois et des constitutions de l'Empire cèdent également aux convenances de cette Cour".
[20] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 93f.
[21] Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 105.
[22] Gesandtschaftssekretär Claville an Außenminister Huxelles, Regensburg 1716 November 3: "On craint presqu'autant la veue d'un François à Ratisbonne, que la petite vérole à Paris, comme si la gloire de notre nation étoit un air contagieux". Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 151, Anm. 24 (im selben Beitrag weitere Belege für ähnliche Stellungnahmen).
[23] Vgl. Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 166.
[24] Denkschrift "Sur l'état où se trouvoit la Diète Générale de l'Empire, au commencement de l'année 1718", vielleicht von Nicolas-Louis Le Dran, 1720; Kopie: Paris, Archives diplomatiques du ministère des Affaires étrangères et européennes, Mémoires et documents, Allemagne (im Folgenden AE, MD All.) 52 fol. 245-266'. Zu diesem Dokument vgl. Guido Braun: La connaissance du droit public allemand en France. Des traités de Westphalie au Renversement des alliances (1643-1756), 3 Bde., Thèse Paris-Sorbonne (Paris IV) 2007, Bd. II, 953-957 (Microfiche-Ausgabe: Lille [2008], Universitäts- und Landesbibliothek Bonn: UMFC 2011/10).
[25] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 109f.: "Le Roi de Pologne, quoique catholique, conserve, en qualité d'Electeur de Saxe, la direction du Corps des protestants de l'Empire, et en cette qualité il est toujours à la tête des délibérations qui ont rapport aux affaires de la religion protestante. […] Il est certain que l'Electeur de Mayence [Lothar Franz von Schönborn, G.B.] étant chancelier de l'Empire, Directeur de la Diète, du Collège Electoral, des Cercles du Bas Rhin et de Franconie, devrait, à l'exemple de son oncle Jean Philippe de Schönborn, être le principal défenseur des lois et des constitutions de l'Empire". Doch die persönlichen und familiären Vorteile, die ihm durch den Wiener Hof zuteilwurden, machten ihn nach Einschätzung der Instruktion zu einem Parteigänger des Kaisers. Zum kurmainzischen Reichsdirektorium und zum kursächsischen Direktorium bei den protestantischen Ständen, das Kurbrandenburg/Preußen und Kurhannover/England ihm noch nicht erfolgreich streitig machen konnten, siehe auch die Instruktion für Chavigny von 1726. Vgl. ebd., 137f. (Sachsen) und 139f. (Mainz).
[26] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 220f.
[27] Maximilian Karl von Löwenstein-Wertheim.
[28] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 113f.: "avant que de voir le comte de Lœwenstein, le comte de Gergy s'informera s'il donne la main chez lui aux Ministres des Electeurs à la Diète; s'il la leur accorde, il ne peut la refuser au Plénipotentiaire de sa Majesté qui les précède partout sans difficulté; et en ce cas Sa Majesté permet au comte de Gergy de le voir chez lui. Mais s'il refuse de la donner aux Ministres des Electeurs et qu'il prétende en user de même à l'égard du comte de Gergy, il en informera Sa Majesté et il attendra Ses ordres avant que de faire aucune démarche à cet égard".
[29] Louis-Augustin Blondel wurde 1742 zum französischen Gesandten beim Reichstag bestimmt, den Karl VII. nach Frankfurt berufen hatte. Er erhielt dafür eine Instruktion, Fontainebleau 1742 Mai 1. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), Nr. X, 191-201, zum Zeremoniell, das gegenüber seinem unmittelbaren Vorgänger La Noue in Regensburg beachtet wurde, Hinweis auf eine Beilage, 193.
[30] Hier ist von einem "extrait" des während der Mission La Noues üblichen Zeremoniells bei der Vorlage der Beglaubigungen und anlässlich der Visiten die Rede. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 206.
[31] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 231. Das "Mémoire sur le Cérémonial à observer par le Sr Abbé Le Maire allant en qualité de Ministre du Roi près la Diète de l'Empire à Ratisbonne", das mit weiteren Beilagen zum Zeremoniell der Gesandtschaften Chavignys, La Noues, Folards und anderer auswärtiger Emissäre versehen war, ist ediert: ebd., 237-240 (die weiteren Beilagen und die Zeremoniell-Relation, die Le Maire über seine eigene Gesandtschaft einreichte, sind in dieser Edition archivalisch nachgewiesen).
[32] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 113f.: "Et afin de l'instruire plus particulièrement de tout ce qui a rapport au cérémonial qui doit être observé à son égard et de celui qu'il doit aussi observer de sa part dans les différentes occasions qui peuvent se présenter pendant son séjour à Ratisbonne, Elle lui en fait remettre un mémoire particulier avec cette instruction". Dort findet sich kein Hinweis auf die Überlieferung des Memorandums.
[33] Mit Schreiben vom 27. November 1722. Vgl. Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 168, Anm. 88.
[34] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 174, 236, verbunden mit dem Hinweis, nach seiner Mission die Originale der königlichen Instruktionen, die Chiffre etc. zurückgeben zu müssen.
[35] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 114: Neben der ordentlichen Berichterstattung über alles, was sich am Reichstag zuträgt, wünscht der König "que tous les Ministres au dehors lui rapportent au retour de leur emploi une relation exacte de tout ce qui s'y sera passé dans les négociations qu'ils auront conduites, de l'état des pays où ils auront servi, des cérémonies qui s'y observent, soit dans les entrées, soit dans les audiences, ou dans toute autre rencontre, et enfin de tout ce qui peut donner une connaissance particulière des lieux où ils auront été employés et des personnes avec lesquelles ils auront négocié. Ainsi le comte de Gergy aura soin de préparer un mémoire de cette sorte en forme de relation de l'emploi que Sa Majesté lui confie pour le remettre à son retour entre les mains de Sa Majesté".
[36] Der Text wurde 2004 von Jörg Ulbert im Anhang zu seiner Studie über "Frankreichs Deutschlandpolitik im zweiten und dritten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts" ediert. Vgl. Ulbert: Deutschlandpolitik (wie Anm. 3), 421-431. Andere von Paris gewünschte Informationen dürften sich in der ordentlichen Gesandtschaftskorrespondenz, sicherlich auch in weiteren von Gergy übersandten Aktenstücken, gefunden haben. Vgl. zum Beispiel Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 159f.
[37] Das Gleichgewicht zwischen Frankreich und Österreich setzte demnach das Gleichgewicht von Kaiser und Ständen voraus, das wiederum auf der Westfälischen Friedensordnung basierte. Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 421: "Je pose pour un principe incontestable que l'équilibre entre les maisons de France et d'Autriche si nécessaire pour la tranquilité de l'Europe dépend de l'exacte observation de la paix de Westfalie, et que par conséquent, l'on ne peut toucher aux droits et prérogatives des princes de l'Empire qui sont fondés sur ces traités sans s'exposer à perdre cet équilibre"; und ebd., 423f., mit Blick auf die konfessionellen Spannungen am Reichstag: "Il est donc évident que toutes les puissances, qui ont intérest que la forme du gouvernement étably dans l'Empire soit conservée, doivent contribuer autant qu'il leur est possible, à faire réussir le dessein des protestans. J'entends seulement celuy de rétablir dans son entier la paix de Vesfalie pour empêcher la destruction d'un corps qui sert de contrepoids à l'autorité trop étendue et quasi trop despotique de la maison d'Autriche".
[38] Zu Chavigny und seinem Deutschlandbild vgl. Lucien Bély: La place du Saint Empire dans le système européen du XVIIIe siècle, in: Études Germaniques, 59e année, n° 4 (octobre-décembre 2004): Le statut international de l'Allemagne. Des traités de Westphalie aux accords '2+4'. Études réunies par Georges-Henri Soutou et Jean-Marie Valentin, 663-683, besonders 670-674.
[39] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), Nr. VIII, 115-178, hier: 116ff.
[40] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 120.
[41] Auch die genannten Gesandten (Charles – später Baron – Whitworth, 1702-1703 und dann wieder 1714-1716 in Regensburg, sowie Finch [sehr wahrscheinlich der von Auerbach nicht identifizierte Edward Finch, 1724-1725 am Immerwährenden Reichstag]) hatten nur den Titel "Ministre" geführt. Das Dokument wurde Chavigny mit der Weisung übermittelt, davon Kenntnis zu nehmen, aber daraus keinesfalls zeremonielle Ansprüche abzuleiten, die in Regensburg zu Schwierigkeiten führen könnten. Vgl. ebd., 121. Zur britischen Reichstagsgesandtschaft vgl. grundsätzlich Ernst Schütz: Die Gesandtschaft Großbritanniens am Immerwährenden Reichstag zu Regensburg und am Kur(pfalz-)bayerischen Hof zu München 1683-1806 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 154), München 2007, zu Finch und Whitworth die im Register, 361 bzw. 367 genannten Stellen, zur Rolle des Zeremoniells 164-185.
[42] Es solle tunlichst der Eindruck vermieden werden, "que Sa Majesté aurait cédé sur le point du cérémonial"; Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 122.
[43] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9): "Il paraît, par tout ce qui s'est passé à l'égard de la lettre de créance du comte de Gergy que le Sr de Chavigny ne pourra se dispenser de donner une traduction latine de la sienne, et le Roi lui permet de se soumettre comme de lui-même à cette règle établie à la Diète, sans qu'il paraisse que Sa Majesté ait connaissance de cette facilité qu'Elle veut bien qu'il apporte à sa légitimation en qualité de Ministre de sa part".
[44] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 238f.
[45] Instruktion für Malbran de La Noue, Versailles 1738 Mai 1; Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), Nr. IX, 179-184 (im Außenministerium konzipiert durch Pecquet) mit diesbezüglichen kritischen "Remarques" (vermutlich von Pecquets Kollegen Le Dran) 184-190, hier: 180. Die eigentliche Instruktion schließt auch die aktive Pflicht zur Beachtung des Zeremoniells aus, was die "Remarques" jedoch korrigieren (185f.). Im Übrigen rechnete man angesichts der aktuellen politischen Lage (Ende des Polnischen Thronfolgekrieges) mit einem Entgegenkommen auch von Seiten der Kaiserlichen (180f.).
[46] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 123: "Il arrive souvent que cette Assemblée, qui par son institution devrait être continuellement occupée des plus grandes affaires qui intéressent le Corps germanique, passe des mois entiers dans une inaction totale, ou que ses délibérations ne roulent que sur des discussions de peu de conséquence en elles mêmes, et qui n'acquièrent de la considération que par les contradictions et les oppositions que forment les différents avis des Ministres des princes et Etats qui s'y trouvent intéressés. C'est la situation où se trouve présentement cette Assemblée, et depuis que les Affaires qui concernent les différentes religions autorisées dans l'Empire sont demeurées dans une espèce de suspension, ses délibérations n'ont presque point eu d'autre objet que les difficultés survenues par rapport aux contributions à lever dans l'Empire, tant pour l'entretien des officiers de la Chambre Impériale que pour la réparation des places de Philippsbourg et de Kehl".
[47] Zum Kammergericht Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 123ff.; zu den Festungen ebd., 125ff.
[48] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 125: "le Collège des Villes, voyant que les deux Collèges supérieurs voulaient décider cette affaire en maîtres absolus sans sa participation, ne s'est pas contenté de leur renouveler ses remontrances sur ce sujet, et en a même porté ses plaintes à l'Empereur par un mémoire du 26e décembre [1725]". Nachdem sich daraufhin der Fürstenrat den Städten angeschlossen habe, sei ein umso schärferer Streit mit den Kurfürsten entbrannt, sodass die Angelegenheit den Reichstag voraussichtlich noch lange beschäftigen werde (ebd.).
[49] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 127: "cette simple exposition des difficultés qui en ont arrêté la conclusion [zu Kehl und Philippsburg, G.B.], et celles qui embarrassent de même les délibérations sur les moyens de pourvoir à l'entretien de la Chambre de Wetzlar, donne (sic) une idée de la manière dont toutes les affaires sont traitées à la Diète, et fait concevoir à combien de contradictions celles qui sont plus importantes sont ordinairement exposées, et que, comme elles peuvent toujours être traversées par des incidents de peu de conséquence, ceux qui ont intérêt d'en empêcher la conclusion en trouvent facilement les moyens".
[50] Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 127. Zu den Religionsverhandlungen insgesamt vgl. ebd., 125-139, dabei auch zu den Verfahrensfragen (Konstituierung des Corpus Evangelicorum [durch itio in partes] versus übliche Beratungsweise des Reichstages, Einrichtung lokaler Untersuchungskommissionen etc.).
[51] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 134f.: "si d'un côté ces contestations lui sont avantageuses, en ce que le besoin que les catholiques ont de son appui pour ne succomber sous les prétentions des protestants les attache intimement à ses intérêts, et les met dans la nécessité de concourir au maintien de son autorité pour la faire prévaloir sur tout le Corps germanique, d'autre part ces querelles de religion aliènent de plus en plus les Electeurs, Princes et Etats protestants de l'obéissance à un chef dont ils se défient; et peuvent allumer dans l'Allemagne un feu qu'il serait difficile d'éteindre, et qui, renversant totalement la Constitution du Corps germanique, pourrait anéantir l'exercice de l'autorité impériale dans les Etats qui font profession de la Confession d'Augsbourg".
[52] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 135, wo es unmittelbar im Anschluss an die zuvor zitierte Textstelle heißt: "Ils [die Protestanten, G.B.] font entendre hautement que la principale qualité qu'ils reconnaissent présentement dans le chef de l'Empire est celle d'exécuteur suprême des lois qu'ils réclament en toutes occasions, et ils ne laissent pas même l'interprétation de ces lois à l'Empereur ni aux tribunaux de l'Empire, lorsqu'elles intéressent les Etats de leur religion, voulant que dans ces cas les affaires soient toujours portées à la Diète, afin qu'elles ne puissent être décidées qu'avec leur participation, et de leur consentement".
[53] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 139: "La Cour de Vienne est si intéressée à entretenir ces jalousies entre les membres du Corps protestant de l'Empire [besonders zwischen Kursachsen auf der einen und Kurhannover und Kurbrandenburg sowie ihren jeweiligen Anhängern auf der anderen Seite, G.B.], pour détourner les résolutions unanimes qu'ils pourraient prendre au préjudice de l'autorité de l'Empereur, et pour embarrasser de plus en plus leurs délibérations, qu'on ne peut douter qu'elle ne s'attache à souffler continuellement entre eux le feu de la division. Elle a su aussi profiter en plusieurs occasions des défiances qui ont toujours subsisté plus ou moins fortement entre les catholiques et les protestants depuis les traités de Westphalie, pour écarter les oppositions qu'elle aurait trouvées à ses entreprises contre les lois et constitutions du Corps germanique, si les princes et Etats de l'Empire sans distinction de religion se fussent toujours bien entendus pour le maintien de leurs droits et prérogatives".
[54] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 139f.
[55] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 140.
[56] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 140f.: "une Diète où l'Empereur conserve à la vérité une grande autorité".
[57] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 140ff.: "Sa Majesté [Ludwig XV., G.B.] voit depuis longtemps avec une peine extrême que les Electeurs, Princes et Etats de l'Empire soient continuellement désunis sous prétexte des intérêts des deux religions qui partagent l'Empire, et qu'occupés presque uniquement de ces différents intérêts, ils ferment les yeux sur les entreprises que l'Empereur est toujours attentif à faire pour accroître son autorité dans l'Empire, aux dépens de leurs droits et de leurs prérogatives, assurés par les traités les plus authentiques sous la garantie de Sa Majesté. Il n'y a presque plus que les principaux entre les Electeurs et Princes protestants de l'Empire qui fassent paraître de la sensibilité sur ce point: tous les autres, et principalement les Electeurs, Princes et Etats catholiques semblent concourir à l'envi à l'accroissement de l'autorité impériale au-delà de ses justes bornes. Les uns se laissent entraîner par la crainte du ressentiment de l'Empereur, s'ils forment la moindre opposition à l'exercice de sa puissance dans l'Empire. D'autres observent la même retenue, parce qu'ayant des procès au jugement du Conseil Aulique, ils appréhendent d'y être condamnés, s'ils donnaient à la Cour de Vienne le moindre sujet de se plaindre d'eux, et véritablement ce tribunal est un des ressorts les plus puissants que les Empereurs aient jamais eu pour tenir en respect tous les membres de l'Empire" (Zitat 140f., im Folgenden detaillierter zur Problematik der Reichshofrats-Prozesse).
[58] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 142f.: "C'est dans le même esprit que l'Empereur tient continuellement la main à l'observation des tribunaux de l'Empire, et spécialement du Conseil Aulique, d'user du droit de recours à la Diète de l'Empire pour porter leurs griefs à cette assemblée; et s'il parvient à établir entièrement cette subordination dans l'Empire, les difficultés que ses prédécesseurs ont trouvées à gouverner l'Allemagne en maîtres absolus disparaîtront enfin, de sorte qu'il pourra plus impunément que jamais enfreindre les lois fondamentales du Corps Germanique et les traités et Capitulations que ses prédécesseurs et lui-même ont jurés à leur élection à la dignité impériale, et que les Allemands ont toujours regardés come le boulevard de leurs libertés, et comme des limites qu'il n'était pas permis à l'autorité impériale de passer" (Zitat 142, im Folgenden zur missbräuchlichen Achterklärung durch den Kaiser und zur Nutzung seines Nobilitierungsrechts mit dem Ziel der Schaffung einer kaisertreuen Klientel unter den Reichsständen). Dieser Absatz schließt mit dem Hinweis auf die Unterwürfigkeit der katholischen Stände gegenüber dem Kaiser: "et c'est principalement de la part des Electeurs, princes et Etats catholiques que cette Cour trouve les condescendances excessives dont elle sait se prévaloir pour l'affermissement et l'accroissement de son autorité" (143).
[59] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 170: "si la mort de l'Empereur et l'ouverture de la succession de la Maison d'Autriche arrivait dans un temps de guerre, cet événement jetterait dans l'Allemagne tant de confusion et de troubles que la prudence humaine ne peut prévoir quelle en serait la fin, que la Constitution de l'Empire en serait peut-être totalement renversée". Dass Preußen die Herrenhausener Allianz verlassen und sich der kaiserlichen Partei angeschlossen hatte, veränderte die Situation allerdings grundlegend, als Chavigny im Oktober 1726 am Reichstag eintraf.
[60] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 147f.: "Ce serait effectivement un grand point de les réunir tous pour ne penser qu'aux griefs communs qu'ils ont tous également en qualité de princes de l'Empire contre la Cour de Vienne et ses ministres; car il est certain que si l'Empereur était une fois persuadé que tous ces princes et Etats, quoique séparés de religion, n'en seraient pas moins prêts à s'unir pour leurs intérêts politiques, et pour la défense de leur liberté, il les ménagerait infiniment davantage; mais la conduite du Sr de Chavigny sur ce point demande la plus grande circonspection et tous les ménagements possibles; c'est une chose qu'il ne faut jamais négliger; mais il ne faut pas que les Ministres du Roi paraissent y entrer en rien, puisqu'aussitôt qu'ils seraient découverts, la Cour de Vienne s'en prévaudrait avantageusement pour rendre les intentions du Roi suspectes et faire revivre les anciennes défiances contre la France".
[61] Erwähnt wird im Text der Übergriff auf die Dekapolis und das restliche Elsass, der seit den 1670er Jahren (das heißt in etwa zur Zeit des Holländischen Krieges) stattfand.
[62] Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 145.
[63] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 168f.: "Cette Cour continuellement attentive à ne point s'écarter des principes établis par les Empereurs depuis le règne de Charles Quint, tant pour l'accroissement de l'autorité Impériale aux dépens des Princes et Etats de l'Empire que pour profiter de toutes les occasions d'acquérir à la Maison d'Autriche de nouveaux Etats, agit encore aujourd'hui dans les mêmes vues, nonobstant l'état de décadence où cette maison paraît tombée présentement et qui fait justement prévoir qu'au défaut de l'Empereur régnant la dignité Impériale passera dans une Maison étrangère".
[64] Vgl. Klaus Malettke: Die französisch-preußischen Beziehungen unter Friedrich Wilhelm I. bis zum Frieden von Stockholm (1. Februar 1720), in: Oswald Hauser (Hg.): Preußen, Europa und das Reich (= Neue Forschungen zur brandenburg-preußischen Geschichte 7), Köln / Wien 1987, 123-150; in der Folge auch Ulbert: Deutschlandpolitik (wie Anm. 3), 195-266.
[65] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 138: "Mais d'autres [Etats protestants, G.B.] joignent à cette raison [dass bei einem Entzug des Direktoriums Kursachsen ganz zur katholischen Partei übertreten und die Protestanten damit empfindlich schwächen könnte, G.B.] de ne point ôter à la Maison de Saxe le Directoire que l'Electeur de Brandebourg en étant une fois revêtu ne voulût les gouverner despotiquement, et ne se servît de l'accroissement d'autorité qu'il en recevrait pour augmenter de plus en plus sa puissance qui leur est déjà redoutable, et pour faire valoir les droits que sa Maison conserve depuis longtemps sur plusieurs Etats d'Allemagne".
[66] Vgl. die "Addition à l'instruction du Sr de Chavigny, ministre du Roi à la diète de Ratisbonne", Fontainebleau 1726 September 5; Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 174-178, hier: 176f.
[67] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 121: "Il lui sera facile de s'instruire par lui-même de quelle manière les affaires s'introduisent et se traitent à la Diète, comment les trois Collèges qui la composent délibèrent chacun en leur particulier et forment les Résultats, du concours nécessaire pour la validité des délibérations, de l'autorité que l'Empereur y donne par son consentement, enfin de tout ce qui regarde le gouvernement intérieur et les rangs de cette Assemblée. Ainsi Sa Majesté estime qu'il serait superflu d'entrer par la présente Instruction dans ces différents détails, sur lesquels le Sr Groffey, qui réside depuis plusieurs années à Ratisbonne et qui a toujours rendu un compte exact de ce qui s'est passé à la Diète, lui donnera tous les éclaircissements nécessaires".
[68] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 174.
[69] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 193.
[70] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 231.
[71] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 181 (zur Autorschaft 184, Anm. 2).
[72] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 186: "On envoie à l'Assemblée générale des princes de l'Empire M. de La Noue, et c'est une terre inconnue pour lui. Cependant on ne lui dit pas un mot de ce que c'est que cette Assemblée ni de ce que c'est qu'un prince de l'Empire".
[73] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 186: "La Diète de Ratisbonne à laquelle le Sr de La Noue est envoyé est l'assemblée générale des princes de l'Empire; et c'est là que réside la source de tout pouvoir législatif et judiciaire dans l'Empire, par l'union du chef et des membres qui forment un corps politique plus composé que tout autre".
[74] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 186f., wo (ähnlich wie in der Instruktion für Gergy) nur wichtige Wissensbereiche angegeben werden, über die sich der Gesandte kundig zu machen habe.
[75] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 225f.
[76] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 187f. (beide Zitate 187), 226f. (nur letztes Zitat 227).
[77] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 227: "La seconde face [die Reihenfolge der Aspekte weicht 1754 ab, G.B.], sous laquelle un prince de l'Empire doit être considéré, est par rapport à ses Etats où il possède une souveraineté non pas absolue, mais déterminée par l'usage, les lois de l'Empire, les conventions particulières entre chaque prince et ses sujets, les pactes différents avec ses Co-Etats, et toujours subordonnément à l'Empire".
[78] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 227: Der Reichsfürst kann seine völkerrechtlich verbrieften Rechte nur ausüben "à condition qu'il ne fera rien contre l'Empire et l'Empereur en qualité de chef de l'Empire, en qui seuls résident la souveraineté et pleine puissance".
[79] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 140: "Il entrera parfaitement dans les vues de sa Majesté, s'il [Chavigny, G.B.] sait s'acquérir de telle sorte la confiance de quelques uns des principaux Ministres de cette Assemblée qu'il puisse être instruit par eux de tout ce qui s'y passera et profiter des ouvertures et des représentations qu'il saura faire à propos, les différentes résolutions, suivant qu'elles pourront être conformes ou contraires aux intentions de Sa Majesté. Bien entendu qu'il évitera soigneusement de paraître jamais l'auteur de ces sortes de mouvements; car il suffirait que l'origine fût connue pour que les effets contraires eussent lieu".
[80] Vgl. Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 150.
[81] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 153f., das Zitat aus einem Brief Groffeys an Minister Guillaume Dubois, Regensburg 1722 Januar 15, ebd., 154, Anm. 35.
[82] Dies entsprach durchaus dem typischen Aufgabenfeld auswärtiger Delegationen in Regensburg, das zu Recht als "marketplace of information" charakterisiert wurde. Vgl. Karl Härter: The Permanent Imperial Diet in European Context, 1663-1806, in: Robert John Weston Evans / Michael Schaich / Peter H. Wilson (Hg.): The Holy Roman Empire, 1495-1806 (= Studies of the German Historical Institute London [ohne Nr.]), Oxford 2011, 115-135, hier: 122f., 133 (mit dem Zitat).
[83] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 190: "Il arrive très souvent que la Diète est dans l'inaction ou que ses délibérations ne roulent que sur des affaires de peu de conséquence. Le Sr de la Noue jouira d'un grand loisir, et il est très capable de l'employer utilement pour le service du Roi. Ne conviendrait-il pas de lui fixer, entre autres choses pour objet de son travail, un détail exact des mystères de la Dictature de l'Empire livrée à l'Empereur par des complaisances réciproques, des entreprises du Conseil Aulique sur la Chambre de Wetzlar, sur la Diète, sur la liberté des princes de l'Empire, sur les Constitutions de l'Empire, enfin sur les divers moyens de l'Empereur de séduire les Ministres de ces princes; en un mot, de débrouiller l'état de l'Empire, que les Ministres qu'on a envoyés jusqu'ici à la Diète, hors M. de Chavigny, ont plus embrouillé qu'éclairci?"
[84] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 215: "Par cet exposé le Sr Folard peut juger, que, quoique pour le présent il n'y ait aucune affaire à négocier de la part du Roi à Ratisbonne, l'emploi que Sa Majesté lui confie n'en exige pas moins de soins et de vigilance, puisque par sa fréquentation journalière avec les Ministres de tous les princes et États d'Allemagne il se trouvera plus à portée qu'aucun Ministre de sa Majesté de lui faire passer des avis détaillés et des notions certaines sur les affaires où les uns et les autres paraîtront prendre plus ou moins d'intérêt, et sur les dispositions qu'ils montreront de même plus ou moins à condescendre à ce qui pourra leur être proposé à divers égards de la part de la Cour de Vienne. L'essentiel de sa commission sera donc de bien considérer comment les Ministres des trois différents Collèges se comporteront dans ces occasions, et principalement aux affaires qui pourront avoir quelque rapport à la France; en sorte que sur ses relations, Sa Majesté puisse juger du degré de confiance qu'elle pourra continuer de mettre dans la bonne volonté apparente de quelques princes de l'Empire [um unter anderem die Subsidien auf den Prüfstand zu stellen, G.B.]".
[85] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 221: "Le Sr Folard étant informé du peu de fidélité des postes d'Allemagne, et que quelques Cours de l'Empire, à l'imitation de celle de Vienne, ne se font pas de scrupule d'intercepter autant qu'elles le peuvent le secret des correspondances des Ministres étrangers, ce doit être pour lui un avertissement de chiffrer avec soin les articles de ses lettres dont il jugera ne devoir pas transmettre la connaissance à d'autres qu'aux Ministres du Roi. [Details zur Verwendung der Chiffre]". Zu ähnlichen Vorsichtsmaßnahmen für Le Maire 1754 vgl. ebd., 236. Zur "Drehscheibe Regensburg" als Umschlagplatz für Informationen vgl. Susanne Friedrich: Drehscheibe Regensburg. Das Informations- und Kommunikationssystem des Immerwährenden Reichstags um 1700 (= Colloquia Augustana 23), Berlin 2007.
[86] Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 194.
[87] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 198.
[88] Instruktion für Folard, 1749 Mai 1, in: Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), Nr. XI, 202-221.
[89] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 207f.
[90] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 209: "Cette élection étant une affaire purement domestique de l'Empire, l'intention du Roi n'est pas de chercher à y mettre des obstacles ; […] tout bon patriote allemand doit appréhender que ce ne soit un premier pas pour rendre la Couronne Impériale héréditaire dans la Maison de l'Empereur".
[91] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 229.
[92] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 209ff.
[93] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 211.
[94] Vgl. Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 231.
[95] Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), 227f. (Zitat 228).
[96] So jüngst mit der Klarstellung, dass diese Komplexität nicht als Schwäche interpretiert werden sollte, Härter: The Permanent Imperial Diet (wie Anm. 82), 125f., 128, 132.
[97] Externbrink weist jedoch zu Recht darauf hin, dass man die abschätzigen Bemerkungen über die Langsamkeit der Deutschen und ihrer politischen Institutionen nicht überbewerten sollte, die längst nicht so häufig waren, wie das herkömmliche Bild zu suggerieren scheint. Vgl. Sven Externbrink: Frankreich und die Reichsexekution gegen Friedrich II. Zur Wahrnehmung der Reichsverfassung durch die französische Diplomatie während des Siebenjährigen Krieges, in: Olaf Asbach / Klaus Malettke / Sven Externbrink (Hg.): Altes Reich, Frankreich und Europa. Politische, philosophische und historische Aspekte des französischen Deutschlandbildes im 17. und 18. Jahrhundert (= Historische Forschungen 70), Berlin 2001, 221-253.
[98] Instruktion für Abbé Le Maire, Versailles 1754 Juni 19, in: Auerbach: Instructions (wie Anm. 9), Nr. XII, 222-236 (mit einem separaten Memorandum zum Zeremoniell, 237-240), hier: 224: "Si elle [la France, G.B.] est obligée par la garantie des traités de Westphalie à maintenir les lois de l'Empire pour la conservation de sa liberté, elle y est obligée encore par le motif de sa propre sûreté, principalement du côté du Rhin, puisque c'est la constitution de ce nombre considérable de petits Etats, divisés par tant d'intérêts différents, qui empêche les forces de ce vaste Empire de se réunir tout à coup sous la volonté d'un seul, et que les longueurs qu'éprouve nécessairement la Cour de Vienne pour faire mouvoir au gré de ses désirs ce grand Corps plus compliqué qu'aucun autre, donnent le temps au Roi ou de la prévenir par les armes ou de la faire échouer par ses négociations".
[99] Vgl. etwa Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 156ff. In Paris sah man die Dinge nicht grundsätzlich anders (aber selbstverständlich nicht zuletzt durch das Prisma der Gesandtschaftsberichte!), vgl. ebd., 166, Anm. 79.
[100] 1763 formulierte der als Rechtsberater in Diensten des Außenministeriums stehende Elsässer Chrétien-Frédéric Pfeffel, der 1758 selbst als Übersetzer in der französischen Reichstagsgesandtschaft in Regensburg gedient und 1754 die erste Auflage seines bekannten französischen Abrisses der deutschen Rechtsgeschichte publiziert hatte (vgl. Braun: La connaissance du Saint-Empire [wie Anm. 1], 604-612), sogar, dass das Angesicht Deutschlands sich völlig verändert habe: "La face de l'Allemagne a totalement changée". Das Memorandum Pfeffels, datiert München, 9. August 1763, ist überliefert AE, MD All. 111 fol. 364-367, Zitat fol. 364. Zum französischen Reichsbild im Umfeld von 1756 vgl. grundsätzlich Sven Externbrink: Friedrich der Große, Maria Theresia und das Alte Reich. Deutschlandbild und Diplomatie Frankreichs im Siebenjährigen Krieg, Berlin 2006.
[101] Vgl. Braun: La connaissance du Saint-Empire (wie Anm. 1), 515-521, besonders 519.
[102] So bei Mauvillon 1749 (Braun: La connaissance du Saint-Empire [wie Anm. 1], 542). Vgl. auch Le Coq de Villeray 1748: "Co-imperans dans les Dietes" (ebd., 557). Der Vergleich des Reichstags mit dem venezianischen Senat wird wie bei Vayrac von Necker mit der Begründung abgelehnt, dass auch der Immerwährende Reichstag im Grunde kein ständiges Gremium sei (ebd., 559).
[103] Vgl. Braun: La connaissance du Saint-Empire (wie Anm. 1), 588f.
[104] So die zutreffende Bewertung bei Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 155.
[105] Vgl. Härter: The Permanent Imperial Diet (wie Anm. 82), 123.
[106] Vgl. Härter: The Permanent Imperial Diet (wie Anm. 82), 124.
[107] Vgl. Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (wie Anm. 3), 159 mit Anm. 54.
[108] Die Wahrung von Recht und Frieden war durchaus ein wichtiges Ziel des frühneuzeitlichen Reichstages, das er durch seine differenzierten Konfliktlösungsmechanismen zumindest vor der Französischen Revolution auch teilweise zu erreichen vermochte. Vgl. Anton Schindling: Reichsinstitutionen und Friedenswahrung nach 1648, in: Ronald G. Asch / Wulf Eckart Voß / Martin Wrede (Hg.): Frieden und Krieg in der Frühen Neuzeit. Die europäische Staatenordnung und die außereuropäische Welt, München 2001, 259-291; ferner Härter: War as Political and Institutional Discourse (wie Anm. 11), 228f., 236f.. Deshalb darf der ihm in dieser Hinsicht von den französischen Philosophen zugeschriebene Vorbildcharakter als Zeichen für seine Bewährung gedeutet werden. Zur Friedenswahrung und auch zu Saint-Pierre vgl. jüngst die Beiträge in Guido Braun (Hg.): Assecuratio pacis. Französische Konzeptionen von Friedenssicherung und Friedensgarantie, 1648-1815 (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 35), Münster 2011.
[109] Vgl. Härter: The Permanent Imperial Diet (wie Anm. 82), 134.
[110] Zur Sprachenfrage vgl. einstweilen Braun: La connaissance du Saint-Empire (wie Anm. 1), 284-287.
Empfohlene Zitierweise:
Guido Braun : Der Immerwährende Reichstag aus französischer Sicht in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts , in: zeitenblicke 11, Nr. 2, [30.01.2013], URL: https://www.zeitenblicke.de/2012/2/Braun/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-35293
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